Tarifbestimmungen – AVV/VRR-Ergänzungstickets

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Tarifbestimmungen – AVV/VRR-Ergänzungstickets
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Tarifbestimmungen – AVV/VRR-Ergänzungstickets
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VRR-FirmenTicket / AVV-Job-Ticket, AVV-Firmen-Ticket
Ergänzungsticket zum VRR-FirmenTicket (FirmenTicket 100/100 oder Rabattmodell)
Für alle Mitarbeiter, die im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) wohnen und im
Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) ein FirmenTicket (FirmenTicket 100/100 oder
FirmenTicket-Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket-Vertrages erwerben, kann zwischen den
Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein FirmenTicket dann auch für den Weg zwischen Wohnort
und Verbundraumgrenze innerhalb des AVV in dem gewählten Geltungsbereich AVVNord (Kreis Heinsberg)
oder AVVGesamt als Fahrtberechtigung in AVV-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils gültigen Preise sind der
Fahrpreistabelle unter Punkt C., Buchstabe a), zu entnehmen.
Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern gelten die
Bestimmungen des VRR-FirmenTickets.
Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl
für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen.
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Ergänzungsticket zum AVV-Job-Ticket
Für alle Mitarbeiter, die im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) wohnen und im
Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) ein Job-Ticket im Rahmen eines Job-TicketVertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein Job-Ticket dann
auch im Geltungsbereich des rot markierten Gebietes als Fahrtberechtigung in VRR-Verkehrsmitteln gilt.
Inhaber eines AVV-Firmen-Tickets, dessen Gültigkeit bis zur Verbundraumgrenze AVV/VRR reicht, und
deren Wohnort im rot markierten Bereich des VRR-Gebietes liegt, können optional ein VRR-JobTicket mit
Gültigkeit im roten Bereich zum jeweils aktuellen Preis hinzukaufen.
Der jeweils gültige Preis ist der Fahrpreistabelle unter Punkt 3, Buchstabe b), zu entnehmen.
Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen und Hunden gelten die Bestimmungen des VRRFirmenTickets. Für die Mitnahme von Fahrrädern ist ein entsprechendes Zusatzticket sowohl für den
Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen.
Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl
für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen.
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Großkunden-Rabattmodell (VRR)
Für alle Mitarbeiter, die im Verbundraum des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) wohnen und
Endabnehmer im Sinne eines Vertrages nach dem Großkunden-Rabattmodell im Verbundraum VRR sind,
kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein FirmenTicket dann auch für den Weg
zwischen Wohnort und Verbundraumgrenze innerhalb des AVV in dem gewählten Geltungsbereich
AVVNord (Kreis Heinsberg) oder AVVGesamt als Fahrtberechtigung in AVV-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils
gültigen Preise sind der Fahrpreistabelle unter Punkt 3, Buchstabe a), zu entnehmen.
Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern gelten die
Bestimmungen des VRR-Abonnementtickets.
Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige Zuschlag sowohl
für den Geltungsbereich im AVV als auch im VRR zu lösen.
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Preise für AVV-/VRR-Ergänzungstickets
Die jeweils gültigen Preise für AVV- bzw. VRR-Ergänzungstickets betragen für:
a) Arbeitgeber mit Standort im VRR (FirmenTicket- oder Großkundenrabatt-Modell):
(Stand: 01.01.2017)
Geltungsbereich des
Ergänzungstickets
100/100-Modell *
Fakultative Angebote
AVVNord (Kreis Heinsberg)
27,70 € / Monat
66,10 € / Monat
AVVGesamt
55,80 € / Monat
122,00 € / Monat
* Bei VRR-FirmenTickets, die auf dem Solidarmodell basieren, ist auch der Preis des
Ergänzungstickets für alle Mitarbeiter, die im Geltungsbereich des Ergänzungstickets wohnen,
zu entrichten.
b) Arbeitgeber mit Standort im AVV (AVV-Job-Ticket, AVV-Firmen-Ticket):
(Stand: 01.01.2017)
Geltungsbereich des
Ergänzungstickets
100/100-Modell *
Fakultative Angebote
VRR Teilraum gem. Pkt. A.2.
55,60 € / Monat
85,30 € / Monat
* Im 100/100-Modell ist der Preis des Ergänzungstickets für alle Mitarbeiter, die im
Geltungsbereich des Ergänzungstickets wohnen, zu entrichten. Dieses Modell ist nur für das
AVV-Job-Ticket erhältlich.
Der Vertrieb von AVV- bzw. VRR-Ergänzungstickets erfolgt durch das für den Vertrieb des entsprechenden
Basistarifangebots (AVV-Job-Ticket, AVV-Firmen-Ticket / VRR-FirmenTicket) zuständige Verkehrsunternehmen.
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