Feststellung der psychischen Störung und der Teilhabebeeinträchtigung nach der KJHG Novelle Multiaxiale kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und zweistufige Feststellung der Anspruchsgrundlagen nach § 35a KJHG Jörg M. Fegert Kostendruck und Zuständigkeit Kooperationsforschungsprojekte Institutioneller Umgang mit sexuell mißbrauchten Kindern (VW Recht und Verhalten) Begutachtung/Hilfeplanung Standards (SM MVP) Pädzi (CJD) Mißbrauch in Institutionen (Bund) Hilfeprozeßmanagment (world childhood foundation) Entwicklungspsychologische Beratung (Bund & Länder) Teilhabebeinträchtigung (Bund) Ulmer Heimkinderstudie & Ambulanzprojekt (BMBF & Krankenkassen) Nachbefragung von Patienten, Behandlern, Eltern und Jugendämtern zum Hilfeplanungsprozeß Zufriedenheit mit dem Hilfeplanprozess: Die Atmosphäre empfanden 26% der Patienten als sehr angenehm bis angenehm, 48% eher als teils / teils und 26 % als unangenehm bis sehr unangenehm. INFORMATIONSQUALITÄT und AUSTAUSCH: 25% 13% umfangreich bis sehr umfangreich lückenhaft empfunden 62% konnten sich nicht eindeutig dazu äußern UMSETZUNG der HILFE In 85% der Fälle wurde die Hilfemaßnahme so umgesetzt, wie es im jeweiligen Hilfeplangespräch besprochen wurde. 36% der Hilfemaßnahmen konnten direkt im Anschluss an den stationären Aufenthalt umgesetzt werden. Bei 16% erfolgte die Umsetzung der Maßnahme innerhalb einer Woche, Bei 48 % dauerte die Umsetzung länger als eine Woche. In der Zwischenzeit wurde bei 61% die Hilfe verändert. Momentan bekommen: 22% Hilfe in Form einer Vollzeitpflege 5,5% Erziehungsbeistand 6% Sozialpädagogische Familienhilfe 11 % Erziehung in einer Tagesgruppe 5,5% Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Organisationsebene Teamentscheidung Transparenz und Dokumentation Hierarchische Entscheidung Organisationshaftung Akzeptanz der primären Zuständigkeit bei der Hilfeplanung nach § 36.3 SGB VIII Arzt stellt fest, ob Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Mon. von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen wird. Federführung des Jugendamtes bei der Feststellung der Beeinträchtigung bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft § 35 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (nach KICK) § 35 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. § 27 Abs.4 gilt entsprechend. (1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme 1.eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie, 2.eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder 3.eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, einzuholen. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die Hilfe soll nicht von der Person oder dem Dienst oder der Einrichtung, der die Person angehört, die die Stellungnahme abgibt, erbracht werden. (2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall 1. in ambulanter Form, 2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, 3. durch geeignete Pflegepersonen und 4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet. (3) Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Maßnahmen richten sich nach§ 53 Abs. 3 und 4 Satz 1, den §§ 54, 56 und 57 des Zwölften Buches, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden.. (4) Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen, als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam betreut werden. Unterschiede zur Eingliederungshilfe in der Sozialhilfe (Wiesner Kommentar 2006) Wesentlichkeit der Behinderung ist kein Kriterium. Im Unterschied zu § 53 SGB XII und der darauf basierenden EinglVO differenziert die Vorschrift hinsichtlich des Verpflichtungsgrades nicht zwischen einer wesentlichen und einer nicht wesentlichen Behinderung, sondern knüpft den Rechtsanspruch an die Erfüllung der in Abs. 1 Nr.1 und 2 genannten Leistungsvoraussetzungen an. Vor dem Hintergrund einer steigenden Inanspruchnahme insbesondere ambulanter Leistungen wird von seiten der Länder und Kommunen in regelmäßigen Abständen gefordert, den Rechtsanspruch nach dem Modell des § 53 SGB XII auf wesentlich behindert Kinder und Jugendliche zu begrenzen und die Leistungen für andere Behinderungsgrade in das pflichtgemäße Ermessen der JÄmter zu stellen. Dieser Forderung ist der Bundesgesetzgeber bis jetzt nicht gefolgt, da zum einen des Merkmal der Erheblichkeit bereits bei der Klassifikation verschiedener seelischer Störungen in der ICD 10 berücksichtigt wird und zum anderen gerade im Bereich der seelischen Behinderung die Abgrenzung zwischen wesentlicher und nicht wesentlicher Behinderung zu einer erheblichen Zunahme gerichtlicher Streitverfahren und Gutachten führen wird. Wiesner Kommentar 2006 Keine Erfolgsbezogenheit. Nach § 53 Abs.1 Satz 1 SGB XII wird Eingliederungshilfe nur gewährt, wenn und solange die Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Eine entsprechende Vorschrift zur Erfolgsbezogenheit der Eingliederungshilfe kennt das SGB VIII nicht. Gerade im Hinblick auf den Personenkreis von Kindern und Jugendlichen kann es keine vernünftigen Grund für eine solche Leistungsbegrenzung geben, da damit deren Entwicklungschancen verkürzt und das generelle Ziel der Verbesserung der Teilhabe aufgegeben würde.. PROGNOSEFRAGE Abweichung der seelischen Gesundheit (Abs. 1 Nr. 1). a) Begriff. Die seelische Gesundheit muss mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen. Ausgangspunkt ist also der für das Lebensalter typische Entwicklungsstand. Im Hinblick auf die einzelnen Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen ist dabei eine gewisse Spannbreite (Toleranz) zu berücksichtigen. Entwicklungsschwierigkeiten bzw.