z Zur Produktseite Nils Preer mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief Zweites Kapitel durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm „Der Islam“Stadtratsmitglieder (in Deutschland) – eine steht. Die anwesenden tauschen untereinander fragende und problemorientierte Blicke themenspezifische aus. »Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, schließlich, »befinden wir Begriffsbestimmung imbeginnt Sinneereines allgemeinen uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwerTeils wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei A. gibt es nicht – die Vielgestaltigkeit Jahren „Den hatten Islam“ wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssatzung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht „des Islam“ vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige „Den Islam“ gibt es nicht; es gibt vielmehr die eineden Vielzahl an verschiedensten Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, pflichtgemäßen VerwalAusprgungen. So existiert neben den Sunniten und den Schiiten – den tungsbetrieb garantieren.« Sunniten gehçren 85 bis 90 Prozent, den Schiiten 10 bis 15 Prozent aller Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Muslime an – eine Vielzahl unterschiedlichster Glaubensrichtungen innerUmständen unterrichtet«, die seiner Oberbürgermeisterin, 23 halb des Islam. So kann unterbricht man aufgrund Vielgestaltigkeit Frau auch Dr. in Lösungswille, ungehalten, »und wir werden 24 uns zu gegebener Zeit damit Deutschland nicht „vom Islam“ sprechen. Dies bedingt es, dass die nachbefassen. Was wollen Siekeine also?« Der Oberbürgermeisterinbesitzen sind die Äußefolgenden Ausfhrungen Allgemeinverbindlichkeit kçnnen, rungen Kunigges sichtlich unangenehm. vor allem dann nicht, wenn es um einzelne – aus westlicher Sicht – negaliegt doch auf Hand: wir alsRiten Stadtverwaltung nur noch tive»Das Ausprgungen desder Islam wieWenn bestimmte geht, die im Widerunsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr spruch zu den Werten der deutschen/westlichen Gesellschaft stehen. Zudem bestehen auch dann erhebliche ist beispielswahrnehmen können, betrifftregionale mich dasUnterschiede. als Leiter desSo Veranstaltungsweise die Beschneidung weiblichen Genitalien, die Rechtsverwesens sehr wohl! Denn der noch fallen Veranstaltungen inunserem die Rubrik der freistndnis nach im krassen Widerspruch zu Art. 1 Abs. 1 GG steht, im nordwilligen Aufgaben!« afrikanisch geprgten weit verbreitet,»dann im trkisch geprgten Islam »Ja …«, brummt die Islam Oberbürgermeisterin, fallen schon zwei Buch25 dagegen anzutreffen. Man sollte daher davon nehmen, lesungenkaum und das Kammerkonzert aus. Tja, wasAbstand gibt es denn sonst noch sosolan che Extrembeispiele auf den Islam als wirklich wichtigen Veranstaltungen imWeltreligion Frühj…« beziehen zu wollen; im Rahmen einer sachlich gefhrten juristischen Auseinandersetzung sind sie Das Stadtoberhaupt erblasst. dennoch von großem Interesse. »Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …« »Ja«, erwidert Kunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.« B. Die fehlende organisatorische Verfestigung des Islam Aus rechtlicher Sicht kommt die Schwierigkeit hinzu, dass der Islam nicht nur vielgestaltig, sondern auch hierarchiefeindlich ist. Dies bedeutet, dass 2. Tradition in Gefahr – was nun? 23 Uhle, in: Heinig/Walter, Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht?, S. 299 ff. (325). 24 So auch Uhle, in: Heinig/Walter, gewusst, Staatskirchenrecht Religionsverfassungsrecht?, Hätte die Oberbürgermeisterin welcheoder Nachrichten Kunigge zu S. 299 ff. (325). verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte 25 Aber auch in Teilen der islamischen Welt wird die Beschneidung weiblicher Genitalien im gespart. Die murmeln derweil wild mit empfunden. ihren Tischnachbarn Hinblick aufVersammelten die Wrde der Frau zunehmend als problematisch So haben die und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische AtmoOpfer dieser Praktik hufig ein Leben lang unter den Folgen der Genitalverstmmelung zu leidenzu und nicht selten sind tçdlich verlaufende Infektionskrankheiten Folge des Einsphäre bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, die so schwant ihr. Heine, in: Khoury/Hagemann/Heine, Islam-Lexikon, Stichwort: „BeschneiSiegriffs; lässthierzu es dennoch nicht unversucht. dung“, S. 101. 22 20 z Zur Produktseite Nils Preer „Der Islam“ (in Deutschland) – eine Begriffsbestimmung mich bitte kurz zurkeine RuheInstitutionen kommen undhervorgebracht Ihnen erklären …« atmet tief der Islam seit jeher hat.Kunigge Zum einen liegt durch unddass nimmt von demvon lauwarmen vor ist, ihm dies daran, demeinen IslamSchluck eine Trennung Staat undKaffee, Kircheder fremd steht. Die er anwesenden untereinander weswegen keine vom Stadtratsmitglieder Staat unabhngigentauschen Institutionen geschaffenfragende hat.26 Blicke aus. liegt dies aber vor allem im religiçsen Verstndnis des Islam Zum anderen begrndet, wonach jeder Muslim direkt mit Gott Verbindung steht, wes»Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er in schließlich, »befinden wir 27 halb keines Mittelsmannes zwischen Gott und dem Einzelnen bedarf. unses momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwerDaher hat sich im Islam kein Klerus indas derdritte Tat kann der Islam wiegender Versäumnisse können wir gebildet; nun schon Jahr in Folge die 28 daher als eine „Religion ohne Kirche“ bezeichnetInwerden. Dies ist der Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. den vergangenen zwei 29 Grund dass Islam keinerlei Grad an Organisation aufweist. Jahrendafr, hatten wirder zumindest Ende Januar eine rechtskräftige HaushaltssatVielmehr sind die in Deutschland lebenden Muslime in zahlreichen teilzung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht weise miteinander konkurrierenden islamischen Vereinigungen lose orgavor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige nisiert – hauptschlich handelt es sich hierbei um çrtliche Moschee- und Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen VerwalKulturvereine –, die sich teilweise zu Dachorganisationen und Spitzenvertungsbetrieb garantieren.