Rotavirus Informationen zur Infektion - Erkrankung – Vermeidung Die Rotavirus-Gastroenteritis (Rotavirus bedingte Durchfallerkrankung) ist eine Erkrankung mit nicht vorhersehbarem Krankheitsverlauf. Kinder können eine mild verlaufende Durchfallerkrankung entwickeln, aber auch an schwerwiegenderen Symptomen wie z. B. Erbrechen, Fieber, starken Bauchschmerzen und schnellem Verlust von Körperflüssigkeit leiden. Die Rotavirus-Infektion betrifft vor allem Säuglinge und Kleinkinder. Praktisch alle Kinder infizieren sich mit Rotaviren in den ersten zwei bis drei Lebensjahren – dem Alter mit dem höchsten Komplikationsrisiko. Die höchste Anzahl an Rotavirus-Erkrankungen findet sich normalerweise bei Kindern unter drei Jahren. Rotaviren sind häufig Ursache schwerer Durchfallerkrankungen bei Säuglingen und Kleinkindern. Das Virus ist extrem widerstandsfähig und kann lange Zeit auf Spielzeugen und anderen haushaltsüblichen Oberflächen überleben. Gegen Seife und die meisten Desinfektionsmittel ist dieses Virus weitgehend resistent. Erreger Symptome Übertragung Inkubationszeit Dauer der Ansteckungsfähigkeit Seite 1 von 2 Rotaviren gehören zur Familie Reoviridae. Es handelt sich um nichtumhüllte Viruspartikel Die Erkrankung beginnt akut mit wässrigen Durchfällen und Erbrechen. Im Stuhl findet man oft Schleimbeimengungen. Fieber und abdominelle Schmerzen können auftreten. Die Rotavirus-bedingte Enteritis kann klinisch nicht von anderen infektionsbedingten Gastroenteritiden unterschieden werden. Sie verläuft bei Säuglingen und Kleinkindern durchschnittlich schwerer als Durchfallerkrankungen durch andere Erreger. Rotaviren werden fäkal-oral besonders durch Schmierinfektion, aber auch durch kontaminiertes Wasser und Lebensmittel übertragen. Obwohl sich die Viren im Respirationstrakt nicht vermehren, können sie in der akuten Phase der Erkrankung auch in Sekreten der Atemwege ausgeschieden werden, so dass auch eine aerogene Übertragung möglich ist. Das Virus ist sehr leicht übertragbar; bereits 10 Viruspartikel reichen aus, um ein Kind zu infizieren. Bei akut Infizierten werden 109–1011 Viren pro g Stuhl ausgeschieden. 1 bis 3 Tage Eine Ansteckungsfähigkeit besteht während des akuten Krankheitsstadiums und solange das Virus mit dem Stuhl ausgeschieden wird. In der Regel erfolgt eine Virusausscheidung nicht länger als 8 Tage, in Einzelfällen (z.B. Frühgeborene, Immundefiziente) wurden jedoch auch Virusausscheidungen bis zu 30 Tagen beobachtet. Erstelldatum: 23.08.2013 In der häuslichen Pflege ist eine gründliche Händehygiene ausreichend. Die zusätzliche Verwendung von Handschuhen ist nur für den Windelwechsel notwendig. Für andere Kontaktpersonen sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Wer noch Bakterien ausscheidet, aber keinen Durchfall oder andere Beschwerden mehr hat, darf selbstverständlich an anderen Arbeitsplätzen weiter tätig sein. Das gilt auch für den Besuch von Kindergärten und Schulen. Symptomfreie Kinder müssen nicht zuhause bleiben. Die Ausbreitung von Rotavirus-Infektionen in Kinderkliniken, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen kann nur durch das strikte Befolgen konsequenter Hygienevorschriften verhindert werden. Ziel ist es, den fäkal-oralen Übertragungsweg zu unterbrechen. Die Händehygiene muss besonders beachtet werden! Praxiserfahrungen zeigen, dass Folgeinfektionen u.U. nur sehr schwer zu verhindern sind. Das Virus bleibt auf kontaminierten Oberflächen oder Händen lange infektionstüchtig. Zur Desinfektion sind nur Präparate mit nachgewiesener Viruswirksamkeit zulässig. Gemäß §6 (1) Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod sowie gemäß §7 (1) der direkte oder indirekte Nachweis namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Gemeinschaftseinrichtungen i. S. des § 33 IfSG sind gemäß § 34 IfSG Abs. 6 verpflichtet, dem Gesundheitsamt Ausbrüche anzuzeigen. Verhalten Wiederzulassung Hygienemaßnahmen Meldung und Maßnahmen bei Ausbrüchen Wenn Sie Fragen mit Blick auf Hygiene und Infektionsschutz haben, können Sie sich gern an uns wenden Ihr Gesundheitsamt Leer Jahnstraße 4 26789 Leer Tel. 0491 - 926 – QR Code: Stadt Borkum – Gemeinde Westoverledingen Herr Kuikstra App. 1116 Samtgemeinde Hesel – Samtgemeinde Jümme – Gemeinde Uplengen Herr Kuper App. 1115 Stadt Leer – Gemeinde Moormerland Herr Fecht App. 1110 Stadt Weener – Gemeinde Bunde – Gemeinde Jemgum - Gemeinde Ostrhauderfehn – Gemeinde Rhauderfehn Herr Uilderks App. 1114 Homepage: E-Mail: Fax: www.landkreis-leer.de [email protected] 0491–926–1140 Seite 2 von 2 Erstelldatum: 23.08.2013