Führungs- und Organisationshandbuch Version August 2013 Weisung: Umgang mit Tieren in der Biologie Gilt für: Gesamtschule Aktualisiert im August 2013 In Kraft seit August 2005 Gültig bis auf Widerruf Im Fachbereich Biologie werden für Unterrichtszwecke Tiere eingesetzt und eine eigene Tierhaltung betrieben. Umgang und Einsatz unterstehen dem Tierschutzgesetz und sie erfolgen kontrolliert. Der Umgang mit den lebenden Tieren ist folgendem Grundsatz verpflichtet: Die Tiere werden als Lebewesen mit arteigenen Bedürfnissen anerkannt und dementsprechend mit Respekt behandelt. Für die Umsetzung des Grundsatzes gelten folgende Leitsätze: 1. Unterbringung Die Tiere werden in artgerechten Behausungen nach Vorschriften des Tierschutzes gehalten. 2. Durch Paar- oder Gruppenhaltung wird der uneingeschränkte Sozialkontakt zu Tieren der gleichen Art ermöglicht. Einzelhaltung und die Haltung von nicht harmonierenden Arten wird nicht toleriert. Der Lebensraum (Volière, Terrarium, Aquarium) wird tier- und artgerecht eingerichtet. Tierpflege Den Tieren kommt regelmässige und fachgerechte Pflege zuteil. 3. Die Tiere werden intensiv betreut. Die Tierhaltung erfolgt nach aktuellen Erkenntnissen, die über Fortbildung und Informationsbeschaffung bei Zoofachhändlerinnen/-händlern erworben werden. Die Tierbetreuung wird auch in unterrichtsfreien Zeiten sichergestellt. Überzählige Tiere einer Population werden weiter gegeben (Schüler/innen, Zoogeschäfte, Tierpark) oder tiergerecht eingeschläfert. Tote Tiere werden der Tierkadaversammelstelle beim Schlachthof Bern abgeliefert. Einsatz der Tiere im Unterricht Der Einsatz der Tiere im Unterricht für Beobachtungen und Versuche erfolgt gemäss Vorschriften. Für Tierversuche wird vorgängig die entsprechende Bewilligung des Amtes für Landwirtschaft des Kantons Bern eingeholt. Der Einsatz der Tiere als Anschauungsexemplar und für Verhaltensbeobachtungen wird tiergerecht vorgenommen. Der Bedarf an Tieren für den Unterricht wird entweder über die eigene Tierhaltung oder aus pädagogischen, didaktischen oder fachwissenschaftlichen Gründen über externe Beschaffung abgedeckt. Die externe Beschaffung erfolgt erst nach Vorliegen einer Abnahme- respektive Rückgabegarantie. Gezeichnet: Schulleitung Elisabeth Schenk Jenzer, André Lorenzetti, Hanspeter Andermatt Verteiler: alle Biologielehrkräfte Gymnasium Kirchenfeld Fachassistent Biologie Führungs- und Organisationshandbuch Weisung Leitsätze Tierhaltung.docx 1/1