GETRÄNKESTEUER WURDE ABGESCHAFFT

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DER TOURISMUS
WIRTSCHAFTSKAMMER
STEIERMARK
Nr. 8a, September 2000
4848G86U – P.b.b. Verlagspostamt 8020 Graz
Fachgruppe Gastronomie und
Fachgruppe Hotellerie der Sektion
&
Tourismus und Freizeitwirtschaft
GETRÄNKESTEUER
WURDE ABGESCHAFFT
D
er EuGH hat mit seinem
Urteil vom 9. 3. 2000
die Getränkesteuer auf
alkoholische Getränke aufgehoben. Im Zuge dieses Urteils
hat sich der österreichische
Gesetzgeber dazu entschlossen, ab 2001 die Getränkesteuer auch für alkoholfreie
Getränke und für Speiseeis
abzuschaffen. Die geplante
Ersatzlösung durch eine Erhöhung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen wird ab 2001
wieder rückgängig gemacht.
D
er EuGH ist in seinem
Urteil den Empfehlungen
des Generalanwaltes
gefolgt und hat – wie schon
erwähnt – die Getränkesteuer
auf alkoholische Getränke
wegen Unvereinbarkeit mit
der Verbrauchssteuerrichtlinie
aufgehoben. Zur interessanten
Frage einer allfälligen Rückwirkung seines Urteils hat der
EuGH festgestellt, dass sich für
die Vergangenheit niemand
auf die entsprechende Bestim-
mung der Verbrauchssteuerrichtlinie berufen kann, außer
er hat vor Erlass des Urteils
Klage erhoben bzw. einen
entsprechenden Rechtsbehelf
eingelegt. Die Wirtschaftskammerorganisation hatte
ihren Mitgliedern empfohlen,
für die Vergangenheit Nullerklärungen und Rückzahlungsanträge zu stellen. Inzwischen
hat der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass die von uns
empfohlenen Nullerklärungen
als Rechtsbehelfe im Sinne
des EuGH anzusehen sind.
E
iner Rückzahlung stehen
nun jedoch noch die von
den Landtagen beschlossenen „Bereicherungsverbote“ entgegen, die vorsehen, dass eine Rückzahlung
nicht erfolgen muss, wenn die
Angabe von einem anderen
als dem Abgabepflichtigen
wirtschaftlich getragen wurde.
Wir sind der Auffassung, dass
diese „Rückzahlungsverbote“
rechtlich äußerst bedenklich
J
ahrelang haben wir mit allen uns zur
Verfügung stehenden Mitteln gegen die
Getränkesteuer gekämpft. Das Aufatmen
war unüberhörbar, als wir vor dem EuGH
endlich Recht bekamen. Als dann flugs eine
Ersatzsteuer aus dem Hut gezaubert wurde,
waren manche unserer Kollegen der Resignation nahe.
Diese „Schnitzlsteuer“ hätte nicht nur die
Schwächsten der Branche am meisten belastet. Zumindest gleich grauslich war die damit
KAMPF GEGEN KRAMPF
verbundene komplizierte Bürokratie, die nur
einem einfallen kann, der von der Praxis
aber auch schon gar keine Ahnung hat.
Selbst bei Pauschalpreisen wären fallweise
drei verschiedene Mehrwertsteuersätze anzuwenden gewesen.
Wir haben die Flinte nicht ins Korn geworfen. Wir haben weiterverhandelt, hartnäckig
Widerstand geleistet, Argumente ins Treffen
geführt, die allgemein einleuchtend waren –
und wir haben erreicht, dass die Ersatzlösung
ersatzlos gestrichen wird.
Das geschlossene Auftreten der Wirtschaftskammer war entscheidend für diesen Erfolg,
der für die gesamte Tourimuswirtschaft unseres Landes so wichtig ist.