- verzögerungen, die sich noch im normalen Rahmen bewegen, stellen deshalb noch keine Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit dar. Mit der Feststellung, dass die seelische Gesundheit vom alterstypischen Zustand abweicht verbunden sein muss die Prognose, dass dieser Zustand mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauern wird. Eine auf einen kürzeren Zeitraum bezogene Abweichung erfüllt nicht das Kriterium der Nr.1. Prognostisch wird also zunächst der übliche Verlauf eines Krankheitsbildes wie er in Lehrbuchwissen widergespiegelt wird, als Ausgangspunkt für die statistische Prognose sein, dann werden besondere verlaufsbeeinflussende Merkmale die der Einzelfall aufweißt in ihrer prognostischen Bedeutung im Einzelfall gewertet werden müssen. Hier sind sowohl besondere Schutzfaktoren (Resilienz) als prognostisch günstig, wie auch Belastungs- und Risikofaktoren als prognostisch ungünstig zu berücksichtigen. Feststellungsaufgabe des Arztes oder Psychotherapeuten Die Abweichung nach Abs. 1 Nr. 1 ist aufgrund der Diagnose eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie, eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, festzustellen. Bereits die RegBegr zur Änderung des § 35a im Rahmen des SGB IX verweist hierbei auf die in § 301 Abs. 2 Satz 1 SGB V genannten Kriterien (BT-Dr. 14/5074 S. 121). Damit bezieht sie sich auf den vierstelligen Schlüssel der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der jeweiligen vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen deutschen Fassung und damit auf die sog. ICD-10. Diese enthält für die Krankheiten, die im Kindes- und Jugendalter und im Erwachsenenalter gleichzeitig auftreten, gemeinsame Kategorien. Darüber hinaus sieht sie spezielle Kategorien für Krankheitsbilder vor, die nur im Kindes- und Jugendalter typischerweise auftreten. Klarstellung der Rolle des Arztes oder Psychotherapeuten Klarstellung durch das KICK (Abs.1a). Dieser Auftrag ist durch Einfügung eines Abs.1 a im Rahmen des KICK explizit geregelt worden. Aus der Praxis der KJHilfe- war immer wieder beklagt worden, dass der Gesetzgeber die Rolle und den Auftrag des Arztes bzw. Psychotherapeuten bei der Feststellung der Leistungsvoraussetzungen und der Entscheidung über die geeignete und notwendige (Form der) Eingliederungshilfe nicht hinreichend spezifiziert habe, so dass es im Gesetzesvollzug aber auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren immer wieder zu Streitigkeiten über die Rollenverteilung zwischen Arzt und den Fachkräften im JAmt kommt. Durch eine klarstellende Regelung sollte verdeutlicht werden, dass die Stellungnahme des Arztes bzw. Psychotherapeuten nicht die Entscheidung der Fachkräfte im JAmt über die geeignete und notwendige Hilfe vorweg nehmen darf, sondern sich im Wesentlichen auf die Feststellung des ersten Tatbestandselements bezieht, also die Feststellung, ob die seelische Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht (RegBegr BT-Dr.15/ 3676 S.......). Mit der Formulierung hat der Träger der öff.JHilfe die Stellungnahme einzuholen soll zum Ausdruck gebracht werden, dass diese Vorentscheidung nicht von sozialpädagogischen Fachkräften des JAmt selbst getroffen werden darf. Auch wenn der Wortlaut dies nahe legt und auch in § 14 SGB IX davon die Rede ist, dass der Rehaträger einen Gutachter beauftragt , so wird die Vorschrift nicht so zu verstehen sein, dass Auftraggeber zwingend das JAmt sein muss, sondern in Absprache auch Leistungsberechtigte bzw. deren Eltern eine Stellungnahme einholen und über ihre Krankenkasse abrechnen (a.A. Mrozynski § 35 a Rn. 35, der die Kosten von Gutachten als Verfahrenskosten nach § 64 SGB X ansieht, die dem Antragsteller nicht auferlegt werden können).. Trennung von Feststellung und Leistungserbringung; Beteiligung Zur Vermeidung von Interessenkollisionen wurde den Empfehlungen der Praxis entsprechend bestimmt, dass der Arzt bzw. Psychologe, der die Stellungnahme abgibt, grundsätzlich nicht an der Leistungserbringung beteiligt sein darf (Satz 4); in begründeten Ausnahmefällen wird dies allerdings durch die Soll-Vorschrift nicht ausgeschlossen. Der Arzt oder Psychotherapeut, der die Stellungnahme abgegeben hat, soll bei der Aufstellung und Änderung des Hilfeplans sowie bei der Durchführung der Hilfe beteiligt werden (§ 36 a Abs. 3 Satz 1 Halbs.1). Die Verpflichtung zur Beteiligung trifft das JAmt, sie kann nicht erzwungen werden (zur Art und Weise der Beteiligung siehe DIJuf-GutA JAmt 2005, 452). Chronizitätskriterium Die Einschätzung der zeitlichen Dauer der Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand erfordert eine Prognoseentscheidung. Zu bestimmen ist also, ob die Abweichung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauern