Sehtest für Sportbootführerscheinbewerber-Binnen ! Mit Inkrafttreten der Änderungen der Richtlinien für den Deutschen Motoryachtverband e.V. und den Deutschen Segler-Verband e.V. über die Durchführung der Aufgaben nach §11 SportbootfüV-Bin sind Augenoptiker, die als Führerscheinsehteststelle zugelassen sind, seit dem 1. Januar 2000 berechtigt eine Sehtestbescheinigung für Bewerber des Sportbootführerscheins auszustellen. Im folgenden haben wir Ihnen die entscheidenden Informationen aufgearbeitet. (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) Sachliche Voraussetzungen: Augenoptiker, die als amtliche Führerscheinsehteststelle zugelassen sind. Verfahren: 1. Zunächst ist die Feststellung der Identität des Bewerbers von dem Augenoptiker. Bewerber weisen sich durch Reisepass oder Personalausweis aus. Vor- und Zuname und die Geburtsdaten sind auf dem Kopf der Bescheinigung einzutragen. 2. Vom Augenoptiker sind die Erfordernisse gemäß der Abschnitte 1.1 bis 1.3 (Sehschärfe geprüft nach DIN 58220) und 2.1 (Farbunterscheidungsvermögen) zu prüfen und auszufüllen. Da es sich um eine umfassende Prüfung des Gesundheitszustandes des Bewerbers handelt, hat dieser mehrere Untersuchungen und Test abzuleisten. In diesem Zusammenhang weisen wir jedoch nochmals ausdrücklich daraufhin, dass die Punkte 1.4 bis 1.6 sowie die Punkte 2.2.1 und 2.2.2 sowie 4, 4 und 5 auf dem Formular nicht vom Augenoptiker auszufüllen sind! Durchführung des Sehtestes Die Untersuchung der Sehschärfe muß nach DIN 58220 ein- und beidäugig erfolgen. Im Rahmen des Sehtestes ist zu überprüfen, ob die Sehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens noch 0,7 visus auf dem einen und 0,5 visus auf dem anderen Auge beträgt. Dabei muß auch das Auge mit der geringeren Sehschärfe ohne Korrektur noch ein ausreichendes Orientierungsvermögen besitzen. Als Sehhilfe sind auch Kontaktlinsen oder Haftschalen zugelassen. Ist die beidäugige Sehschärfe besser als die jedes Einzelauges, kann die beidäugige Sehschärfe als die des Auges mit der besseren Sehschärfe angesetzt werden. Solange die oben genannten Werte erreicht werden, so gilt dann, dass der Sehtest bestanden ist. Das Farbunterscheidungsvermögen ist mit den Farbtafeln von Velhagen zu prüfen. Andere Farbtafeltests (Ishihara oder Bostroem) sind nur von den Ärzten zu verwenden, da diese das Farbsehen mittels zwei verschiedener Teste prüfen müssen. Sehtestbescheinigung Über Originalformulare (DIN A4, grün; rot nur für Bewerber mit eingeschränkter Tauglichkeit) verfügen die Prüfungsausschüsse des Deutschen Motorenyachtverbandes und des Deutschen Seglerverbandes. Bewerber erhalten Sie mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung. Kostenregelung Der Bewerber trägt die Kosten. Da der Gesetzgeber keine Kostenregelung vorgesehen hat, kann jeder Augenoptiker den Preis selbst kalkulieren. Aufgrund der Konkurrenz zum Beispiel zu den Ärzten für Augenheilkunde, empfiehlt der ZVA, die Kosten für den Sehtest bei ca. 11.- bis 15.- DM anzusiedeln. Velhagentafel Die Velhagentafel erhalten unter anderem in einem Buch des Georg-Thieme Verlag Stuttgart „Tafel zur Prüfung des Farbsinnes“ Preis pro Buch 46,60 DM zzgl. 7% MwSt ISBN 3-13-412331-2. Haben Sie weitere Fragen, oder benötigen Sie weitere Informationen so steht Ihnen die LIV Geschäftsstelle natürlich gern zur Verfügung. So können Sie auch die Ishihara-Tafel über uns erhalten. Rufen Sie uns unter 0511-30796-0 an oder senden Sie uns eine Email unter [email protected]. Wir werden uns um Ihre Belange kümmern.