30. Fachtierarzt für Tierzucht und Biotechnologie I. Aufgabenbereich: Das Gebiet Tierzucht und Biotechnologie umfasst die Entwicklung und praktische Anwendung von Biotechniken in Tierproduktion, Tierzucht und Genetik. Il. Weiterbildungszeit: davon Tätigkeit an den unter Abschnitt IV.1 genannten Institutionen Tätigkeit an den unter Abschnitt IV.2 bis 5 genannten Institutionen 4 Jahre mindestens 2 Jahre höchstens 2 Jahre Innerhalb der Weiterbildungszeit Nachweis über die Teilnahme an mindestens 20 Stunden gebietsbezogener Fortbildungsveranstaltungen mit ATF-Anerkennung oder vergleichbarer Veranstaltungen auf nationaler und internationaler Ebene Ill. Wissensstoff: 1. Grundkenntnisse in allen Gebieten der Tierzucht sowie der Bio- und Gentechnik einschließlich der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen 2. Umfassende theoretische Kenntnisse in allen sowie umfangreiche praktische Erfahrungen in mindestens einem der folgenden Gebiete: a. In-vitro-Produktion von Embryonen sowie assoziierte Biotechniken der Fortpflanzung bei landwirtschaftlichen Nutz-, Labor- oder Zootieren einschließlich ihrer Anwendung in Zuchtprogrammen b. Erstellung transgener Tiere für Forschung und Produktion c. Verfahren der Genomanalyse und Gendiagnostik bei Tieren IV. Weiterbildungsstätten: 1. Institute für Tierzucht an tierärztlichen Bildungsstätten 2. Kliniken für Fortpflanzung an tierärztlichen Bildungsstätten, sofern dort Biotechniken der Fortpflanzung angewendet werden 3. Zugelassene Institute für Tierzucht an anderen Bildungsstätten 4. Zugelassene Einrichtungen der Agrarwirtschaft bzw. der pharmazeutischen Industrie oder wissenschaftliche Institutionen mit entsprechendem Aufgabengebiet 5. Andere Einrichtungen des In- und Auslandes mit einem vergleichbar umfangreichen Arbeitsgebiet