wird. Trotz des Verzichts des Gesetzgebers auf den negativen Terminus Störungen ist weiter davon auszugehen, dass auch mit der neuen Beschreibung der Abweichung des seelischen Gesundheitszustands ein chronifizierter Krankheitszustand gemeint ist, d. h. trotz veränderter Terminologie die Leistungsvoraussetzungen insoweit unverändert bleiben. Multiaxiale Diagnostik (MAS seit 1977) Achse 1 psychiatrische Diagnose nach ICD 10 Achse 2 Entwicklungsstörungen Achse 3 Intelligenz Achse 4 körperliche Grund- und/oder Begleiterkrankungen Achse 5 psychosoziale Belastungen Achse 6 Zurechtkommen im Alltag MAS Vertrauliche (§ 203 StGB und § 76 SGB X) ÄRZTLICHE STELLUNGNAHME ZUR PLANUNG EINER EINGLIEDERUNGSHILFE nach § 35a SGB VIII (KJHG), nach SGB XII (nur amts- oder landesärztliche Stellungnahme) Angaben zur Person: - Name, Geburtsdatum - Wohnort - Schule - Personensorgeberechtigte - andere wesentliche Erziehungspersonen Mit Einwilligung der/des Personensorgeberechtigten vom .................. (s. Anlage) nehme(n) ich/wir zur Hilfeplanung Stellung (Nichtzutreffendes bitte streichen): aufgrund unserer persönlichen Untersuchung und Aktenkenntnis vom ................................................ aufgrund unserer stationären Behandlung von/seit .. bis...... aufgrund unserer teilstationären Behandlung von/seit.... bis... allein auf der Basis der Aktenlage 1. Anspruchsbegründende diagnostische Ergebnisse: § Nach den in § 301 Abs. 2 Satz 1 SGB V genannten Kriterien der WHO (Weltgesundheitsorganisation) liegt bei dem o. g. Patienten ¨ keine Störung vor (Eingangskriterium für einen Rechtsanspruch nach § 35 a SGB VIII liegt nicht vor). ð (wird Hilfe zur Erziehung für erforderlich gehalten [§ 27 ff. KJHG]) ja/nein ¨ ein diagnostizierbares Störungsbild mit Krankheitswert / Erkrankung vor. § Die seelische Gesundheit § weicht aufgrund dieses Störungsbildes mit Krankheitswert oder Erkrankung länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab. ja/nein § wenn nein , wird mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen. ja/nein 1.1 Störungsbild/Erkrankung 1.1.1 Psychische Störungen nach ICD-10 F0.__ organische, einschließlich symptomatischer psychi-scher Störungen F1.__ psychische und Verhaltensstörungen durch psycho-trope Substanzen F2.__ Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen F3.__ affektive Störungen F4.__ neurotische/Belastungs- und somatoforme Störun-gen F5.__ Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen oder Faktoren F6.__ Persönlichkeits- (erst ab 16. Lebensjahr) und Ver-haltensstörungen F9.__ Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend 1.1.2 Körperliche Erkrankungen nach ICD-10 ____________________________________________________ ____________________________________________________ 1.1.3 Weitere Diagnosen (Komorbidität) Dieses Krankheitsbild ist allein als psychische Störung allein als geistige Behinderung allein als körperliche Erkrankung als Mehrfachbeeinträchtigung einzuordnen. ¨ ¨ ¨ ¨ Nur bei der Kombination körperliche Erkrankung und psychische Störung bzw. geistige Behinderung und psychische Störung zu beantworten: Resultiert die Beeinträchtigung der Teilhabe allein bzw. ganz überwiegend aus der psychischen Störung infolge der körperlichen Erkrankung bzw. der geistigen Behinderung? ja/nein 1.2 Entwicklungsstand (F8) ¨ altersentsprechend ¨ umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache (F 80) ¨ umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (Legasthenie, Rechenstörung etc.) (F 81) ¨ umschriebene Entwicklungsstörungen (F 82) ¨ kombinierte umschriebene Entwicklungsstörungen (F83) 1.3 Intelligenz (F 7) ¨ normal oder überdurchschnittlich ¨ Lernbehinderung ¨ geistige Behinderung Beurteilungsquelle Eindruck ¨ Testung ¨ - Als Grundlage für den Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe bei geistiger Behinderung ist nur die Testung bzw. bei Nichttestbarkeit schulische Klärung und entsprechende Beschulung anspruchsbegründend. 1.4 Familiäre Belastungen 1.4.0 Keine Angaben möglich ¨ 1.4.1 Belastende intrafamiliäre Beziehungen ¨ 1.4.2 Psychische Störungen, abweichendes Verhalten oder Behinderungen in der Familie ¨ 1.4.3 Inadäquate oder verzerrte intrafamiliäre Kommunikation ¨ 1.4.4 Belastende Erziehungsbedingungen ¨ 1.4.5 Akute belastende Lebensereignisse ¨ 1.4.6 Gefährdung möglicherweise durch Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellen Missbrauch ¨ 1.4.7 Chronische Belastungen im Zusammenhang mit Schule und Arbeit ¨ 1.5 Schweregrad (globale Einschätzung) ¨ 1.5.0 Hervorragende oder gute soziale Anpassung auf allen Gebieten Befriedigende soziale Anpassung mit vorübergehenden oder geringgradigen Schwierigkeiten in lediglich einem oder zwei Bereichen Leichte soziale Beeinträchtigung mit leichten Schwierigkeiten in mindestens einem oder zwei Bereichen Mäßige soziale Beeinträchtigung in mindestens einem oder zwei Bereichen Deutliche soziale Beeinträchtigung in mindestens einem oder zwei Bereichen Deutliche und übergreifende soziale Beeinträchtigung in den meisten Bereichen Tiefgreifende und schwerwiegende soziale Beeinträchtigung in den meisten Bereichen Braucht beträchtliche Betreuung