Merkblatt für Vorschlagsberechtigte

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Sonderpreis Kultur öffnet Welten 2017
Preis der Staatsministerin für Kultur und Medien
für neue Formen der Zusammenarbeit von kulturellen Akteuren
INFORMATIONEN FÜR VORSCHLAGSBERECHTIGTE EINRICHTUNGEN
Über 30 bundesweit tätige Einrichtungen und Institutionen, die im Beirat der „Initiative
Kultur öffnet Welten“ mitwirken, sowie die Länder der Bundesrepublik Deutschland und
die kommunalen Spitzenverbände haben die Möglichkeit, der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) jeweils einen Vorschlag für den
Sonderpreis Kultur öffnet Welten 2017 der Staatsministerin für Kultur und Medien für
neue Formen der Zusammenarbeit von kulturellen Akteuren vorzuschlagen.
Dabei muss es sich um Projekte, Netzwerke oder innovative Formate handeln, die
bundesweite Bedeutung haben, z. B. weil sie modellhaft und übertragbar sind und die
sich an der Initiative „Kultur öffnet Welten“ beteiligen. Mit Ausnahme der Länder darf
kein eigenes, d.h. selbst initiiertes, durchgeführtes oder gefördertes Projekt eingereicht
werden.
Für die Auswahl der Vorschläge sind folgende Fragen entscheidend:
- Was ist an dem Projekt besonders?
- Worin besteht seine Qualität?
- Wie werden Akteure aus anderen Bereichen wie Sport, Wirtschaft
oder der Zivilgesellschaft an den unterschiedlichen Prozessen beteiligt?
- Ist das Vorhaben durch Einbindung in kooperative Netzwerke bzw. durch die
Verankerung im Sozialraum strukturell nachhaltig angelegt?
Einsendeschluss der ausschließlich per E-Mail zu übermittelnden Vorschläge ist
Montag, der 9. Januar 2017.
Unaufgefordert eingesandte Projektbeschreibungen, ergänzende Informationen u. ä.
sowie Vorschläge von Einsendern, die nicht vorschlagsberechtigt sind, werden von der
BKM nicht zurück gesendet.
Grundsätzlich kann die BKM über die o.g. Materialien frei verfügen und sie bei Interesse
auch zu Forschungs- und Studienzwecken zur Verfügung stellen.
Fragen zum Auswahlverfahren richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse:
[email protected]
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