Information für Reisende und Touristen Folgende Maßnahmen

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Information für Reisende und Touristen
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Seit 2004 kommt es in verschiedenen Ländern
vermehrt zum Ausbruch der Geflügelpest
(„Vogelgrippe“). Eine Ansteckung des Menschen
an einem infizierten Tier ist grundsätzlich
möglich, kommt allerdings selten und nur bei
sehr engem Kontakt zwischen Tier und Mensch
vor.
Im Verlauf der Jahre 2005 bis 2008 kam es zu
einer weiteren Ausbreitung des Virus in den
Vogel- bzw. Geflügelbeständen in einigen
Ländern Europas.
Eine Reise in die betroffenen Länder ist
weiterhin möglich, es sollten aber einige
Hinweise beachtet werden, um eine Ansteckung
und vor allem eine Weiterverbreitung der
Tierseuche zu verhindern.
Der Seuchenerreger wird von infizierten Tieren
weitergegeben, kann aber auch durch Produkte
wie Eier und Geflügelfleisch oder durch Kleider,
Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten
Gebieten übertragen werden.
Reisende können unbeabsichtigt den Erreger dieser
Krankheit einschleppen!
Folgende Maßnahmen sollten von Reisenden
eingehalten werden
Vor der Reise
Wenn Sie in eine Region reisen, die von der
„Vogelgrippe“ betroffen ist, reden Sie bitte mit
Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin über die
Verschreibung und Mitnahme eines NeuraminidaseHemmers für den Fall einer Infektion.
Einfuhrkontrollen
und Mitnahme im Reiseverkehr
Für die Einfuhr von Geflügel, Geflügelfleisch und
Geflügelprodukten im Reiseverkehr aus
Drittstaaten in die EU gelten folgende
Bestimmungen:
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Es ist Reisenden verboten, aus allen
Drittländern lebendes Geflügel (Hühner, Gänse,
Enten, Puten, Wachteln, Fasane, Perlhühner,
Rebhühner, Tauben und Laufvögel) in die EU
einzuführen!
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Es ist Reisenden verboten, aus allen
Drittländern Fleisch und Fleischerzeugnisse von
Geflügel, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen,
Pferden und Wild in die EU einzuführen.
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Aus allen Drittländern dürfen nicht mehr als fünf
Vögel (kein Geflügel) im Reiseverkehr in die EU
eingeführt werden. Es ist eine Kontrolle durch
eine(n) Grenztierarzt/ärztin erforderlich. Dazu
sind ein Veterinärzertifikat und eine Erklärung
des Besitzers/der Besitzerin mitzuführen!
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Die Einhaltung der Bestimmungen wird von den
Grenzkontrollorganen überwacht,
beschlagnahmte Waren werden auf Kosten der
Reisenden vernichtet, zusätzlich werden Strafen
verhängt.
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Informationen zu speziellen Themen wie z.B.
Einfuhr von Jagdtrophäen finden Sie auf der
Homepage des Gesundheitsministeriums unter:
www.bmg.gv.at
Während der Reise
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Für weitere Informationen rufen Sie die Info-Hotline
der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES) unter 050 555 555.
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Weblinks: www.bmg.gv.at
www.ages.at
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Vermeiden Sie Kontakt mit lebendem und totem
Geflügel und Geflügelprodukten.
Verzichten Sie nach Möglichkeit auf den Besuch
von Märkten, auf denen Geflügel oder Eier
gehandelt werden sowie von Tierfarmen in den
betroffenen Ländern.
Wenn Sie dennoch Märkte besuchen, auf denen
auch lebendes Geflügel oder Vögel angeboten
werden, sorgen Sie bitte danach für eine
gründliche Reinigung von Schuhen und Kleidung.
Vermeiden Sie mit Vogelkot verschmutzte
Plätze, denn das Virus tritt besonders stark in
den Exkrementen von Vögeln auf.
Transportieren Sie Schuhe und Kleidung in
geschlossenen Plastiksäcken, wenn eine
Reinigung vor Ort nicht möglich ist.
Verzichten Sie auf den Genuss von rohem bzw.
nicht ausreichend erhitztem Geflügelfleisch.
Geflügelfleisch und Eier, die ausreichend
durcherhitzt (über 70° Celsius) wurden, stellen
nach derzeitigem Wissensstand kein Risiko dar.
Besuchen Sie bitte keinen Geflügelbetrieb in der
EU, bevor Schuhe und Kleidung gereinigt
wurden.
Beachten Sie genau die Einfuhrverbote im
Reiseverkehr.
Sollten Sie während oder nach der Reise
erkranken (plötzliches Fieber, Husten, Atemnot),
suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf und teilen
Sie ihm mit, wo Sie waren und ob Sie Kontakt mit
Vögeln oder Geflügel hatten.
Empfehlung des Gesundheitsministers
Zu Ihrem eigenen Schutz
und zur Sicherheit der
heimischen Geflügelbestände bitte ich Sie,
die Hinweise in diesem
Flugblatt zu beachten.
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GEFLÜGELPEST
(„VOGELGRIPPE“)
Wenn Sie während eines Aufenthaltes in einem
von Geflügelpest betroffenem Land oder nach
Abschluss der Reise bei sich oder Ihren
Mitreisenden grippeähnliche Symptome
bemerken (z.B. plötzliches Fieber, Husten,
Atemnot), suchen Sie bitte sofort eine/n
Arzt/Ärztin auf.
Information für
Reisende
Nach einem Aufenthalt in einem von
Geflügelpest betroffenen Land reinigen Sie
gründlich die Schuhe und die Kleidung, die Sie
im Ausland getragen haben, und besuchen Sie
mindestens sieben Tage keine Geflügelbetriebe.
Ihr
Informationsstand März 2009
Rechtlicher Hinweis:
Dieses Papier erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und ist ohne jede Gewähr.
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