Preisblatt Mein Münster:Strom .19/02/16.V1«Vertriebsgebiet» Arbeits- und Grundpreise Laufzeit mit Preisgarantie 3) Arbeitspreis Arbeitspreis Grundpreis (Preise gültig ab 19.02.2016 ) 1-Jahres Vertrag 2-Jahres Vertrag 1) Cent/kWh Cent/kWh Euro/Jahr Netto 19,63 19,13 76,00 Brutto 23,36 22,76 90,44 1) Cent/kWh Euro/Jahr Netto 21,46 77,31 Brutto 25,54 92,00 ohne Laufzeit (Preise gültig ab 08.05.2016 ) Arbeitspreis Grundpreis Optionen 2) 2) Auf-/Abschlag (Preise gültig ab 08.05.2016 ) 4) 1) 100 % Ökostrom Online-Service Extras SmartWeb/TV Grundpreis je Anlage SmartWeb/TV Einrichtungspreis Zahlungsart Überweisung oder Barzahlung Cent/kWh Euro/Jahr Euro/Monat Euro, einmalig Euro/Jahr Netto +1,200 -10,084 +4,62 +41,18 +10,084 2) Brutto +1,428 -12,00 +5,50 +49,00 +12,00 1) Der Strompreis enthält die Mehrbelastung aufgrund des EEG, des KWK-Gesetzes, der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), der Offshore-Haftungsumlage, der Umlage für abschaltbare Lasten sowie die Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 03.03.1999 sowie das Netznutzungsentgelt einschließlich Konzessionsabgabe gem. §2 Konzessionsabgabenverordnung, die an die Gemeinde abzuführen ist. Die EEG-Umlage beträgt 6,354 Cent/kWh, der KWK-Zuschlag beträgt 0,445 Cent/kWh, die §19 StromNEV-Umlage beträgt 0,378 Cent/kWh, die Offshore Haftungsumlage 0,04 Cent/kWh und die Stromsteuer 2,05 Cent/kWh. 2) Preis inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Der Endpreis in der Rechnung berechnet sich aus der Summe der Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer. 3) Die Stadtwerke Münster GmbH garantiert während der Erstlaufzeit des Vertrages einen gleichbleibenden Arbeits- und Grundpreis (Festpreisregelung). Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind Änderungen durch die Umsatzsteuer, die entsprechend Ziffer 6.7 der AGB Strom auch während der Preisgarantiefrist weitergegeben werden. Weiterhin ausgenommen sind Änderungen bei Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen wie z.B. die EEG-Umlage, der KWKG-Zuschlag, die § 19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage, die Umlage für abschaltbare Lasten und die Stromsteuer. Der Lieferant berechnet diese Steuern, Abgaben und sonstigen Belastungen in der jeweils gültigen Höhe, soweit keine gesetzliche Regelung dem entgegensteht. Nach Ablauf der Preisgarantiefrist erfolgen Preisänderungen gemäß Ziffer 6 der AGB Strom. Die erstmalige Überprüfung der Kosten-entwicklung gemäß Ziffer 6.3 und 6.4 der AGB Strom erfolgt dabei durch einen Vergleich mit dem im Strompreis zu Beginn der Preisgarantiefrist enthalte-nen Kosten, die nicht auf einer Änderung der Umsatzsteuer beruhen. Der veränderbare Preisanteil beträgt derzeit 56% des Verbrauchspreises sowie ca. 16% des Grundpreises. Im Übrigen gilt Ziffer 6 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Stromlieferungs-Sonderabkommen der Stadtwerke Münster GmbH“. 4) Ab 10.000 kWh/a gelten abweichende, günstigere Ökostromkonditionen. 001.19/06/16.V1 Stadtwerke Münster GmbH, Hafenplatz 1, 48155 Münster Geschäftsführer: Dr. Henning Müller-Tengelmann, Dr. Dirk Wernicke Handelsregister: Amtsgericht Münster Nr. B 343 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Gerhard Joksch