Merkblatt Landratsamt MainMain-TauberTauber-Kreis Gesundheitsamt Albert-Schweitzer-Str. 31 97941 Tauberbischofsheim Tel.: 09341/82-5579, Fax: 09341/82-5560 E-Mail: [email protected] Internet: www.main-tauber-kreis.de Krätzmilbenbefall (Skabies) Erreger Die Skabies ist eine durch die Krätzmilbe Sarcoptes scabiei var. hominis verursachte Infektionskrankheit des Menschen, die auf die Hornschicht der Oberhaut (Epidermis) beschränkt ist. Die Skabies kommt weltweit vor und betrifft Personen jeden Alters. Die Krätzmilbe gehört zu den Spinnentieren. Mit einer Länge von 0,3 bis 0,5 mm ist die weibliche Krätzmilbe an der Grenze der Sichtbarkeit; männliche Krätzmilben sind noch deutlich kleiner. Gelangt eine befruchtete weibliche Milbe auf die Haut eines Menschen, so sucht sie eine geeignete Stelle, um sich in die Epidermis einzugraben. Dieser Vorgang dauert zwischen 20 und 30 Minuten. Danach gräbt die Milbe einen Gang in die Oberhaut, in dem Eier und Kot abgelegt werden. Die Gänge sind bis zu 2,5 cm lang. Bei heller Haut können Gänge durch die dort liegenden dunklen Kotballen als dunkle, unregelmäßige Linien erscheinen. Weibliche Krätzmilben leben zwischen vier und sechs Wochen und produzieren in dieser Zeit zwischen zwei und vier Eier pro Tag. Aus weniger als 10 % der Eier entstehen erwachsene Milben. Larven schlüpfen zwei bis vier Tage nach der Eiablage, fortpflanzungsfähige erwachsene Milben erscheinen 10 bis 14 Tage später. Männliche Krätzmilben graben keine Gänge, sondern suchen auf der Haut nach unbefruchteten Weibchen. Vom Wirt getrennt bleiben Milben 24 bis 36 Stunden bei einer Temperatur von 21 °C und 50 bis 80 % relativer Luftfeuchtigkeit infektiös. Niedrigere Temperaturen und eine höhere relative Luftfeuchtigkeit verlängern die Überlebenszeit. Sinkt die Umgebungstemperatur unter 16 °C, sind die Milben in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt und können nicht in die Epidermis eindringen. Bei 34 °C Umgebungstemperatur überleben Milben weniger als 24 Stunden. Je länger Milben von ihrem Wirt getrennt sind, um so geringer wird ihre Infektiosität. Vorkommen In Mitteleuropa kommt die Skabies als sporadische Erkrankung vor. Epidemien treten typischerweise in Kindergärten, Einrichtungen für Behinderte, Obdachlosenasyle, Altersheime und Krankenhäusern. Werden Epidemien in Pflegeeinrichtungen nicht zeitnah erkannt und bekämpft, so nimmt die Zahl der Erkrankten rasch zu. Es wird geschätzt, dass weltweit etwa 300 Millionen Individuen mit Sarcoptes scabiei infestiert sind. Kinder sind überproportional häufig betroffen. Da der größte Teil aller Erkrankungen in Entwicklungsländern vorkommt, und dort Kinder jünger als 15 Jahre rund 50 % der Gesamtbevölkerung ausmachen, ist die Skabies global betrachtet eine Kinderkrankheit. Eine Altersgruppe, die zunehmend Bedeutung bei der Verbreitung der Skabies gewinnt, sind mehrfacherkrankte, ältere Menschen, insbesondere wenn sie in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind. Krankheitszeichen Krankheitszeichen bei Befall mit Krätzemilben sind starker Juckreiz (besonders bei Bettwärme), Bildung mückenstichartiger kleiner roter Punkte und/oder strichförmige Hautrötungen, die sich durch Jucken zu Eiterpusteln entzünden können und die oft den Verlauf der Milbengänge anzeigen. Bevorzugt befallen werden die Hautstellen zwischen den Fingern, die Beugeseiten von Handgelenken und Ellenbogen, die Achselhöhlen und alle Hautstellen im Bereich der Unterwäsche. Typisch ist ein starker Juckreiz in der Nacht, da die Milben besonders durch die Bettwärme aktiv werden. Außerhalb der Haut überleben die Milben nur 2 - 3 Tage. Bei einer Temperatur bis zu 20° Celsius sind sie nur wenig beweglich, bei 50° Celsius sterben sie innerhalb von wenigen Minuten ab. Je länger Milben von ihrem Wirt getrennt sind, um so geringer wird ihre Ansteckungsfähigkeit (Infektiosität). Übertragung Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch direkten körperlichen Kontakt z.B. in der Familie. Typische Körperkontakte