E Wirtschaft und Gesellschaft 6. Semester Repetition 3. Auflage P R O FIL anwenden und verstehen W&G anwenden und verstehen Wirtschaft und Gesellschaft E-Profil Repetition 6. Semester Zu diesem Buch Konzept Dieser Repetitionsband ermöglicht, gezielt den gesamten Lernstoff des Unterrichtsbereichs «Wirtschaft und Gesellschaft» zu repetieren, und unterstützt dadurch eine erfolgreiche Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Der Repetitionsband ist – wie die Semesterbände 1 bis 6 der Lehrmittelreihe «W&G anwenden und verstehen» – nach Fachbereichen gegliedert und deckt sämtliche Leistungsziele gemäss Bildungsplan (BIVO 2012) ab. Die Reihenfolge der Kapitel innerhalb des jeweiligen Fachbereichs entspricht der Abfolge der Kapitel in den Semesterbänden. Die einzelnen Repetitionskapitel folgen in ihrem Aufbau ebenfalls den Lernschritten gemäss den Semesterbänden 1 bis 6. Aufbau Die Repetition umfasst eine gedruckte Ausgabe (Repetitionsband) sowie eine digitale Ausgabe (Enhanced Book) des Lehrmittels und beinhaltet weitere digitale Begleitmaterialien wie den Wissens-Check und Repetitionsaufgaben inklusive Lösungen im PDF -Format. Jedes Repetitionskapitel veranschaulicht einleitend mittels einer Strukturdarstellung die thematischen Zusammenhänge und relevanten Schlüsselbegriffe des dazugehörenden Lernziels. Die Schlüsselbegriffe sind im Enhanced Book direkt mit dem Wissens-Check verlinkt und ermöglichen so einen raschen Zugriff auf die entsprechenden Kontrollfragen in Form von digitalen Lernkarten. Nach Lernschritten strukturierte Zusammenfassungen repetieren die Theorie prägnant und kompakt. Dabei wird themenbezogen auf Repetitionsaufgaben verwiesen. Mithilfe der Repetitionsaufgaben im Enhanced Book kann der Stoff gezielt wiederholt und gefestigt werden. Die Repetitionsaufgaben stehen digital inklusive der Lösungen im Enhanced Book zur Verfügung. Die Testaufgaben prüfen das lernschrittübergreifende Wissen auf QV-Niveau. Die Aufgaben sind im Repetitionsband abgedruckt, die Lösungen stehen ausschliesslich digital zur Verfügung. Der Wissens-Check enthält sämtliche Kontrollfragen der Semesterbände 1 bis 6. Zudem können über das Register «Schlüsselbegriffe» alle wichtigen Begriffe aufgerufen und die hinterlegten Definitionen geübt werden. V Anleitung zur selbstständigen Repetition für Lernende In vier Schritten können Sie die Leistungsziele eines Kapitels gründlich und effizient repetieren: 1. Verschaffen Sie sich mithilfe der Strukturdarstellung einen Überblick über die thematischen Zusammenhänge und die relevanten Schlüsselbegriffe des Leistungsziels. Falls Sie einen Schlüsselbegriff nicht kennen oder einordnen können, klicken Sie im Enhanced Book auf den Begriff. Sie gelangen so zu den entsprechenden Kontrollfragen im Wissens-Check und finden dort Begriffsdefinitionen vor. 2. Repetieren Sie die Theorie mit der Zusammenfassung. 3. Festigen Sie die Theorie, indem Sie die aufgeführten Repetitionsaufgaben lösen. Diese finden Sie inklusive Lösungen im Enhanced Book. Falls Ihnen das Lösen einer Aufgabe Mühe bereitet, dann studieren Sie nochmals die dazu passende ausführliche Theorie im entsprechenden Semesterband. 4. Zur Wissenskontrolle lösen Sie – ohne Zuhilfenahme von Theorie oder Lösungen – die im Repetitionsband abgedruckten Testaufgaben. Die Lösungen dazu finden Sie im Enhanced Book. Wenn Sie die Schritte 1 bis 4 für jedes Kapitel durchgearbeitet haben, haben Sie sich den Lernstoff für die Abschlussprüfung optimal erarbeitet. Weitere Tipps zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung finden Sie auf der Webseite des Kaufmännischen Verbands (kfmv.ch/qv). Der Kaufmännische Verband bietet zudem auf seiner Webseite alte QV-Übungsserien zum Downloaden an. Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Lehrabschluss! VI Inhaltsübersicht Repetition Finanzwirtschaftliche Zusammenhänge 1. Semester 2 2. Semester 24 3. Semester 58 4. Semester 82 5. Semester 104 6. Semester 112 Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge 1. Semester 126 3. Semester 170 4. Semester 186 Recht und Staat 1. Semester 202 2. Semester 216 3. Semester 266 4. Semester 310 Gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge 1. Semester 320 3. Semester 324 4. Semester 336 5. Semester 368 VII R&S Recht und Staat Inhaltsverzeichnis Semester Seite 1 Grundlagen des Rechts 1 202 2 Öffentliches Recht 1 206 3 Rechtsquellen und Gesetzgebungsverfahren 2 216 4 Privatrecht 2 222 5 Prozessrecht 2 230 6 Entstehung der Obligation 2 234 7 Allgemeine Vertragslehre 2 240 8 Kaufvertrag 2 250 9 Zwangsvollstreckung 2 258 10 Mietvertrag 3 266 11 Verträge auf Arbeitsleistung 3 274 12 Steuerrecht 3 284 13 Familienrecht 3 294 14 Erbrecht 3 302 15 Gesellschaftsrecht 4 310 201 3. Semester 11 Verträge auf Arbeitsleistung Verträge auf Arbeitsleistung Werkvertrag (Einfacher) Auftrag Arbeitsleistung Arbeitsvertrag Pflichten Arbeitnehmer Sorgfalts- und Treuepflicht Überstundenarbeit Lohnzahlung Einzelarbeitsvertrag Pflichten Arbeitgeber Gewährung von Ferien Ordentliche Kündigung Kündigung Fristlose Kündigung Kündigungsschutz Beendigung Ablauf der Vertragsdauer Gegenseitiges Einvernehmen Lehrvertrag Gesamtarbeitsvertrag 274 Tod des Arbeitnehmers Recht und Staat 11.1 Vertragsarten und deren Wesensmerkmale Bei den Verträgen auf Arbeitsleistung steht die Erbringung einer Arbeitsleistung im Mittelpunkt. Merkmal Werkvertrag Auftrag Arbeitsvertrag* Gesetzliche Grundlage Art. 363 ff. OR Art. 394 ff. OR Art. 319 ff. OR Vertragsparteien Unternehmer, Besteller Beauftragter, Auftraggeber Arbeitnehmer, Arbeitgeber Vertragsform Formfrei Formfrei Formfrei (mit Ausnahmen) Zentraler Vertragsgegenstand Herstellung, Reparatur, Änderung von Werken (Produkten oder Sachen) Erbringung von Dienstleistungen Arbeitsleistung im Dienste des Arbeitgebers Art der Erwerbstätigkeit Selbstständige Erwerbstätigkeit Selbstständige Erwerbstätigkeit Unselbstständige Erwerbstätigkeit (Unterordnung) Vergütung (Entschädigung) Gemäss vertraglicher Vereinbarung, andernfalls angemessen Nur falls vereinbart oder üblich Vertraglich vereinbarter oder üblicher Lohn Ordentliche Vertragsauflösung Nur durch Besteller, jederzeit, form- und fristlos Durch beide Vertragsparteien, jederzeit, form- und fristlos Durch beide Vertragsparteien, mit Kündigungsfrist, formlos Haftung für Ergebnis der Arbeitsleistung Unternehmer haftet für die erfolgreiche vertraglich vereinbarte Ausführung und Ablieferung des Werks. Beauftragter haftet nicht für die erfolgreiche Abwicklung des Auftrags. Schadenersatz nur bei unsorgfältiger Besorgung Arbeitnehmer haftet nicht für die erfolgreiche Arbeitsverrichtung. Schadenersatz nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden * Zu den Arbeitsverträgen gehören im Wesentlichen: Lehrvertrag gemäss Art. 344 ff. OR Gesamtarbeitsvertrag gemäss Art. 356 ff. OR (einheitliche arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für eine Branche oder ein grosses Unternehmen) Einzelarbeitsvertrag (steht bei den folgenden Ausführungen im Zentrum) X R-Aufgaben 1 und 2 11. 