DER TOURISMUS WIRTSCHAFTSKAMMER STEIERMARK Nr. 8a, September 2000 4848G86U – P.b.b. Verlagspostamt 8020 Graz Fachgruppe Gastronomie und Fachgruppe Hotellerie der Sektion & Tourismus und Freizeitwirtschaft GETRÄNKESTEUER WURDE ABGESCHAFFT D er EuGH hat mit seinem Urteil vom 9. 3. 2000 die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke aufgehoben. Im Zuge dieses Urteils hat sich der österreichische Gesetzgeber dazu entschlossen, ab 2001 die Getränkesteuer auch für alkoholfreie Getränke und für Speiseeis abzuschaffen. Die geplante Ersatzlösung durch eine Erhöhung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen wird ab 2001 wieder rückgängig gemacht. D er EuGH ist in seinem Urteil den Empfehlungen des Generalanwaltes gefolgt und hat – wie schon erwähnt – die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke wegen Unvereinbarkeit mit der Verbrauchssteuerrichtlinie aufgehoben. Zur interessanten Frage einer allfälligen Rückwirkung seines Urteils hat der EuGH festgestellt, dass sich für die Vergangenheit niemand auf die entsprechende Bestim- mung der Verbrauchssteuerrichtlinie berufen kann, außer er hat vor Erlass des Urteils Klage erhoben bzw. einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt. Die Wirtschaftskammerorganisation hatte ihren Mitgliedern empfohlen, für die Vergangenheit Nullerklärungen und Rückzahlungsanträge zu stellen. Inzwischen hat der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass die von uns empfohlenen Nullerklärungen als Rechtsbehelfe im Sinne des EuGH anzusehen sind. E iner Rückzahlung stehen nun jedoch noch die von den Landtagen beschlossenen „Bereicherungsverbote“ entgegen, die vorsehen, dass eine Rückzahlung nicht erfolgen muss, wenn die Angabe von einem anderen als dem Abgabepflichtigen wirtschaftlich getragen wurde. Wir sind der Auffassung, dass diese „Rückzahlungsverbote“ rechtlich äußerst bedenklich J ahrelang haben wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Getränkesteuer gekämpft. Das Aufatmen war unüberhörbar, als wir vor dem EuGH endlich Recht bekamen. Als dann flugs eine Ersatzsteuer aus dem Hut gezaubert wurde, waren manche unserer Kollegen der Resignation nahe. Diese „Schnitzlsteuer“ hätte nicht nur die Schwächsten der Branche am meisten belastet. Zumindest gleich grauslich war die damit KAMPF GEGEN KRAMPF verbundene komplizierte Bürokratie, die nur einem einfallen kann, der von der Praxis aber auch schon gar keine Ahnung hat. Selbst bei Pauschalpreisen wären fallweise drei verschiedene Mehrwertsteuersätze anzuwenden gewesen. Wir haben die Flinte nicht ins Korn geworfen. Wir haben weiterverhandelt, hartnäckig Widerstand geleistet, Argumente ins Treffen geführt, die allgemein einleuchtend waren – und wir haben erreicht, dass die Ersatzlösung ersatzlos gestrichen wird. Das geschlossene Auftreten der Wirtschaftskammer war entscheidend für diesen Erfolg, der für die gesamte Tourimuswirtschaft unseres Landes so wichtig ist. Aufgesplitterte Interessenvertretungen, so zeigen ausländische Beispiele, können sich viel schlechter durchsetzen. Das sollte man immer wieder bedenken, meint Ihr Peter Mühlbacher Präsident & GETRÄNKESTEUER ABGESCHAFFT! sind und werden uns jedenfalls mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritten dagegen wehren. