Anordnung des Veterinäramtes

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Auf Anordnung des Veterinäramtes der Stadt Straubing und des Veranstalters
für den Dreikönigsmarkt am 06.01.2017 ergibt sich folgendes:
Fasanen, Rebhühner und Wachteln sind zum Markt nicht zugelassen.
Die freistehenden Käfige müssen vom jeweiligen Anbieter mit einer undurchsichtigen Rückwand
versehen werden. Bei den angemieteten Käfigen wird die Rückwand vom Verein erstellt. Bitte
stellen Sie genügend Käfige auf, bzw. mieten Sie genügend Käfige an. Eine Aufbewahrung der
Tiere über Nacht in den Transportbehältern ist nicht gestattet.
Bitte beachten, dass genügend Wasser und Futter vom Beginn des Einsetzens der Tiere bis zum
Börsenende vorhanden ist. Wir empfehlen, bei Hühner, Groß/Wassergeflügel jeweils zwei Futterund Wasserbehälter pro Käfig.
40er-Käfige müssen 3-stöckig aufgebaut werden.
Jeder Anbieter muss jeweils am Anfang und Ende seiner Verkaufskäfige die rückseitigen
Vordrucke (Name, Adresse und Meldenummer) ausgefüllt und gut sichtbar anbringen.
Vordrucke bitte ausschneiden, vorbereiten, ausfüllen und am 05.01.2017 zum Markt
mitbringen. Weitere Vordrucke liegen beim Einlass auf.
Das Aufsichtspersonal überzeugt sich am 05.01.2017 in den Hallen, ob die Vorgaben erfüllt sind.
Falls nicht, werden die Tiere, die kein Futter und Wasser und keine Adresse am Käfig haben, in
einen separaten Raum gestellt und nehmen nicht am Markt teil. Zuwiderhandlung kann die
Sperrung des Anbieters für die nächsten Märkte zur Folge haben.
Jeder Anbieter muss bei der Anmeldung seine Betriebsnummer angeben. Diese ist im Vorfeld bei
dem örtlichen Amt für Landwirtschaft zu beantragen. (Diese Beantragung ist kostenlos).
Ohne Betriebsnummer kein Einlass!
Für alle Tierarten muss jeder Anbieter eine tierärztliche Untersuchung vornehmen lassen. Bei
Rücksendung des Meldebogens wird vom Veranstalter ein Formular zur tierärztlichen
Bescheinigung beigelegt. Dieses muss jeder Anbieter ausfüllen und beim Hoftierarzt unterzeichnen
und abstempeln lassen (frühestens 5 Tage vor der Veranstaltung).
Hinweis: Aus organisatorischen Gründen können keine Gesundheitszeugnisse bzw. TRACESZeugnisse für den innergemeinschaftlichen Handel ausgestellt werden.
Der Verkäufer muss dem Käufer eine Rechnung, ein Impfzeugnis oder das tierärztliche Zeugnis (in
Kopie) überreichen.
Jeder Anbieter hat dafür zu sorgen, dass von ihm übergebene Tiere tierschutzgerecht
abtransportiert werden (= Transport von Tieren nur in dafür geeigneten Behältnissen, kein
freies Herumtragen der Tiere).
Am 05.01.2017 ab 13.00 Uhr können bereits eigene Käfige aufgebaut werden.
Ab 14.00–20.00 Uhr erfolgt mit Überwachung der Veterinärbehörden der Einlass mit den Tieren.
Tiere dürfen am 05.01.2017 nicht verkauft und aus den Hallen entfernt werden.
Übernachtungsmöglichkeiten unter folgender Telefonnummer:
Gabelsberger Hof: Tel.-Nr. 09421/182113 / Landshuter Hof: Tel.-Nr.: 09421/30366 /
Weißes Rössl: Tel.-Nr. : 09421/2106854 / Hotel Schedlbauer: Tel.-Nr.: 09421/33838
Der Dreikönigsmarkt 2017 wird (wie in den Jahren vor 2016) in den „Alten
Ausstellungshallen“ am Hagen stattfinden.
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