Blick ins Buch

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E
Wirtschaft und Gesellschaft
6. Semester
Repetition
3. Auflage
P R O FIL
anwenden und verstehen
W&G
anwenden und verstehen
Wirtschaft und Gesellschaft
E-Profil
Repetition
6. Semester
Zu diesem Buch
Konzept
Dieser Repetitionsband ermöglicht, gezielt den gesamten Lernstoff des Unterrichtsbereichs «Wirtschaft und Gesellschaft» zu repetieren, und unterstützt dadurch eine
erfolgreiche Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.
Der Repetitionsband ist – wie die Semesterbände 1 bis 6 der Lehrmittelreihe «W&G
anwenden und verstehen» – nach Fachbereichen gegliedert und deckt sämtliche
Leistungsziele gemäss Bildungsplan (BIVO 2012) ab. Die Reihenfolge der Kapitel innerhalb des jeweiligen Fachbereichs entspricht der Abfolge der Kapitel in den Semesterbänden. Die einzelnen Repetitionskapitel folgen in ihrem Aufbau ebenfalls den
Lernschritten gemäss den Semesterbänden 1 bis 6.
Aufbau
„
„
„
„
„
„
„
Die Repetition umfasst eine gedruckte Ausgabe (Repetitionsband) sowie eine
digitale Ausgabe (Enhanced Book) des Lehrmittels und beinhaltet weitere
digitale Begleitmaterialien wie den Wissens-Check und Repetitionsaufgaben
inklusive Lösungen im PDF -Format.
Jedes Repetitionskapitel veranschaulicht einleitend mittels einer Strukturdarstellung die thematischen Zusammenhänge und relevanten Schlüsselbegriffe
des dazugehörenden Lernziels.
Die Schlüsselbegriffe sind im Enhanced Book direkt mit dem Wissens-Check
verlinkt und ermöglichen so einen raschen Zugriff auf die entsprechenden
Kontrollfragen in Form von digitalen Lernkarten.
Nach Lernschritten strukturierte Zusammenfassungen repetieren die Theorie
prägnant und kompakt. Dabei wird themenbezogen auf Repetitionsaufgaben
verwiesen.
Mithilfe der Repetitionsaufgaben im Enhanced Book kann der Stoff gezielt
wiederholt und gefestigt werden. Die Repetitionsaufgaben stehen digital inklusive der Lösungen im Enhanced Book zur Verfügung.
Die Testaufgaben prüfen das lernschrittübergreifende Wissen auf QV-Niveau.
Die Aufgaben sind im Repetitionsband abgedruckt, die Lösungen stehen ausschliesslich digital zur Verfügung.
Der Wissens-Check enthält sämtliche Kontrollfragen der Semesterbände 1 bis 6.
Zudem können über das Register «Schlüsselbegriffe» alle wichtigen Begriffe
aufgerufen und die hinterlegten Definitionen geübt werden.
V
Anleitung zur selbstständigen Repetition für Lernende
In vier Schritten können Sie die Leistungsziele eines Kapitels gründlich und effizient
repetieren:
1. Verschaffen Sie sich mithilfe der Strukturdarstellung einen Überblick über die
thematischen Zusammenhänge und die relevanten Schlüsselbegriffe des
Leistungsziels. Falls Sie einen Schlüsselbegriff nicht kennen oder einordnen
können, klicken Sie im Enhanced Book auf den Begriff. Sie gelangen so zu den
entsprechenden Kontrollfragen im Wissens-Check und finden dort Begriffsdefinitionen vor.
2. Repetieren Sie die Theorie mit der Zusammenfassung.
3. Festigen Sie die Theorie, indem Sie die aufgeführten Repetitionsaufgaben lösen.
Diese finden Sie inklusive Lösungen im Enhanced Book. Falls Ihnen das Lösen
einer Aufgabe Mühe bereitet, dann studieren Sie nochmals die dazu passende
ausführliche Theorie im entsprechenden Semesterband.
4. Zur Wissenskontrolle lösen Sie – ohne Zuhilfenahme von Theorie oder Lösungen – die im Repetitionsband abgedruckten Testaufgaben. Die Lösungen dazu
finden Sie im Enhanced Book.
Wenn Sie die Schritte 1 bis 4 für jedes Kapitel durchgearbeitet haben, haben Sie sich
den Lernstoff für die Abschlussprüfung optimal erarbeitet. Weitere Tipps zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung finden Sie auf der Webseite des Kaufmännischen Verbands (kfmv.ch/qv). Der Kaufmännische Verband bietet zudem auf seiner
Webseite alte QV-Übungsserien zum Downloaden an.
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Lehrabschluss!