« bnden zusammengeschlossen haben.30 Die vorhandenen vereinsartigen Ein Raunen geht durch den Saal. »Dernicht Stadtrat ist bereits 31 von diesen Strukturen sind fr Außenstehende nahezu durchschaubar. Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr. Eine Folge der fehlenden Organisation ist es auch, dass es keine einheitLösungswille, ungehalten, »und Auffassung wir werdenin uns zu gegebener Zeit damit liche und verbindliche religiçse Glaubensangelegenheiten 32 befassen. WasLehren wollenhaben Sie also?« Der Oberbürgermeisterin die Äußegibt. Smtliche sich traditionell herausgebildet.sind rungen Kunigges sichtlich unangenehm. 26 So»Das Uhle, liegt in: Heinig/Walter, Staatskirchenrecht S. 299 ff. doch auf der Hand: Wennoder wir Religionsverfassungsrecht?, als Stadtverwaltung nur noch (327). unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr 27 So Jochum, in: Haratsch/Janz/Rademacher/Schmahl/Weiß, Religion und Weltanschauung im wahrnehmen dann betrifftZAR mich das Leiter des Veranstaltungsskularen Staat, können, S. 101 ff. (112); Bergmann, 2004, 135als (139). 28wesens So auch v. Campenhausen/de S. 89. sehr wohl! Denn Wall, nochStaatskirchenrecht, fallen Veranstaltungen in die Rubrik der frei29willigen Das FehlenAufgaben!« einer festen Organisation und folglich das Fehlen von Institutionen machen es fr den Islam schwierig, Ansprechpartner des Staates sein zu kçnnen. Mit aus diesem Grund ist »Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buchdem Islam das institutionelle Staatskirchenrecht nahezu verschlossen. Relevant wird diese lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja,Religionsunterrichts was gibt es dennund sonst so an Problematik im Rahmen der Einfhrung islamischen der noch Verleihung des Kçrperschaftsstatus werden (hierzu spter). sind in den letzten Jahren im Zuge wirklich wichtigen Veranstaltungen imDennoch Frühj…« der vermehrten Bildung von Dachverbnden Bestrebungen zum Schaffen von Strukturen Das Stadtoberhaupt erblasst. unbersehbar. Zwar kann hierin sicher noch keine „Verkirchlichung“ des Islam gesehen wer»Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …« den. Dennoch kann hierin sicher ein Schritt in Richtung eines „Deutschen Islam“ erkannt »Ja«, ein erwidert Kunigge ernster Karnevalsumzug.« werden; Schritt hin zu einemmit Islam, der sichMiene, nach und»unseren nach den deutschen Gegebenheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst hat. 30 Uhle, in: Heinig/Walter, Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht?, S. 299 ff. (318); Kloepfer, DV 2006, 45. Die wichtigsten Spitzenverbnde in Deutschland sind die TrkischIslamische Union der Anstalt fr Religion (DITIB), der Islamrat fr die Bundesrepublik 2.Deutschland, Tradition in Gefahr – was nun? (VIKZ), der als fundamentalistisch einder Verband Islamischer Jugendzentren gestufte Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), die ebenfalls als fundamentalistisch eingeschtzte Islamische Gemeinschaftgewusst, Milli Gçrswelche und die Nachrichten Islamische ReligionsgemeinHätte die Oberbürgermeisterin Kunigge zu schaft Hessen (IRH). In ihnen sind ca. 390.000 Muslime organisiert; so o.V., Muslime in verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte Deutschland, Handelsblatt v. 10. Februar 2006, S. 11. In diesem Rahmen ist vor allem aber gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn auch der 2007 im Zuge der Deutschen Islamkonferenz gegrndete Koordinierungsrat der Musund jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fastWeg panische Atmolime in Deutschland (KRM) zu nennen. Seine Aufgabe sollte es sein, den zum institutionellen Staatskirchenrecht zu ebnen; hierzu spter mehr. sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr. 31 So Hillgruber, JZ 1999, 538 (539). Sie lässt es dennoch nicht unversucht. 32 So Hillgruber, JZ 1999, 538 (541). 20 23 z Zur Produktseite Der Nils Islam Preer – eine Herausforderung fr das deutsche Staatskirchenrecht mich bitte Ruhe kommen undTradition Ihnen erklären Kunigge atmet tief C. Derkurz im zur Wesen und in der des…« Islam angelegte durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm Konflikt mit der deutschen Verfassung, ihren steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende und Werten Blicke Grundentscheidungen aus. Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, I. »WieDie weitgehend fehlende Trennung von Staat und»befinden Kirche wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwerDem islamischen Religionsrecht – der Scharia – ist eine Trennung von geistwiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die licher und weltlicher Sphre grundstzlich fremd. Religiçse und politische Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Ziele sind daher oft untrennbar miteinander verwoben. Die zwingende Jahrenist, hatten Ende Januar eine rechtskräftige Folge dass wir demzumindest Islam der Grundsatz staatlicher NeutralittHaushaltssatin Glaubenszung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht angelegenheiten – der als Folge einer aufgeklrten Trennung von Staat und 33 vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Kirche verstanden werden kann – fremd ist. Haushaltsführung. nur Ausgaben,Trennung die den pflichtgemäßen Dass dem Islam Also die institutionelle von Staat und VerwalKirche tungsbetrieb garantieren.