Neuregelung der Sehhilfenverordnung nach den Heilmittel Richtlinien des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes 2004 Kassenleistung Bei Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und bei schwerer Sehstörung (Sehschärfe des besseren Auges mit Brille oder Kontaktlinse maximal 30%) sind Brillenglas-Bestimmung und Standard-Gläserkosten Kassenleistung wie früher. Um diese geltend machen zu können ist ebenfalls weiterhin eine Verordnung vom Augenarzt erforderlich. Auch bei allen anderen Patienten wird beim Augenarzt in jedem Fall auf Kassenkosten die Sehschärfe bestimmt und geprüft, ob die Sehstörung mit einer Sehhilfe (ganz oder teilweise) ausgeglichen werden kann oder auf krankhaften Veränderungen der Augen beruht wie zum Beispiel Zuckerkrankheit, Grauer Star oder Makuladegeneration. Keine Kassenleistung Patienten ab dem 18. Lebensjahr und mit einer korrigierten Sehschärfe von mehr als 30% mit dem besseren Auge müssen sämtliche Materialkosten ihrer Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) selber tragen, außer wenn eine Sehhilfe zur Behandlung bestimmter Erkrankungen erforderlich ist. Bildschirmarbeitsplatz- oder Sportbrillen sowie Farbkontaktlinsen (sogenannte „Fun-Linsen“) gehörten schon vor der Reform nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Nur der Augenarzt kann feststellen, ob und in welchem Ausmaß eine Sehverschlechterung durch eine Sehhilfe gebessert werden kann oder ausschließlich oder teilweise auf anderen Ursachen beruht. Er berücksichtigt bei der Brillenanpassung 1) Veränderungen, 2) Funktionen der Augen und 3) Ihre individuellen Sehanforderungen für Ferne und Nähe - sei es im privaten oder beruflichen Bereich. Die Verordnung ist auch Ihr Beleg für eine private Zusatzversicherung. Patienten, denen keine Brille mehr verordnet werden darf, bekommen von uns auf Wunsch die vom Automaten gemessenen, ungefähren Fernbrillenwerte mit. Wichtig: Diese Werte sind reine Richtwerte, die erst noch vom Optiker abgeglichen werden müssen. Das gilt insbesondere für den Nahzusatz! Auf Wunsch führen wir die komplette Brillenglas-Bestimmung auch im Rahmen unserer Selbstzahlersprechstunde auf der Basis der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) durch. Einen Termin hierfür vereinbaren Sie bitte an unserer Anmeldung. Stand: 01-2012