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung in unserem Info bzw. unseren sonstigen Medien auf dem laufenden halten. D ie Anhebung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen von 10% auf 14% war für uns von Anfang an eine ungerechte Maßnahme zulasten des Gastgewerbes. Wir sind jedoch nie müde geworden, vor allem auf die bürokratischen Probleme dieser Regelung hinzuweisen und sind über diese Ersparnis um ca. 1,6 Milliarden Schilling natürlich höchst erfreut. Lieber wäre uns selbstverständlich gewesen, wenn unsere Argumente bereits vor einigen Monaten verstanden worden wären. Dann hätten wir uns einige Millionen an Umstellungskosten erspart. D ie übrigen Teile der Getränkesteuerersatzlösung (z. B. erhöhte Biersteuer, Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Tee und Kaffee von 10% auf 20% ab 2001) bleiben allerdings aufrecht. HACCP-LEITLINIE FÜR DAS GASTGEWERBE Die Lebensmittelhygiene-Verordnung ist seit 1. März 1999 in Kraft. Als wesentliche Neuerung verpflichtet diese Verordnung alle Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, eine interne Eigenkontrolle nach den Grundsätzen des HACCP-Systems einzurichten. Als Empfehlung zur praktischen Handhabung der Umsetzung der Hygieneverordnung wurden Leitlinien erarbeitet, die vom ständigen Hygieneausschuss beschlossen und vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen als Erlass herausgegeben worden sind. Es handelt sich dabei um die Leitlinie für Gastgewerbebetriebe mit umfangreichem Speiseangebot (z. B. Restaurants, Hotel-Restaurants, Gasthöfe) und die Leitlinie für Kleinstbetriebe des Gastgewerbes mit geringem Speiseangebot (z. B. Frühstückspensionen, Buffets, Würstelstände, Kebab-Stand) und vergleichbare nicht gewerbliche Einrichtungen (z. B. Buschenschank, Privatzimmervermietung). Sie können diese Leitlinien unter der Internet-Adresse http://wko.at/stmk/gastronomie (Link „Mitgliederservice“) abrufen. Die oben genannten Leitlinien sowie folgende Unterlagen und Hilfsmittel können auch kostenlos in Ihren Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie angefordert werden: ● Merkblatt-Leitlinien auf Folie, selbstklebend (diese können an 2 geeigneten Stellen an die Wand geklebt werden, um die Mitarbeiter ständig an wichtige Hygienemaßnahmen zu erinnern) ● Aufkleber für Kühleinrichtungen, auf denen Sie die Soll-Temperatur außen am Kühlschrank anschreiben können ● Salmonellenmerkblatt in mehreren Sprachen Eine zusätzliche Neuerung stellt die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Hygieneschulungen an den Mitarbeiter dar. Dazu wurde ein Schulungsvideo geschaffen, das in übersichtlicher und einfacher Form die wichtigsten Hinweise enthält, die bei hygienischer Arbeit in der Küche zu beachten sind. Dieses Video können Sie beim Fachverband Gastronomie bzw. Fachverband Hotellerie, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Tel. 01/501 05 DW 3560 bzw. DW 3554, Fax: 01/501 05 DW 1312 bzw. DW 3568, oder per e-Mail: [email protected] bzw. [email protected], zum Preis von ATS 205,– (für Mitglieder) bzw. ATS 375,– (für Nichtmitglieder) bestellen. Weiters hat das WIFI ein Küchenhygiene-Handbuch mit Diskette erstellt, das beim Mitgliederservice der Wirtschaftskammer Österreich, Tel. 01/501 05-4512, Fax 01/501 05-236 oder per e-Mail: [email protected], zum Preis von ATS 180,– (für Mitglieder) bzw. ATS 392,– (für Nichtmitglieder) bestellt werden kann. & STEIRISCHER TOURISMUS Im Kalenderjahr 1999 konnten wir in der Steiermark nahezu 9,4 Millionen Nächtigungen verzeichnen, das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 3,2%. Diese Steigerung war vor allem auf Zugewinne bei den inländischen Gästen in Höhe von 4,1% zurückzuführen, aber