« wesensfremd ist, zeigt sich daran, dass der klassische islamische Staat Ein Raunen geht durch dentheokratisches Saal. »Der Stadtrat ist bereits von eine Theokratie ist; so ist ein Herrschaftsmodell wiediesen etwa der Iran gerade dadurch gekennzeichnet, Theologen politische Umständen unterrichtet«, unterbricht die dass Oberbürgermeisterin, FrauEntDr. scheidungsfindungsprozesse maßgeblich und letzten Lösungswille, ungehalten, »und wir werdensteuern uns zu gegebener Zeit Endes damit 34 (mit)entscheiden. befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die ÄußeSelbstKunigges der Trkei – sie versteht sich seit Mustafa Kemal („Atatrk“) als rungen sichtlich unangenehm. laizistisch – mag die Trennung zwischen staatlichen und religiçsennur Angele»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung noch genheiten nicht durchgngig und in aller Konsequenz gelingen. Dies zeigt unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr sich beispielsweise daran, dass der trkische Staat die staatliche Religionswahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungsbehçrde Diyanet unterhlt, deren Aufgabe es unter anderem ist, Prediger fr wesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der freiden Einsatz in nicht-islamischen Lndern anzuwerben.35 willigen Aufgaben!« Dass ein wie in der Trkei gelebter Laizismus dem Islam seinem Wesen »Ja …«, diesich Oberbürgermeisterin, »dann schonmit zwei Buchnach fremdbrummt ist, zeigt zudem auch daran, dass fallen die Trkei erheblilesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch an chen Re-Islamisierungstendenzen zu kmpfen hat. Beispielhaft hierfrsowar wirklich wichtigen Veranstaltungen Frühj…« die von der Partei fr Gerechtigkeitim und Entwicklung (AKP) im Februar Daserwirkte Stadtoberhaupt erblasst. 2008 Verfassungsnderung, in deren Folge das Tragen von Kopftchern an trkischen Universitten war. etwa Anfang »Oh nein …«, stammelt sie, » Sie wieder meinenerlaubt doch nicht …«Juni 2008 verwarf Verfassungsgericht in Ankara die Entscheidung des Parlaments. »Ja«, das erwidert Kunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.« Das Gericht war der Auffassung, dass die Verfassungsnderung mit dem Laizismus unvereinbar sei.36 II. 2. Das andere von Menschenrechten Tradition inVerstndnis Gefahr – was nun? Darber hinaus vermittelt die Scharia – wenn sie streng ausgelegt wird – ein unsdie gnzlich fremdes Bild von Menschenrechten. So kennt Kunigge die Scharia Hätte Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte 33 Uhle, in: Heinig/Walter, Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht?, S. 299 ff. (327 f.). gespart. Die Versammelten murmeln derweilStichwort: wild mit ihren Tischnachbarn 34 Heine, in: Khoury/Hagemann/Heine, Islam-Lexikon, „Gottesstaat“, S. 251. und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische 35 So auch Huber, in: FS Huber, S. 27 ff. (35 f.); Ladeur/Augsberg, Toleranz – Religion –AtmoRecht, S. 96. zu Nebenbei: Deren Auslandsorganisation ist dieUnterfangen DITIB, die in Deutschland u. a. aufwnsphäre bringen, muss ein aussichtsloses sein, so schwant ihr. Moscheebauten finanziert. Siedige lässt es dennoch nicht unversucht. 36 O.V., Kopftuchverbot in Trkei wieder in Kraft, Eßlinger Zeitung v. 6. Juni 2008, S. 2. 24 20 z Zur Produktseite Nils Preer „Der Islam“ (in Deutschland) – eine Begriffsbestimmung michReligionsfreiheit, bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge tief keine was sich beispielsweise darin zeigt, dass einatmet Abfall durch und nimmt Schluck vondrastischen, dem lauwarmen derStrafen vor ihm vom Glauben – die einen Apostasie – mit teils Kaffee, tçdlichen steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder untereinander fragende sanktioniert wird.37 So bezeichnet der Korantauschen die Apostasie in 3, 86–91; 16, Blicke aus. 106–107; 4, 137; 5, 7 als schwere Snde, die zu einem vollstndigen und irreparablen Bruch mitjaGott fhrt.ist«, Beispielhaft ist Sure »befinden 16 Vers 106: »Wie Ihnen allen bekannt beginnt hierfr er schließlich, wir uns „Wer momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwerGott verleugnet, nachdem er glubig war – außer dem, der gewiegender Versäumnisse können nun dasRuhe drittegefunden Jahr in Folge die zwungen wird, whrend sein wir Herz im schon Glauben hat –, Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei nein, diejenigen, die ihre Brust dem Unglauben çffnen, ber die Jahren hatten zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssatkommt einwir Zorn von Gott, und bestimmt ist fr sie eine gewaltige zung. Doch38es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht Pein.“ vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Hieraus und aus der Tradition des Propheten – „wer seine Religion wechHaushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwalselt, den tçtet!“ – leiten Gelehrte verschiedener Rechtsschulen die Todestungsbetrieb garantieren.« strafe fr den Apostaten ab. Dass im Islam ein anderes Verstndnis von „ReEin Raunenherrscht, geht durch den Saal. Stadtrat ist sich bereits von diesen ligionsfreiheit“ zeigt auch der»Der Umstand, dass verschiedene Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frauder Dr. islamische Staaten am Inhalt des Art. 18 der allgemeinen Erklrung Lösungswille, ungehalten, »und werden Zeit damit Menschenrechte (AEMR) von 1948wir stießen. In uns ihm zu ist gegebener von der Gedanken-, befassen. Was Sie also?