Auftrag – Erstellung Energiebedarfsausweis für kleinere Wohngebäude (EFH/ZFH) 1) Auftraggeber Bitte vollständig ausfüllen! Bayernwerk AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Thomas König Vorname, Name, Firma Straße, Hausnummer PLZ Ort Telefon (bitte unbedingt angeben für Terminvereinbarung) E-Mail Vorstand: Reimund Gotzel (Vorsitzender) Andreas Ladda Dr. Egon Westphal Sitz Regensburg Amtsgericht Regensburg HRB 9119 2) Angaben zum Objekt Straße, Hausnummer PLZ Bitte senden an: Ort Bei dem Gebäude handelt es sich um Freistehendes Einfamilienhaus Reihenmittelhaus Freistehendes Zweifamilienhaus Ich bin Eigentümer und Bewohner des Gebäudes Reihenendhaus Sonstiges: Ich bin Eigentümer des Gebäudes, bewohne es aber nicht selbst Angaben zum Gebäude: Bitte wählen Sie die zutreffende Zeitspanne für das Baujahr des Gebäudes aus. vor 1950 1951-1977 Wohnfläche in m2: 1978-1984 1985-1995 1996-2001 ab 2002 Gebäude steht unter Denkmalschutz 3) Anlass für die Energieausweiserstellung aus eigenem Interesse bevorstehender Verkauf bevorstehende Neuvermietung geplante Modernisierung 4) Angaben zu Anlagen für Wärmeerzeugung Genutzter Energieträger Baujahr (falls bekannt) Warmwasserbereitung zentral dezentral Nutzung Erneuerbarer Energien? Solarthermie (Warmwasser) Solarthermie (Warmwasser + Heizung) Photovoltaik, Sonstige 5) Leistungen Die Erstellung des Energiebedarfsausweises erfolgt nach einem Vor-Ort-Termin beim Gebäude des Kunden. Der Kunde erhält einen offiziellen Energiebedarfsausweis seines Objektes mit Registriernummer von der DiBt. Der Energiebedarfsausweis schließt Empfehlungen zu energetischen Modernisierungsmaßnahmen soweit möglich mit ein. Die Gültigkeitsdauer eines Energiebedarfsausweises beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. 6) Auftragserteilung Hiermit beauftrage ich die Bayernwerk AG mit der Erstellung eines Energieausweises für das oben aufgeführte Objekt zum Preis von 499,80 Euro (netto 420,00 Euro). Dieser Preis gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser (Preisstand: 01.01.2016). Der Preis in Klammern ist der Nettopreis und versteht sich zuzüglich gesetzlicher MwSt., zurzeit 19 %. Die Terminvereinbarung zum Energiebedarfsausweis erfolgt telefonisch. Grundlage sind die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bayernwerk wird die zur Erfüllung dieses Auftrags erforderlichen Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung ihrer Kunden und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erheben, verarbeiten und nutzen. Der Auftrag kann innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Bayernwerk AG. X Ort, Datum, Unterschrift des Auftraggebers Bayernwerk AG Stichwort: Gebäudeenergieberatung Arnulfstr. 203 80634 München Fax-Nr.: 0941 201-77 53 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Energiebedarfsausweisen 1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Vereinbarungen über die Erstellung von Energiebedarfsausweisen, die zwischen dem Kunden und der Bayernwerk AG (im folgenden BAG genannt) getroffen werden. 2. Leistungsumfang, Erstellung 2.1 BAG wird seine Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen. Der Umfang der von BAG zu erbringenden Leistung wird bei Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. Die Unterlagen werden von BAG auf Plausibilität geprüft. Falls die notwendigen Unterlagen nicht vollständig vorhanden sind oder falls bei der Plausibilitätsprüfung Differenzen auftreten, können entsprechende Mehrkosten für die Datenerhebung entstehen. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend über anfallende Mehrkosten unterrichtet. 2.2 Erstellung von Energiebedarfsausweisen: Die Erstellung eines Energiebedarfsausweises erfolgt nach einem Vor-Ort-Termin beim Objekt des Kunden. Der Kunde erhält ein ausführliches schriftliches Gutachten zum Energiebedarf seines Objektes. Dieses schließt Empfehlungen zu energetischen Modernisierungsmaßnahmen ein. 2.3 BAG darf sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. 2.4 Die Beauftragung des Energiebedarfsausweises ist erst nach dem Eingang einer Auftragsbestätigung durch die BAG verbindlich. BAG behält sich vor, Aufträge für Energiebedarfsausweise abzulehnen. 3. Auftraggeberpflichten 3.1 Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig BAG zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen zum vereinbarten Termin bereitgehalten werden. Sofern die vorzulegenden Unterlagen nicht vorhanden sind, kann es zu Mehraufwendungen kommen. 3.2 Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. 3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Mitarbeiter der BAG beim vereinbarten Ortstermin, den Zugang zum Gebäude zu gewährleisten. Falls der Auftraggeber beim Ortstermin nicht selbst anwesend ist, ist er verpflichtet einen Ansprechpartner am Objekt zu benennen. 3.4 Werden Abweichungen des Gebäudes zu den vom Auftraggeber im Angebot gemachten Angaben festgestellt, die einen Mehraufwand für die BAG bedeuten, können seitens BAG Anpassungen des Honorars vorgenommen werden. 4. Zahlungsbedingungen 4.1 Rechnungsstellung erfolgt, soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, nach Übersendung des Energiebedarfsausweises. 4.2 Die in Rechnung gestellten Beträge sind jeweils 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. 5. Haftung 5.1 Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet BAG nur, wenn BAG oder ein Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn BAG fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. 5.2 Für den Fall der Haftung wegen Fahrlässigkeit wird die Haftung je Schadensfall der Höhe nach begrenzt auf 500.000 Euro für Sachschäden, 250.000 Euro für Vermögensschäden. 5.3 Der in den Ziffern 1 und 2 genannte Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. 5.4 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die BAG aufkommen muss, unverzüglich BAG schriftlich anzuzeigen. 6. Vertraulichkeit, Datenschutz 6.1 BAG und die von ihr beauftragten Personen verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller ihr bei der Erstellung des BAG Energiebedarfsausweises bekannt werdenden Informationen und Erkenntnisse. 6.2 Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf Beratung und Betreuung ihrer Kunden und die bedarfsgerechte Produktgestaltung erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich, werden die Daten an der Abwicklung dieses Vertrages beteiligten Personen und Unternehmen weitergegeben. Stand: 01.01.2016