2 Pflichten beim Einzelarbeitsvertrag Pflichten des Arbeitnehmers Vertraglich übernommene Arbeitsleistung muss grundsätzlich in eigener Person erbracht werden (Arbeitsverhältnis als Vertrauensverhältnis). Anordnungen des Arbeitgebers sind zu befolgen. Art. 321 OR Sorgfalt bei der Arbeitsausführung und Treuepflicht gegenüber Arbeitgeber (z. B. keine Konkurrenzierung oder Wahrung von Geschäftsgeheimnissen) Für absichtlich oder grobfahrlässig angerichteten Schaden haftet der Arbeitnehmer. Art. 321a OR Pflicht zur Leistung von Überstundenarbeit, falls betrieblich notwendig und für den Arbeitnehmer zumutbar Kompensation der Überstundenarbeit gemäss Gesetz durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer oder Lohnzahlung mit mindestens 25% Zuschlag Durch schriftliche Abrede kann die Entschädigung für Überstundenarbeit beliebig anders geregelt werden (oder auch ganz ausgeschlossen werden). Art. 321c OR Art. 321d OR Art. 321e OR 275 Verträge auf Arbeitsleistung Pflichten des Arbeitgebers Zahlung des vertraglich vereinbarten oder (ohne Abrede) des üblichen Lohns jeweils am Monatsende bzw. gemäss Vereinbarung Nach Dienstjahren zeitlich beschränkte Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers, falls folgende Voraussetzungen zusammen erfüllt sind: – Arbeitsverhältnis dauert schon mehr als drei Monate oder wurde (bei einem befristeten Arbeitsvertrag) für mehr als drei Monate eingegangen – Grund liegt in der Person des Arbeitnehmers (z. B. Krankheit) – Arbeitsverhinderung wurde nicht selbst verschuldet – Lohnausfall ist nicht (zu mindestens 80 %) durch eine Versicherung gedeckt Art. 322 OR Art. 323 OR Art. 324a OR Dem Arbeitnehmer müssen pro Jahr wenigstens vier Wochen Ferien gewährt werden, bis zum 20. Altersjahr fünf Wochen. Den Zeitpunkt der Ferien bestimmt im Grundsatz der Arbeitgeber; zwei Ferienwochen müssen jedoch mindestens zusammenhängen. Ferien dürfen nur am Ende des Arbeitsverhältnisses (wenn also am Kündigungstermin noch ein Ferienguthaben besteht) ausbezahlt werden. Art. 329a OR Art. 324b OR Art. 329c OR Art. 329d OR X R-Aufgaben 3 und 4 11. 3 Beendigung des Einzelarbeitsvertrags Befristete Einzelarbeitsverträge (z. B. Saisonstellen) enden ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Unbefristete Einzelarbeitsverträge enden (automatisch) mit dem Tod des Arbeitnehmers, durch gegenseitiges Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind im Grundsatz jederzeit und formlos möglich. Nur auf Verlangen der Gegenpartei muss der Kündigende die Kündigung schriftlich begründen. Art. 334 OR Art. 338 OR Art. 115 OR Art. 335 OR Ordentliche Kündigung (mit Kündigungsfrist) Die Probezeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt gemäss Gesetz ein Monat. In dieser Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist sieben Tage (auf einen beliebigen Termin hin). Die Dauer der Probezeit und die Kündigungsfrist während der Probezeit können durch schriftliche Vereinbarung abgeändert werden; die Probezeit darf jedoch maximal drei Monate betragen. Art. 335b OR Nach der Probezeit betragen die gesetzlichen Kündigungsfristen – im 1. Dienstjahr 1 Monat – im 2. bis 9. Dienstjahr 2 Monate – ab 10. Dienstjahr 3 Monate jeweils auf ein beliebiges Monatsende hin (Kündigungstermin). Diese gesetzlichen Kündigungsfristen können durch schriftliche Vereinbarung abgeändert werden; unter einen Monat dürfen sie aber grundsätzlich nicht herabgesetzt werden. Art. 335c OR 276 Recht und Staat Fristlose Kündigung (ohne Kündigungsfrist) Aus wichtigen Gründen kann ein Einzelarbeitsvertrag von den Parteien ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden; dabei werden die Arbeitsleistung und die Lohnzahlung unmittelbar nach der Kündigung eingestellt. Als rechtlich wichtige Gründe zählen etwa Gewaltanwendung, Diebstahl, Fälschung von Arbeitsdokumenten, wiederholte Arbeitsverweigerung, mutwillige Sachbeschädigungen, Schwarzarbeit, Verraten von Geschäftsgeheimnissen usw. Erfolgt die fristlose Kündigung zu Unrecht, kann sich der Arbeitnehmer zur Durchsetzung seiner Ansprüche an die amtliche Schlichtungsstelle wenden. Art. 337 OR Art. 337c OR Kündigungsschutz (missbräuchliche Kündigung und Kündigung zur Unzeit) Kündigungen wegen Eigenschaften des Arbeitnehmers, die keinen direkten Einfluss auf die Arbeitsleistung haben (z. B. Herkunft, Religion, politische