Braucht ständige Betreuung (24-Stunden-Versorgung) 1.5.1 1.5.2 1.5.3 1.5.4 1.5.5 1.5.6 1.5.7 1.5.8 Ist die Diagnose ausreichend als Begründung? Verwaltungsgericht BW 4.11.97, Az 9S1462/96, dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.11.98, Az 5C38/97 Seelische Störungen (allein) genügen noch nicht für die Annahme einer seelischen Behinderung; hinzu kommen muss, dass die seelischen Störungen nach Breite Tiefe und Dauer so intensiv sind, dass sie die Fähigkeiten zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigen. Danach ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn als behinderungsrelevante seelische Störungen, die auf Versagensängsten beruhende Schulphobie, die totale Schulverweigerung, der Rückzug aus dem sozialen Kontakt und Vereinzelung in der Schule angeführt werden. Drohende Behinderung: ärztliche Prognose, Wahrscheinlichkeitskriterium Achse 6: Stufen der Ausprägung 0 1 2 3 herausragende / gute soziale Funktionen: Herausragende / gute soziale Funktionen in allen sozialen Bereichen. Gute zwischenmenschliche Beziehungen mit Familie, Gleichaltrigen und Erwachsenen außerhalb der Familie; kann sich mit allen üblichen sozialen Situationen effektiv auseinander setzen und verfügt über ein gutes Spektrum an Freizeitaktivitäten und Interessen. Mäßige soziale Funktion: Insgesamt mäßige soziale Funktion, aber mit vorübergehenden oder geringeren Schwierigkeiten in nur ein oder zwei Bereichen (das Funktionsniveau kann aber muss nicht in ein oder zwei anderen Bereichen hervorragend sein). Leichte soziale Beeinträchtigung: Adäquates Funktionsniveau in den meisten Bereichen aber leichte Schwierigkeiten in mindestens ein oder zwei Bereichen (wie z. B. Schwierigkeiten mit Freundschaften, gehemmte soziale Aktivitäten/Interessen, Schwierigkeiten mit innerfamiliären Beziehungen, wenig effektive soziale CopingMechanismen oder Schwierigkeiten in den Beziehungen zu Erwachsenen außerhalb der Familie). Mäßige soziale Beeinträchtigung: Mäßige Beeinträchtigung in mindestens ein oder zwei Bereichen. 4 5 6 7 8 9 Ernsthafte soziale Beeinträchtigung: ernsthafte Beeinträchtigung in mindestens ein oder zwei Bereichen (wie z. B. erheblicher Mangel an Freunden, Unfähigkeit mit neuen sozialen Situationen zurecht zu kommen oder Schulbesuch nicht mehr möglich). Ernsthafte und durchgängige soziale Beeinträchtigung: Ernsthafte Beeinträchtigung in den meisten Bereichen. Funktionsunfähig in den meisten Bereichen: Benötigt ständige Aufsicht oder Betreuung zur basalen Alltagsbewältigung; ist nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Schwere und durchgängige soziale Beeinträchtigung: Manchmal unfähig für eine minimale Körperhygiene zu sorgen, oder braucht zeitweise strenge Beaufsichtigung um Gefahrensituationen für sich selbst oder andere zu verhüten, oder schwere Beeinträchtigung in aslen Beriechen der Kommunikation. Tiefe und durchgängige soziale Beeinträchtigung: Ständige Unfähigkeit für die eigene Körperhygiene zu sorgen, oder ständige Gefahr, sich selbst oder Andere zu verletzen oder völliges Fehlen von Kommunikation. Nicht zutreffend / nicht einschätzbar. Inanspruchnahme KJPIA (N = 977) Achse-I Diagnosen Achse_I_1 ; KQ-Mitt. Aktueller Effekt: F(14, 962)=7,9247, p=,00000 Typ VI Dekomposition (Effektive Hypothese) Vertikale Balken bedeuten 0,95 Konfidenzintervalle 6,5 6,0 5,5 5,0 Achse_VI 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 1 2 n=13 n=14 3 4 5 6 n=57n=121n=42 n=14 7 8 90 91 92 93 94 95 98 n=7 Achse_I_1 n=19 n=244 n=136 n=112 n=70 n=54 n=10 n=64 Inanspruchnahme gesamt (N = 1324) Achse_I_1 ; KQ-Mitt. Aktueller Effekt: F(14, 1140)=9,2083, p=0,0000 Typ VI Dekomposition (Effektive Hypothese) Vertikale Balken bedeuten 0,95 Konfidenzintervalle 6,5 6,0 5,5 5,0 Achse_VI 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 1 2 3 4 5 6 7 8 Achse_I_1 90 91 92 93 94 95 98 Unterschiede zwischen ambulanten und (teil-) stationären Kliniksettings OE ; KQ-Mitt. Aktueller Effekt: F(4, 1161)=12,724, p=,00000 Typ VI Dekomposition (Effektive Hypothese) Vertikale Balken bedeuten 0,95 Konfidenzintervalle 5,5 5,0 Achse_VI 4,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 KJPIA KJJ KJTK KJA KJK OE n = 977 n = 69 n = 47 n = 44 n = 18 Fall 13 jähriges Mädchen Besuch der Realschule (6./7.Klasse) Vorbefundlich Lese-RechtschreibSchwäche bei durchschnittlicher (überdurchschnittlicher??) Intelligenz LRS-Training hatte stattgefunden Familie intakt Ein Bruder Body Functions & Structures Activities Participation Contextual Factors Environmental Factors (external influence on functioning) + Personal Factors (internal influence on functioning) Features of the physical, social, and attitudinal world + Attributes of the person Level of Functioning Body (body parts) Individual (person as a whole) Society (life situations) Characteristics Body function Body structure Performance of individuals activities Involvement in life situations Functional and structural integrity Activity Participation Facilitators Impairment Activity limitation Participation restriction Barriers / hindrances Positive aspect (Functioning) Negative aspect (Disability) Qualifiers: Uniform Qualifier: Extent or Magnitude