ISN-Stellungnahme zur Novelle der Dünge

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Damme, 30.01.2015
Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung der guten
fachlichen Praxis beim Düngen (Dünge-VO)
Sehr geehrter Herr Dr. Stürmer,
sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem von Ihnen veröffentlichten Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung der guten
fachlichen Praxis beim Düngen mit Stand vom 18.12.2014 möchten wir aus Sicht der
Schweinehalter nachfolgend kritisch Stellung nehmen.
Wie bereits bei der Verbändeanhörung zu diesem Entwurf am 20.01.2015 von Herrn Dr.
Staack erläutert, möchten wir in diesem Schreiben noch einmal die wichtigsten Punkte
zusammenfassen.
Der vorliegende Entwurf der Dünge-VO stellt die bedarfsgerechte Düngung in den
Vordergrund. Dieses Ziel wird von uns grundsätzlich unterstützt.
Ausgehend von einigen höher belasteten Grundwasser-Messstellen, deren Auswahl im
europäischen Vergleich ohnehin höchst fragwürdig ist, darf es jedoch nicht zu einer
unverhältnismäßigen und aus fachlicher Sicht nicht begründbaren flächendeckenden
Benachteiligung der Landwirtschaft in Deutschland kommen. Dies würde zu einer nicht
ausreichenden Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen führen und außerdem die
Wettbewerbsstellung der deutschen Schweinehalter im europäischen und
internationalen Wettbewerb zusätzlich schwächen. Stattdessen wäre es dringend nötig,
das EU-Messstellennetz in Deutschland zu überprüfen, so dass zukünftig ein
repräsentativer Querschnitt der deutschen Wasserqualität dokumentiert wird.
Bei der Düngung ist im Sinne der Nachhaltigkeit aus unserer Sicht organischer
Wirtschaftsdünger mineralischen Düngemitteln auf jeden Fall vorzuziehen. Beim
vorliegenden Verordnungsentwurf wird der Einsatz von Wirtschaftsdüngern jedoch in
verschiedenen Punkten deutlich eingeengt und erschwert.
Insbesondere die Begrenzung der Phosphatdüngung auf Böden mit guter
Phosphatversorgung auf 75% bzw. 50% der Nährstoffabfuhr ist nicht praxisgerecht. Die
Phosphat-Werte in den Böden sind in den zurückliegenden Jahren keineswegs
angestiegen. Mit der geplanten eingeschränkten Düngung wird aufgrund der
eingeschränkten Phosphat-Verfügbarkeit im Boden selbst auf gut versorgten Böden
keine ausreichende Versorgung der Pflanzen mit Phosphor gewährleistet sein und
-2daher zu erheblichen Ertragseinbußen führen. Vor dem Hintergrund der im Vergleich zu
Getreide höheren Phosphat-Aufnahme bei Mais besteht durch die geplanten
Regelungen die Gefahr, dass der Getreideanbau in Deutschland zukünftig
zurückgedrängt wird und stattdessen der Maisanbau noch weiter zunehmen wird.
Auch bei der Düngebedarfsermittlung sehen wir noch Nachbesserungsbedarf. Hier
sollte es für Betriebe/Flächen mit einem hohen Ertragsniveau auch zukünftig möglich
sein, Zuschläge auf den Düngebedarf vorzunehmen und nicht wie im vorliegenden
Entwurf vorgesehen, nur noch Abschläge. Nur so lässt sich ein hohes Ertrags- und
Qualitätsniveau auch in Zukunft halten.
Die in dem Verordnungsentwurf vorgesehenen Länderöffnungsklauseln sind aus
fachlicher Sicht nicht zu begründen. Beispielsweise ist es nicht verständlich, warum die
Lagerkapazität für Gülle in einem Bundesland länger vorgehalten werden soll als in
einem anderen direkt benachbarten Bundesland. Dies wird schon in Kürze zu einem
starken Flickenteppich über das gesamte Bundesgebiet hinweg führen und die tägliche
Arbeit insbesondere von Betrieben in den Grenzregionen der Bundesländer stark
erschweren.
In diesem Sinne fordern wir auch beim Nährstoffvergleich eine Gleichbehandlung der
Betriebe. Aus fachlicher Sicht ist nicht zu begründen, warum Betriebe mit weniger als
15 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche von der Verpflichtung zum Nährstoffvergleich
ausgenommen werden sollen. Auch bei diesen Betrieben sollte der Nährstoffvergleich
zum Standard gehören.
Die im Verordnungsentwurf geplante Verpflichtung zur Hoftorbilanz wird von uns
abgelehnt. Sie führt nur zu einer zusätzlichen bürokratischen Belastung der Betriebe
und nicht zu einer Verbesserung der Dünge-Effizienz oder anderen positiven Effekten.
Die vorgesehene Sperrfrist für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf
Ackerland nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar ist aus
pflanzenbaulicher Sicht nicht nachvollziehbar und wird zu erheblichen Problemen in den
Veredlungsbetrieben führen. Außerdem ist die zu Zwischenfrüchten vorgesehene
N-Düngung von maximal 30 kg Ammoniumstickstoff für eine angemessene
N-Versorgung vieler Pflanzen nicht ausreichend.
Wir bitten Sie, die von uns angesprochenen Punkte im Sinne einer wettbewerbsfähigen
deutschen Landwirtschaft in den weiteren Beratungen zu dem Verordnungsentwurf zu
berücksichtigen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
gez.Heinrich Dierkes
- Vorsitzender -
gez. Dr. Torsten Staack
- Geschäftsführer –
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