Aufgesplitterte Interessenvertretungen, so zeigen ausländische Beispiele, können sich viel
schlechter durchsetzen. Das sollte man
immer wieder bedenken, meint Ihr
Peter Mühlbacher
Präsident
&
GETRÄNKESTEUER ABGESCHAFFT!
sind und werden uns jedenfalls
mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritten
dagegen wehren. Wir werden
Sie über die weitere Entwicklung in unserem Info bzw. unseren sonstigen Medien auf dem
laufenden halten.
D
ie Anhebung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen
von 10% auf 14% war für
uns von Anfang an eine ungerechte Maßnahme zulasten des
Gastgewerbes. Wir sind jedoch
nie müde geworden, vor allem
auf die bürokratischen Probleme
dieser Regelung hinzuweisen
und sind über diese Ersparnis
um ca. 1,6 Milliarden Schilling
natürlich höchst erfreut. Lieber
wäre uns selbstverständlich
gewesen, wenn unsere Argumente bereits vor einigen Monaten verstanden worden wären.
Dann hätten wir uns einige Millionen an Umstellungskosten
erspart.
D
ie übrigen Teile der
Getränkesteuerersatzlösung (z. B. erhöhte Biersteuer, Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Tee und Kaffee von
10% auf 20% ab 2001) bleiben
allerdings aufrecht.
HACCP-LEITLINIE FÜR DAS GASTGEWERBE
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung ist seit 1. März 1999 in
Kraft. Als wesentliche Neuerung verpflichtet diese Verordnung
alle Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, eine interne Eigenkontrolle nach den Grundsätzen des HACCP-Systems einzurichten. Als Empfehlung zur praktischen Handhabung der Umsetzung
der Hygieneverordnung wurden Leitlinien erarbeitet, die vom
ständigen Hygieneausschuss beschlossen und vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen als Erlass herausgegeben worden sind. Es handelt sich dabei um die Leitlinie für
Gastgewerbebetriebe mit umfangreichem Speiseangebot (z. B.
Restaurants, Hotel-Restaurants, Gasthöfe) und die Leitlinie für
Kleinstbetriebe des Gastgewerbes mit geringem Speiseangebot
(z. B. Frühstückspensionen, Buffets, Würstelstände, Kebab-Stand)
und vergleichbare nicht gewerbliche Einrichtungen (z. B.
Buschenschank, Privatzimmervermietung). Sie können diese Leitlinien unter der Internet-Adresse http://wko.at/stmk/gastronomie
(Link „Mitgliederservice“) abrufen.
Die oben genannten Leitlinien sowie folgende Unterlagen und
Hilfsmittel können auch kostenlos in Ihren Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie angefordert werden:
● Merkblatt-Leitlinien auf Folie, selbstklebend (diese können an
2
geeigneten Stellen an die Wand geklebt werden, um die Mitarbeiter ständig an wichtige Hygienemaßnahmen zu erinnern)
● Aufkleber für Kühleinrichtungen, auf denen Sie die Soll-Temperatur außen am Kühlschrank anschreiben können
● Salmonellenmerkblatt in mehreren Sprachen
Eine zusätzliche Neuerung stellt die gesetzliche Verpflichtung zur
Durchführung von Hygieneschulungen an den Mitarbeiter dar.
Dazu wurde ein Schulungsvideo geschaffen, das in übersichtlicher und einfacher Form die wichtigsten Hinweise enthält, die
bei hygienischer Arbeit in der Küche zu beachten sind. Dieses
Video können Sie beim Fachverband Gastronomie bzw. Fachverband Hotellerie, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien,
Tel. 01/501 05 DW 3560 bzw. DW 3554, Fax: 01/501 05 DW
1312 bzw. DW 3568, oder per e-Mail: [email protected] bzw.
[email protected], zum Preis von ATS 205,– (für Mitglieder) bzw.
ATS 375,– (für Nichtmitglieder) bestellen.
Weiters hat das WIFI ein Küchenhygiene-Handbuch mit Diskette
erstellt, das beim Mitgliederservice der Wirtschaftskammer Österreich, Tel. 01/501 05-4512, Fax 01/501 05-236 oder per e-Mail:
[email protected], zum Preis von ATS 180,– (für Mitglieder) bzw.