First Qualifier Second Qualifier Localization Overview of components of ICF Assistance Subjective satisfaction (under development) (under development) Streitpunkt Familie/Mutter: Mädchen ziehe sich zurück, sei depressiv, verweigere Schulleistungen und in der Freizeit aktive Teilnahme an Sportveranstaltungen Jugendamt: keine TeilhabeBeeinträchtigung Förderung va. schulisch notwendig Fragestellung des Gutachtens a) Frage: Leidet K. über die festgestellte Legasthenie hinaus an weiteren Erkrankungen der seelischen Gesundheit und treten diese weiteren Erkrankungen voraussichtlich kurzfristig auf? b) Frage: Besteht zwischen der Legasthenie und der weiteren seelischen Erkrankung ein kausaler Zusammenhang? Fragestellung des Gutachtens e) Frage: Falls in der Vorfrage die Wahrscheinlichkeit eines Rückzugs von K. aus ihrem sozialen Kontext/ oder einer umfassenden Schul-, Lern- und Prüfungsverweigerung für die Zukunft bejaht wird, kann diese und wie wird diese Wahrscheinlichkeit quantifiziert? f) Frage: Falls K. nicht an einer weiteren psychischen Störung leidet, ist dann aufgrund dieser weiteren Erkrankung ein Rückzug der Klägerin aus jedem sozialen Kontext Kontakt und/oder zu einer umfassenden Schul-, Lernoder Prüfungsverweigerung hat oder wahrscheinlich führen wird? Fragestellung des Gutachtens g) Frage: Falls in der Vorfrage die Wahrscheinlichkeit eines Rückzuges von K. aus jedem sozialen Kontakt und/oder eine umfassende Schul-Lern- oder Prüfungsverweigerung besteht, ob und wie diese quantifiziert werden kann in ihrer Wahrscheinlichkeit? h) Frage: Können Aussagen zu den Vorfragen mit einiger Verlässlichkeit auch bezogen auf November 2003 gemacht werden? Sind die Fragen auf diesen Zeitpunkt bezogen anders zu beantworten? Gutachten Gliederung und Untersuchungen Studium der Aktenlage Exploration der Mutter und des Mädchens mehrfache telefonische Exploration des Kinderarztes testpsychologische Untersuchung psychopathologischer Befund Diagnosen nach ICD-10 nach MAD-System: sechsachsiges Diagnose-Skala 1. Achse: klinisch-psychiatrische Erkrankung 2. Achse: Teilleistungsstörungen 6. Achse: psychosoziales Funktionsniveau kinder- und jugendpsychiatrische Beurteilung Beantwortung der Fragestellungen des Gutachtens Gutachten - Ergebnisse Mädchen: LRS-Training jede zweite Woche für 1 ½ Stunden: nervig Sie wußte nicht, wie lange das noch gehen solle. Nutzen: aktuell 17 Fehler im Diktat, früher 26 Fehler Auffälligkeiten im Bereich externalisierender Störungen, vornehmlich im häuslichen Bereich Das Mädchen selbst neigte zum Dissimulieren Testverfahren: Auffälligkeiten im Bereich internalisierender Störungen (Ängste) IQ von 85, T-Wert von 40, Prozentrang von 16 Rechtschreibleistung T-Wert von 32, Prozentrang von 4 Gutachten Ergebnisse MAD Achse-I (klinisch-psychiatrisches Syndrom): keine Diagnose. aber subklinische Symptome einer Angst- und Somatisierungsstörung + einige Symptome einer auf den familiären Rahmen beschränkten Störung des Sozialverhaltens Achse-II (umschriebene Entwicklungsstörungen): anamnestisch Lese-Rechtschreibstörung, aktuell eine deutliche Besserung (F81.0) Achse-III (Intelligenz): durchschnittlich. Achse-IV (körperliche Erkrankungen): Migräne (G43.0) Achse-V (psychosoziale Belastungen): aktuell kein abnormer psychosoziale Belastungsfaktor, anamnestisch durch Bloßstellung in der Schule psychosozialer Belastungsfaktor (8.2). Achse-VI (Ebene des Funktionsniveaus): mäßige Beeinträchtigung (aufgrund Problemen in der Schule) Ergebnis der Begutachtung Kinder- und jugendpsychiatrisch konnte nach den Untersuchungen festgestellt werden, dass das Mädchen altersentsprechend entwickelt war und eine durchschnittliche Intelligenz zeigte, eine LRS anamnestisch vorlag, diese aber deutlich gebessert war. Beantwortung der Fragestellung Es lag aktuell keine ICD-10 Diagnose mehr vor, sondern subklinische Symptome Zwischen Symptomen und LRS bestand Zusammenhang Ohne LRS-Therapie Fortbestehen der Belastungen, aber aktuell keine Indikation für PT, da Leidensdruck gering Rückzug aus außerschulischen Aktivitäten fand nicht statt Beantwortung der Fragestellung Aber Entzug vor schulischen Anforderungen und eher prognostisch ungünstiges Coping Quantifizierung der Wahrscheinlichkeit des Rückzugs aus soz. Kontext, Schule etc. nicht möglich Qualitativ aber mäßige Beeinträchtigung (MAD Achse-VI) feststellbar. Rückblickend Zustand 2003 eher schlechter als aktuell Teilhabebeeinträchtigung aus gutachterlicher Sicht Entscheidungsgründe: De facto leichte Beeinträchtigung in drei Bereichen: Schule Familie Freizeit Tatsächliche intellektuelle Begabung Copingstrategien des Kindes/der Familie Wunsch des Kindes/Jugendlichen (vs) Wünsche der Eltern International eingeführte Instrumente zur Feststellung des Zurechtkommens im Alltag oder der Teilhabebeeinträchtigung Übersicht: 1. The Brief Impairment Scale (BIS) 2. HoNOSCA-I (HON) 3. The Caregiver Strain Questionnaire (CGSQ) 4. The Columbia Impairment Scale (CIS) 5. Global Assessment of Psychosocial Disability (GAPD) 6. Elterneinschätzungsskala (PGAS) & Jugendlichenskala (YGAS) 7. Children s Global Assessment Scale (CGAS) 8. Global Assessment Functioning Scale (GAF) 9. Child & Adolescent Measures of Functional Scale (CAFAS) INSTRUMENTE Fb.