Räumlicher Geltungsbereich

Werbung
Gestaltungssatzung Erläuterung / Begründung Räumlicher Geltungsbereich § 1 Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich Zu § 1 Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich (1) Räumlicher Geltungsbereich Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst den im beiliegenden Plan 1 abgegrenzten Bereich der Ahlener Innen‐
stadt. Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung. Die Gestaltungssatzung umfasst im Wesentlichen die histori‐
sche Innenstadt mit der aus der Zeit des Mittelalters heute noch nachvollziehbaren Grenze. Sie wird gebildet im Norden durch: die Bebauung in einer Bautiefe an der Nordseite der Wallstraße, im Osten durch: die Bebauung in einer Bautiefe an der Ostseite der Gerichtsstraße, im weite‐
ren Verlauf durch die südliche Straßen‐
begrenzungslinie der Raiffeisenstraße und bis zur westlichen Straßenbegren‐
zungslinie der Bismarckstraße, von dort bis zur Südseite der Von‐Geismar‐Straße Richtung Osten und entlang der westli‐ chen Straßenbegrenzungslinie der Molt‐
kestraße Richtung Süden mit Querung der Oststraße und entlang der Bahntras‐
se mit Querung der Südstraße, im Süden durch: die westliche und südliche Bebauung in einer Bautiefe entlang der Südstraße, im Westen durch: die östliche Straßenbegrenzungslinie der Südenmauer und Westenmauer bis zur Weststraße und verläuft nach Querung dieser entlang der nördlichen Straßenbe‐
grenzungslinie bis zum Museumsplatz und von dort die Bebauung an der Nord‐
seite der Weststraße in einer Bautiefe umfahrend bis zur westlichen Bebauung der Kampstraße, ebenfalls in einer Bau‐
tiefe Richtung Norden führend bis in Hö‐
he der nördlichen Bebauung der Wall‐
straße mit Querung der Parkstraße bis zum Ausgangspunkt. Die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten der Ahlener Innenstadt müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden, denn nur so erschließt sich der Wert eines Stadtbil‐
des, das seine Attraktivität und seinen unverwechselbaren Charakter im Laufe einer wechselvollen Geschichte ausgebil‐
det hat. Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für die Innen‐
stadt umfasst das Gebiet der ehemaligen mittelalterlichen Stadt Ahlen und reicht darüber hinaus im Südosten bis zur Bahntrasse (vgl. Karte S. 15 und Luftbild S. 35). Der gesamte Geltungsbereich ist als „Innenstadt“ oder auch „Stadtkern“ von erhöhter städtebaulicher Bedeutung. Eingeschlossen ist auch der Bahnhof, der zusammen mit dem Busbahnhof einen wichtigen Verkehrsknoten darstellt und Ausgangspunkt für Besucher der Innenstadt ist. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs orientiert sich an his‐
torischen, funktionalen sowie gestalterischen Kriterien: Historische Kriterien Der Geltungsbereich umfasst den ältesten und damit beson‐
ders erhaltenswerten Bereich der Stadt Ahlen. Die Keimzelle der mittelalterlichen Stadt liegt im Bereich der St. Bartholo‐
mäuskirche und des Alten Hofes. Daran grenzen die Bereiche der späteren, mittelalterlichen Stadtentwicklung an. Die Bahntrasse trennt den älteren Stadtkern städtebaulich von jüngeren Siedlungsentwicklungen. Attraktive Orte innerhalb der Innenstadt Abb. 1: Alter Hof 7‐9, im Hintergrund Kirchturm der St. Bartholo‐
mäuskirche (Urzelle der Stadtentwicklung) Abb. 2: Kirchplatz 15, Alte Lateinschule Abb. 3: Kirchplatz 10 Abb. 4: Oststraße (Fußgängerzone) mit Blick auf die Marienkirche 13 
Herunterladen