Gemeinde Bad Heilbrunn Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen Bebauungsplan Planfertiger „Adalbert-Stifter-Straße“ b3 Architekten, Peter Haberecht – Roland Irregen Partnerschaftsgesellschaft Im Thal 2, 82377 Penzberg Bearbeitung: Roland Irregen, Architekt, Stadtplaner Plandatum 25.07.2014 Geändert 02.12.2014 und 13.01.2015 Begründung Inhalt 01 Planungsrechtliche Voraussetzungen 02 Geltungsbereich 03 Lage im Ort 04 Bestehende Nutzungen 05 Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplans 06 Festsetzungen und Hinweise 07 Schallimmisionsschutz 08 Naturschutz 09 Erschließung 10 Anlagen 11 Planfertiger 1 Planungsrechtliche Voraussetzungen Das vom Geltungsbereich des Bebauungsplans einbeschriebene Gebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Heilbrunn als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Im Norden und Westen grenzen Flächen Grünflächen mit Sportstätten an, im Süden eine Biotopfläche und im Osten Wohnbebauung. Die Fläche ist mit einem Kindergarten bebaut. Für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Plangebietes ist die Aufstellung einen verbindlichen Bauleitplanes geboten. 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich wird im Norden von Tennisplätzen, im Westen von Grünflächen und Sportplätzen, im Süden vom von einer Biotopfläche und im Osten von Wohnbebauung begrenzt. Das Gebiet umfasst die Flurnummern 1770 und 1770/36 In ostwestlicher Richtung spannt das Gebiet im Mittel ca. 95 m und in nordsüdlicher Richtung etwa 78 m. Das Gebiet liegt ca. 673 m ü.N.N. Das vom Geltungsbereich einbeschriebene Gebiet hat eine Fläche von ca. 0,42 ha. 3 Lage im Ort Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Osten von Bad Heilbrunn. An das Planungsgebiet grenzen, im nördlichen und westlichen Teil Sportstätten an, im Süden liegt eine Biotopfläche und im Osten Wohnbebauung. 4 Bestehende Nutzungen Das Plangebiet wurde bislang als Fläche für einen Kindergarten genutzt. 5 Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Durch den Neubau eines Kindergartens nördlich des Gebiets wird die Fläche nicht mehr für den Gemeinbedarf benötigt. Eine Neuordnung der Bebauung wird somit nötig und soll die Fläche künftig als Wohnbebauung nutzbar machen. 6 Festsetzungen und Hinweise Entsprechend der Zielsetzung der Gemeinde Bad Heilbrunn, wird für das Baugebiet "Allgemeines Wohngebiet" festgesetzt. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung werden eine maximale Grundflächenzahl und eine max. Größe der Gebäude innerhalb der jeweiligen Baugrenzen festgesetzt. Für das Mehrfamilienhaus werden drei Vollgeschosse (III) und für die Hausgruppe zwei Vollgeschosse (II) festgesetzt. Die maximale Wandhöhe wird an der Traufseite vom Rohfußboden bis zur Unterkante der Sparren des Daches festgesetzt. Dadurch wird der ortsüblichen Wandhöhe an der Traufe Rechnung getragen und gleichzeitig eine energetisch hochwertige Ausführung des Daches ohne Beschränkung der Dämmstärke erreicht. Die Anzahl der Wohneinheiten wird für das Wohngebäude auf 8 beschränkt um dem dörflichen Umfeld Rechnung zu tragen. Die Höhe des Erdgeschossfußbodens wird für die jeweiligen Gebäude als Höhe ü.NN festgesetzt. Dem natürlichen Geländeverlauf wird dadurch Rechnung getragen. Die Gestaltung der Gebäude orientiert sich an der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Bad Heilbrunn und an den Vorgaben im Bebauungsplan. 7 Schallimmisionsschutz Nördlich des Bebauungsplangebiets liegen Sportstätten der Geräuschimmissionen das Grundstück belasten. Um den dauerhaften Betrieb der Sportstätten zu gewährleisten sind Gegenmaßnahmen zu leisten. -Consult Piening GmbH, 85238 Petershausen, die schalltechnische Begutachtung 12-018-05 vom 13.11.2014 erstellt. Diese kommt zu folgenden Ergebnissen: Vor allem durch die Nutzun Immissionsorten einer Nachfolgebebauung und Stockbahnen treten an unge wer- Rechtsanspruch auf eine Verringerung der Sportanlagenge lichen Nutzu b- men an den Fassaden mit Sichtverbindung zu den Sportanlagen zu vermeiden. Andernfalls sind hi hen. en, Glaserkern, verglasten Balkonen, verglasten Dachterrassen oder Loggien (oder erung ist als Differenz der Pegel außen vor dem Vorbau zum Pegel im Vorbau anzusehen, wobei sich hierb lung befinden muss. s- (z.B. an der Decke und an einer Wand) aufweisen. Soweit in den geplanten Gebäuden alle schützenswerten Wohnräume auf die dem Lärm abgewandten Seiten orientiert werden, sind die zuvor genannten Maßnahmen nicht erforderlich. Diese Untersuchung umfasst 26 Textseiten sowie 12 Seiten Anhang inkl. 1 Lageplan. 8 Naturschutz Im Süden des Gebiets liegt eine Biotopfläche. Durch Nutzungsauflassung ist hier eine Nasswiesenbrache entstanden welche als schützenswert eingestuft wurde. Die Fläche ist im Bebauungsplan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gekennzeichnet. Die bestehende Vegetation ist zu erhalten. 9 Erschließung 8.1 Äußere Erschließung Das geplante Baugebiet ist über die Adalbert-Stifter-Straße an die Grabenschmiede angeschlossen, von wo aus das Ortsgebiet über den Wörnerweg erreicht werden kann. Im Süden erreicht man über die Grabenschmiede die Tölzer Straße (B472) als überörtliche Verbindung. 8.2 Innere Erschließung Straßen sind im Gebiet nur zur Erreichbarkeit der Parkflächen nötig. Die Erschließung der Gebäude erfolgt Fußläufig über die Grünanlage oder die Tiefgarage. Stellplätze für Besucher werden oberirdisch hergestellt. 8.3 Ver- und Entsorgung Wasserversorgung Das Gebiet würd über die Wasserversorgung der Gemeinde Bad Heilbrunn mit Trinkwasser versorgt. Schmutzwasser Das Gebiet würd an den gemeindlichen Abwasserkanal angeschlossen. Niederschlagswasser Niederschlagswasser, das begründet nicht auf dem jeweiligen Grundstück versickert werden kann, ist über eine geeignete Regenrückhaltung, gedrosselt, in den gemeindlichen Regenwasserkanal einzuleiten. Es ist darauf zu achten, dass Rückhalteeinrichtun- gen durch eine gedrosselte Ableitung regelmäßig freies Rückhaltevolumen für den nächsten Niederschlag schaffen. Stromversorgung Die Stromversorgung ist durch die Bayernwerk AG gesichert. Müll Die Müllentsorgung ist gesichert. 10 Anlagen Schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros BL-Consult Piening GmbH vom 13.11.2014. 11 Planfertiger 3 Das Architekturbüro B Architekten, Haberecht – Irregen, Partnerschaftsgesellschaft, wurde vom Bauwerber mit der Ausarbeitung der Planunterlagen gemäß den gemeindlichen Beschlüssen beauftragt. Penzberg, den 27.11.2014 .............................................. ... ..……………………………………… Roland Irregen Architekt Stadtplaner Gemeinde Bad Heilbrunn, den .............. ............................................................... Bürgermeister Thomas Gründl