= Fragebogen; I.= Interview; k.E.=klinische Einschätzng Art Zeit Qualifikation Dimens./Items Alter Quelle BIS Fb. 3-5 min. keine 3/24 4-17 E HON I. 5 min. keine 13/130 7-17 E/K/J/3.P CGSQ Fb. 5 min. fast keine 11/21 0-18 E CIS Fb. 5 min. keine 4/13 5-17 E/K/J PGAS/ YGAS k.E. 5 min. Fachwissen 13 0-18 E/J GAPD k.E. 5 min. Fachwissen 13 0-18 Kliniker CGAS k.E. 5 min. Fachwissen allg. Funktionsniveau 4-16 Klinker GAF k.E. 5 min. Fachwissen allg. Funktionsniveau - Klinker CAFAS k./E.I . 10-30 min. Fachwissen 9/315 7-17 Klinker/E The Brief Impairment Scale (BIS), HoNOSCA-I (HON), The Caregiver Strain Questionnaire (CGSQ), The Columbia Impairment Scale (CIS), Global Assessment of Psychosocial Disability (GAPD), Children s Global Assessment Scale (CGAS), Global Assessment Functioning Scale (GAF) und Child & Adolescent Measures of Functional Scale (CAFAS) Kurzbeschreibung/Bewertung The Brief Impairment Scale (BIS) Gutes und schnelles Instrument, welches einfach in der Handhabung ist und kaum fachliches Vorwissen voraussetzt. Schnelle und unkomplizierte Auswertung. HoNosca (HON) Ist zur Verlaufsuntersuchung von psychischen Störungen geeignet. Ungeübte benötigen für das klassische Interview ca. 20 Minuten. The Caregiver Strain Questionnaire (CGSQ) Gutes und schnelles Instrument zur Erfassung der Auswirkungen und des Betreuungsaufwands aufgrund psychischer Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr . Es ist einfach in der Handhabung ist und setzt kaum fachliches Vorwissen voraus. Schnelle und unkomplizierte Auswertung. The Columbia Impairment Scale (CIS) Gutes und schnelles Instrument zur Erfassung der psychosoziale Beeinträchtigung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 bis 17. Es ist einfach in der Handhabung ist und setzt kaum fachliches Vorwissen voraus. Schnelle und unkomplizierte Auswertung. Global Assessment of Psychosocial Disability (GAPD) Gute und schnelle Erfassung der psychosozialen Anpassung, im Zusammenhang einer psychischen Störung, Achse VI des ICD-10. Setzt jedoch Fachwissen und klinische Erfahrung voraus. Eltern-, Jugendlicheneinschätzungsskala (PGAS, YGAS) Gutes und schnelles Instrument zur Erfassung der psychosozialen Anpassung, welches einfach in der Handhabung ist. Children s Global Assessment Scale (CGAS) Vergleichbar mit GAPD, erfasst aber generelle Funktionsfähigkeit. Gute und schnelle Erfassung der psychosozialen Anpassung. Setzt jedoch Fachwissen und klinische Erfahrung voraus. Global Assessment Functioning Scale (GAF) Erfassung des allgemeinen Funktionsniveaus auf psychischer, physischer und beruflicher Ebene, der Achse V des diagnostischen Klassifikationsschema des DSM-IV. Setzt jedoch Fachwissen und klinische Erfahrung voraus. Child&Adolescent Measures of Functional Scale (CAFAS) Interview zur Erfassung Beeinträchtigungsniveaus bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 7 17 Jahren aufgrund psychischer Störungen und Verhaltensstörungen. Eher längere Bearbeitungszeit und Auswertung. Fachwissen und Training ist Voraussetzung. 1. Beschreibung der sozialen Beeinträchtigung bei der Teilhabe in der Schule und Gesellschaft, welche sich aus der beschriebenen Problematik ergibt. Förderungsbedarf. Freitext 3. Vorschlag zur Umsetzung der Hilfen (Facilitation) 3.1 Eingliederungshilfe nach § 35a KJHG 3.2 Andere Hilfen und Therapien sowie Heilmittel finanziert durch andere Kostenträger Funktion in der Familie (Hier wird auf folgende Instrumente verwiesen: BIS; BARO; CGSQ) Kind/Jugendlicher: Stellung in der Familie; Aufgaben zu Hause; Bewältigung des Alltags zu Hause; Umgang mit Erwartungen und Regeln; Umgang mit Konflikten Vertiefungsfragen: Welche Aufgaben hast Du zu Hause? Kannst Du alle diese Aufgaben zur angegebenen Zeit erledigen? Wie kommst Du mit den Eltern oder Geschwistern aus? Wo gibt es Konflikte und wie kannst Du diese lösen? Eltern: Stellung in der Familie; Aufgaben zu Hause; Umgang mit den Eltern, Umgang mit den Geschwistern; Zeitaufwand zur Erledigung der Aufgaben; Bewältigung des Alltags zu Hause; Umgang mit Erwartungen und Regeln; Umgang mit Konflikten Vertiefungsfragen: Ist der normale Tagesablauf aufgrund der Schwierigkeiten Ihres Kindes beeinträchtigt? Wie geht das Kind mit Regeln um? Wie reagieren Sie bei Nicht-Beachtung der Regeln? Gibt es wegen Ihrem Kind oft Auseinandersetzungen/Streit in der Familie? Freizeitaktivitäten (Hier wird auf folgende Instrumente verwiesen: ICF; BARO; CGSQ) Kind/Jugendlicher: Freundeskreis; Umgang mit Freunden; Stellung im Freundeskreis; Hobbys; Interessen; Desinteressen; Einschränkungen der Interessen aufgrund andere Schwierigkeiten; Mangel an Freizeitaktivitäten aufgrund anderer Aufgaben Vertiefungsfragen: Was machst Du in Deiner Freizeit? Hast Du genügend Freizeit? Besuchst Du Vereine? Würdest Du gerne in Vereinen, Sportgruppen oder anderen Gruppen sein? Hast Du Interessen, die Du nicht ausüben kannst? Eltern: Freundeskreis; Umgang mit Freunden; Stellung im Freundeskreis; Hobbys; Interessen; Desinteressen; Freizeitgestaltung allgemein; Mangel an Freizeitaktivitäten aufgrund anderer Aufgaben; Bewältigung der