Ansichten) oder weil der Arbeitnehmer zu Recht vertragliche Ansprüche geltend macht (z. B. Überstundenentschädigung oder Lohnerhöhung), sind rechtlich missbräuchlich. Eine missbräuchliche Kündigung ist rechtlich gültig; der betroffene Arbeitnehmer kann jedoch für das erlittene Unrecht eine Entschädigung von maximal sechs Monatslöhnen durchsetzen (über die Kündigungsfrist hinaus). Art. 336 OR Nach der Probezeit ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber während Militär-, Zivilschutzdienst, Zivildienst und Schwangerschaft (inkl. 16 Wochen nach der Geburt) der Angestellten rechtlich nichtig (Kündigung zur Unzeit wegen Sperrfrist). Bei Arbeitsverhinderung (auch teilweiser) wegen Krankheit oder Unfall des Arbeitnehmers gelten entsprechende nach Dienstjahren abgestufte Sperrfristen: – im 1. Dienstjahr 30 Tage – im 2. bis 5. Dienstjahr 90 Tage – ab 6. Dienstjahr 180 Tage Erfolgte die Kündigung durch den Arbeitgeber vor Beginn einer oben erwähnten Sperrfrist, so wird die Kündigungsfrist unterbrochen und erst nach Beendigung der Sperrfrist (z. B. Krankheit) wieder fortgesetzt. Art. 336c Abs. 1 OR Art. 336a OR Art. 336b OR Art. 336c Abs. 2 OR X R-Aufgaben 5, 6 und 7 T 11 Testaufgaben 1. Unterscheidung Verträge auf Arbeitsleistung Ordnen Sie die folgenden Aussagen bzw. Vertragsverhältnisse jeweils dem Einzelarbeitsvertrag, dem Auftrag oder dem Werkvertrag zu. Es ist immer nur ein Kreuz zulässig. a) Der im Vertrag festgehaltene Erfolg der Arbeitsleistung muss erzielt werden. Ansonsten gilt der Vertrag als nicht erfüllt. Einzelarbeitsvertrag Auftrag Werkvertrag b) Beide Parteien können jederzeit ohne wichtigen Grund fristlos kündigen. Einzelarbeitsvertrag Auftrag Werkvertrag c) Die eine Vertragspartei ist der anderen Partei persönlich, zeitlich und betrieblich unterstellt. Einzelarbeitsvertrag Auftrag Werkvertrag 277 Verträge auf Arbeitsleistung d) Ein Schreiner fertigt gemäss den Wünschen eines Kunden einen Tisch mit einer Speziallänge von drei Metern aus Kirschbaumholz. Einzelarbeitsvertrag Auftrag Werkvertrag e) Lisa Häusermann putzt jeden Mittwochmorgen während drei Stunden das Haus ihres Nachbarn. Sie erhält einen Monatslohn und führt die Arbeiten gemäss Weisungen des Nachbarn aus. Einzelarbeitsvertrag Auftrag Werkvertrag f) Da Herbert Matthis in der Winterzeit zu depressiver Stimmung neigt, besucht er jede Woche einen Psychologen. Einzelarbeitsvertrag Auftrag Werkvertrag g) Die Skiregion Samnaun beauftragt ein Werbeunternehmen mit der Gestaltung ihres neuen Internetauftritts. Einzelarbeitsvertrag Auftrag Werkvertrag h) Ein Schneider ändert für einen Kunden eine Hose. Einzelarbeitsvertrag Auftrag Werkvertrag 2. Aussagen zum Einzelarbeitsvertrag Kreuzen Sie an, ob die nachfolgenden Aussagen zum Einzelarbeitsvertrag richtig oder falsch sind. Falsche Aussagen begründen Sie auf der leeren Zeile. R F Aussage Ein Angestellter eines Treuhandunternehmens darf in seiner Freizeit gegen Entgelt für Firmen Buchhaltungen führen. Liegt rechtlich eine missbräuchliche Kündigung vor, kann der Arbeitnehmer gerichtlich die Weiterbeschäftigung durchsetzen. Wenn ein Arbeitgeber mit der Arbeitsleistung eines Angestellten überhaupt nicht zufrieden ist, darf er diesem fristlos kündigen. Ab dem 50. Altersjahr hat man als Arbeitnehmer in der Schweiz gemäss Gesetz fünf Wochen Ferien zugute. 278 Recht und Staat R F Aussage Wird einem Arbeitnehmer, der gerade seinen Militärdienst absolviert, die Arbeitsstelle gekündigt, dann ist diese Kündigung missbräuchlich. Ein Familienvater kann darauf bestehen, dass ihm im Sommer während der Schulferien drei Wochen Ferien gewährt werden. Überstundenguthaben dürfen generell an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden. Ferienguthaben dürfen generell an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden. Für die Dauer der Probezeit kann eine Kündigungsfrist von drei Tagen schriftlich vereinbart werden. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann schriftlich eine Kündigungsfrist von je sechs Monaten auf ein beliebiges Monatsende vereinbart werden. 3. Sachverhalt zum Vertrag auf Arbeitsleistung Ein Hauswart – Teilzeitangestellter mit einem 40 %-Pensum – erkrankt im 12. Dienstjahr schwer. Ab dem 6. Januar 2016 ist er bis auf Weiteres krankgeschrieben und voll arbeitsunfähig. Vertraglich gelten in allen Belangen die Vorschriften des Obligationenrechts. a) Um was für einen Vertrag auf Arbeitsleistung handelt es sich gemäss Sachverhalt? Verlangt ist der genaue Fachbegriff. Antwort: b) Für wie lange muss dem Hauswart der Lohn während der Krankheit noch bezahlt werden, wenn wir annehmen, dass der Hauswart die Arbeit nicht wieder aufnehmen kann? Nennen Sie auch den massgebenden Gesetzesartikel. Antwort: Gesetzesartikel: 279 Verträge auf Arbeitsleistung c) Am 22. Juli 2016 kündigt dann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem immer noch schwer kranken Hauswart auf den 31. Oktober 2016. Wie ist diese Kündigung rechtlich zu beurteilen? Die Antwort ist zu begründen. Antwort: Begründung: 4. Einzelarbeitsvertrag von George Lüthi Die SEVRO AG hat mit dem Abteilungsleiter George Lüthi den folgenden, auszugsweise abgebildeten Einzelarbeitsvertrag abgeschlossen: 1. Das Jahresgehalt beläuft sich auf CHF 186 000 inkl. 13. Monatslohn. Der Monatslohn wird immer am 24. Tag des betreffenden Monats gutgeschrieben. Der 13. Monatslohn wird zusammen mit dem Dezemberlohn ausgerichtet. 2. Die ersten fünf Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten fristlos gekündigt werden. 3. Der Arbeitnehmer hat im ersten Dienstjahr einen Ferienanspruch von 3 Wochen. Ab dem zweiten Dienstjahr erhöht sich der Ferienanspruch auf fünf Wochen pro Jahr. 4. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jeden Monat mindestens zehn Stunden Überzeit zu leisten. 5. Bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis generell während sechs Monaten nicht kündigen. 6. Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Monaten, der Arbeitnehmer mit einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines beliebigen Monats kündigen. Kreuzen Sie unten alle rechtlich zulässigen Bestimmungen dieses Einzelarbeitsvertrags an und berichtigen Sie die rechtlich unzulässigen. Nr. 280 Zulässig 1 2 3 4 5 6 Berichtigung Recht und Staat 5. Einzelarbeitsvertrag von Remo Keller Remo Keller, 18 Jahre alt, hat am 6. Januar 2016 mit dem Barbetreiber Nick Leandro mündlich vereinbart, ab dem 4. März 2016 jeweils freitags von 20 Uhr bis 3 Uhr an der Theke auszuhelfen. Die Probezeit wurde bis Ende Juni 2016 festgelegt und danach als Kündigungsfrist generell ein Monat vereinbart. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Sachverhalt. Wo es verlangt ist, begründen Sie die Antwort und nennen den massgebenden Gesetzesartikel. a) Welche Teile des Vertrags sind rechtlich ungültig? Antwort: b) Kann ein Einzelarbeitsvertrag überhaupt mündlich abgeschlossen werden? Antwort: Gesetzesartikel: c) Beim Vertragsabschluss wurde nicht über den Lohn geredet. Kann Nick Leandro später aus diesem Grund die Lohnzahlung an Remo Keller verweigern? Antwort: Begründung: Gesetzesartikel: d) Jeweils freitagvormittags arbeitet Remo Keller als Velokurier. Kann Nick Leandro nachträglich verlangen, dass Remo dieses Arbeitsverhältnis beendet? Antwort: Begründung: Gesetzesartikel mit Absatz: 281 Verträge auf Arbeitsleistung 6. Sachverhalt zum Einzelarbeitsvertrag Herbert Seiler, 38 -jährig, ist seit sieben Jahren zu 100 % bei der Farnair AG in Bern als Spengler in der Abteilung Unterhalt und Reparaturen tätig. Bei einer sonntäglichen Wanderung auf das Brienzer Rothorn holt sich Herbert Seiler trotz angemessener Kleidung und korrektem Verhalten in den Bergen eine Lungenentzündung. Er kann in der Folge drei Wochen nicht zur Arbeit erscheinen. Sein Arbeitgeber weigert sich, ihm für diese Zeit den Lohn zu bezahlen. Muss Herbert Seiler das so akzeptieren? Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie auch den massgebenden Gesetzesartikel mit Absatz. Antwort: Begründung: Gesetzesartikel mit Absatz: 7. Sachverhalt zu Kündigung und Lohnfortzahlung Ein Arbeitgeber kündigt am 16. Juni 2016 das Arbeitsverhältnis mit einem Angestellten im dritten Dienstjahr auf den gemäss Gesetz nächstmöglichen Termin. Am 20. Juli 2016 verunfallt der betreffende Angestellte ohne eigenes Verschulden und ist für Monate arbeitsunfähig. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Sachverhalt, wenn in allen Belangen die Regelungen des Obligationenrechts gelten. a) An welchem Datum endet das Arbeitsverhältnis, wenn der Angestellte die Arbeit nicht wieder aufnehmen kann? b) Wie lange muss der Arbeitgeber dem Angestellten nach dem Unfall den Lohn noch weiter bezahlen? c) An welchem Datum würde das Arbeitsverhältnis enden, wenn statt der Arbeitgeber der Arbeitnehmer am 16. Juni 2016 gekündigt hätte? 282 Recht und Staat 8 . Einzelarbeitsvertrag von Manuel Mächler Manuel Mächler erhält am 5. August von seinem Arbeitgeber die Kündigung auf Ende November. Als Grund für die Kündigung werden seine häufigen Militäreinsätze als Offizier der Schweizer Armee angegeben. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Sachverhalt. a) Wie lautet der rechtliche Fachbegriff für diese Kündigung? b) Wie muss Manuel Mächler rechtlich genau vorgehen, wenn er sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen und seine Interessen wahren will? 283 4. Semester 5 Marktwirtschaft Marktwirtschaft Nachfrager Anbieter Marktbegriff Bedürfnisse Preis Nutzen Nachfragekurve (Preis /Menge) Elastizität Verhalten der Nachfrager (Nachfragekurve) neuer Marktpreis Verschiebung der Nachfragekurve neue Marktmenge Gründe Angebotskurve (Preis /Menge) Verhalten der Anbieter (Angebotskurve) neuer Marktpreis Verschiebung der Angebotskurve neue Marktmenge Gründe Gleichgewichtspreis/ Gleichgewichtsmenge Informationsfunktion Funktion des Preises Koordinationsfunktion Lenkungsfunktion 344 Gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge 5.1 Marktbegriff Nachfrager Anbieter Markt Möchten mit Gütern und Dienstleistungen ihre Bedürfnisse befriedigen. Mit ihrem zur Verfügung stehenden Einkommen sind sie bereit, einen gewissen Preis dafür zu bezahlen. Aus dem Konsum des Gutes oder der Dienstleistung entsteht für den Konsumenten ein gewisser Nutzen. Möchten durch den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen einen möglichst hohen Gewinn erzielen. Um mindestens die Kosten zu decken, darf der Preis ein gewisses Minimum nicht unterschreiten. Hier treffen sich verschiedene Nachfrager und Anbieter. Sind sie sich betreffend Menge und Preis einig, kommt der Kauf / Verkauf zustande. Andernfalls suchen sich beide einen neuen Verhandlungspartner. X R-Aufgabe 1 5. 2 Verhalten der Nachfrager – die Nachfragekurve Allgemein lässt sich für die Nachfrager folgendes Verhalten bestimmen: Je höher der Preis, umso geringer ist die nachgefragte Menge. Je niedriger der Preis, umso grösser ist die nachgefragte Menge. Die Nachfrage lässt sich in einem Preis-Mengen-Diagramm in Form einer Nachfragekurve darstellen, welche von oben links nach unten rechts verläuft. Nachfrage ist … Dies bedeutet: Die Nachfragekurve ist … elastisch Die Nachfrage reagiert sehr stark (überproportional) auf Preisänderungen. Der Preis steigt z. B. um 10 %. Die nachgefragte Menge sinkt in der Folge um 15 %. flach unelastisch Die Nachfrage reagiert nur schwach (unterproportional) auf