Landratsamt Waldshut – Gesundheitsamt Im Wallgraben 34, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751-865101, Fax: 07751-865199 E-mail: [email protected], web: www.landkreis-waldshut.de Hepatitis A Was ist Hepatitis A? Hepatitis A ist eine Infektionskrankheit, bei der es zu einer Entzündung der Leber kommt. Der Erreger ist ein Virus, das weltweit bei Menschen vorkommt. In Ländern mit schlechten hygienischen Bedingungen kommt Hepatitis A gehäuft vor. Wie wird Hepatitis A übertragen? Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist dadurch möglich, dass das Virus zusammen mit Stuhlpartikeln über den Mund in den Magen-Darm-Trakt gelangt (z.B. durch Unterlassen des Händewaschens nach dem Toilettengang, durch verunreinigte Lebensmittel oder Wasser). Welche Krankheitszeichen haben Erkrankte? Eine Hepatitis A beginnt oft uncharakteristisch mit grippalen Symptomen und Magen-Darm-Beschwerden. Nach einigen Tagen kommt es in der Regel zur typischen Gelbfärbung des Auges und der Haut. Der Urin verfärbt sich braun und der Stuhl wird hell. Die Gelbsuchtphase dauert wenige Tage bis mehrere Wochen. Anschließend folgt die Wochen bis Monate dauernde Genesungsphase. Die Hepatitis A heilt immer vollständig aus. Chronische Infektionen wie bei der Hepatitis B oder C treten nicht auf. Bei Kleinkindern verläuft die Hepatitis A-Infektion oft mit wenig oder keinen Symptomen. Die Infektion hinterlässt einen lebenslangen Schutz vor einer erneuten Erkrankung. Wann bricht die Erkrankung aus und wie lange ist man ansteckend? Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung beträgt 2-7 Wochen (Durchschnitt 4 Wochen). Solange man das Virus im Stuhl ausscheidet, ist man ansteckend. Die Ansteckungsfähigkeit ist am größten 1-2 Wochen vor Ausbruch der Erkrankung. Erkrankte Säuglinge können das Virus jedoch unter Umständen über mehrere Wochen im Stuhl ausscheiden. Wer ist besonders gefährdet? Reisende in Länder mit hohem Hepatitis A-Vorkommen sind besonders gefährdet. Dazu gehören neben den meisten tropischen und subtropischen Gebieten der gesamte Mittelmeerraum und Osteuropa. Wie kann ich mich schützen? Für Reisende in Risikogebiete und Personal in Kindertageseinrichtungen ist die Hepatitis A-Schutzimpfung empfohlen. Grundsätzlich sollten zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen während eines Aufenthalts in Ländern mit schlechten hygienischen Bedingungen nur frisch gekochte bzw. durchgegarte, am besten heiße Lebensmittel verzehrt und nur industriell abgepackte Getränke bzw. nur abgekochtes Wasser getrunken werden. Offene, ungegarte Lebensmittel wie z.B. Eis, Salate und offene Säfte sollten gemieden werden. Seite 1/2 Merkblatt Hepatitis A Landratsamt Waldshut –Gesundheitsamt Version 05/2014 Was muss ich bei einer Erkrankung beachten? Wo kann ich mich informieren? Seite 2/2 Merkblatt Hepatitis A Landratsamt Waldshut –Gesundheitsamt Eine spezielle Therapie gegen den Hepatitis A-Virus existiert nicht. Die Maßnahmen bestehen in Bettruhe, Schonung und Behandlung der Allgemeinsymptome. Zur Vermeidung der Übertragung des Virus auf andere Personen sollten die Hände nach jedem Toilettenbesuch gründlich gewaschen oder mit einer viruziden Händedesinfektionslösung eingerieben werden. Nach jedem Toilettenbesuch sollten die Spülarmatur sowie die WC-Brille mit einem viruziden Desinfektionsmittel abgewischt werden. Im häuslichen Bereich sollte der Erkrankte nicht für die Familie kochen. Eine akute Virushepatitis ist nach § 6 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch den behandelnden Arzt und nach § 7 IfSG durch das diagnostizierende Labor dem Gesundheitsamt zu melden. Ebenso ist Hepatitis A nach § 34 IfSG durch die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten an das Gesundheitsamt zu melden. Betroffene oder krankheitsverdächtige Personen dürfen entsprechende Einrichtungen nicht betreten, solange Ansteckungsgefahr besteht. Dies gilt auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft (z.B. Familie) eine Hepatitis A oder der Verdacht darauf besteht. Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann frühestens 2 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome, bzw. 1 Woche nach Auftreten der Gelbsucht erfolgen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Für an Hepatitis A erkrankte oder krankheitsverdächtige Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten, gilt nach § 42 IfSG ein Tätigkeitsverbot. Das Gesundheitsamt steht Ihnen für die weitere Beratung zur Verfügung. Im Gesundheitsamt liegen u. U. auch Informationen zur aktuellen Situation im Kindergarten oder in der Schule vor. Informationen zum Krankheitsbild finden Sie auch im Internet z.B. auf den Seiten des Robert Koch-Instituts (www.rki.de). Version 05/2014