« Der sind die ÄußeGewissensundwollen Religionsfreiheit die Oberbürgermeisterin Rede. Im Jahre 1966 wurde die rungen Kunigges sichtlichverschiedener unangenehm. islamischer Staaten abgendert. Bestimmung auf Drngen »Dasnun liegt doch auf der wir alsRecht Stadtverwaltung nur noch Es hieß nicht mehr, dassHand: jeder Wenn Mensch das habe, seine Religion zuunsere wechseln, es hieß vonerfüllen nun an, dass jeder dasfreiwilligen Recht habe,Aufgaben die Religion Pflichtaufgaben und eben keine mehr seiner Wahl auszuben; ein kleiner, signifikanter Unterschied. wahrnehmen können, dann betrifftaber mich das als Leiter des Veranstaltungshnlichsehr verhlt sich noch mit der Menschenwrde, nach der Scharia wesens wohl!esDenn fallen Veranstaltungendie in die Rubrik der freiausschließlich dem Muslim „als Anhnger der einzig wahren Offenwilligen Aufgaben!« 39 barungsreligion“ uneingeschrnkt zuteilwerde. Auch »Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallenallgemeine schon zweiFreiBuch40 heitsrechte werden nur Muslimen gewhrt. lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an Sehr deutlich wird das uns fremde, in der Scharia enthaltene, Verstndwirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…« nis von Menschenrechten auch am Beispiel von Gleichheitsrechten. Das Stadtoberhaupt erblasst. Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Mann und Frau kennt die »Ohim nein …«, stammelt sie, » Sie doch nicht etwa …« Scharia Grunde nicht; angelegt istmeinen die teils weitreichende Benachtei»Ja«, erwidert Kunigge mit ernster Miene, »unseren ligung von Frauen im Koran selbst. So fhrt der Koran, derKarnevalsumzug.« Teil der Scharia ist, in Sure 4, 34 aus: 37 Hierzu und zum Nachfolgenden Khoury, in: Khoury/Hagemann/Heine, Islam-Lexikon, Stichwort: „Abfall vom Glauben/Apostasie“, S. 18. Tradition in bersetzungen Gefahr – was nun?soweit nicht anders gekennzeichnet, von 382. Diese und alle anderen stammen, Khoury/Abdullah, Der Koran. 39Hätte So Uhle, Heinig/Walter, Staatskirchenrecht Religionsverfassungsrecht?, S. 299 ff. diein:Oberbürgermeisterin gewusst,oder welche Nachrichten Kunigge zu (330 f.). Der Islam anerkennt auch das Christen- und das Judentum als Offenbarungsreligioverkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte nen, weshalb Juden und Christen Muslimen nicht gnzlich fremd seien. Juden und Christen gespart. Die als Versammelten murmeln derweil wild werden daher „Teil-Unglubige“ bezeichnet, mit denen man mit zwar ihren nicht inTischnachbarn voller, jedoch in und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmosog. „Teilgemeinschaft“ leben drfe. So Khoury, in: Khoury/Heine/Oebbecke, Handbuch Recht und des Islams, S. 273 ff. sphäre zu Kultur bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr. 40 So Uhle, in: Heinig/Walter, Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht?, S. 299 ff. Sie lässt es dennoch nicht unversucht. (330 f.). 20 25 z Zur Produktseite Der Nils Islam Preer – eine Herausforderung fr das deutsche Staatskirchenrecht mich „Die bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmetden tief Mnner haben Vollmacht und Verantwortung gegenber durchFrauen, und nimmt einendie Schluck demanderen lauwarmen Kaffee,hat derund vor weil ihm weil Gott einen von vor den bevorzugt steht.sie Dievon anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende ihrem Vermçgen (fr die Frauen) ausgeben. Die rechtschaffeBlickenen aus.(Frauen) sind demtig ergeben und bewahren das, was geheim gehalten da Gott bewahrt. Ermahnt diejenigen, »Wie Ihnen werden allen ja soll, bekannt ist«,(es) beginnt er schließlich, »befinden von wir denen ihr in Widerspenstigkeit befrchtet, und entfernt von ihnen uns momentan einer sehr schwierigen Haushaltslage. Aufeuch Grund schwerin denVersäumnisse Schlafgemchern und sie. Wenn sie Euch gehorchen, wiegender können wirschlagt nun schon das dritte Jahr in Folge die dann wendetnicht nichtsfristgerecht Weiteres gegen sie an. Gott ist erhaben und groß.“ Haushaltssatzung beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige HaushaltssatDer niederere Rang einer Frau kommt auch in Sure 2, 282 deutlich zum zung. DochGeht es zeichnet sichBeweis jetzt schon dass wir das in diesem nicht Ausdruck: es um den von ab, Vertragsschlssen, zhlen Jahr die Stimvor Ende März schaffen werden. WasStimme das für uns bedeutet ist41klar: vorläufige men zweier Frauen so viel wie die eines Mannes. So formuliert Haushaltsführung. Ausgaben, die den pflichtgemäßen VerwalBertrams zu Recht, Also dass nur die islamische Vorstellung von einem niederen Rang der Frau unsere deutsche Verfassung „in ihren Grundfesten betungsbetrieb garantieren.« 42 rhrt“. Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr. D. Fundamentalistische Lösungswille, ungehalten, »und Strçmungen wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die ÄußeRelevant werden die folgenden Ausfhrungen vor allem im Rahmen des rungen KuniggesStaatskirchenrechts. sichtlich unangenehm. institutionellen »Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir Neben der Einfhrung des Gottesstaates istals es Stadtverwaltung das erklrte Ziel nur des noch Fununsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr damentalismus, das „islamische Modell“ als das einzig wahre gewaltsam wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungs41 Zu diesem Khoury/Hagemann/Heine, Islam-Lexikon, Stichwort: „Frau“, wesens sehrBeispiel wohl!Khoury, Denn in: noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der freiS. 199, und auch Rohe, Der Islam, S. 55. willigen Aufgaben!« 42 Bertrams, DVBl. 2003, 1225 (1232). Die Problematik der Unterdrckung der Frau in der isla»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buchmischen Welt kommt hufig auch im Rahmen der „Kopftuchflle“ zum Vorschein: So wird lesungen undAutoren das Kammerkonzert aus.Kopftuch Tja, was gibtnur es das denn sonst noch so an von einigen vorgebracht, dass das nicht Symbol einer antiwestlichen Abgrenzungsideologie sei; Oebbecke, Khoury/Heine/Oebbecke, Handbuch Recht wirklich wichtigen Veranstaltungen imin:Frühj…« und des Islams, S.erblasst. 