Freizeitaktivitäten; Einschränkungen der Interessen aufgrund anderen Schwierigkeiten; Vertiefungsfragen: Kann Ihr Kind mache Hobbys aufgrund anderer Schwierigkeiten nicht ausüben? Wieso? Wie verbringt Ihr Kind die Freizeit? Haben Sie Kontrolle über das Freizeitverhalten? Müssen Sie auf allgemeines verzichten aufgrund der überdurchschnittliche Betreuung bzgl. der Ausübung der Freizeitaktivitäten? Selbstfürsorge, -pflege (Hier wird auf folgende Instrumente verwiesen: ICF; CGSQ, HONOSCA) Kind/Jugendlicher: selbständige Auswahl der Kleider; selbständiges Anziehen; selbständige Körperpflege; Umgang mit Geld; Erkennen von Gefahren; allfällige Hilfestellungen selbständig holen Vertiefungsfragen: Die Fragen scheinen auf den ersten Blick mit den angebenen Bereichen wenig Zusammenhang zu haben Weißt Du was für Dein Leben wichtig ist? Was machst Du, wenn es Dir nicht gut geht? Weißt Du was für Dich nicht gut ist? Eltern: selbständige Auswahl der Kleider; selbständiges Anziehen; selbständige Körperpflege; Umgang mit Geld; Erkennen von Gefahren; allfällige Hilfestellungen selbständig holen; Aufwand für die Betreuungspersonen in diesen Bereichen Vertiefungsfragen: Kann Ihr Kind allgemeine Dinge zur Selbstversorgung erledigen? Kann er sich entsprechend Hilfe holen? Haben Sie einen erheblich Mehraufwand in diesem Bereich? Zwischenmenschliche Beziehungen zu Erwachsenen (Hier wird auf folgende Instrumente verwiesen: BIS; BARO; HONOSCA) Kind/Jugendlicher: Kontakte zu Erwachsenen; Häufigkeit der Kontakte, Umgang mit Erwachsenen, Stabilität der Kontakte zu Erwachsenen; Respekt vor den Erwachsenen; Bewältigung von Problemen mit Erwachsenen Vertiefungsfragen: Wie gehst Du mit Erwachsenen um? Hast Du Respekt vor Erwachsenen? Hattest Du öfter Streit mit Erwachsenen? Worum geht es? Wie löst Du Problemen mit Erwachsenen? Eltern: Kontakte zu Erwachsenen; Häufigkeit der Kontakte, Umgang mit Erwachsenen, Stabilität der Kontakte zu Erwachsenen; Respekt vor den Erwachsenen; Bewältigung von Problemen mit Erwachsenen; Aufwand diese Kontakte zu fördern; Einfluss auf die Kontakte zu Erwachsenen Vertiefungsfragen: Wie geht Ihr Kind mit Erwachsenen um? Wann und wieso kommt es zu Schwierigkeiten? Wie können Sie darauf reagieren? Was müssen Sie tun, um diese Kontakte zu fördern? The Brief Impairment Scale (BIS) 1/3 allgemeiner funktionaler Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen (4 17 Jahren) nicht an bestimmten Störung gekoppelt Eltern als Informationsquelle von Laien anwendbar (nach kurzem Training) letzten 12 Monaten The Brief Impairment Scale (BIS) 2/3 23 Items Skalierung: 0=kein Problem, 1=einige Probleme, 2=erhebliche Probleme, 3=ernsthafte Probleme Zeitaufwand: 3 Minuten The Brief Impairment Scale (BIS) 3/3 Dimensionen: 1. zwischenmenschliche Beziehungen (Eltern, Geschwister, Freunde, Lehrer und andere Erwachsene) 2. Schul-/Arbeitsverhalten (Mitarbeit, Leistung und Verantwortung) 3. Selbstfürsorge, -pflege (sportliche Aktivitäten, Hobbys, Selbstpflege, Freunde) HoNOSCA-I (HON) 1/3 HoNOSCA-I (HON) = Health of the Nation Outcome Scales for Children & Adolescents Interview Verlaufsuntersuchung von Kindern und Jugendlichen mit psychischer Störung Eltern, Grosseltern, Pflegeeltern etc. sowie Kinder und Jugendliche können interviewt werden geführt externe Berichte von Ärzten, Schule o.ä. können miteinbezogenvon Anwendung durch Fachpersonen mit Training HoNOSCA-I (HON) letzten 12 Monaten / Verlaufsuntersuchung ca. 130 Items Skalierung: 0=keine Probleme, 1=geringe Probleme, 2=leichte Probleme, 3=mässige Probleme, 4=schwerwiegende Probleme Zeitaufwand: ca. 5 Minuten 2/3 HoNOSCA-I (HON) 3/3 Dimensionen: Verhaltensprobleme, allg. Beeinträchtigung & soz. Probleme 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Dissoziales oder aggressives Verhalten Probleme mit Hyperaktivität, Aufmerksamkeit oder Konzentration Selbstverletzendes Verhalten Alkoholprobleme / Drogenkonsum Schul- oder Sprachprobleme körperliche Erkrankungen oder Störungen Halluzinationen und Wahnvorstellungen psychosomatische Symptome emotionale Störungen Freundeskreis Selbstpflege und Unabhängigkeit Familienleben und Beziehungen Schulbesuch The Caregiver Strain Questionnaire (CGSQ) 1/3 Erfassung der Auswirkungen und des Betreuungsaufwands aufgrund psychischer Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen Informationsquelle: Eltern, Betreuungspersonen 0 18 Jahren letzten 6 Monaten The Caregiver Strain Questionnaire (CGSQ) 2/3 21 Items Skalierung: 1 überhaupt nicht, 2 ein wenig, 3 4 ziemlich viel, 5 sehr viel Zeitaufwand: 5 Minuten etwas, The Caregiver Strain Questionnaire (CGSQ) 3/3 Dimension können in objektive und subjektive Belastung zusammengefasst werden 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. zerrüttetes Familienleben und Beziehungen körperliches Wohlbefinden Zeitaufwand/-beanspruchung negative psychische oder physische Auswirkung, auch auf andere Familienmitglieder finanzieller Aufwand Aufopferung Störung des sozialen und gemeinschaftlichen Lebens Schuldgefühle und Traurigkeit Ermüdungserscheinungen Verlegenheit Beziehung zwischen Betreuungsperson und Kind The Columbia Impairment Scale (CIS) 1/3 psychosozialen