Krätzmilben - Main-Tauber

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Merkblatt
Landratsamt MainMain-TauberTauber-Kreis
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Krätzmilbenbefall (Skabies)
Erreger
Die Skabies ist eine durch die Krätzmilbe Sarcoptes scabiei var. hominis verursachte Infektionskrankheit des
Menschen, die auf die Hornschicht der Oberhaut (Epidermis) beschränkt ist. Die Skabies kommt weltweit vor und
betrifft Personen jeden Alters. Die Krätzmilbe gehört zu den Spinnentieren. Mit einer Länge von 0,3 bis 0,5 mm ist
die weibliche Krätzmilbe an der Grenze der Sichtbarkeit; männliche Krätzmilben sind noch deutlich kleiner. Gelangt
eine befruchtete weibliche Milbe auf die Haut eines Menschen, so sucht sie eine geeignete Stelle, um sich in die
Epidermis einzugraben. Dieser Vorgang dauert zwischen 20 und 30 Minuten. Danach gräbt die Milbe einen Gang in
die Oberhaut, in dem Eier und Kot abgelegt werden. Die Gänge sind bis zu 2,5 cm lang. Bei heller Haut können
Gänge durch die dort liegenden dunklen Kotballen als dunkle, unregelmäßige Linien erscheinen. Weibliche
Krätzmilben leben zwischen vier und sechs Wochen und produzieren in dieser Zeit zwischen zwei und vier Eier pro
Tag. Aus weniger als 10 % der Eier entstehen erwachsene Milben. Larven schlüpfen zwei bis vier Tage nach der
Eiablage, fortpflanzungsfähige erwachsene Milben erscheinen 10 bis 14 Tage später. Männliche Krätzmilben
graben keine Gänge, sondern suchen auf der Haut nach unbefruchteten Weibchen. Vom Wirt getrennt bleiben
Milben 24 bis 36 Stunden bei einer Temperatur von 21 °C und 50 bis 80 % relativer Luftfeuchtigkeit infektiös.
Niedrigere Temperaturen und eine höhere relative Luftfeuchtigkeit verlängern die Überlebenszeit. Sinkt die
Umgebungstemperatur unter 16 °C, sind die Milben in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt und können nicht in
die Epidermis eindringen. Bei 34 °C Umgebungstemperatur überleben Milben weniger als 24 Stunden. Je länger
Milben von ihrem Wirt getrennt sind, um so geringer wird ihre Infektiosität.
Vorkommen
In Mitteleuropa kommt die Skabies als sporadische Erkrankung vor. Epidemien treten typischerweise in
Kindergärten, Einrichtungen für Behinderte, Obdachlosenasyle, Altersheime und Krankenhäusern. Werden
Epidemien in Pflegeeinrichtungen nicht zeitnah erkannt und bekämpft, so nimmt die Zahl der Erkrankten rasch zu.
Es wird geschätzt, dass weltweit etwa 300 Millionen Individuen mit Sarcoptes scabiei infestiert sind. Kinder sind
überproportional häufig betroffen. Da der größte Teil aller Erkrankungen in Entwicklungsländern vorkommt, und
dort Kinder jünger als 15 Jahre rund 50 % der Gesamtbevölkerung ausmachen, ist die Skabies global betrachtet
eine Kinderkrankheit. Eine Altersgruppe, die zunehmend Bedeutung bei der Verbreitung der Skabies gewinnt, sind
mehrfacherkrankte, ältere Menschen, insbesondere wenn sie in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind.
Krankheitszeichen
Krankheitszeichen bei Befall mit Krätzemilben sind starker Juckreiz (besonders bei Bettwärme), Bildung
mückenstichartiger kleiner roter Punkte und/oder strichförmige Hautrötungen, die sich durch Jucken zu
Eiterpusteln entzünden können und die oft den Verlauf der Milbengänge anzeigen. Bevorzugt befallen werden die
Hautstellen zwischen den Fingern, die Beugeseiten von Handgelenken und Ellenbogen, die Achselhöhlen und alle
Hautstellen im Bereich der Unterwäsche.
Typisch ist ein starker Juckreiz in der Nacht, da die Milben besonders durch die Bettwärme aktiv werden. Außerhalb
der Haut überleben die Milben nur 2 - 3 Tage. Bei einer Temperatur bis zu 20° Celsius sind sie nur wenig
beweglich, bei 50° Celsius sterben sie innerhalb von wenigen Minuten ab. Je länger Milben von ihrem Wirt getrennt
sind, um so geringer wird ihre Ansteckungsfähigkeit (Infektiosität).
