Hepatitis C - Schwarzwald-Baar

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Merkblatt
Hepatitis C
Erreger:
Die Erkrankung wird durch das Hepatitis C-Virus (HCV) hervorgerufen.
Reservoir:
Das Virus ist weltweit verbreitet und es infizieren sich circa 3 – 4 Millionen Personen jährlich. 2 –
3 % der Weltbevölkerung sind chronisch mit dem HCV infiziert. Der Mensch ist der einzige bekannte natürliche Wirt.
Infektionsweg:
Kontakt mit Blut und Blutprodukten bzw. anderen Körperflüssigkeiten von infizierten Personen
sowie beim Geschlechtsverkehr mit infizierten Personen; in ca. 40 % der bisher aufgetretenen
Fälle ließen sich die Übertragungswege nicht eindeutig klären.
Eine Übertragung in der Schwangerschaft oder Geburt ist gering aber möglich. Eine Virusübertragung durch Stillen ist nach derzeitiger Datenlage unwahrscheinlich.
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 2-26 Wochen, im Mittel 7-8 Wochen.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Jede Person, bei der sich das Virus im Blut nachweisen lässt, ist als ansteckungsfähig anzusehen.
Dieser Zustand besteht bei chronischer Verlaufsform unter Umständen das ganze Leben lang.
Symptome:
Im Anfangsstadium ähnliche Krankheitszeichen wie bei einem grippalen Infekt mit allgemeinem
Unwohlsein, Appetitlosigkeit und unklaren Oberbauchbeschwerden. Eine charakterliche Gelbfärbung der Haut tritt eher selten auf.
Therapie:
Eine Krankenhausaufnahme ist nur bei schwerem Krankheitsverlauf erforderlich, in ca.
50 – 85 % der Fälle entsteht eine chronische Verlaufsform. Es gibt viele Infektionen, die nicht
oder erst sehr spät erkannt werden. Eine spontane Ausheilung ist also selten, später besteht die
Gefahr der Leberzirrhose oder des Leberkrebses.
Erregernachweis:
Die geeignete Nachweismethode ist eine Bestimmung der Antikörper und der Virus Erbsubstanz
im Blut. Zusätzlich sollten bei einem positiven Befund eine genauere, internistische Untersuchung, Ultraschall, radiologische Verfahren und eine Leberbiopsie erfolgen.
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Therapie:
Es stehen mehrere antivirale Medikamente zur Verfügung. Die heutigen Therapieempfehlungen
können im Internet unter www.dgvs.de/leitlinien/aktuelle-empfehlungen eingesehen werden.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
Für ansteckungsfähige Personen gilt: Benutzung von Einmalhandschuhen bei der Wundversorgung mit anschließender Händedesinfektion, Geschlechtsverkehr geschützt unter Verwendung
von Kondomen, Waschen der Bett- und Leibwäsche mit 60 Grad Celsius warmen Wasser. Essund Trinkgeschirr braucht nur haushaltsüblich gereinigt zu werden. Es sollte keine gemeinsame
Nutzung von Zahnbürsten sowie Nagelpflege-Utensilien etc. erfolgen.
Vorbeugende Maßnahmen:
Ein wirksamer Impfschutz steht bislang noch nicht zur Verfügung.
Meldepflicht:
Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1e Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung
sowie der Tod namentlich meldepflichtig sowie gem. § 7 Abs. 1 Nr. 21 IfSG alle Nachweise, soweit nicht bekannt ist, dass eine chronische Erkrankung vorliegt. Gemäß § 9 Abs. 1 IfSG hat der
einsendende Arzt dem Labor mitzuteilen, ob eine chronische Hepatitis C Erkrankung vorliegt.
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen:
Nach Abklingen der Krankheitszeichen und gutem Allgemeinbefinden. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich. Bei Personen mit chronischer Verlaufsform, die Blutungen oder offene
Wunden haben sowie bei Kindern mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten (Beißen) ist eine Einzelfallentscheidung erforderlich.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: August 2015
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