Informationsschreiben Röteln und - LehrerInnen

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INFORMATIONSSCHREIBEN
der Landessanitätsdirektion
Feststellung der Immunität gegen Röteln und Masern im Zuge der Anstellungsuntersuchung als Landeslehrperson
Röteln:
Röteln ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die über Tröpfchen übertragen wird.
Besonders bei Röteln-Infektionen bis zur 17. Schwangerschaftswoche kann es zu schweren
Schädigungen des ungeborenen Kindes mit Taubheit, Katarakt, Herzfehlern und anderen
Organdefekten kommen.
Masern:
Masern ist eine der ansteckendsten Viruserkrankungen, die ebenfalls durch Tröpfcheninfektion übertragen wird. Sie weist sich durch eine hohe Komplikationsrate in allen Altersgruppen aus, wobei besonders die Gehirnbeteiligung gefürchtet wird.
Bei Infektionen in den ersten zwei Lebensjahren kann es als Spätfolge zu einer chronischen
Gehirnentzündung mit Todesfolge kommen.
Gefährdeter Personenkreis:
Berufsgruppe der LehrerInnen ist einerseits in ihrem Berufsalltag besonders gefährdet, eine
Infektion an Röteln oder Masern zu erleiden, andererseits sind sie im Falle einer Erkrankung auch Infektionsüberträger an die Kinder und Jugendlichen.
Überprüfung des Immunschutzes:
Die Röteln- sowie Masern-Antikörperbestimmung inklusive Blutabnahme ist im Zuge der
Anstellungsuntersuchung durch die Amtsärzte kostenlos, sind allerdings zunächst vom/von
der LandeslehrerIn zu übernehmen.
Sollten Röteln- bzw. Masern-Antikörperbestimmung erst zu einem späteren Zeitpunkt
durchgeführt werden, erfolgt die notwendige Blutabnahme, wenn sich der Dienst- bzw.
Wohnort in der Stadt Salzburg befindet, in folgenden Untersuchungsanstalten bzw. Laboratorien:
• SALK Labor GmbH, Müllner Hauptstraße 48, 5020 Salzburg
• Blutspendezentrale für Salzburg, Lindhofstraße 20, 5020 Salzburg
• Medizinisch-chemisches Laboratorium Dr. Mustafa, Dr. Richter OG, Strubergasse 20,
5020 Salzburg
In allen anderen Fällen wird die Blutabnahme entweder an oben bezeichneten Stellen oder
von den Schul- oder Sprengelärzten vorgenommen.
Bei der Blutabnahme ist die Berufsbezeichnung LandeslehrerIn unbedingt anzugeben.
Die Rechnung für die Blutabnahme und für die Röteln- und Masernantikörperbestimmung ist
zunächst von der LandeslehrerIn zu begleichen und kann in weiterer Folge einer Rückerstattung (Kostenersatz) bei der Landessanitätsdirektion beantragt werden.
Kostenersatz:
Von der Landessanitätsdirektion wird für die Röteln-Antikörperbestimmung inklusive Blutabnahme ein Kostenersatz in Höhe von insgesamt höchstens € 18,06 und für die MasernStand 01.08.2016
Antikörperbestimmung inklusive Blutabnahme ein Kostenersatz in der Höhe von insgesamt
höchstens € 22,80 rückerstattet. Gegebenenfalls höhere Kosten sind von der LandeslehrerIn
selbst zu tragen.
Für den Kostenersatz sind folgende Unterlagen beim Amt der Salzburger Landesregierung,
Referat 9/092, Landessanitätsdirektion, Sebastian-Stiefgasse 2, 5020 Salzburg, einzureichen:
• Rechnung des Laboratoriums bzw. Einzahlungsbeleg (Original oder Kopie)
• Bankverbindung (inklusive IBAN und BIC)
• Bestätigung der Schulleitung bzw. des Dienstgebers über ein bestehendes Dienstverhältnis
Im Falle einer erforderlichen Masern-Mumps-Röteln-Schutzimpfung wird diese kostenlos an
den Gesundheitsämtern angeboten. Ebenso besteht die Möglichkeit den Masern-MumpsRöteln-Impfstoff kostenlos in der Apotheke zu beziehen und die Impfung beim Arzt Ihrer
Wahl vornehmen zu lassen. Eventuell anfallende Impfgebühren werden nicht von der Landessanitätsdirektion übernommen.
Stand 01.08.2016
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