Übertragung
Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch direkten körperlichen Kontakt z.B. in der Familie. Typische
Körperkontakte sind gemeinsames Schlafen in einem Bett, Kuscheln, Spielen, Körperreinigung und Liebkosen von
Kleinkindern, Geschlechtsverkehr und Körperpflege von Kranken. Dementsprechend findet die Übertragung in der
Regel zwischen Kindern, zwischen Mutter (Großmutter) und Kind (Enkel), zwischen sexuell aktiven Erwachsenen
oder zwischen Patient und Pflegepersonal statt. Die indirekte Übertragung über Textilien spielt in der Regel nur
eine unwesentliche Rolle.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 5 Wochen. Findet eine erneute Ansteckung (Reinfestation) statt bei einer bereits
vorliegenden Erkrankung, die noch nicht ganz abgeklungen ist und nicht richtig ausbehandelt wurde, erkrankt die
Haut schon nach wenigen Tagen von neuem, und es besteht erneute Ansteckungsgefahr für nahe
Kontaktpersonen.
Behandlung
Die Behandlung der Krätze erfolgt durch Auftragen von Medikamenten (z.B. Emulsionen) auf die Haut. Die
Behandlung muss individuell nach den Empfehlungen des behandelnden Arztes in Abhängigkeit vom Alter der
erkrankten Person durchgeführt und überwacht werden.
Maßnahmen
Körper- und Unterbekleidung sowie Bettwäsche sollten alle 12- 24 Stunden, Handtücher zweimal täglich
gewechselt werden. Für Bettwäsche, Handtücher und Kleidungsstücke ist normales Waschen bei 60°C ausreichend.
Nicht waschbare Textilien können z.B. durch mindestens siebentägiges Auslüften im Freien, chemische Reinigung
oder bis zu 14-tägiger Verwahrung in Plastiksäcken behandelt werden, wodurch die Milben ihre Befallsfähigkeit
verlieren. Polstermöbel, Betten und Fußbodenbeläge sollten gründlich mit einem leistungsstarken Staubsauger
gereinigt werden. Plüschtiere, Schuhe und andere Kleinutensilien können durch Einfrieren milbenfrei gemacht
werden. Diese o.g. Maßnahmen sind fast immer ausreichend, so dass der Einsatz chemischer Mittel zur Entwesung
der Umgebung in der Regel nicht erforderlich ist. Wichtige Grundsätze sind die Information und zeitgleiche
Mitbehandlung aller Personen mit engem körperlichen Kontakt (Familienmitglieder, Sexualpartner) und die
Wiederholung der Behandlung nach einer Woche. Im Anschluss sollte eine Nachuntersuchung erfolgen.
Innerhalb einer Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtung ist eine Isolierung der betroffenen Personen bis zum
Wirksamwerden der Behandlung (24h nach Beginn) wünschenswert; bei der hochkontagiösen Scabies crustosa
sollte sie in jedem Fall erfolgen.
Gesetzliche Bestimmungen
Die gesetzlichen Bestimmungen sind in § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) festgelegt. Personen mit Skabies
bzw. mit Verdacht auf Skabies dürfen in Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche
betreut werden, keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie
Kontakt zu den dort Betreuten haben. Diese Tätigkeiten sind verboten, bis nach ärztlichem Urteil eine
Weiterverbreitung der Skabies nicht mehr zu befürchten ist. Sind betreute Personen erkrankt, so dürfen diese
Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten und nicht an Veranstaltungen der Einrichtung teilnehmen.
Besteht keine Infektionsgefahr mehr, besteht laut Gesetz kein Grund den Betroffenen den Besuch von Schulen und
anderen Gemeinschaftseinrichtungen zu verwehren. Die Milbenfreiheit wird nach einer Kontrolluntersuchung durch
den behandelnden Arzt festgestellt. Ein schriftliches ärztliches Attest ist erforderlich.
Anders als bei der Verlausung löst bei der Krätze bereits der begründete Verdacht die entsprechenden
Maßnahmen aus. Bei Verdacht auf Skabies haben dies die betroffenen Personen (oder gegebenenfalls die
Sorgerechtsinhaber) der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich mitzuteilen (§ 34 Abs. 5). Die Leitung
der Einrichtung muss unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen (§ 34 Abs. 6). Das
Gesundheitsamt kann anordnen, dass das Auftreten der Erkrankung ohne Hinweis auf die betroffene Person in der
Gemeinschaftseinrichtung bekannt gegeben wird (§ 34 Abs. 8).
Sollten Sie Fragen zu diesem Merkblatt haben, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Main-Tauber-Kreis.
Stand: Oktober 2013
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