Sehhilfenverordnung - Augenzentrum Lehrte

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Neuregelung der Sehhilfenverordnung nach den Heilmittel Richtlinien des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes 2004
Kassenleistung
Bei Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und bei schwerer
Sehstörung (Sehschärfe des besseren Auges mit Brille oder Kontaktlinse
maximal 30%) sind Brillenglas-Bestimmung und Standard-Gläserkosten
Kassenleistung wie früher. Um diese geltend machen zu können ist ebenfalls
weiterhin eine Verordnung vom Augenarzt erforderlich.
Auch bei allen anderen Patienten wird beim Augenarzt in jedem Fall auf
Kassenkosten die Sehschärfe bestimmt und geprüft, ob die Sehstörung mit einer
Sehhilfe (ganz oder teilweise) ausgeglichen werden kann oder auf krankhaften
Veränderungen der Augen beruht wie zum Beispiel Zuckerkrankheit, Grauer Star
oder Makuladegeneration.
Keine
Kassenleistung
Patienten ab dem 18. Lebensjahr und mit einer korrigierten Sehschärfe von mehr
als 30% mit dem besseren Auge müssen sämtliche Materialkosten ihrer
Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) selber tragen, außer wenn eine Sehhilfe zur
Behandlung bestimmter Erkrankungen erforderlich ist.
Bildschirmarbeitsplatz- oder Sportbrillen sowie Farbkontaktlinsen (sogenannte
„Fun-Linsen“) gehörten schon vor der Reform nicht zum Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenkassen.
Nur der
Augenarzt
kann feststellen, ob und in welchem Ausmaß eine Sehverschlechterung durch
eine Sehhilfe gebessert werden kann oder ausschließlich oder teilweise auf
anderen Ursachen beruht. Er berücksichtigt bei der Brillenanpassung
1) Veränderungen,
2) Funktionen der Augen und
3) Ihre individuellen Sehanforderungen für Ferne und Nähe - sei es im
privaten oder beruflichen Bereich. Die Verordnung ist auch Ihr Beleg
für eine private Zusatzversicherung.
Patienten, denen keine Brille mehr verordnet werden darf, bekommen von uns auf Wunsch die
vom Automaten gemessenen, ungefähren Fernbrillenwerte mit.
Wichtig: Diese Werte sind reine Richtwerte, die erst noch vom Optiker
abgeglichen werden müssen. Das gilt insbesondere für den Nahzusatz!
Auf Wunsch führen wir die komplette Brillenglas-Bestimmung auch im Rahmen unserer
Selbstzahlersprechstunde auf der Basis der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
durch. Einen Termin hierfür vereinbaren Sie bitte an unserer Anmeldung.
Stand: 01-2012
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