ATS 392,– (für Nichtmitglieder) bestellt werden kann.
&
STEIRISCHER TOURISMUS
Im Kalenderjahr 1999 konnten wir in
der Steiermark nahezu 9,4 Millionen
Nächtigungen verzeichnen, das
bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine
Steigerung um 3,2%. Diese Steigerung war vor allem auf Zugewinne bei
den inländischen Gästen in Höhe von
4,1% zurückzuführen, aber auch ausländische Gäste haben uns verstärkt
besucht (plus 1,6% Nächtigungen).
ie Statistik zeigt uns ganz deutlich, dass auch in der Steiermark
der Trend zum Qualitätstourismus besteht. Die 4- und 5-SterneBetriebe konnten einen Nächtigungszuwachs von 4,4% verzeichnen. Das
zeigt uns auch der vom Wirtschaftsforschungsinstitut berechnete Tourismusindikator, der für die Steiermark eine
Steigerung um 6,8% (Durchschnitt
Österreich 2,3%) von 1996 auf 1997
ausweist (neuere Zahlen liegen leider
nicht vor). Nach dieser Berechnung
hat die Steiermark damit die Umsatz-
D
grenze von 10 Milliarden Schilling
überschritten.
nsere wichtigste Tourismusregion, die Dachstein-Tauern-Region, die traditionell etwa ein Viertel der steirischen Nächtigungen zu
verzeichnen hat, konnte ein Nächtigungsplus von 2,7% verzeichnen und
damit das Nächtigungsminus des Jahres 1998 wieder etwas ausgleichen.
U
ngebrochen hält der Aufwärtstrend des Steirischen Thermenlandes an. 1999 wurden
1,75 Millionen Nächtigungen und
damit ein Plus von 5,8% verzeichnet.
U
ber auch die anderen steirischen
Regionen haben das Jahr 1999
durchwegs mit erfreulichen
Ergebnissen abgeschlossen und konnten Nächtigungszuwächse verzeichnen. Die Region des Gastgebers des
diesjährigen Gastwirtetages, die Regi-
A
on „Südsteirisches Weinland“, hat beispielsweise ein Nächtigungsplus von
1,9% gemeldet.
as das heurige Jahr betrifft, sind
natürlich Auswirkungen infolge der „EU-14-Sanktionen“
festzustellen. Die Steiermark kommt
allerdings im Österreich-Vergleich
relativ glimpflich davon, da sie schon
von jeher einen starken Anteil an
Inländer-Urlaubern hatte. Im Zeitraum
Mai bis August 2000 sind in der Steiermark vorläufig 3,85 Millionen Nächtigungen gemeldet, was ein Minus von
3% bedeutet (Österreich: minus 5,2%).
Hauptursache dafür sind – wenig überraschend – die Ausländernächtigungen
mit einem Rückgang von 7,7%.
W
llerdings handelt es sich bei diesen Zahlen um vorläufige Ergebnisse, die endgültigen Ergebnisse
werden Ende Oktober vorliegen.
A
LIBERALISIERUNG DES STROMMARKTES
Der Strommarkt soll nun endlich auch in Österreich dem Wettbewerb stufenweise geöffnet
werden. Während bisher von dieser Liberalisierung nur Großunternehmen profitieren konnten,
ist eine vollständige Öffnung des Energiemarktes auch für das Gastgewerbe ab dem Oktober
2001 vorgesehen. Diese Liberalisierung des
Elektrizitätsmarktes wird in Österreich ähnlich
grundlegende Veränderungen mit sich bringen
wie jene des Telekommunikationsmarktes. Aus
diesem Grund ist es besonders wichtig, sich
möglichst rasch auf den Wettbewerb einzustellen und dabei nicht nur Österreich, sondern
Europa als Markt anzusehen. Jedenfalls werden
die gastgewerblichen Betriebe künftig als Kun-
den umworben und nicht als Pflichtabnehmer
anzusehen sein.