311. Es stelle auch ein Symbol fr die Unterdrckung der Frau DasKultur Stadtoberhaupt dar, da jene Strçmungen, die das Tragen eines islamischen Kopftuchs als religiçs geboten »Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …« erachten, die Ansicht vertreten, die Frau genieße eine dem Mann untergeordnete Rolle; dazu »Ja«, NVwZ erwidert mit Miene, »unseren Karnevalsumzug.« Hufen, 2004,Kunigge 575 (576 f.). Dasernster durch das Kopftuch propagierte Frauenbild kollidiere stark mit den verfassungsstaatlichen Grundprinzipien. Muslimische Schlerinnen kçnnten so durch ihre Eltern dazu gezwungen werden, ebenfalls ein Kopftuch zu tragen, was eine integrationshemmende Wirkung zur Folge htte; so Schavan, ZAR 2004, 5. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag neben der 2. reinenTradition in Gefahr – was nun?freiheitlich-demokratischer Werte umfasst; Stoffvermittlung ebenfalls die Vermittlung so Bertrams, DVBl. 2003, 1225 (1233 f.). Eine Lehrkraft muss daher die Gewhr dafr bieten, dass die ihr Oberbürgermeisterin Tun mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Hätte gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu Deutschland, den sich an ihr orientierenden Erziehungszielen der Schule sowie den Grundverkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte rechten der Eltern und Schler stets bereinstimmt; so Hufen, NVwZ 2004, 575 (576). In der gespart. Die Versammelten derweil wild mitLehrerin, ihren Tischnachbarn Literatur wird daher des fterenmurmeln die Frage aufgeworfen, ob eine die darauf besteht, und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast der panische Atmoim Unterricht ein Kopftuch tragen zu drfen, diesem Anspruch (wegen gerade diskutierten Wirkung des Kopftuchs) berhaupt gerecht werden kçnne; hierzu u. a.so Kstner, in: Liber sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, schwant ihr. Oppermann, S. 827 ff. (839), und Bertrams, DVBl. 2003, 1225 (1234). LetzSieamicorum lässt esThomas dennoch nicht unversucht. terer verneint diese Frage entschieden. 26 20 z Zur Produktseite Nils Preer „Der Islam“ (in Deutschland) – eine Begriffsbestimmung 43zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief mich bitte kurz durchzusetzen. Erreicht werden soll dies durch die Instrumentalisierung 44 der vor ihm durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Ziele; Kaffee, der Religion zur Durchsetzung politisch-ideologischer in diesem 45 steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende „Polit-Islam“ ist ein Missbrauch des Islam als Religion zu erblicken. Blicke aus. Schlagwortartig kann Fundamentalismus als „aggressive Unterwerfung“46 47 oder»Wie als „stark Abgrenzungsideologie“ bezeichnet werden, Ihnenantiwestliche allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir die Widerspruch zursehr freiheitlich-demokratischen Grundordnung der unsim momentan in einer schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwerBundesrepublik Deutschland steht.wir nun schon das dritte Jahr in Folge die wiegender Versäumnisse können Hillgruber ist der nicht Ansicht, die berwiegende Zahl der islamischen Haushaltssatzung fristgerecht beschließen. In den vergangenenVerzwei eine in Deutschland sei demokratiefeindlich und lehne den skularen und Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssatpluralistischen Staat ab; dies verdeutlicht Hillgruber am Beispiel der zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht Gemeinschaft „Milli Gçrs“, die sich in aller ffentlichkeit dazu bekenne, vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige „weltweit die gerechte Ordnung an die Macht bringen zu wollen“.48 Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen VerwalHierbei handelt es sich um eine sehr pauschale Aussage, die in dieser tungsbetrieb garantieren.« Absolutheit keinesfalls aufrechterhalten werden kann. Tatschlich ist nur Ein Raunen geht durch den Vereinigungen Saal. »Der Stadtrat ist bereitsBoden von diesen ein kleiner Teil der muslimischen auf deutschem funUmständen unterrichtet«, unterbricht die muslimischen Oberbürgermeisterin, Frau Dr. damentalistisch orientiert. Der Großteil der Organisationen Lösungswille, ungehalten, »und wir werdenvorgegebenen uns zu gegebener Zeit(s.damit bewegt sich innerhalb der von der Verfassung Grenzen o.). befassen. Was wollen Sie also?« Der muslimischen Oberbürgermeisterin sind dieunter ÄußeMan sollte daher keinesfalls smtliche Vereinigungen einen Generalverdacht stellen. rungen Kunigges sichtlich unangenehm. Dennoch ist die Gefahr, dieHand: von einzelnen und fundamentalis»Das liegt doch auf der Wenn wirradikalen als Stadtverwaltung nur noch tisch organisierten Vereinigungen ausgeht, nicht freiwilligen gnzlich vonAufgaben der Handmehr zu unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine weisen. So lsst sich tatschlich feststellen, in islamischen Staaten wahrnehmen können, dann betrifft mich dasdass als Leiter des Veranstaltungseine zunehmende zu verzeichnen ist und Islamismus auch wesens sehr wohl!Islamisierung Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der freihierzulande zunehmend als Bedrohung empfunden wird.49 So wurde der willigen Aufgaben!« Islamismus vom Kçlner Bundesamt fr Verfassungsschutz (BfV) bereits im »Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei BuchJahr 1997 zum „Sicherheitsproblem Nummer eins“ erklrt.50 lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an Um sich vom Fundamentalismus ausdrcklich zu distanzieren, haben wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…« sich zahlreiche islamische Vereinigungen in einer Erklrung vom 20. FeStadtoberhaupt erblasst. bruarDas 2002 – der sogenannten „Islamischen Charta“ – zu den Werten der »Oh nein …«, stammelt sie, »hierzu Sie meinen nicht etwa …«11. Sepwestlichen Welt bekannt; Anlass waren doch die Anschlge vom 51 »Ja«, erwidert Kunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.