Sehtest für Sportbootführerscheinbewerber

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Sehtest für Sportbootführerscheinbewerber-Binnen !
Mit Inkrafttreten der Änderungen der Richtlinien für den Deutschen Motoryachtverband e.V.
und den Deutschen Segler-Verband e.V. über die Durchführung der Aufgaben nach §11
SportbootfüV-Bin sind Augenoptiker, die als Führerscheinsehteststelle zugelassen sind, seit
dem 1. Januar 2000 berechtigt eine Sehtestbescheinigung für Bewerber des
Sportbootführerscheins auszustellen.
Im folgenden haben wir Ihnen die entscheidenden Informationen aufgearbeitet.
(I)
(II)
(III)
(IV)
(V)
(VI)
Sachliche Voraussetzungen:
Augenoptiker, die als amtliche Führerscheinsehteststelle zugelassen sind.
Verfahren:
1. Zunächst ist die Feststellung der Identität des Bewerbers von dem Augenoptiker.
Bewerber weisen sich durch Reisepass oder Personalausweis aus. Vor- und
Zuname und die Geburtsdaten sind auf dem Kopf der Bescheinigung einzutragen.
2. Vom Augenoptiker sind die Erfordernisse gemäß der Abschnitte 1.1 bis 1.3
(Sehschärfe geprüft nach DIN 58220) und 2.1 (Farbunterscheidungsvermögen) zu
prüfen und auszufüllen. Da es sich um eine umfassende Prüfung des
Gesundheitszustandes des Bewerbers handelt, hat dieser mehrere
Untersuchungen und Test abzuleisten. In diesem Zusammenhang weisen wir
jedoch nochmals ausdrücklich daraufhin, dass die Punkte 1.4 bis 1.6 sowie die
Punkte 2.2.1 und 2.2.2 sowie 4, 4 und 5 auf dem Formular nicht vom
Augenoptiker auszufüllen sind!
Durchführung des Sehtestes
Die Untersuchung der Sehschärfe muß nach DIN 58220 ein- und beidäugig
erfolgen. Im Rahmen des Sehtestes ist zu überprüfen, ob die Sehschärfe mit oder
ohne Sehhilfe mindestens noch 0,7 visus auf dem einen und 0,5 visus auf dem
anderen Auge beträgt. Dabei muß auch das Auge mit der geringeren Sehschärfe
ohne Korrektur noch ein ausreichendes Orientierungsvermögen besitzen. Als
Sehhilfe sind auch Kontaktlinsen oder Haftschalen zugelassen. Ist die beidäugige
Sehschärfe besser als die jedes Einzelauges, kann die beidäugige Sehschärfe als die
des Auges mit der besseren Sehschärfe angesetzt werden. Solange die oben
genannten Werte erreicht werden, so gilt dann, dass der Sehtest bestanden ist. Das
Farbunterscheidungsvermögen ist mit den Farbtafeln von Velhagen zu prüfen.
Andere Farbtafeltests (Ishihara oder Bostroem) sind nur von den Ärzten zu
verwenden, da diese das Farbsehen mittels zwei verschiedener Teste prüfen
müssen.
Sehtestbescheinigung
Über Originalformulare (DIN A4, grün; rot nur für Bewerber mit eingeschränkter
Tauglichkeit)
verfügen
die
Prüfungsausschüsse
des
Deutschen
Motorenyachtverbandes und des Deutschen Seglerverbandes. Bewerber erhalten Sie
mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
Kostenregelung
Der Bewerber trägt die Kosten. Da der Gesetzgeber keine Kostenregelung
vorgesehen hat, kann jeder Augenoptiker den Preis selbst kalkulieren. Aufgrund der
Konkurrenz zum Beispiel zu den Ärzten für Augenheilkunde, empfiehlt der ZVA, die
Kosten für den Sehtest bei ca. 11.- bis 15.- DM anzusiedeln.
Velhagentafel
Die Velhagentafel erhalten unter anderem in einem Buch des Georg-Thieme Verlag
Stuttgart „Tafel zur Prüfung des Farbsinnes“ Preis pro Buch 46,60 DM zzgl. 7% MwSt
ISBN 3-13-412331-2.
Haben Sie weitere Fragen, oder benötigen Sie weitere Informationen so steht Ihnen die LIV
Geschäftsstelle natürlich gern zur Verfügung. So können Sie auch die Ishihara-Tafel über
uns erhalten. Rufen Sie uns unter 0511-30796-0 an oder senden Sie uns eine Email unter
[email protected]. Wir werden uns um Ihre Belange kümmern.
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