auch ausländische Gäste haben uns verstärkt besucht (plus 1,6% Nächtigungen). ie Statistik zeigt uns ganz deutlich, dass auch in der Steiermark der Trend zum Qualitätstourismus besteht. Die 4- und 5-SterneBetriebe konnten einen Nächtigungszuwachs von 4,4% verzeichnen. Das zeigt uns auch der vom Wirtschaftsforschungsinstitut berechnete Tourismusindikator, der für die Steiermark eine Steigerung um 6,8% (Durchschnitt Österreich 2,3%) von 1996 auf 1997 ausweist (neuere Zahlen liegen leider nicht vor). Nach dieser Berechnung hat die Steiermark damit die Umsatz- D grenze von 10 Milliarden Schilling überschritten. nsere wichtigste Tourismusregion, die Dachstein-Tauern-Region, die traditionell etwa ein Viertel der steirischen Nächtigungen zu verzeichnen hat, konnte ein Nächtigungsplus von 2,7% verzeichnen und damit das Nächtigungsminus des Jahres 1998 wieder etwas ausgleichen. U ngebrochen hält der Aufwärtstrend des Steirischen Thermenlandes an. 1999 wurden 1,75 Millionen Nächtigungen und damit ein Plus von 5,8% verzeichnet. U ber auch die anderen steirischen Regionen haben das Jahr 1999 durchwegs mit erfreulichen Ergebnissen abgeschlossen und konnten Nächtigungszuwächse verzeichnen. Die Region des Gastgebers des diesjährigen Gastwirtetages, die Regi- A on „Südsteirisches Weinland“, hat beispielsweise ein Nächtigungsplus von 1,9% gemeldet. as das heurige Jahr betrifft, sind natürlich Auswirkungen infolge der „EU-14-Sanktionen“ festzustellen. Die Steiermark kommt allerdings im Österreich-Vergleich relativ glimpflich davon, da sie schon von jeher einen starken Anteil an Inländer-Urlaubern hatte. Im Zeitraum Mai bis August 2000 sind in der Steiermark vorläufig 3,85 Millionen Nächtigungen gemeldet, was ein Minus von 3% bedeutet (Österreich: minus 5,2%). Hauptursache dafür sind – wenig überraschend – die Ausländernächtigungen mit einem Rückgang von 7,7%. W llerdings handelt es sich bei diesen Zahlen um vorläufige Ergebnisse, die endgültigen Ergebnisse werden Ende Oktober vorliegen. A LIBERALISIERUNG DES STROMMARKTES Der Strommarkt soll nun endlich auch in Österreich dem Wettbewerb stufenweise geöffnet werden. Während bisher von dieser Liberalisierung nur Großunternehmen profitieren konnten, ist eine vollständige Öffnung des Energiemarktes auch für das Gastgewerbe ab dem Oktober 2001 vorgesehen. Diese Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes wird in Österreich ähnlich grundlegende Veränderungen mit sich bringen wie jene des Telekommunikationsmarktes. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, sich möglichst rasch auf den Wettbewerb einzustellen und dabei nicht nur Österreich, sondern Europa als Markt anzusehen. Jedenfalls werden die gastgewerblichen Betriebe künftig als Kun- den umworben und nicht als Pflichtabnehmer anzusehen sein. Aus all diesen Gründen wurde auch ein Arbeitskreis zu diesem Thema beim heurigen Gastwirtetag organisiert. Insbesondere wird zu prüfen sein, inwieweit es profitabel ist, eine Art Strompool zu installieren, dem sich der einzelne Betrieb anschließen kann, um gemeinsam aufgrund der erhöhten Absatzmenge Vergünstigungen zu erhalten. Es wird daher wichtig sein, diesbezüglich Augen und Ohren offenzuhalten. Wir werden Sie jedenfalls über interessante Möglichkeiten informieren. 