Aus all diesen Gründen wurde auch ein Arbeitskreis zu diesem Thema beim heurigen
Gastwirtetag organisiert.
Insbesondere wird zu prüfen sein, inwieweit es
profitabel ist, eine Art Strompool zu installieren,
dem sich der einzelne Betrieb anschließen
kann, um gemeinsam aufgrund der erhöhten
Absatzmenge Vergünstigungen zu erhalten.
Es wird daher wichtig sein, diesbezüglich
Augen und Ohren offenzuhalten. Wir werden
Sie jedenfalls über interessante Möglichkeiten
informieren.
3
&
Unter dem Titel „Wissenswert“ beginnt das
Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Steiermark in den nächsten Wochen
eine neue Informationsreihe. In Zusammenarbeit mit Beratungsunternehmen des WIFI
werden Sprechstunden, Sprechtage, Praxisvorträge und Arbeitsseminare dezentral angeboten (nämlich in Gröbming, Niklasdorf,
Hartberg und Leibnitz). Beachten Sie bitte die
Ihnen vom WIFI übermittelten Einladungen;
nachstehend geben wir die Termine bis
Dezember 2000 bekannt:
LEIBNITZ
Oktober
30.10. 14.00-18.00 Uhr
30.10. 18.00-22.00 Uhr
November
13.11. 14.00-18.00 Uhr
13.11. 18.00-22.00 Uhr
20.11. 14.00-18.00 Uhr
20.11. 18.00-22.00 Uhr
Die Essenz der Lebensmittelhygieneverordnung
Einsparungspotentiale rund um
die Speisenproduktion
E-Commerce: Handelsform der
Zukunft?
Labyrinth Internet: Begriffe,
Werbung und Präsentation
Werbung für kleine Budgets
Das kleine 1x1 der
Werbegestaltung
Dezember
4.12. 14.00-18.00 Uhr
4.12.
18.00-22.00 Uhr
5.12.
14.00-18.00 Uhr
5.12.
18.00-22.00 Uhr
11.12. 14.00-18.00 Uhr
18.12. 14.00-18.00 Uhr
18.12. 18.00-22.00 Uhr
Das kleine 1x1 der
Werbegestaltung
Achtung Kinder! Stammgäste
von morgen
Die Essenz der Lebensmittelhygieneverordnung
1. Vorbereitungslehrgang für
das Betriebshygiene-Gütesiegel
Internet für Klein- und
Mittelbetriebe
Gefahrenanalyse & die
kritischen Kontrollpunkte
Logistik der Küchenplanung –
Basis für Erfolg oder Misserfolg
GRÖBMING
Oktober
9.10. 14.00-18.00 Uhr
10.10. 14.00-18.00 Uhr
17.10. 14.00-18.00 Uhr
23.10. 14.00-18.00 Uhr
November
6.11. 14.00-18.00 Uhr
14.11. 14.00-18.00 Uhr
20.11. 14.00-18.00 Uhr
4
20.11. 18.00-22.00 Uhr
Labyrinth Internet: Begriffe,
Werbung und Präsentation
Das kleine 1x1 der
Werbegestaltung
E-Commerce: Handelsform der
Zukunft?
