Auftrag – Gebäude-Thermografie mit Auswertung 1) Auftraggeber Bitte vollständig ausfüllen! Bayernwerk AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Thomas König Vorname, Name, Firma Straße, Hausnummer PLZ Ort Telefon (bitte unbedingt angeben für Terminvereinbarung) E-Mail Vorstand: Reimund Gotzel (Vorsitzender) Andreas Ladda Dr. Egon Westphal Sitz Regensburg Amtsgericht Regensburg HRB 9119 2) Angaben zum Objekt Straße, Hausnummer PLZ Ort Bei dem Gebäude handelt es sich um Freistehendes Einfamilienhaus Reihenmittelhaus Freistehendes Zweifamilienhaus Ich bin Eigentümer und Bewohner des Gebäudes Reihenendhaus Sonstiges: Ich bin Eigentümer des Gebäudes, bewohne es aber nicht selbst Angaben zum Gebäude: Bitte wählen Sie die zutreffende Zeitspanne für das Baujahr des Gebäudes aus. vor 1950 1951-1977 Wohnfläche in m2: 1978-1984 1985-1995 1996-2001 ab 2002 Gebäude steht unter Denkmalschutz 3) Leistungen Der Kunde erhält 10 erklärte Innen- und Außenaufnahmen seines Objektes. Fahrtkosten sind im Preis enthalten. 4) Auftragserteilung Hiermit beauftrage ich die Bayernwerk AG mit der Durchführung einer Thermographie für das o. a. Objekt zum Preis von 349,86 Euro (netto 294,00 Euro). Dieser Preis gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser (Preisstand: 01.01.2016). Der Preis in Klammern ist der Nettopreis und versteht sich zuzüglich gesetzlicher MwSt., zurzeit 19 %. Die Terminvereinbarung des vor-Ort-Termins erfolgt telefonisch. Grundlage sind die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bayernwerk wird die zur Erfüllung dieses Auftrags erforderlichen Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung ihrer Kunden und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erheben, verarbeiten und nutzen. Der Auftrag kann innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Bayernwerk AG. X Ort, Datum, Unterschrift des Auftraggebers Bitte senden an: Bayernwerk AG Stichwort: Gebäudeenergieberatung Arnulfstr. 203 80634 München Fax-Nr.: 0941 201-77 53 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Thermografieaufnahmen 1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Vereinbarungen über die Erstellung von Thermografieaufnahmen, die zwischen dem Kunden und der Bayernwerk AG (im folgenden BAG genannt) getroffen werden. 2. Leistungsumfang, Erstellung 2.1 BAG wird seine Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen. Der Umfang der von BAG zu erbringenden Leistung wird bei Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. 2.2 Erstellung von Thermografieaufnahmen: Die Gebäude-Thermografie erfolgt durch einen Vor-Ort-Termin beim Objekt des Kunden. Der Kunde erhält 10 erklärte Innen-und Außenaufnahmen einschließlich Beratungsgespräch. Auf Wunsch erhält der Kunde Hinweise der für sein Vorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten. 2.3 BAG darf sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. 2.4 Die Beauftragung der Gebäude-Thermografie ist erst nach dem Eingang einer Auftragsbestätigung durch die BAG verbindlich. BAG behält sich vor, Aufträge für Gebäude-Thermografie abzulehnen. 3. Auftraggeberpflichten 3.1 Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig BAG zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen zum vereinbarten Termin bereitgehalten werden. Sofern die vorzulegenden Unterlagen nicht vorhanden sind, kann es zu Mehraufwendungen kommen. 3.2 Der Auftraggeber muss zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Thermografie nachfolgende Vorgaben einhalten: − Gleichmäßige Beheizung des Gebäudes zum Zeitpunkt der Thermografie, d.h. 1 Tag vor dem Durchführungstermin. − Geschlossene Fenster und geöffnete Rollläden. − Öffnung aller Innentüren zur gleichmäßigen Wärmeverteilung. 3.3 Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. 3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Mitarbeiter der BAG beim vereinbarten Ortstermin, den Zugang zum Gebäude und zum Grundstück zu gewährleisten. Falls der Auftraggeber beim Ortstermin nicht selbst anwesend ist, ist er verpflichtet einen Ansprechpartner am Objekt zu benennen. 3.5 Werden Abweichungen des Gebäudes zu den vom Auftraggeber im Angebot gemachten Angaben festgestellt, die einen Mehraufwand für die BAG bedeuten, können seitens BAG Anpassungen des Honorars vorgenommen werden. 3.6 Da eine ordnungsgemäße Gebäude-Thermografie nur unter bestimmten klimatischen und witterungsabhängigen Bedingungen (günstige Außentemperaturen, Temperaturunterschied zwischen innen und außen mindestens 10K, keine Sonneneinstrahlung, kein Schneefall, kein Regen usw.) durchgeführt werden kann, muss der konkrete Durchführungstermin zwischen der BAG und dem Kunden individuell abgestimmt werden. Ist der Kunde nicht in der Lage, den vereinbarten Durchführungstermin sicherzustellen, hat er die BAG AG unverzüglich zu informieren. Die Vertragspartner werden im Nachgang einen neuen Termin vereinbaren. 4. Zahlungsbedingungen 4.1 Rechnungsstellung erfolgt, soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, nach Zusendung des Thermografieberichtes.. 4.2 Die in Rechnung gestellten Beträge sind jeweils 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. 5. Haftung 5.1 Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet BAG nur, wenn BAG oder ein Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn BAG fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. 5.2 Für den Fall der Haftung wegen Fahrlässigkeit wird die Haftung je Schadensfall der Höhe nach begrenzt auf 500.000 Euro für Sachschäden, 250.000 Euro für Vermögensschäden. 5.3 Der in den Ziffern 1 und 2 genannte Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. 5.4 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die BAG aufkommen muss, unverzüglich BAG schriftlich anzuzeigen. 6. Vertraulichkeit, Datenschutz 6.1 BAG und die von ihr beauftragten Personen verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr bei der Erstellung der Gebäude-Thermografie bekannt werdenden Informationen und Erkenntnisse. 6.2 Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung und Betreuung ihrer Kunden und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich, werden die Daten an der Abwicklung dieses Vertrages beteiligten Personen und Unternehmen weitergegeben. Stand: 01.01.2016