3 & Unter dem Titel „Wissenswert“ beginnt das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Steiermark in den nächsten Wochen eine neue Informationsreihe. In Zusammenarbeit mit Beratungsunternehmen des WIFI werden Sprechstunden, Sprechtage, Praxisvorträge und Arbeitsseminare dezentral angeboten (nämlich in Gröbming, Niklasdorf, Hartberg und Leibnitz). Beachten Sie bitte die Ihnen vom WIFI übermittelten Einladungen; nachstehend geben wir die Termine bis Dezember 2000 bekannt: LEIBNITZ Oktober 30.10. 14.00-18.00 Uhr 30.10. 18.00-22.00 Uhr November 13.11. 14.00-18.00 Uhr 13.11. 18.00-22.00 Uhr 20.11. 14.00-18.00 Uhr 20.11. 18.00-22.00 Uhr Die Essenz der Lebensmittelhygieneverordnung Einsparungspotentiale rund um die Speisenproduktion E-Commerce: Handelsform der Zukunft? Labyrinth Internet: Begriffe, Werbung und Präsentation Werbung für kleine Budgets Das kleine 1x1 der Werbegestaltung Dezember 4.12. 14.00-18.00 Uhr 4.12. 18.00-22.00 Uhr 5.12. 14.00-18.00 Uhr 5.12. 18.00-22.00 Uhr 11.12. 14.00-18.00 Uhr 18.12. 14.00-18.00 Uhr 18.12. 18.00-22.00 Uhr Das kleine 1x1 der Werbegestaltung Achtung Kinder! Stammgäste von morgen Die Essenz der Lebensmittelhygieneverordnung 1. Vorbereitungslehrgang für das Betriebshygiene-Gütesiegel Internet für Klein- und Mittelbetriebe Gefahrenanalyse & die kritischen Kontrollpunkte Logistik der Küchenplanung – Basis für Erfolg oder Misserfolg GRÖBMING Oktober 9.10. 14.00-18.00 Uhr 10.10. 14.00-18.00 Uhr 17.10. 14.00-18.00 Uhr 23.10. 14.00-18.00 Uhr November 6.11. 14.00-18.00 Uhr 14.11. 14.00-18.00 Uhr 20.11. 14.00-18.00 Uhr 4 20.11. 18.00-22.00 Uhr Labyrinth Internet: Begriffe, Werbung und Präsentation Das kleine 1x1 der Werbegestaltung E-Commerce: Handelsform der Zukunft? Werbung für kleine Budgets 28.11. 14.00-18.00 Uhr Dezember 11.12. 14.00-18.00 Uhr 18.12. 14.00-18.00 Uhr Das kleine 1x1 der Werbegestaltung Labyrinth Internet: Begriffe, Werbung und Präsentation Die Essenz der Lebensmittelhygieneverordnung 19.12. 14.00-18.00 Uhr 19.12. 18.00-22.00 Uhr 1. Vorbereitungslehrgang zur Verleihung des Betriebshygiene-Gütesiegels Achtung Kinder! Stammgäste von morgen Die Kraft des Jahrlaufs bewusst nutzen Werbung klassisch in Kombination mit Internet 2. Vorbereitungslehrgang zur Verleihung des Betriebshygiene-Gütesiegels Einsparungspotentiale in der Speisenproduktion & HARTBERG Oktober 9.10. 14.00-18.00 Uhr 17.10. 14.00-18.00 Uhr 17.10. 18.00-22.00 Uhr 23.10. 14.00-18.00 Uhr 24.10. 14.00-18.00 Uhr 30.10. 14.00-18.00 Uhr November 7.11. 14.00-18.00 Uhr 13.11. 14.00-18.00 Uhr 13.11. 18.00-22.00 Uhr 14.11. 14.00-18.00 Uhr Das kleine 1x1 der Werbegestaltung Die Essenz der Lebensmittelhygieneverordnung E-Commerce: Handelsform der Zukunft? 1. Vorbereitungslehrgang zur Verleihung des Betriebshygiene-Gütesiegels Gefahrenanalyse & die kritischen Kontrollpunkte Werbung für kleine Budgets 20.11. 14.00-18.00 Uhr 27.11. 14.00-18.00 Uhr 28.11. 14.00-18.00 Uhr 28.11. 18.00-22.00 Uhr Dezember 5.12. 14.00-18.00 Uhr 11.12. 14.00-18.00 Uhr Internet für Klein- und Mittelbetriebe Stichwort: Personalschulung 2. Vorbereitungslehrgang zur Verleihung des Betriebshygiene-Gütesiegels 12.12. 14.00-18.00 Uhr Das kleine 1x1 der Werbegestaltung Internet für Klein- und Mittelbetriebe Achtung Kinder! Stammgäste von morgen Erstellung Ihres Reinigungsund Desinfektionplanes Einsparungspotentiale in der Speisenproduktion Internet für Klein- und Mittelbetriebe Logistik der Küchenplanung – Basis für Erfolg oder Misserfolg Die Kraft des Jahrlaufs bewusst nutzen NIKLASDORF Oktober 9.10. 14.00-18.00 Uhr 10.10. 14.00-18.00 Uhr 16.10. 14.00-18.00 Uhr 24.10. 14.00-18.00 Uhr 30.10. 14.00-18.00 Uhr 31.10. 14.00-18.00 Uhr November 6.11. 14.00-18.00 Uhr 6.11. 