Werbung für kleine Budgets
28.11. 14.00-18.00 Uhr
Dezember
11.12. 14.00-18.00 Uhr
18.12. 14.00-18.00 Uhr
Das kleine 1x1 der
Werbegestaltung
Labyrinth Internet: Begriffe,
Werbung und Präsentation
Die Essenz der Lebensmittelhygieneverordnung
19.12. 14.00-18.00 Uhr
19.12. 18.00-22.00 Uhr
1. Vorbereitungslehrgang zur
Verleihung des
Betriebshygiene-Gütesiegels
Achtung Kinder! Stammgäste
von morgen
Die Kraft des Jahrlaufs bewusst
nutzen
Werbung klassisch in
Kombination mit Internet
2. Vorbereitungslehrgang zur
Verleihung des
Betriebshygiene-Gütesiegels
Einsparungspotentiale in der
Speisenproduktion
&
HARTBERG
Oktober
9.10. 14.00-18.00 Uhr
17.10. 14.00-18.00 Uhr
17.10. 18.00-22.00 Uhr
23.10. 14.00-18.00 Uhr
24.10. 14.00-18.00 Uhr
30.10. 14.00-18.00 Uhr
November
7.11. 14.00-18.00 Uhr
13.11. 14.00-18.00 Uhr
13.11. 18.00-22.00 Uhr
14.11. 14.00-18.00 Uhr
Das kleine 1x1 der
Werbegestaltung
Die Essenz der Lebensmittelhygieneverordnung
E-Commerce: Handelsform der
Zukunft?
1. Vorbereitungslehrgang zur
Verleihung des
Betriebshygiene-Gütesiegels
Gefahrenanalyse & die
kritischen Kontrollpunkte
Werbung für kleine Budgets
20.11. 14.00-18.00 Uhr
27.11. 14.00-18.00 Uhr
28.11. 14.00-18.00 Uhr
28.11. 18.00-22.00 Uhr
Dezember
5.12. 14.00-18.00 Uhr
11.12. 14.00-18.00 Uhr
Internet für Klein- und
Mittelbetriebe
Stichwort: Personalschulung
2. Vorbereitungslehrgang zur
Verleihung des Betriebshygiene-Gütesiegels
12.12. 14.00-18.00 Uhr
Das kleine 1x1 der
Werbegestaltung
Internet für Klein- und
Mittelbetriebe
Achtung Kinder! Stammgäste
von morgen
Erstellung Ihres Reinigungsund Desinfektionplanes
Einsparungspotentiale in
der Speisenproduktion
Internet für Klein- und
Mittelbetriebe
Logistik der Küchenplanung –
Basis für Erfolg oder Misserfolg
Die Kraft des Jahrlaufs bewusst
nutzen
NIKLASDORF
Oktober
9.10. 14.00-18.00 Uhr
10.10. 14.00-18.00 Uhr
16.10. 14.00-18.00 Uhr
24.10. 14.00-18.00 Uhr
30.10. 14.00-18.00 Uhr
31.10. 14.00-18.00 Uhr
November
6.11. 14.00-18.00 Uhr
6.11.
18.00-22.00 Uhr
14.11. 14.00-18.00 Uhr
Die Essenz der Lebensmittelhygieneverordnung
Labyrinth Internet: Begriffe,
Werbung und Präsentation
Achtung Kinder! Stammgäste
von morgen
Gefahrenanalyse & die
kritischen Kontrollpunkte
E-Commerce: Handelsform der
Zukunft?
Werbung für kleine Budgets
Labyrinth Internet: Begriffe,
Werbung und Präsentation
Werbung klassisch in
Kombination mit Internet
21.11. 14.00-18.00 Uhr
28.11. 14.00-18.00 Uhr
Dezember
4.12. 14.00-18.00 Uhr
5.12.
14.00-18.00 Uhr
12.12. 14.00-18.00 Uhr
18.12. 14.00-18.00 Uhr
Einsparungspotentiale in der
Speisenproduktion
Die Kraft des Jahrlaufs bewusst
nutzen
Werbung klassisch in
Kombination mit Internet
Vernetzte Kommunikationssysteme
Die Kraft des Jahrlaufs bewusst
nutzen
1. Vorbereitungslehrgang zur
Verleihung des
Betriebshygiene-Gütesiegels
Feste und Events, die man nicht
vergisst
Impressum „Info“
Verleger, Herausgeber, für den Inhalt verantwortlich: Wirtschaftskammer Steiermark, Sektion Tourismus und Freizeitwirtschaft, 8021 Graz, Körblergasse 111–113;
Foto: Fischer; Druck: Universal-Druckerei Leoben.