« tember 2001. Tradition in Gefahr – was nun? 432. So Jochum, in: Haratsch/Janz/Rademacher/Schmahl/Weiß, Religion und Weltanschauung im skularen Staat, S. 101 ff. (118). 44Hätte So Bttner, Marr/Schmmelfelder/Kmper, Essener Gesprche 33 (1999), S. Kunigge 107 ff. (117).zu die in: Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten 45 Rohe, Der Islam, S. 39. verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte 46 So Hassemer, Religiçse Toleranz im Rechtsstaat, S. 34. Diein:Versammelten murmeln derweil wildS.mit 47gespart. So Albrecht, Marr/Stting, Essener Gesprche 20 (1986), 82 ff.ihren (98). Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo48 Hillgruber, JZ 1999, 538 (546). 49sphäre v. Campenhausen/de Staatskirchenrecht, S. 85. Unterfangen sein, so schwant ihr. zu bringen,Wall, muss ein aussichtsloses 50 Bttner, in: Marr/Schmmelfelder/Kmper, Essener Gesprche 33 (1999), S. 107 ff. (115). Sie lässt es dennoch nicht unversucht. 51 v. Campenhausen/de Wall, Staatskirchenrecht, S. 86. 20 27 z Zur Produktseite Nils Preer mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief Zweiter Teil durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm auftretende rechtliche Konfliktfelder steht.Typischerweise Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende Blickeund aus. deren Ursachen – eine systematische »Wie Ihnen allen ja bekanntdes ist«,Themas beginnt er„Islam schließlich, Gesamtdarstellung und»befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwerGrundgesetz“ wiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssatzung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht Flle mit „Islam-Bezug“ beschftigen das deutsche Staats- und Verwalvor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige tungsrecht seit Jahren. Die Komplexitt des Themas wird alleine schon Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die pflichtgemäßen Verwaldaran deutlich, dass verschiedene Instanzen oftden vçllig entgegengesetzt enttungsbetrieb garantieren.« scheiden; dies zeigte sich zum Beispiel im Rahmen des „legendren“ Kopf52 Stadtrat ist bereits von diesen Ein Raunen durch »Der tuchstreits, der imgeht Jahre 2003den vomSaal. BVerfG unter vçlliger Abweichung von Umständen unterrichtet«, Fraudes Dr. den Entscheidungen des VGunterbricht Stuttgart53,die desOberbürgermeisterin, VGH Mannheim54 und 55 Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit BVerwG , entschieden wurde. befassen. Was Sie dass also?«verschiedene Der Oberbürgermeisterin die ÄußeAber auch derwollen Umstand, Gerichte einensind identischen Sachverhalt (!) rechtlich unterschiedlich behandeln, zeigt, wie rungen Kunigges sichtlichvçllig unangenehm. schwer die Thematik rechtlich in den Griff zuals bekommen ist. Das nur Parade»Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir Stadtverwaltung noch beispiel auch hier wieder der und Kopftuchstreit der FereshtaAufgaben Ludin. Whunsere ist Pflichtaufgaben erfüllen eben keine freiwilligen mehr rend das VG Stuttgart Tragen eines Kopftuchs durchdes eine Lehrerin an wahrnehmen können,das dann betrifft mich das als Leiter Veranstaltungseiner staatlichen Schule desVeranstaltungen Unterrichts in in seinem Urteilder vom wesens sehr wohl! Dennwhrend noch fallen die Rubrik frei56 sah das VG Lneburg, das sich 24. Mrz 2000 als unzulssig erachtete, willigen Aufgaben!« im selben Jahr mit einem identisch gelagerten Fall zu befassen hatte, hierin »Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buchkein Problem.57 Hierbei handelt es sich keinesfalls etwa um eine Lappalie: lesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an Man bedenke, welche politische und juristische Lawine das VG Stuttgart wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…« im Jahr 2000 aus heutiger Sicht losgetreten hat, welche personellen und Das Stadtoberhaupt erblasst. finanziellen Mittel der Instanzenzug bis 2004 und das Gesetzgebungsver»Ohdas nein » Sie nicht …«heutigen fahren, in…«, der stammelt Schaffungsie, des § 38meinen Abs. 2 doch SchulG in etwa seiner erwidert Kunigge mit ernster haben. Miene, Und »unseren Karnevalsumzug.« Form»Ja«, gipfelte, bis heute verschlungen dennoch ist in dieser Sache – auch nach einer fast ber zehn Jahre andauernden Rechtsentwicklung – lngst kein Rechtsfrieden eingetreten. Nach wie vor werden einzelne Entscheidungen sowie die Novellierung des baden-wrttembergischen Schulgesetzes von der Literatur 2. Tradition in Gefahr – und wasnicht nun?zuletzt auch von der ffentlichkeit scharf kritisiert. So bemngelte der Vorsitzende der Islamischen Glaubensgemeinschaft Baden-Wrttemberg Riadwelche Ghalaini im April 2009, dasszu Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, Nachrichten Kunigge verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte 52 BVerfGE 108, 282. DieNVwZ Versammelten 53gespart. VG Stuttgart, 2000, 959. murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo54 VGH Mannheim, DVBl. etwas 2001, 1534. 55sphäre BVerwGE 359. zu116, bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr. 56 VG Stuttgart, NVwZ 2000, 959. Sie lässt es dennoch nicht unversucht. 57 VG Lneburg, NJW 2001, 767. 