Erreger/ Krankheit - Landkreis Waldshut

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Landratsamt Waldshut – Gesundheitsamt
Im Wallgraben 34, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751-865101, Fax: 07751-865199
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Hepatitis A
Was ist Hepatitis A?
Hepatitis A ist eine Infektionskrankheit, bei der es zu einer Entzündung der
Leber kommt. Der Erreger ist ein Virus, das weltweit bei Menschen vorkommt. In Ländern mit schlechten hygienischen Bedingungen kommt Hepatitis A gehäuft vor.
Wie wird Hepatitis A
übertragen?
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist dadurch möglich, dass das Virus
zusammen mit Stuhlpartikeln über den Mund in den Magen-Darm-Trakt gelangt (z.B. durch Unterlassen des Händewaschens nach dem Toilettengang,
durch verunreinigte Lebensmittel oder Wasser).
Welche Krankheitszeichen
haben Erkrankte?
Eine Hepatitis A beginnt oft uncharakteristisch mit grippalen Symptomen und
Magen-Darm-Beschwerden. Nach einigen Tagen kommt es in der Regel zur
typischen Gelbfärbung des Auges und der Haut. Der Urin verfärbt sich braun
und der Stuhl wird hell. Die Gelbsuchtphase dauert wenige Tage bis mehrere
Wochen. Anschließend folgt die Wochen bis Monate dauernde Genesungsphase.
Die Hepatitis A heilt immer vollständig aus. Chronische Infektionen wie bei
der Hepatitis B oder C treten nicht auf. Bei Kleinkindern verläuft die Hepatitis A-Infektion oft mit wenig oder keinen Symptomen. Die Infektion hinterlässt
einen lebenslangen Schutz vor einer erneuten Erkrankung.
Wann bricht die Erkrankung aus und wie lange ist
man ansteckend?
Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung beträgt 2-7
Wochen (Durchschnitt 4 Wochen). Solange man das Virus im Stuhl ausscheidet, ist man ansteckend. Die Ansteckungsfähigkeit ist am größten 1-2 Wochen
vor Ausbruch der Erkrankung. Erkrankte Säuglinge können das Virus jedoch
unter Umständen über mehrere Wochen im Stuhl ausscheiden.
Wer ist besonders gefährdet?
Reisende in Länder mit hohem Hepatitis A-Vorkommen sind besonders gefährdet. Dazu gehören neben den meisten tropischen und subtropischen Gebieten der gesamte Mittelmeerraum und Osteuropa.
Wie kann ich mich schützen?
Für Reisende in Risikogebiete und Personal in Kindertageseinrichtungen ist die
Hepatitis A-Schutzimpfung empfohlen.
Grundsätzlich sollten zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen während
eines Aufenthalts in Ländern mit schlechten hygienischen Bedingungen nur
frisch gekochte bzw. durchgegarte, am besten heiße Lebensmittel verzehrt
und nur industriell abgepackte Getränke bzw. nur abgekochtes Wasser getrunken werden. Offene, ungegarte Lebensmittel wie z.B. Eis, Salate und offene Säfte sollten gemieden werden.
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Merkblatt Hepatitis A
Landratsamt Waldshut –Gesundheitsamt
Version 05/2014
Was muss ich bei einer
Erkrankung beachten?
Wo kann ich mich informieren?
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Merkblatt Hepatitis A
Landratsamt Waldshut –Gesundheitsamt
Eine spezielle Therapie gegen den Hepatitis A-Virus existiert nicht. Die Maßnahmen bestehen in Bettruhe, Schonung und Behandlung der Allgemeinsymptome.
Zur Vermeidung der Übertragung des Virus auf andere Personen sollten die
Hände nach jedem Toilettenbesuch gründlich gewaschen oder mit einer viruziden Händedesinfektionslösung eingerieben werden. Nach jedem Toilettenbesuch sollten die Spülarmatur sowie die WC-Brille mit einem viruziden Desinfektionsmittel abgewischt werden. Im häuslichen Bereich sollte der Erkrankte nicht für die Familie kochen.
Eine akute Virushepatitis ist nach § 6 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch
den behandelnden Arzt und nach § 7 IfSG durch das diagnostizierende Labor
dem Gesundheitsamt zu melden. Ebenso ist Hepatitis A nach § 34 IfSG durch
die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten
an das Gesundheitsamt zu melden. Betroffene oder krankheitsverdächtige
Personen dürfen entsprechende Einrichtungen nicht betreten, solange Ansteckungsgefahr besteht. Dies gilt auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft
(z.B. Familie) eine Hepatitis A oder der Verdacht darauf besteht. Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann frühestens 2 Wochen nach
Auftreten der ersten Symptome, bzw. 1 Woche nach Auftreten der Gelbsucht
erfolgen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Für an Hepatitis A erkrankte oder krankheitsverdächtige Personen, die im
Lebensmittelbereich arbeiten, gilt nach § 42 IfSG ein Tätigkeitsverbot.
Das Gesundheitsamt steht Ihnen für die weitere Beratung zur Verfügung. Im
Gesundheitsamt liegen u. U. auch Informationen zur aktuellen Situation im
Kindergarten oder in der Schule vor. Informationen zum Krankheitsbild finden
Sie auch im Internet z.B. auf den Seiten des Robert Koch-Instituts
(www.rki.de).
Version 05/2014
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