Verfahrensregelungen Postdoc-Preis

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MWFK
Potsdam, März 2015
Postdoc-Preis des Landes Brandenburg
- Verfahrensregelungen 1. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg vergibt jährlich den Postdoc-Preis (vormals: Nachwuchswissenschaftlerpreis) des Landes Brandenburg.
2. Die Auszeichnung erfolgt in den Kategorien „Natur- und Ingenieurwissenschaften“ sowie „Geistes- und Sozialwissenschaften“.
3. Der Preis ist in beiden Kategorien jeweils mit einem Preisgeld in Höhe von 20.000 € dotiert.
10.000 € von der jeweiligen Gesamtsumme sind von den Preisträgerinnen und Preisträgern für
wissenschaftliche Zwecke einzusetzen (z.B. zur Finanzierung von Forschungsaufenthalten,
Durchführung einer Tagung, zur Deckung von Druckkosten o.ä.). Die übrigen 10.000 € stehen
den jeweiligen Preisträgerinnen und Preisträgern zur freien Verfügung.
4. Mit dem Preis werden herausragende, nach der Promotion entstandene Forschungsarbeiten
von Postdoktorandinnen und Postdoktoranden ausgezeichnet, die nach Ende der Ausschreibungsfrist des vorangegangenen Jahres an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung im Land Brandenburg fertiggestellt wurden. Als Zeitpunkt der Fertigstellung
gilt bei Publikationen die Annahme zur Veröffentlichung. Für Habilitationsschriften ist der Abschluss des Begutachtungsverfahrens ausschlaggebend.
5. Ausgezeichnet werden können z.B. wissenschaftliche Publikationen in Form von Büchern oder
Aufsätzen in anerkannten, ggf. internationalen Fachzeitschriften, Patentanmeldungen oder
auch Drittmittelforschungsprojekte, in denen bereits erste nachweisbare Ergebnisse erzielt worden sind. Sofern die Arbeit in einer Forschungsgruppe entstanden ist, muss die Einzelleistung
der Bewerberin bzw. des Bewerbers deutlich erkennbar sein. Dissertationen sind nicht zugelassen.
6. Für die Preise können sich Postdoktorandinnen und Postdoktoranden bewerben, deren Promotion nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt. Stichtag (bezogen auf das Datum der mündlichen Doktorprüfung) ist das jeweilige Ablaufdatum der Bewerbungsfrist.
Neben der Möglichkeit der Eigenbewerbung sind die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg zum Vorschlag von Kandidatinnen und Kandidaten
berechtigt. Mehrere Vorschläge je Einrichtung sind möglich.
7. Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einreichen:
•
die der Bewerbung zugrunde liegende Arbeit,
•
eine kurze, aussagekräftige Würdigung einer fachnahen Professorin/eines fachnahen Professors
•
eine kurze, allgemeinverständliche Zusammenfassung der Arbeit mit einer Begründung, warum diese Arbeit zur Bewerbung um den Preis vorgelegt wird (max. 3 Seiten),
•
eine Publikationsliste mit Kennzeichnung der 3 wichtigsten Veröffentlichungen,
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•
einen tabellarischen Lebenslauf
Weitere Einzelheiten zur Form der einzureichenden Unterlagen werden vom Ministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kultur in der Ausschreibung bekanntgegeben.
8. Im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur findet eine Vorprüfung der eingegangenen Bewerbungen auf die Einhaltung der formellen Bewerbungsvoraussetzungen statt.
9. Alle Bewerbungen, welche die formellen Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, werden an die
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften weitergeleitet und durch Mitglieder der
Akademie fachlich begutachtet. Die Bewertung erfolgt anhand eines Bewertungsbogens, der
gewichtete Kriterien sowohl in Bezug auf die eingereichte Forschungsarbeit als auch in Bezug
auf die sonstige wissenschaftliche Vita der Kandidatin/des Kandidaten enthält.
Zusätzlich zur Punktebewertung benennen die Gutachterinnen und Gutachter die wesentlichen
Stärken und Schwächen der Arbeit. Diese Feststellungen werden den nicht erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern im Nachgang zum Auswahlverfahren als Feedback mitgeteilt.
10. Anhand der in der schriftlichen Begutachtung vergebenen Punkte wird für beide Preiskategorien
eine Rangliste erstellt. Die jeweils drei am besten bewerteten Bewerberinnen und Bewerber in
jeder der beiden Preiskategorien werden in der Jurysitzung interviewt.
Die Interviews haben eine Dauer von höchstens 15 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat. Die
Kandidatinnen und Kandidaten haben dabei Gelegenheit, in jeweils 10-minütigen Statements
die wesentlichen Ergebnisse ihrer eingereichten Forschungsarbeiten zu präsentieren. Ergänzend werden ihnen Fragen durch die Jurymitglieder gestellt.
Mit Kandidatinnen und Kandidaten, denen die persönliche Anwesenheit in der Jurysitzung (z.B.
wegen eines Forschungsaufenthaltes im Ausland) nicht möglich ist, kann das Interview in Form
einer Videokonferenz geführt werden.
Die Jury trifft ihre abschließende Entscheidung auf Grundlage der Kombination der Begutachtungsergebnisse und der Eindrücke aus der mündlichen Präsentation. Die Entscheidung über
die Preisträger wird den Finalistinnen und Finalisten unmittelbar nach Abschluss der Jurysitzung bekannt gegeben.
11. Vorsitzende oder Vorsitzender der Jury ist eine vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kultur benannte Persönlichkeit aus Wissenschaft, Politik oder Verwaltung, die nicht Mitglied
einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung im Land Brandenburg ist.
Der Jury gehören ferner neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Brandenburgischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen an, die vom für Wissenschaft und Forschung zuständigen Mitglied der Landesregierung auf Vorschlag der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes für eine Amtszeit von jeweils
vier Jahren bestellt werden. Eine erneute Bestellung ist zulässig.
Unter den Mitgliedern sind jeweils eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer der Universität Potsdam, der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und der Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf.
Die Fachhochschulen des Landes Brandenburg sind jeweils rotierend im Turnus von vier Jahren zum Vorschlag einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers für die Besetzung ei2
nes Platzes in der Jury berechtigt. Die Reihenfolge der Sitzwahrnehmung wird zwischen den
Hochschulen abgestimmt und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur mitgeteilt.
Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg sind in der Jury durch
vier Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern vertreten. Der Turnus der Sitzwahrnehmung
wird zwischen den außeruniversitären Forschungseinrichtungen abgestimmt und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur mitgeteilt.
12. Die Jury beschließt mit einfacher Mehrheit über die Vergabe der Preise in den beiden Preiskategorien. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Juryvorsitzenden.
13. Sofern persönliche oder berufliche Verbindungen eines Jurymitglieds zu einer Bewerberin oder
einem Bewerber bestehen oder in der Vergangenheit bestanden haben, teilt das jeweilige Jurymitglied dies dem Gremium umgehend mit. Das betreffende Jurymitglied ist in diesem Fall
von der weiteren Bewertung und Abstimmung in Bezug auf die Bewerberin oder den Bewerber
ausgeschlossen.
14. Die Verleihung der Preise erfolgt im Rahmen einer Festveranstaltung.
15. In Zweifelsfragen bei Anwendung und Auslegung dieser Verfahrensregelungen entscheidet das
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.
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