sind gemeinsames Schlafen in einem Bett, Kuscheln, Spielen, Körperreinigung und Liebkosen von Kleinkindern, Geschlechtsverkehr und Körperpflege von Kranken. Dementsprechend findet die Übertragung in der Regel zwischen Kindern, zwischen Mutter (Großmutter) und Kind (Enkel), zwischen sexuell aktiven Erwachsenen oder zwischen Patient und Pflegepersonal statt. Die indirekte Übertragung über Textilien spielt in der Regel nur eine unwesentliche Rolle. Inkubationszeit Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 5 Wochen. Findet eine erneute Ansteckung (Reinfestation) statt bei einer bereits vorliegenden Erkrankung, die noch nicht ganz abgeklungen ist und nicht richtig ausbehandelt wurde, erkrankt die Haut schon nach wenigen Tagen von neuem, und es besteht erneute Ansteckungsgefahr für nahe Kontaktpersonen. Behandlung Die Behandlung der Krätze erfolgt durch Auftragen von Medikamenten (z.B. Emulsionen) auf die Haut. Die Behandlung muss individuell nach den Empfehlungen des behandelnden Arztes in Abhängigkeit vom Alter der erkrankten Person durchgeführt und überwacht werden. Maßnahmen Körper- und Unterbekleidung sowie Bettwäsche sollten alle 12- 24 Stunden, Handtücher zweimal täglich gewechselt werden. Für Bettwäsche, Handtücher und Kleidungsstücke ist normales Waschen bei 60°C ausreichend. Nicht waschbare Textilien können z.B. durch mindestens siebentägiges Auslüften im Freien, chemische Reinigung oder bis zu 14-tägiger Verwahrung in Plastiksäcken behandelt werden, wodurch die Milben ihre Befallsfähigkeit verlieren. Polstermöbel, Betten und Fußbodenbeläge sollten gründlich mit einem leistungsstarken Staubsauger gereinigt werden. Plüschtiere, Schuhe und andere Kleinutensilien können durch Einfrieren milbenfrei gemacht werden. Diese o.g. Maßnahmen sind fast immer ausreichend, so dass der Einsatz chemischer Mittel zur Entwesung der Umgebung in der Regel nicht erforderlich ist. Wichtige Grundsätze sind die Information und zeitgleiche Mitbehandlung aller Personen mit engem körperlichen Kontakt (Familienmitglieder, Sexualpartner) und die Wiederholung der Behandlung nach einer Woche. Im Anschluss sollte eine Nachuntersuchung erfolgen. Innerhalb einer Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtung ist eine Isolierung der betroffenen Personen bis zum Wirksamwerden der Behandlung (24h nach Beginn) wünschenswert; bei der hochkontagiösen Scabies crustosa sollte sie in jedem Fall erfolgen. Gesetzliche Bestimmungen Die gesetzlichen Bestimmungen sind in § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) festgelegt. Personen mit Skabies bzw. mit Verdacht auf Skabies dürfen in Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Diese Tätigkeiten sind verboten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Skabies nicht mehr zu befürchten ist. Sind betreute Personen erkrankt, so dürfen diese Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten und nicht an Veranstaltungen der Einrichtung teilnehmen. Besteht keine Infektionsgefahr mehr, besteht laut Gesetz kein Grund den Betroffenen den Besuch von Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen zu verwehren. Die Milbenfreiheit wird nach einer Kontrolluntersuchung durch den behandelnden Arzt festgestellt. Ein schriftliches ärztliches Attest ist erforderlich. Anders als bei der Verlausung löst bei der Krätze bereits der begründete Verdacht die entsprechenden Maßnahmen aus. Bei Verdacht auf Skabies haben dies die betroffenen Personen (oder gegebenenfalls die Sorgerechtsinhaber) der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich mitzuteilen (§ 34 Abs. 5). Die Leitung der Einrichtung muss unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen (§ 34 Abs. 6). Das Gesundheitsamt kann anordnen, dass das Auftreten der Erkrankung ohne Hinweis auf die betroffene Person in der Gemeinschaftseinrichtung bekannt gegeben wird (§ 34 Abs. 8). Sollten Sie Fragen zu diesem Merkblatt haben, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Main-Tauber-Kreis. Stand: Oktober 2013