5
&
STEUERREFORM 2000/2001
Kein Jahr ohne Steuerreform. Im Zuge der geplanten Budgetkonsolidierung wurde kürzlich ein Entwurf des Finanzministeriums über
steuerliche Änderungen zur Begutachtung ausgesandt. Die für
Unternehmer wichtigen Punkte werden im Folgenden kurz dargestellt:
Wegfall des IFB
ab 15. 12. 2000
Verlängerung bei
Gebäudeabschreibung
Der Investitionsfreibetrag von
9% (bzw. 6%) soll mit Stichtag
15.12.2000 ersatzlos abgeschafft werden. Der mit der
Steuerreform 2000 eingeführte
Bildungsfreibetrag in der Höhe
von 9% soll bestehen bleiben.
Dies bedeutet, dass geplante
Investitionen noch vor dem
15. 12. 2000 (entscheidend ist
der Zeitpunkt der Lieferung!)
getätigt werden sollten, um den
IFB noch nützen zu können.
Die Nutzungsdauer von
Betriebsgebäuden wird ab 2001
von 25 Jahren (4% Afa) auf 33,3
Jahren (3% Afa) verlängert. Dies
soll auch für Altbauten gelten,
wodurch sich eine verlängerte
Restnutzungsdauer ergibt.
Einschränkung bei
Verlustvorträgen
Derzeit können Verluste aus
früheren Jahren den laufenden
Jahresgewinn zur Gänze kürzen.
Ab 2001 sollen nur 75% des
Einkommens mit Verlusten verrechnet werden können, sodass
zumindest 25% des Gewinnes
jedenfalls versteuert werden
müssen. Daher sollten – soweit
möglich und soweit Verluste
vorhanden sind – Erträge in das
Jahr 2000 vorgezogen werden.
6
Verzinsung von
Steuernachzahlungen
Häufig kommt es bei der Veranlagung der Einkommens- bzw.
Körperschaftssteuer zu einer
Nachzahlung, die sich aus der
Differenz zwischen den Vorauszahlungen und der tatsächlichen Vorschreibung ergibt. Für
diese Steuernachzahlungen sollen ab dem 1. April des Folgejahres (Tag nach dem Abgabetermin für die Steuererklärung)
Zinsen verlangt werden (2%
über dem Basiszinssatz =
ca. 6%). Sollte es zu Gutschriften kommen, soll es auch eine
„positive“ Verzinsung geben.
Erhöhung der Erbschaftsund Schenkungssteuer bzw.
Grunderwerbssteuer
Ab 2001 soll bei der Übertragung von Liegenschaften die
Erbschafts- und Schenkungssteuer vom dreifachen Einheitswert
berechnet werden. Dies hat
natürlich Auswirkungen auf
geplante Betriebsübergaben. Es
sollte daher überlegt werden, ob
eine geplante Betriebsübergabe
(falls Liegenschaften mitübertragen werden sollten) noch ins
Jahr 2000 vorgezogen werden
sollte.
Auch im Bereich der Grunderwerbssteuer soll es zur Anwendung des dreifachen Einheitswertes kommen.
Keine Anwendung soll die Neuregelung allerdings für den
wichtigen Bereich der Grundsteuer finden.
Erhöhung der Steuervorauszahlungen
Wesentliche Einnahmen zur
Budgetkonsolidierung erhofft
sich die Regierung von einer
saftigen Erhöhung der Einkommensteuervorauszahlungen. Je
nach der Höhe der bisherigen
Vorauszahlungen sollen die
Zuschläge zwischen 5% und
20% betragen.
&
ÄNDERUNGEN IM ARBEITSUND SOZIALRECHT
Es ist gelungen, im Arbeits- und
Sozialrecht wichtige Änderungen durchzusetzen, die auch
aus der Sicht des Hotel- und
Gastgewerbes zu begrüßen
sind.
