Preisblatt Mein Münster:Strom

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Preisblatt Mein Münster:Strom
.19/02/16.V1«Vertriebsgebiet»
Arbeits- und Grundpreise
Laufzeit mit Preisgarantie
3)
Arbeitspreis
Arbeitspreis
Grundpreis
(Preise gültig ab 19.02.2016 )
1-Jahres Vertrag
2-Jahres Vertrag
1)
Cent/kWh
Cent/kWh
Euro/Jahr
Netto
19,63
19,13
76,00
Brutto
23,36
22,76
90,44
1)
Cent/kWh
Euro/Jahr
Netto
21,46
77,31
Brutto
25,54
92,00
ohne Laufzeit (Preise gültig ab 08.05.2016 )
Arbeitspreis
Grundpreis
Optionen
2)
2)
Auf-/Abschlag
(Preise gültig ab 08.05.2016 )
4)
1)
100 % Ökostrom
Online-Service
Extras
SmartWeb/TV
Grundpreis je Anlage
SmartWeb/TV
Einrichtungspreis
Zahlungsart Überweisung oder Barzahlung
Cent/kWh
Euro/Jahr
Euro/Monat
Euro, einmalig
Euro/Jahr
Netto
+1,200
-10,084
+4,62
+41,18
+10,084
2)
Brutto
+1,428
-12,00
+5,50
+49,00
+12,00
1) Der Strompreis enthält die Mehrbelastung aufgrund des EEG, des KWK-Gesetzes, der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), der Offshore-Haftungsumlage,
der Umlage für abschaltbare Lasten sowie die Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 03.03.1999 sowie das Netznutzungsentgelt
einschließlich Konzessionsabgabe gem. §2 Konzessionsabgabenverordnung, die an die Gemeinde abzuführen ist. Die EEG-Umlage beträgt 6,354 Cent/kWh, der
KWK-Zuschlag beträgt 0,445 Cent/kWh, die §19 StromNEV-Umlage beträgt 0,378 Cent/kWh, die Offshore Haftungsumlage 0,04 Cent/kWh und die Stromsteuer
2,05 Cent/kWh.
2) Preis inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Der Endpreis in der Rechnung berechnet sich aus der Summe der Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer.
3) Die Stadtwerke Münster GmbH garantiert während der Erstlaufzeit des Vertrages einen gleichbleibenden Arbeits- und Grundpreis (Festpreisregelung).
Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind Änderungen durch die Umsatzsteuer, die entsprechend Ziffer 6.7 der AGB Strom auch während der Preisgarantiefrist weitergegeben werden. Weiterhin ausgenommen sind Änderungen bei Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen wie
z.B. die EEG-Umlage, der KWKG-Zuschlag, die § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage, die Umlage für abschaltbare Lasten und die
Stromsteuer. Der Lieferant berechnet diese Steuern, Abgaben und sonstigen Belastungen in der jeweils gültigen Höhe, soweit keine gesetzliche Regelung dem
entgegensteht. Nach Ablauf der Preisgarantiefrist erfolgen Preisänderungen gemäß Ziffer 6 der AGB Strom. Die erstmalige Überprüfung der Kosten-entwicklung
gemäß Ziffer 6.3 und 6.4 der AGB Strom erfolgt dabei durch einen Vergleich mit dem im Strompreis zu Beginn der Preisgarantiefrist enthalte-nen Kosten, die
nicht auf einer Änderung der Umsatzsteuer beruhen.
Der veränderbare Preisanteil beträgt derzeit 56% des Verbrauchspreises sowie ca. 16% des Grundpreises. Im Übrigen gilt Ziffer 6 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Stromlieferungs-Sonderabkommen der Stadtwerke Münster GmbH“.
4) Ab 10.000 kWh/a gelten abweichende, günstigere Ökostromkonditionen.
001.19/06/16.V1
Stadtwerke Münster GmbH, Hafenplatz 1, 48155 Münster  Geschäftsführer: Dr. Henning Müller-Tengelmann, Dr. Dirk Wernicke  Handelsregister: Amtsgericht
Münster Nr. B 343  Vorsitzender des Aufsichtsrats: Gerhard Joksch
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