Merkblatt Hepatitis B - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Merkblatt
Hepatitis B
Erreger:
Die Erkrankung wird durch ein Virus (Hepatitis B-Virus=HBV) hervorgerufen. Das Virus ist umweltstabil und hat eine relativ hohe Resistenz gegenüber Desinfektionsmittel. Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen dem Rechnung tragen.
Reservoir:
Hepatitis B ist eine der häufigsten Infektionskrankheiten überhaupt. Weltweit haben etwa 2 Milliarden Menschen eine HBV-Infektion durchgemacht und ca. 5 % der Weltbevölkerung sind chronisch mit HBV infiziert.
Infektionsweg:
Meist durch Geschlechtsverkehr mit infizierten Personen. Besondere Risikogruppen sind homosexuell aktive Männer, Drogenabhängige, Prostituierte etc.
Das Risiko, bei der Übertragung von Blut oder Blutprodukten mit HBV infiziert zu werden, hat
durch die verbesserte Spenderauswahl und spezifischere Labortestung stark abgenommen.
Während einer Schwangerschaft kann das Virus von der Mutter auf das Kind übergehen.
Unklar ist, welche Rolle Tätowierungen, Piercing oder Ohrlochstechen, die oft von nichtmedizinischem Personal durchgeführt werden, bei der HBV Übertragung zukommt. Auf besondere hygienische Verhältnisse sollte geachtet werden.
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 45 - 180 Tage, im
Mittel etwa 60 - 120 Tage. Die Dauer ist vor allem von der Erregerdosis abhängig.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Jede Person, bei der sich das Virus im Blut nachweisen lässt, ist als ansteckungsfähig anzusehen.
Dieser Zustand besteht bei akuter Erkrankung meist 2-3 Wochen lang, bei chronischer Verlaufsform unter Umständen das ganze Leben lang.
Symptome:
Oft einer Magen-Darm-Grippe ähnlich mit untypischen Symptomen wie Appetitlosigkeit, Übelkeit,
Erbrechen, Müdigkeit und Oberbauchbeschwerden. Eine charakteristische Gelbfärbung der Haut
tritt eher selten auf.
Therapie:
Eine Krankenhausaufnahme ist nur bei schwerem Krankheitsverlauf erforderlich. In ca. 10% der
Fälle entsteht eine chronische Verlaufsform. Es gibt auch Krankheitsverläufe, die nicht oder erst
sehr spät erkannt werden.
Bei chron. Hepatitis B kann es zusätzlich zu einer Superinfektion mit dem Hepatitis-D-Virus (HDV)
kommen. Gefürchtet ist hier die Leberzirrhose und Leberkrebsgefahr.
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Erregernachweis:
Die geeignete Labormethode ist ein Antigen- und Antikörpernachweis im Blut. Andere Infektionen sollten ausgeschlossen werden. Ultraschall-, radiologische Untersuchungen evtl. eine Leberbiopsie sind wichtige Ergänzungen.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
Für ansteckungsfähige Personen gilt: Benutzung von Einmalhandschuhen bei der Wundversorgung mit anschließender Händedesinfektion, Geschlechtsverkehr geschützt unter Verwendung
von Kondomen, Waschen der Bett- und Leibwäsche bei einer Temperatur von mindestens 60
Grad Celsius. Ess- und Trinkgeschirr braucht nur haushaltsüblich gereinigt zu werden. Es sollte
keine gemeinsame Nutzung von Zahnbürsten sowie Nagelpflege-Utensilien oder ähnliches erfolgen.
Therapie:
Alle Patienten mit chron. Hepatitis B sind unter bestimmten Voraussetzungen Kandidaten für eine
antivirale Therapie.
Vorbeugende Maßnahmen:
Ein gut verträglicher Impfstoff ist verfügbar. Die Grundimpfung umfasst 3 Injektionen im Abstand von 4 Wochen bzw. 6 Monaten zur Erstimpfung. In der Regel ist nach vollständiger
Grundimpfung ein Schutz für ca. 10 Jahre gewährleistet. Danach kann je nach individuellem Infektionsrisiko (medizinisches Personal, Drogenkonsum) eine Auffrischimpfung erforderlich sein.
Es steht auch ein guter Kombinationsimpfstoff (Hepatitis A und B) zur Verfügung.
Meldepflicht:
Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1e Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung
sowie der Tod namentlich meldepflichtig.
Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 20 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis von Hepatitis B-Viren vom
Labor zu melden.
Gem. § 25 Abs.1 IfSG stellt das Gesundheitsamt eigene Ermittlungen an.
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen:
Nach Abklingen der Krankheitszeichen und gutem Allgemeinbefinden. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich. Bei Personen mit chronischer Verlaufsform, die Blutungen oder offenen Wunden haben sowie bei Kindern mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten (Beißen) ist eine
Einzelfallentscheidung erforderlich.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: August 2015
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