18.00-22.00 Uhr 14.11. 14.00-18.00 Uhr Die Essenz der Lebensmittelhygieneverordnung Labyrinth Internet: Begriffe, Werbung und Präsentation Achtung Kinder! Stammgäste von morgen Gefahrenanalyse & die kritischen Kontrollpunkte E-Commerce: Handelsform der Zukunft? Werbung für kleine Budgets Labyrinth Internet: Begriffe, Werbung und Präsentation Werbung klassisch in Kombination mit Internet 21.11. 14.00-18.00 Uhr 28.11. 14.00-18.00 Uhr Dezember 4.12. 14.00-18.00 Uhr 5.12. 14.00-18.00 Uhr 12.12. 14.00-18.00 Uhr 18.12. 14.00-18.00 Uhr Einsparungspotentiale in der Speisenproduktion Die Kraft des Jahrlaufs bewusst nutzen Werbung klassisch in Kombination mit Internet Vernetzte Kommunikationssysteme Die Kraft des Jahrlaufs bewusst nutzen 1. Vorbereitungslehrgang zur Verleihung des Betriebshygiene-Gütesiegels Feste und Events, die man nicht vergisst Impressum „Info“ Verleger, Herausgeber, für den Inhalt verantwortlich: Wirtschaftskammer Steiermark, Sektion Tourismus und Freizeitwirtschaft, 8021 Graz, Körblergasse 111–113; Foto: Fischer; Druck: Universal-Druckerei Leoben. 5 & STEUERREFORM 2000/2001 Kein Jahr ohne Steuerreform. Im Zuge der geplanten Budgetkonsolidierung wurde kürzlich ein Entwurf des Finanzministeriums über steuerliche Änderungen zur Begutachtung ausgesandt. Die für Unternehmer wichtigen Punkte werden im Folgenden kurz dargestellt: Wegfall des IFB ab 15. 12. 2000 Verlängerung bei Gebäudeabschreibung Der Investitionsfreibetrag von 9% (bzw. 6%) soll mit Stichtag 15.12.2000 ersatzlos abgeschafft werden. Der mit der Steuerreform 2000 eingeführte Bildungsfreibetrag in der Höhe von 9% soll bestehen bleiben. Dies bedeutet, dass geplante Investitionen noch vor dem 15. 12. 2000 (entscheidend ist der Zeitpunkt der Lieferung!) getätigt werden sollten, um den IFB noch nützen zu können. Die Nutzungsdauer von Betriebsgebäuden wird ab 2001 von 25 Jahren (4% Afa) auf 33,3 Jahren (3% Afa) verlängert. Dies soll auch für Altbauten gelten, wodurch sich eine verlängerte Restnutzungsdauer ergibt. Einschränkung bei Verlustvorträgen Derzeit können Verluste aus früheren Jahren den laufenden Jahresgewinn zur Gänze kürzen. Ab 2001 sollen nur 75% des Einkommens mit Verlusten verrechnet werden können, sodass zumindest 25% des Gewinnes jedenfalls versteuert werden müssen. Daher sollten – soweit möglich und soweit Verluste vorhanden sind – Erträge in das Jahr 2000 vorgezogen werden. 6 Verzinsung von Steuernachzahlungen Häufig kommt es bei der Veranlagung der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer zu einer Nachzahlung, die sich aus der Differenz zwischen den Vorauszahlungen und der tatsächlichen Vorschreibung ergibt. Für diese Steuernachzahlungen sollen ab dem 1. April des Folgejahres (Tag nach dem Abgabetermin für die Steuererklärung) Zinsen verlangt werden (2% über dem Basiszinssatz = ca. 6%). Sollte es zu Gutschriften kommen, soll es auch eine „positive“ Verzinsung geben. Erhöhung der Erbschaftsund Schenkungssteuer bzw. Grunderwerbssteuer Ab 2001 soll bei der Übertragung von Liegenschaften die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom dreifachen Einheitswert berechnet werden. Dies hat natürlich Auswirkungen auf geplante Betriebsübergaben. Es sollte daher überlegt werden, ob eine geplante Betriebsübergabe (falls Liegenschaften mitübertragen werden sollten) noch ins Jahr 2000 vorgezogen werden sollte. Auch im Bereich der Grunderwerbssteuer soll es zur Anwendung des dreifachen Einheitswertes kommen. Keine Anwendung