Hinweise zur Durchführung des Sehtests für - LIV

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Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks
Dechbettener Straße 36/I, 93049 Regensburg
Tel: 0941/29765-0; Fax: 0941/29765-29; E-mail: [email protected] ; Internet: www.liv-bayern.de
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Hinweise zur Durchführung des
Sehtests für Sportbootführerscheinbewerber
Augenoptiker als amtlich anerkannte Sehteststellen sind berechtigt, eine Sehtestbescheinigung für
Bewerber der Sportbootführerscheine Binnen und See auszustellen.
Folgendes ist zu beachten :
• Das vom Augenoptiker auszufüllende "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber"
bringt der Proband in der Regel mit oder kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
• Vom Augenoptiker ist nur der Abschnitt "I. Sehvermögen" des Zeugnisses auszufüllen.
• Bewerber weisen sich durch Reisepass oder Personalausweis aus.
Vor- und Zuname und die Geburtsdaten sind auf dem Kopf der Bescheinigung einzutragen.
• Die Sehschärfe muss mit oder ohne Sehhilfe mindestens noch 0,7 auf dem einen und 0,5 auf
dem anderen Auge betragen. Dabei muss auch das Auge mit der geringeren
Sehschärfe ohne Korrektur noch ein ausreichendes Orientierungsvermögen besitzen.
Als Sehhilfe sind auch Kontaktlinsen oder Haftschalen zugelassen. Die Untersuchung der
Sehschärfe muss nach DIN 58 220 und ein- und beidäugig erfolgen. Ist die beidäugige
Sehschärfe besser als die jedes Einzelauges, kann die beidäugige Sehschärfe als die des
Auges mit der besseren Sehschärfe angesetzt werden.
Nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums ist ein "ausreichendes
Orientierungsvermögen" dann gegeben, "wenn der Sportbootführer in der Lage ist, ohne
Sehhilfe eine in der Kajüte oder an einem anderen sicheren Ort befindliche Ersatzbrille zu
finden" (Schreiben vom Bundesverkehrsministerium vom 12. April 2013).
Wir empfehlen, dem Probanden die Ladentür suchen zu lassen. Kann er diese lokalisieren,
ist ein ausreichendes Orientierungsvermögen gegeben.
• Das Farbunterscheidungsvermögen ist ausreichend, wenn die Farbtafel nach Velhagen
richtig und schnell erkannt wird. In Zweifelsfällen muss eine augenärztliche Untersuchung
durchgeführt werden.
Stand: Mai 2013
Bankkonto: Volksbank Regensburg eG, BLZ 750 900 00, Konto-Nr. 11 800
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