Hepatitis B Informationen zur Infektion - Erkrankung – Vermeidung Hepatitis B ist eine Entzündung der Leber. Die Erkrankung wird durch ein Virus, das Hepatitis B-Virus verursacht, das durch Körperflüssigkeiten (Blut oder Blutplasma, Sperma, Vaginalschleim) übertragen wird. Das Virus ist um ein Vielfaches ansteckender als der Erreger von AIDS, das HI-Virus. Es genügen bereits mikroskopisch kleine Hautverletzungen, durch die der Erreger in die Blutbahn gelangt. Die Erkrankung kann akut oder chronisch verlaufen. Hepatitis B ist die häufigste Virushepatitis weltweit. Erreger Symptome Übertragung Inkubationszeit Dauer der Ansteckungsfähigkeit Verhalten Seite 1 von 2 Das Hepatitis-B-Virus ist ein DNA-Virus mit mehreren verschiedenen Antigenen, die eine Immunantwort auslösen können: • Hbs-Ag • Hbc-Ag • Hbe-Ag Die Hepatitis B beginnt mit Übelkeit, Erbrechen, Müdigkeit, danach kann es zu einer Gelbsucht kommen. Etwa 1 Prozent der Erkrankten stirbt, bei etwa 10 Prozent wird die Erkrankung chronisch, bei ihnen bleibt das Virus im Körper. Das Hepatitis-B-Virus kann auch, ohne dass Anzeichen einer Erkrankung bestehen, zu einer chronischen Infektion eines Menschen führen. Chronisch Infizierte sind eine Infektionsquelle für ihre Umgebung. Das Hepatitis-B-Virus findet sich nahezu in allen Körperflüssigkeiten und wird vor allem durch Kontakt mit Blut- und Blutprodukten, perinatal und durch Geschlechtsverkehr übertragen. Der häufigste Übetragungsweg ist die perinatale Infektion. Dadurch wird vor allem in Entwicklungsländern mit unzureichender Geburtshilfe der hohe Anteil an Virusträgern aufrechterhalten. Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung (Inkubationszeit) kann bei Hepatitis B 45 bis 180 Tage betragen. Eine Ansteckungsfähigkeit besteht unabhängig von den Symptomen der Krankheit, prinzipiell solange HBV-DNA, HBsAg oder HBeAg als Marker der Virusvermehrung nachweisbar sind. Die Ansteckungsgefahr hängt sehr stark vom Ausmaß der Virämie und der Art des Kontaktes ab. Von chronisch infizierten HBV-Trägern kann, unterschiedlich ausgeprägt, jahrzehntelang eine Ansteckungsgefahr ausgehen. Die Hepatitis-B-Schutzimpfung bietet ausreichenden Schutz vor einer Erkrankung. Als kurzfristige Expositionsprophylaxe kann durch Erstelldatum: 23.08.2013 Anwendung eines Hepatitis-B-Hyperimmunglobulins eine passive Immunisierung erfolgen. Bei infizierten Schwangeren kann zur Übertragungsprophylaxe die aktive Impfung mit der passiven Immunisierung kombiniert werden. HBV-Träger dürfen Gemeinschaftseinrichtungen besuchen bzw. ihrer Tätigkeit in diesen nachgehen. Bei HBV-infizierten Kindern mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten, mit Blutungen oder akuten, generalisierten Dermatitiden muss eine individuelle Entscheidung durch das Gesundheitsamt getroffen werden. HBV-Infizierte sollten sich stets so verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet werden. Das Übertragungsrisiko innerhalb der Familie oder im Freundeskreis kann bei Einhaltung allgemein üblicher häuslicher Hygiene selbst dann als gering eingeschätzt werden, wenn eine hohe Virämie vorliegt. Das gemeinsame Benutzen von z.B. Nagelscheren, Zahnbürsten oder Rasierapparaten sollte unterbleiben. Unbedingt ist das Eindringen von Blut einer infizierten Person in die Blutbahn oder das Gewebe einer anderen Person zu vermeiden. Familienangehörige und Lebenspartner HBsAg-positiver Personen sollten unbedingt geimpft sein und der Impferfolg sollte überprüft werden. Gemäß §6 (1) Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod sowie gemäß §7 (1) der direkte oder indirekte Nachweis namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Gemeinschaftseinrichtungen i. S. des § 33 IfSG sind gemäß § 34 IfSG Abs. 6 verpflichtet, dem Gesundheitsamt Ausbrüche anzuzeigen. Wiederzulassung Hygienemaßnahmen Meldung und Maßnahmen bei Ausbrüchen Wenn Sie Fragen mit Blick auf Hygiene und Infektionsschutz haben, können Sie sich gern an uns wenden Ihr Gesundheitsamt Leer Jahnstraße 4 26789 Leer Tel. 0491 - 926 – QR Code: Stadt Borkum – Gemeinde Westoverledingen Herr Kuikstra App. 1116 Samtgemeinde Hesel – Samtgemeinde Jümme – Gemeinde Uplengen Herr Kuper App. 1115 Stadt Leer – Gemeinde Moormerland Herr Fecht App. 1110 Stadt Weener – Gemeinde Bunde – Gemeinde Jemgum - Gemeinde Ostrhauderfehn – Gemeinde Rhauderfehn Herr Uilderks App. 1114 Homepage: E-Mail: Fax: www.landkreis-leer.de [email protected] 0491–926–1140 Seite 2 von 2 Erstelldatum: 23.08.2013