20 29 z Zur Produktseite Systematische Gesamtdarstellung des Themas „Islam und Grundgesetz“ Nils Preer mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief das seit fnf Jahren bestehende Kopftuchverbot muslimische Frauen diskridurch und einen Schluck Wirkung von demhabe, lauwarmen der vor miniere undnimmt eine antiintegrative und soKaffee, bezeichnete er ihm das steht. Die anwesenden Stadtratsmitglieder tauschen untereinander fragende fnfjhrige Bestehen des baden-wrttembergischen Kopftuchverbots als Blicke aus.Jubilum“.58 „trauriges Die Schwierigkeit, dasbekannt Thema ist«, „Islam und Grundgesetz“ rechtlich zu fas»Wie Ihnen allen ja beginnt er schließlich, »befinden wir sen, zeigt sich auch beim Schchten. So Haushaltslage. verwarf das BVerwG seineschwerRechtuns momentan in einer sehr schwierigen Auf Grund sprechung aus dem Jahr 1995 zu wir einer derschon elementarsten in Bezug wiegender Versäumnisse können nun das dritte Fragen Jahr in Folge die auf die Dogmatik nicht des Art. 4 GG – nmlich zur Frage der objektiven zwei oder Haushaltssatzung fristgerecht beschließen. In den vergangenen subjektiven Schutzbereichsbestimmung –59eine undrechtskräftige entschied im Jahr 2000 vçlJahren hatten wir zumindest Ende Januar Haushaltssat60 lig entgegengesetzt. Ein und dasselbe Gericht (!) sah sich dazu gezwunzung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht gen, innerhalb von fnf Jahren einen Paradigmenwechsel vorzunehmen; vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige hierzu spter. Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen VerwalAllein diese wenigen Beispiele zeigen, wie widersprchlich und uneintungsbetrieb garantieren.« heitlich die zum Thema „Islam und Grundgesetz“ ergangene RechtspreEin Raunen geht durch den »Der Stadtrat ist bereits von diesen chung ist und wie komplex sich Saal. die Thematik insgesamt darstellt. Umständen unterrichtet«, unterbricht diesetzt Oberbürgermeisterin, FrauanDr. Es wird aber vor allem deutlich – hieran die vorliegende Arbeit –, Lösungswille, ungehalten, »und wir werden zuaktuelle gegebener Zeit„Islam damit dass man das juristisch hoch brisante und vor uns allem Thema befassen. Was wollen Sie also?« Dernicht Oberbürgermeisterin die Äußeund Grundgesetz“ in seiner Ganzheit durch das Lçsen sind einzelner Flle zufriedenstellend lçsen kann. rungen Kunigges sichtlich unangenehm. Angesichts der Tatsache, der Islamwir dieals zweitgrçßte Glaubensgemein»Das liegt doch auf der dass Hand: Wenn Stadtverwaltung nur noch schaft Deutschland ist, dass der an Muslimen unserein Pflichtaufgaben erfüllen undBevçlkerungsanteil eben keine freiwilligen Aufgaben stetig mehr zunimmt und können, dass in dann Zukunft mit mich einer das Vielzahl hnlich Flle wahrnehmen betrifft als Leiter des gelagerter Veranstaltungsgerechnet werden aber gerade dies notwendig. wesens sehr wohl!muss, Denn ist noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der freiUm dieAufgaben!« Problematik ganzheitlich und umfassend in den Griff zu bekomwilligen men und um die Masse der Flle einheitlich und in sich widerspruchsfrei »Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buchlçsen zu kçnnen, bençtigt der Rechtsanwender Systemverstndnis. Systemlesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an verstndnis erlangt er nicht durch das Analysieren einzelner Flle. Er wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…« erlangt dies, indem er smtliche Flle mit Islam-Bezug daraufhin unterDas welche Stadtoberhaupt erblasst. beim Aufeinandertreffen von Islam und sucht, Spannungsfelder »Oh nein …«, stammelt » Sie meinen doch nicht etwaihnen …« jeweils Grundgesetz typischerweisesie, entstehen und welche Ursachen »Ja«, erwidert Kunigge ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.« zugrunde liegen. Dies soll mit im Folgenden geschehen; dabei ist es unerlsslich, auf Widersprche innerhalb der Rechtsprechung einzugehen. Flle mit Islam-Bezug fhren im Wesentlichen zu drei großen verfassungsrechtlichen Spannungsfeldern. Das erste typischerweise auftretende Spannungsfeld darin, dass nun? durch Art. 4 GG geschtzte religiçse 2. Traditionbesteht in Gefahr – was Gebote vielfach im Konflikt mit dem deutschen (Verfassungs-)Recht stehen (Kapitel Das zweite verfassungsrechtliche Spannungsfeld darin zu Hätte die1).Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten ist Kunigge zu erblicken, die sie Grundstze derdas Neutralitt Paritt auf Flle mit verkündendass hatte, hätte sich Verlesenund derder Tagesordnungspunkte Islam-Bezug oft nur sehr schwer anwendbar nicht Tischnachbarn selten zu fraggespart. Die Versammelten murmeln derweil sind wild und mit ihren und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmo58 O.V., Muslime rffelnmuss 5 Jahre Kopftuchverbot, Eßlinger Zeitung v. 9./10. April 2009, S. 5. ihr. sphäre zu bringen, ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant 59 BVerwGE 99, 1. Sie lässt es dennoch nicht unversucht. 60 BVerwGE 112, 227. 30 20 z Zur Produktseite Nils Preer Systematische Gesamtdarstellung des Themas „Islam und Grundgesetz“ mich bitte kurz zur Ruhe und Ihnen …« Kunigge atmet tief wrdigen Ergebnissen undkommen Folgen fhren, dieerklären ihrerseits mit dem Neutralidurch und nimmt einen vereinbar Schluck von dem lauwarmen ihm ttsgrundsatz nur schwer sind (Kapitel 2). DasKaffee, dritte der undvor letzte steht. Die anwesenden tauschen untereinander fragende Spannungsfeld besteht Stadtratsmitglieder darin, dass das institutionelle Staatskirchenrecht Blicke aus.zumindest derzeit noch weitgehend vorenthalten bleibt (Kapidem Islam tel 3). »Wie Ihnen allen ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwerwiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Ende Januar eine rechtskräftige Haushaltssatzung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht vor Ende März schaffen werden. Was das für uns bedeutet ist klar: vorläufige Haushaltsführung. Also nur Ausgaben, die den pflichtgemäßen Verwaltungsbetrieb garantieren.« Ein Raunen geht durch den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Umständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr. Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äußerungen Kunigges sichtlich unangenehm. »Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr wahrnehmen können, dann betrifft mich das als Leiter des Veranstaltungswesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der freiwilligen Aufgaben!« »Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann fallen schon zwei Buchlesungen und das Kammerkonzert aus. Tja, was gibt es denn sonst noch so an wirklich wichtigen Veranstaltungen im Frühj…« Das Stadtoberhaupt erblasst. »Oh nein …«, stammelt sie, » Sie meinen doch nicht etwa …« »Ja«, erwidert Kunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.« 2. Tradition in Gefahr – was nun? Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, welche Nachrichten Kunigge zu verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische Atmosphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr. Sie lässt es dennoch nicht unversucht. 20 31 z Zur Produktseite Nils Preer mich bitte kurz zur Ruhe kommen und Ihnen erklären …« Kunigge atmet tief Erstes Kapitel durch und nimmt einen Schluck von dem lauwarmen Kaffee, der vor ihm Das erste Spannungsfeld: Art. 4 GG fragende steht. Die anwesenden StadtratsmitgliederDurch tauschen untereinander religiçse Gebote im Konflikt mit dem Blicke geschtzte aus. »Wie Ihnen allen (Verfassungs-)Recht ja bekannt ist«, beginnt er schließlich, »befinden wir deutschen uns momentan in einer sehr schwierigen Haushaltslage. Auf Grund schwerwiegender Versäumnisse können wir nun schon das dritte Jahr in Folge die Haushaltssatzung nicht fristgerecht beschließen. In den vergangenen zwei Jahren hatten wir zumindest Januar HaushaltssatSelbstverstndlich untersteht Ende der Islam alseine einerechtskräftige der großen Weltreligionen 61 zung. Doch es zeichnet sich jetzt schon ab, dass wir das in diesem Jahr nicht dem Schutz des Art. 4 GG. Art. 4 GG ist ein sogenanntes „Jedermanns62 mit vor Ende März schaffen werden. dasAuslnder für uns bedeutet ist klar: vorläufige recht“ der Folge, dass sichWas auch muslimischen Glaubens Haushaltsführung. die den Verwalauf den Schutz des Also Art. 4nur GG Ausgaben, berufen kçnnen. Diespflichtgemäßen gilt selbst dann, wenn sie die verfassungsstaatliche Ordnung des Grundgesetzes im Einzelfall tungsbetrieb garantieren.« 63 ablehnen und von derdurch Religionsfreiheit lediglich profitieren mçchten. Ein Raunen geht den Saal. »Der Stadtrat ist bereits von diesen Die Religionsfreiheit kommt Muslimen auch insoweit vorbehaltlos zuguUmständen unterrichtet«, unterbricht die Oberbürgermeisterin, Frau Dr. te, als das vçlkerrechtliche Prinzip der Gegenseitigkeit im Rahmen des Lösungswille, ungehalten, »und wir werden uns zu gegebener Zeit damit 64 Art. 4 GG keine Anwendung findet. Begrndet wird dies zum einen mit befassen. Was wollen Sie also?« Der Oberbürgermeisterin sind die Äußedem besonderen Gewicht des Art. 4 GG, zum anderen mit der berlegung, rungen Kunigges sichtlich unangenehm. dass es geradezu dem Wesen des freiheitlichen Rechtsstaates entspreche, »Das liegt doch auf der Hand: Wenn wir als Stadtverwaltung nur noch auch demjenigen Rechte zuzubilligen, der diese selbst nicht gewhrt.65 So unsere Pflichtaufgaben erfüllen und eben keine freiwilligen Aufgaben mehr warnt Rohe ausdrcklich davor, sich auf das „rechtliche Niveau von Diktawahrnehmen können, betrifftAnsichten mich das als Leiterzu desmachen; Veranstaltungsturen“ zu begeben unddann sich deren zu eigen die verwesens sehr wohl! Denn noch fallen Veranstaltungen in die Rubrik der freifassungsmßigen Freiheiten Europas sollten vielmehr als „Exportschlager“ willigen Aufgaben!« verstanden werden.66 Das Prinzip der Gegenseitigkeit auf Art. 4 GG anzu»Ja …«, brummt die Oberbürgermeisterin, »dann schon zwei Buchwenden verbietet sich schon deshalb, weil – auchfallen hierauf weist Rohe zu lesungen dasder Kammerkonzert aus. Tja, was gibtfr es die denn sonst noch so an Recht hinund – viele in Europa lebenden Muslime Zustnde in ihren wirklich wichtigen Veranstaltungen Frühj…« Heimatlndern nicht verantwortlich im gemacht werden kçnnen; Rohe weist darauf hin, dass viele erblasst. der hier lebenden Muslime ihren Heimatlndern Das Stadtoberhaupt 67 gerade der stammelt dort herrschenden entflohen sind.…« »Ohwegen nein …«, sie, » Sie Unfreiheit meinen doch nicht etwa »Ja«, erwidert Kunigge mit ernster Miene, »unseren Karnevalsumzug.« 61 Uhle, in: Heinig/Walter, Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht?, S. 299 ff. (302); Heun, in: Heinig/Walter, Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht?, S. 339 ff. (344). 62 Pieroth/Schlink, Grundrechte, Rn. 107. 63 Uhle, in: Heinig/Walter, Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht?, S. 299 ff. (303). 2. Vgl. hierzu Tradition in Gefahr – was auch Schmieder, VBlBW 2002, nun? 146 (147). Einschrnkungen erfhrt die religiçse Freiheit daher erst im Rahmen der Rechtfertigung von Eingriffen. 64 v. Campenhausen, ZevKR 25 (1980), 135 ff. (137). welche Nachrichten Kunigge zu Hätte die Oberbürgermeisterin gewusst, 65 Stollmann, NVwZ 2005, 1394 (1395). verkünden hatte, sie hätte sich das Verlesen der Tagesordnungspunkte 66 Rohe, Der Islam, S. 135. gespart. Die Versammelten murmeln derweil wild mit ihren Tischnachbarn 67 Dennoch werden auch in der Politik Rufe nach der Anwendung des Gegenseitigkeitsprinzips und jeder Versuch, etwas Ruhe in die aufgeschreckte, fast panische laut. So ußerte sich die CDU von Castrop-Rauxel dahingehend, dass MoscheebautenAtmoselbstverstndlich zu genehmigen seien, ihr Flchengebrauch aber strikt begrenzt werden msse. Es sphäre zu bringen, muss ein aussichtsloses Unterfangen sein, so schwant ihr. hierbei die Maßstbe anzulegen, die fr den Neubau christlicher Kirchen in Siewerde lässtangeregt, es dennoch nicht unversucht. der Trkei gelten; Bçlsche, Die Lanzen der Eroberer, SPIEGEL SPECIAL 2/2008, S. 79. Die 32 20