Preisänderungen. Der Preis steigt z. B. um 10 %. Die nachgefragte Menge sinkt in der Folge um 5 %. steil Elastische Nachfrage Unelastische Nachfrage Preis Preis Eine Preissteigerung verringert die nachgefragte Menge stark. P1 P0 Eine Preissteigerung verringert die nachgefragte Menge nur wenig. P1 P0 Nachfrage Nachfrage Menge Menge M1 M0 M1 M0 Die Nachfrage für nicht lebensnotwendige Güter und für leicht ersetzbare Güter ist in der Regel elastisch. Beispiele: Reisen, Energy Drinks, Autos. Die Nachfrage für lebensnotwendige Güter, nicht ersetzbare Güter sowie Suchtmittel ist in der Regel unelastisch. Beispiele: Brot, Medikamente, Zigaretten. X R-Aufgaben 2 und 3 345 Marktwirtschaft 5. 3 Verhalten der Anbieter – die Angebotskurve Die Anbieter reagieren bezüglich ihrer Mengenanpassungen gleichgerichtet zur Preisentwicklung. Je niedriger der Preis ist, umso niedriger ist auch die angebotene Menge. Je höher der Preis, umso grösser ist die angebotene Menge. Die Angebotskurve verläuft von unten links nach oben rechts. X R-Aufgaben 4 und 5 5. 4 Funktion des Preises in der Marktwirtschaft Durch die Verhandlungen von Anbietern und Nachfragern kommt schliesslich der Marktpreis zustande. Diesen Preis nennt man auch Gleichgewichtspreis. Die entsprechende Menge auf der Mengenachse heisst dann Gleichgewichtsmenge. Preisbildung Preis Angebot Gleichgewichtspreis (P1) und Gleichgewichtsmenge (M1) P1 Nachfrage Menge M1 Dieser Preis hat unter anderem folgende Funktionen: Informationsfunktion Koordinationsfunktion Lenkungsfunktion Der Preis informiert über die Knappheit (Verfügbarkeit) eines Gutes, denn je knapper ein Gut ist, umso teurer ist es auch. Der Preis koordiniert das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage. Anbieter und Nachfrager mit ähnlichen Preisvorstellungen treffen aufeinander. Der Preis lenkt die Ressourcen in einer Wirtschaft. Steigt der Preis, kommen neue Anbieter auf den Markt. Sinkt der Preis, steigen einige Anbieter aus und produzieren mit ihren Ressourcen andere Güter und Dienstleistungen. X R-Aufgabe 6 346 Gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge 5. 5 Verschiebung von Angebots- und Nachfragekurve Die Position der Angebots- und der Nachfragekurve kann sich durch bestimmte Faktoren oder Ereignisse verändern. Die Verschiebung hat ein neues Marktgleichgewicht zur Folge. Veränderung Angebotskurve verschiebt sich … Nachfragekurve verschiebt sich … Marktgleichgewicht Marktpreis Marktmenge Erhöhtes Angebot parallel nach rechts nicht sinkt steigt Sinkendes Angebot parallel nach links nicht steigt sinkt Erhöhte Nachfrage nicht parallel nach rechts steigt steigt Sinkende Nachfrage nicht parallel nach links sinkt sinkt Beispiel: Erhöhtes Angebot Beispiel: Sinkendes Angebot Ein neues, effizienteres Produktionsverfahren wird eingesetzt. Preis Aufgrund einer Naturkatastrophe fällt die Ernte für Weizen schlecht aus. Preis Angebot 0 Angebot 1 Angebot 1 Angebot 0 P0 P1 P1 P0 Nachfrage 0 Nachfrage 0 Menge M0 Menge M1 M1 Beispiel: Erhöhte Nachfrage M0 Beispiel: Sinkende Nachfrage Die Nachfrager verfügen über mehr Einkommen und fragen mehr nach. Die Nachfrager sind von einem Produkt nicht mehr überzeugt und fragen weniger nach. Preis Preis Angebot 0 Angebot 0 P1 P0 P0 P1 Nachfrage 0 Nachfrage 1 Nachfrage 1 Nachfrage 0 Menge Menge M0 M1 M1 M0 347 Marktwirtschaft Die Gründe für diese Veränderungen und die damit verbundene Verschiebung sind sehr vielfältig und können auch in Kombination auftreten. Veränderung Gründe Erhöhtes Angebot Sinkendes Angebot Erhöhte Nachfrage Sinkende Nachfrage X R-Aufgaben 7 und 8 348 Es gibt neuere, effizientere Produktionsverfahren. Die Produktionsfaktoren werden günstiger. Neue Anbieter treten auf den Markt. Durch optimale Umweltbedingungen fällt die Ernte eines Produkts