Jugendliche dürfen
bis 23 Uhr arbeiten
Seit 9. August 2000 ist durch eine
Novellierung des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes eine
Regelung in Kraft, die einer langjährigen Forderung der Gastronomie und
Hotellerie entspricht: Jugendliche über
16 Jahre dürfen im Gastgewerbe bis 23
Uhr beschäftigt werden! Jugendliche,
die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr regelmäßig beschäftigt werden, müssen
sich allerdings vor Aufnahme ihrer
Arbeit und danach in jährlichen
Abständen einer Gesundenuntersuchung unterziehen.
Probezeit verlängert,
Behaltefrist verkürzt
Mit 1. September 2000 ist auch eine
Änderung des Berufsausbildungsgesetzes in Kraft getreten, durch die neben
der Einführung einer Vorlehre vor
allem die Probezeit von zwei Monaten
auf drei Monate verlängert sowie die
gesetzliche Behaltefrist nach dem Ende
des Lehrverhältnisses von vier auf drei
Monate verkürzt wird.
Unsere nächste Forderung:
Sonntagsarbeit für
Jugendliche verbessern!
Derzeit sieht der Kollektivvertrag vor,
dass Jugendliche im Gastgewerbe
abwechselnd an jedem zweiten Sonntag beschäftigt werden dürfen oder
eine blockweise Beschäftigung (max.
23 Sonntage im Jahr) vereinbart werden kann. Unsere Forderung: Jugendliche sollen auch an weiteren Sonntagen arbeiten dürfen, wobei ihnen hiefür ein Zuschlag von 100% gewährt
werden soll.
weniger Krankenversicherungsbeiträge.
EFZ-Beitrag
mit 30. 9. ausgelaufen
Durch die Verlängerung des Lohnfortzahlungsanspruches wäre noch heuer
eine Erhöhung des EFZ-Beitrages von
derzeit 2,1% auf 2,8% geplant und
notwendig gewesen. Mit der Auflösung des Erstattungsfonds konnte diese
drohende Erhöhung des Beitragssatzes
verhindert werden. Mit 30. September
2000 ist nunmehr die Beitragspflicht
für Arbeitgeber entfallen.
Entgeltfortzahlung
Der Anspruch der Arbeiter auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei
Unfall wurde dem der Angestellten
angepasst und wird ab 1. Jänner 2001
um jeweils 2 Wochen volles Entgelt
und für 4 weitere Wochen halbes Entgelt verlängert. Dieser Anspruch bleibt
aber auf das Arbeitsjahr beschränkt.
Sind die Fristen im Falle wiederholter
Dienstverhinderungen erschöpft, so
haben die Arbeiter weiterhin nur mehr
Anspruch auf Krankenentgelt.
Durch diese Verlängerung des Entgeltfortzahlungsanspruches für Arbeiter
wird die Krankenkasse entlastet, da der
Anspruch auf Krankengeld erst zu
einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Diese Einsparungen bei den Krankenkassen sollen durch die Senkung des
Krankenversicherungsbeitragssatzes für
Dienstgeber an die Unternehmer weitergegeben werden. Der Arbeitgeber
zahlt nun für alle Arbeiter um 0,3%
Urlaubsaliquotierung
Mit 1. Jänner 2001 wird auch die bisherige komplizierte Regelung des
Anspruches auf Urlaubsentschädigung
oder Urlaubsabfindung bei Auflösung
des Dienstverhältnisses durch die neu
geregelte Urlaubsaliquotierung ersetzt.
Diese ist auf alle Fälle der Beendigung
eines Arbeitsverhältnisses anzuwenden, sodass dem Arbeitnehmer im
Falle einer Auflösung nur mehr ein
Urlaubsentgelt im Verhältnis der in
diesem Urlaubsjahr zurückgelegten
Arbeitszeit gebührt.
Bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt gibt es so wie bisher keine Ersatzleistung für unverbrauchten Urlaub.