soll die Neuregelung allerdings für den wichtigen Bereich der Grundsteuer finden. Erhöhung der Steuervorauszahlungen Wesentliche Einnahmen zur Budgetkonsolidierung erhofft sich die Regierung von einer saftigen Erhöhung der Einkommensteuervorauszahlungen. Je nach der Höhe der bisherigen Vorauszahlungen sollen die Zuschläge zwischen 5% und 20% betragen. & ÄNDERUNGEN IM ARBEITSUND SOZIALRECHT Es ist gelungen, im Arbeits- und Sozialrecht wichtige Änderungen durchzusetzen, die auch aus der Sicht des Hotel- und Gastgewerbes zu begrüßen sind. Jugendliche dürfen bis 23 Uhr arbeiten Seit 9. August 2000 ist durch eine Novellierung des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes eine Regelung in Kraft, die einer langjährigen Forderung der Gastronomie und Hotellerie entspricht: Jugendliche über 16 Jahre dürfen im Gastgewerbe bis 23 Uhr beschäftigt werden! Jugendliche, die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr regelmäßig beschäftigt werden, müssen sich allerdings vor Aufnahme ihrer Arbeit und danach in jährlichen Abständen einer Gesundenuntersuchung unterziehen. Probezeit verlängert, Behaltefrist verkürzt Mit 1. September 2000 ist auch eine Änderung des Berufsausbildungsgesetzes in Kraft getreten, durch die neben der Einführung einer Vorlehre vor allem die Probezeit von zwei Monaten auf drei Monate verlängert sowie die gesetzliche Behaltefrist nach dem Ende des Lehrverhältnisses von vier auf drei Monate verkürzt wird. Unsere nächste Forderung: Sonntagsarbeit für Jugendliche verbessern! Derzeit sieht der Kollektivvertrag vor, dass Jugendliche im Gastgewerbe abwechselnd an jedem zweiten Sonntag beschäftigt werden dürfen oder eine blockweise Beschäftigung (max. 23 Sonntage im Jahr) vereinbart werden kann. Unsere Forderung: Jugendliche sollen auch an weiteren Sonntagen arbeiten dürfen, wobei ihnen hiefür ein Zuschlag von 100% gewährt werden soll. weniger Krankenversicherungsbeiträge. EFZ-Beitrag mit 30. 9. ausgelaufen Durch die Verlängerung des Lohnfortzahlungsanspruches wäre noch heuer eine Erhöhung des EFZ-Beitrages von derzeit 2,1% auf 2,8% geplant und notwendig gewesen. Mit der Auflösung des Erstattungsfonds konnte diese drohende Erhöhung des Beitragssatzes verhindert werden. Mit 30. September 2000 ist nunmehr die Beitragspflicht für Arbeitgeber entfallen. Entgeltfortzahlung Der Anspruch der Arbeiter auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Unfall wurde dem der Angestellten angepasst und wird ab 1. Jänner 2001 um jeweils 2 Wochen volles Entgelt und für 4 weitere Wochen halbes Entgelt verlängert. Dieser Anspruch bleibt aber auf das Arbeitsjahr beschränkt. Sind die Fristen im Falle wiederholter Dienstverhinderungen erschöpft, so haben die Arbeiter weiterhin nur mehr Anspruch auf Krankenentgelt. Durch diese Verlängerung des Entgeltfortzahlungsanspruches für Arbeiter wird die Krankenkasse entlastet, da der Anspruch auf Krankengeld erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Diese Einsparungen bei den Krankenkassen sollen durch die Senkung des Krankenversicherungsbeitragssatzes für Dienstgeber an die Unternehmer weitergegeben werden. Der Arbeitgeber zahlt nun für alle Arbeiter um 0,3% Urlaubsaliquotierung Mit 1. Jänner 2001 wird auch die bisherige komplizierte Regelung des Anspruches auf Urlaubsentschädigung oder Urlaubsabfindung bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch die neu geregelte Urlaubsaliquotierung ersetzt. Diese ist auf alle Fälle der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses anzuwenden, sodass dem Arbeitnehmer im Falle einer Auflösung nur mehr ein Urlaubsentgelt im Verhältnis der in diesem Urlaubsjahr zurückgelegten Arbeitszeit gebührt. Bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt gibt es so wie bisher keine Ersatzleistung für unverbrauchten Urlaub. Wird zuviel Urlaub konsumiert, so besteht im Falle einer unverschuldeten Entlassung oder bei berechtigtem Austritt eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers. 7 & DER EURO IST DA! DIE NÄCHSTEN MONATE … … werden die gesamte Kammerorganisation genau so wie die gastgewerblichen Fachgruppen in der Steiermark mit der Begleitung der Euro-Umstellung befassen. Ein kurzer Rückblick: Am 1. 1. 1999 wurde in elf Ländern der Europäischen Union der Euro als amtliche Währung eingeführt. Die bisherigen Währungen (Schilling, Lira, DM usw.) sind nur noch unrunde Unterteilungen des Euro. Der Umrechnungskurs des Schilling in den Euro wurde unwiderruflich mit 1 Euro = 13,7603 Schilling festgesetzt. W ährend der Euro als Recheneinheit im internationalen Handel längst etabliert ist (die Problematik des Wechselkurses Euro gegen Dollar und Euro gegen Yen hat damit nichts zu tun), spielt er im täglichen Wirtschaftsleben nur eine untergeordnete Rolle. Das wird sich Anfang 2002 schlagartig ändern, wenn der Euro als Bargeld eingeführt wird. E s wird das Euro-Bargeld in nachstehenden Einheiten geben: Münzen: 1 Eurocent, 2 Eurocent, 5 Eurocent, 10 Eurocent, 20 Eurocent, 50 Eurocent, 1 Euro, 2 Euro Banknoten: 5 Euro, 10 Euro, 20 Euro, 50 Euro, 100 Euro, 200 Euro, 500 Euro W enn dann die alten Geldsorten aus dem Umlauf verschwinden, wird es als Untergliederung des Euro nur mehr den Cent geben (1 Euro = 100 Cent) und in zwölf Staaten der Europäischen Union (inklusive Griechenland) gibt es eine einheitliche Währung und einheitliches Bargeld. Zu beachten ist allerdings, dass eine Seite der Münzen von jedem Land selbst gestaltet werden kann, sodass diese Münzen nur auf jeweils einer Seite europaweit identisch sind, während es für die zweite Seite verschiedene Gestaltungen geben wird. Dennoch sind diese Münzen im gesamten Euro-Raum voll gültige Zahlungsmittel. Es ist damit zu rechnen, dass durch Urlauber und Geschäftsreisende innerhalb weniger Wochen Münzen mit ausländischen Motiven im österreichischen Bargeldkreislauf auftauchen werden. D ie Bargeldumstellung bedeutet aber nicht nur eine Umstellung bei den Kassen und Rechnungssystemen, sondern auch im gesamten Marketing. Die Prospekte und Speisekarten müssen natürlich umgestellt werden, wobei in der Übergangszeit zu beachten ist, dass alle Preise in beiden Info online Ab sofort können Sie alle Ausgaben 2000 des „Info“ online unter wko.at/stmk/Fachorganisationen/Tourismus und Freizeitwirtschaft mit Link „Gastronomie“ oder „Hotellerie“ abrufen! Währungen anzuführen sind. Für die graphische Gestaltung gibt es im EWAG (Euro-Währungsangabengesetz) bestimmte Vorschriften. Aber nicht nur die Darstellung, sondern auch die Festlegung der Preise erfordert unternehmerische Überlegungen, weil bisher übliche markante Preise bei der Umstellung nicht erhalten bleiben können: So wird aus einem Preis von S 299,-ein Betrag von (aufgerundet) _ 21,736. W ir waren in den letzten Jahren – insbesondere um die Jahreswende 1998/1999 – bemüht, unseren Mitgliedern so viele Informationen wie möglich zur Euro-Umstellung zu vermitteln, und werden dieses Informationsservice im nächsten Jahr natürlich wieder anbieten.