überdurchschnittlich aus. Die Produktionsfaktoren werden teurer. Anbieter treten aus dem Markt aus. Aufgrund einer Naturkatastrophe fällt ein Teil der Ernte aus. Das verfügbare Einkommen der Haushalte steigt. Substitutionsgüter werden teurer. Komplementärgüter werden billiger. Das Gut ist sehr beliebt (Trendprodukt). Die Nachfrager erwarten in naher Zukunft Preissteigerungen. Das verfügbare Einkommen der Haushalte sinkt. Substitutionsgüter werden billiger. Komplementärgüter werden teurer. Das Gut verliert an Attraktivität. Die Nachfrager erwarten in naher Zukunft Preissenkungen. Gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge T5 Testaufgaben 1. Angebots- und Nachfragekurve Gegeben ist das folgende Preis-Mengen-Diagramm für Armbanduhren: Angebot und Nachfrage Armbanduhren 7000 5000 3000 1000 100 300 500 700 a) Beschriften Sie die Grafik vollständig. b) Welche Menge wird bei einem Preis von CHF 5000 nachgefragt? c) Welche Menge werden die Anbieter bei einem Preis von CHF 6000 anbieten? d) Ermitteln Sie den Preis, bei dem die Nachfrager maximal noch 1 Stück nachfragen würden. 349 Marktwirtschaft e) Werden Anbieter, die das betreffende Gut in einer Stückzahl von 600 und zu einem Stückpreis von CHF 5000 anbieten wollen, alle ihre Stücke verkaufen können? Begründen Sie Ihre Antwort. f) Bei welcher Preis-Mengen-Konstellation sind sich die Anbieter und die Nachfrager bezüglich ihrer jeweiligen Preis-Mengen-Vorstellungen einig? g) Gibt es an der Stelle, wo sich die Nachfragekurve und die Angebotskurve kreuzen, Überschüsse, die nicht verkauft werden können? Begründen Sie Ihre Antwort. 350 Gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge 2. Preiselastizität der Nachfrage verschiedener Güter bestimmen Bestimmen Sie, ob die Nachfrage nach den folgenden Gütern elastisch oder unelastisch ist, und nennen Sie den Grund. Preiselastische Nachfrage Preisunelastische Nachfrage Gut Wohnung Luxusauto für Superreiche Mittelklassewagen von Renault für Familie Mais in der Schweiz Mais in Mexiko iPod Wodka für Geniesser Theaterbillett Eintrittsbillet Champions-LeagueMatch Zürich – Barcelona Grund 351 Marktwirtschaft 3. Funktionen des Preises Benennen Sie die Funktion, die der Preis in den nachfolgenden Situationen erfüllt. Situation Funktion des Preises Dank vermehrter Nachfrage nach einem Gut kann dies in grösserer Stückzahl günstiger produziert werden. Die Preise sinken dementsprechend, was die Nachfrage erneut ankurbelt. Aufgrund der grossen Nachfrage und der hohen Preise wird das betreffende Gut immer mehr angeboten. Je mehr der Preis sinkt, umso grössere Stückzahlen des betreffenden Gutes werden nachgefragt. Der Preis gibt an, wie hoch Angebot und Nachfrage nach einem Gut sind. 4. Einflüsse auf Angebots- und Nachfragekurve Entscheiden Sie in den nachfolgenden Situationen, ob die Nachfragekurve oder die Angebotskurve betroffen ist und ob sich eine Mengenzunahme oder eine Mengenabnahme ergeben wird. Zeichnen Sie die Veränderung der entsprechenden Kurve in der jeweils folgenden Grafik ein. Tragen Sie zudem jeweils das ursprüngliche wie auch das neue Marktgleichgewicht ein. Situation a) Neue wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Äpfel besonders gesund sind und als «Superfood» bezeichnet werden können. Grafik Preis A P0 N Menge an Äpfeln M0 b) Der Bund erhöht die Einkommenssteuer massiv. Das verfügbare Einkommen der Haushalte sinkt deshalb. Preis A P0 N M0 352 Menge an Konsumgütern Gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge Situation c) Aufgrund optimaler Wetterbedingungen im Frühling und Sommer fällt die diesjährige Kartoffelernte um 30 % höher aus. Grafik Preis A P0 N Menge an Kartoffeln M0 d) Durch Preiserhöhungen werden Skiferien in der Schweiz massiv teurer. Preis A P0 N M0 Menge an Skiferien in Österreich 353