Wird zuviel Urlaub konsumiert, so
besteht im Falle einer unverschuldeten
Entlassung oder bei berechtigtem Austritt eine Rückzahlungsverpflichtung
des Arbeitgebers.
7
&
DER EURO IST DA!
DIE NÄCHSTEN MONATE …
… werden die gesamte Kammerorganisation genau so wie die
gastgewerblichen Fachgruppen
in der Steiermark mit der Begleitung der Euro-Umstellung befassen.
Ein kurzer Rückblick:
Am 1. 1. 1999 wurde in elf Ländern
der Europäischen Union der Euro
als amtliche Währung eingeführt.
Die bisherigen Währungen (Schilling, Lira, DM usw.) sind nur noch
unrunde Unterteilungen des Euro.
Der Umrechnungskurs des Schilling
in den Euro wurde unwiderruflich
mit 1 Euro = 13,7603 Schilling festgesetzt.
W
ährend der Euro als
Recheneinheit im internationalen Handel längst etabliert ist (die Problematik des
Wechselkurses Euro gegen Dollar
und Euro gegen Yen hat damit
nichts zu tun), spielt er im täglichen
Wirtschaftsleben nur eine untergeordnete Rolle. Das wird sich Anfang
2002 schlagartig ändern, wenn der
Euro als Bargeld eingeführt wird.
E
s wird das Euro-Bargeld in
nachstehenden Einheiten
geben:
Münzen:
1 Eurocent, 2 Eurocent, 5 Eurocent,
10 Eurocent, 20 Eurocent, 50 Eurocent, 1 Euro, 2 Euro
Banknoten:
5 Euro, 10 Euro, 20 Euro, 50 Euro,
100 Euro, 200 Euro, 500 Euro
W
enn dann die alten Geldsorten aus dem Umlauf
verschwinden, wird es als
Untergliederung des Euro nur mehr
den Cent geben (1 Euro = 100 Cent)
und in zwölf Staaten der Europäischen Union (inklusive Griechenland) gibt es eine einheitliche
Währung und einheitliches Bargeld.
Zu beachten ist allerdings, dass eine
Seite der Münzen von jedem Land
selbst gestaltet werden kann, sodass
diese Münzen nur auf jeweils einer
Seite europaweit identisch sind,
während es für die zweite Seite verschiedene Gestaltungen geben
wird. Dennoch sind diese Münzen
im gesamten Euro-Raum voll gültige
Zahlungsmittel. Es ist damit zu
rechnen, dass durch Urlauber und
Geschäftsreisende innerhalb weniger Wochen Münzen mit ausländischen Motiven im österreichischen
Bargeldkreislauf auftauchen werden.
D
ie Bargeldumstellung bedeutet aber nicht nur eine
Umstellung bei den Kassen
und Rechnungssystemen, sondern
auch im gesamten Marketing. Die
Prospekte und Speisekarten müssen
natürlich umgestellt werden, wobei
in der Übergangszeit zu beachten
ist, dass alle Preise in beiden
Info online
Ab sofort können Sie alle Ausgaben 2000 des „Info“ online unter
wko.at/stmk/Fachorganisationen/Tourismus und Freizeitwirtschaft
mit Link „Gastronomie“ oder „Hotellerie“ abrufen!
Währungen anzuführen sind. Für
die graphische Gestaltung gibt es
im EWAG (Euro-Währungsangabengesetz) bestimmte Vorschriften.
Aber nicht nur die Darstellung, sondern auch die Festlegung der Preise
erfordert unternehmerische Überlegungen, weil bisher übliche markante Preise bei der Umstellung
nicht erhalten bleiben können: So
wird aus einem Preis von S 299,-ein Betrag von (aufgerundet) _
21,736.
W
ir waren in den letzten Jahren – insbesondere um die
Jahreswende 1998/1999 –
bemüht, unseren Mitgliedern so
viele Informationen wie möglich
zur Euro-Umstellung zu vermitteln,
und werden dieses Informationsservice im nächsten Jahr natürlich wieder anbieten.
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