Beeinträchtigung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 bis 17 Jahren Eltern und Kinder als Informationsquelle von Laien anwendbar (nach kurzem Training) letzten 6 Monaten The Columbia Impairment Scale (CIS) 13 Items Skalierung: 0=kein Problem, 1=einige Probleme, 2=erhebliche Probleme, 3=ernsthafte Probleme Zeitaufwand: 5 Minuten 2/3 The Columbia Impairment Scale (CIS) Dimensionen: 1. zwischenmenschliche Beziehungen 2. psychopathologische Dimensionen 3. Schul-/ Arbeitsverhalten 4. Freizeitverhalten 3/3 Global Assessment of Psychosocial Disability (GAPD) 1/3 Globalurteilung der psychosozialen Anpassung nach Achse VI des ICD-10 der Multiaxialen Klassifikationsschemas (MAS) für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters psychosozialen Beeinträchtigung bei Kindern und Jugendlichen als ein Resultat einer psychischen Störung 5 bis 17 Jahren Anwendung durch Fachpersonen Global Assessment of Psychosocial Disability (GAPD) letzten 3 Monaten 2/3 Zeitaufwand: 5 Minuten Skalierung: 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Hervorragende oder gute soziale Anpassung auf allen Gebieten Mässige soziale Funktion Leichte soziale Beeinträchtigung Mässige soziale Beeinträchtigung Deutliche soziale Beeinträchtigung in mindestens einem oder zwei Bereichen Ernsthafte und durchgängige soziale Beeinträchtigung Funktionsunfähigkeit in den meisten Bereichen braucht beträchtliche Betreuung braucht ständige Betreuung (24-Std. Versorgung) Global Assessment of Psychosocial Disability (GAPD) 3/3 Fünf Lebensbereichen/Dimensionen: in der Familie (operationalisieren durch den Beitrag zum Funktionieren der Familie) bezüglich schulischer Leistungen (operationalisieren durch den Leistungsstand und den hierfür nötigen Arbeitsaufwand) bezüglich der Beziehungen zu Gleichaltrigen (operationalisieren durch die Anzahl und Enge von Freundschaften sowie die Position im Freundeskreis) bezüglich des Freizeitverhaltens (operationalisieren durch die Vielzahl der Interessen und die Intensität der Ausübung) bezüglich der Selbständigkeit (operationalisieren durch exemplarische Alltags-Aufgaben, die nach Altersstufen formuliert sind) Elterneinschätzungsskala (PGAS) und Jugendlichenskala (YGAS) 1/1 letzten Monat Zeitaufwand: 5 Minuten Eltern und Jugendliche geben Beurteilung ab, wie das Kind oder der Jugendliche in der Familie, in der Schule und mit Gleichaltrigen zurechtkommt. Elterneinschätzungsskala (PGAS) und Jugendlichenskala (YGAS) 2/2 1. kommt auf allen Gebieten (Familie, Schule, mit Gleichaltrigen etc.) sehr gut bzw. gut zurecht. 2. nicht mehr als leichte Funktionsbeeinträchtigungen entweder zu Hause oder in der Schule oder mit Gleichalterigen 3. hat Schwierigkeiten auf einem Gebiet 4. hat unterschiedliche Schwierigkeiten z.B. zu Hause und in der Schule und/oder auch mit Gleichaltrigen 5. kommt in den meisten Bereichen weniger gut zurecht oder er/sie zeigt eine schwere Beeinträchtigung in einem Gebiet 6. noch stärker beeinträchtigt Children s Global Assessment Scale (CGAS) 1/2 Bewertungsskala zur Beurteilung der allgemeinen Patientenfunktion 4 bis 16 Jahren Anwendung durch Fachpersonen mit GAPD vergleichbar Zeitaufwand: 5 Minuten Children s Global Assessment Scale (CGAS) 2/2 letzten Monat Skalierung: 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 91 (ICD-10 = 0) Hervorragende Funktion 81 (ICD-10 = 0) Gute Funktionsfähigkeit 71 (ICD-10 = 1) Leichte Beeinträchtigung 61 (ICD-10 = 2) Leichte Schwierigkeiten auf einem Gebiet 51 (ICD-10 = 3) Wechselnde Funktionsfähigkeit 41 (ICD-10 = 4) Mäßige Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit 31 (ICD-10 = 5) Erhebliche Funktionsbeeinträchtigung 21 (ICD-10 = 6) Funktionsunfähigkeit in fast allen Bereichen 11 (ICD-10 = 7) Benötigt erhebliche Beaufsichtigung 1 (ICD-10 = 8) Benötigt ständige Beaufsichtigung (24-StundenPflege) Global Assessment Functioning Scale (GAF) 1/2 Erfassung des allgemeinen Funktionsniveaus auf psychischer, physischer und beruflicher Ebene, nach der Achse V des DSM-IV; Klassifikationsschema für psychische Störungen keine Alterslimite Anwendung durch Fachpersonen Zeitaufwand: 5 Minuten Global Assessment Functioning Scale (GAF) letzten 2 Monate Skalierung: 100-91 90-81 80-71 70-61 60-51 50-41 40-31 30-21 20-11 10- 1 0 Hervorragende Leistungsfähigkeit Gute Leistungsfähigkeit Leichte Beeinträchtigungen Leichte Schwierigkeiten Ausgeprägte Schwierigkeiten Ernste Beeinträchtigung Starke Beeinträchtigungen Ernsthafte Beeinträchtigungen Grobe Beeinträchtigung Anhaltende Unfähigkeit Unzureichende Informationen 2/2 Child & Adolescent Measures of Functional Scale (CAFAS) 1/2 Erfassung Beeinträchtigungsniveaus bei Kindern und Jugendlichen aufgrund psychischer Störungen und Verhaltensstörungen 7 17 Jahren Anwendung durch Fachpersonen Zeitaufwand: 10 - 30 Minuten Child & Adolescent Measures of Functional Scale (CAFAS) letzten 2 Monate/Verlauf Skalierung: 0=keine Störung; 10=leichte Störung; 20=mässige Störung; 30=ernsthafte Störung Dimensionen: 1. Schule 2. Familie 3. Verhalten gegenüber Anderen 4. Stimmung/Emotionen 5. selbstverletzendes Verhalten 6. Drogenkonsum 7. Denkstörungen 8. familiärer / sozialer Rückhalt 2/2