VI
Inhaltsübersicht
Repetition
Finanzwirtschaftliche Zusammenhänge
1. Semester
2
2. Semester
24
3. Semester
58
4. Semester
82
5. Semester
104
6. Semester
112
Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
1. Semester
126
3. Semester
170
4. Semester
186
Recht und Staat
1. Semester
202
2. Semester
216
3. Semester
266
4. Semester
310
Gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge
1. Semester
320
3. Semester
324
4. Semester
336
5. Semester
368
VII
R&S
Recht und Staat
Inhaltsverzeichnis
Semester
Seite
1
Grundlagen des Rechts
1
202
2
Öffentliches Recht
1
206
3
Rechtsquellen und Gesetzgebungsverfahren
2
216
4
Privatrecht
2
222
5
Prozessrecht
2
230
6
Entstehung der Obligation
2
234
7
Allgemeine Vertragslehre
2
240
8
Kaufvertrag
2
250
9
Zwangsvollstreckung
2
258
10
Mietvertrag
3
266
11
Verträge auf Arbeitsleistung
3
274
12
Steuerrecht
3
284
13
Familienrecht
3
294
14
Erbrecht
3
302
15
Gesellschaftsrecht
4
310
201
3. Semester
11
Verträge auf Arbeitsleistung
Verträge auf
Arbeitsleistung
Werkvertrag
(Einfacher)
Auftrag
Arbeitsleistung
Arbeitsvertrag
Pflichten Arbeitnehmer
Sorgfalts- und Treuepflicht
Überstundenarbeit
Lohnzahlung
Einzelarbeitsvertrag
Pflichten Arbeitgeber
Gewährung von Ferien
Ordentliche Kündigung
Kündigung
Fristlose Kündigung
Kündigungsschutz
Beendigung
Ablauf der Vertragsdauer
Gegenseitiges Einvernehmen
Lehrvertrag
Gesamtarbeitsvertrag
274
Tod des Arbeitnehmers
Recht und Staat
11.1
Vertragsarten und deren Wesensmerkmale
Bei den Verträgen auf Arbeitsleistung steht die Erbringung einer Arbeitsleistung im Mittelpunkt.
Merkmal
Werkvertrag
Auftrag
Arbeitsvertrag*
Gesetzliche
Grundlage
Art. 363 ff. OR
Art. 394 ff. OR
Art. 319 ff. OR
Vertragsparteien
Unternehmer, Besteller
Beauftragter, Auftraggeber
Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Vertragsform
Formfrei
Formfrei
Formfrei (mit Ausnahmen)
Zentraler Vertragsgegenstand
Herstellung, Reparatur,
Änderung von Werken
(Produkten oder Sachen)
Erbringung von Dienstleistungen
Arbeitsleistung im Dienste
des Arbeitgebers
Art der Erwerbstätigkeit
Selbstständige
Erwerbstätigkeit
Selbstständige
Erwerbstätigkeit
Unselbstständige Erwerbstätigkeit (Unterordnung)
Vergütung
(Entschädigung)
Gemäss vertraglicher Vereinbarung, andernfalls angemessen
Nur falls vereinbart oder üblich
Vertraglich vereinbarter oder
üblicher Lohn
Ordentliche
Vertragsauflösung
Nur durch Besteller, jederzeit,
form- und fristlos
Durch beide Vertragsparteien,
jederzeit, form- und fristlos
Durch beide Vertragsparteien,
mit Kündigungsfrist, formlos
Haftung für
Ergebnis der
Arbeitsleistung
Unternehmer haftet für die
erfolgreiche vertraglich
vereinbarte Ausführung und
Ablieferung des Werks.
Beauftragter haftet nicht für
die erfolgreiche Abwicklung
des Auftrags. Schadenersatz
nur bei unsorgfältiger Besorgung
Arbeitnehmer haftet nicht für
die erfolgreiche Arbeitsverrichtung. Schadenersatz nur bei
absichtlich oder grobfahrlässig
verursachtem Schaden
* Zu den Arbeitsverträgen gehören im Wesentlichen:
„ Lehrvertrag gemäss Art. 344 ff. OR
„ Gesamtarbeitsvertrag gemäss Art. 356 ff. OR (einheitliche arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
für eine Branche oder ein grosses Unternehmen)
„ Einzelarbeitsvertrag (steht bei den folgenden Ausführungen im Zentrum)
X R-Aufgaben 1 und 2
11. 2
Pflichten beim Einzelarbeitsvertrag
Pflichten des Arbeitnehmers
„
„
„
„
„
„
„
Vertraglich übernommene Arbeitsleistung muss grundsätzlich in eigener Person erbracht
werden (Arbeitsverhältnis als Vertrauensverhältnis).
Anordnungen des Arbeitgebers sind zu befolgen.
Art. 321 OR
Sorgfalt bei der Arbeitsausführung und Treuepflicht gegenüber Arbeitgeber (z. B. keine
Konkurrenzierung oder Wahrung von Geschäftsgeheimnissen)
Für absichtlich oder grobfahrlässig angerichteten Schaden haftet der Arbeitnehmer.
Art. 321a OR
Pflicht zur Leistung von Überstundenarbeit, falls betrieblich notwendig und für den
Arbeitnehmer zumutbar
Kompensation der Überstundenarbeit gemäss Gesetz durch Freizeit von mindestens gleicher
Dauer oder Lohnzahlung mit mindestens 25% Zuschlag
Durch schriftliche Abrede kann die Entschädigung für Überstundenarbeit beliebig anders
geregelt werden (oder auch ganz ausgeschlossen werden).
Art. 321c OR
Art. 321d OR
Art. 321e OR
275
Verträge auf Arbeitsleistung
Pflichten des Arbeitgebers
„
„
„
„
„
Zahlung des vertraglich vereinbarten oder (ohne Abrede) des üblichen Lohns jeweils am
Monatsende bzw. gemäss Vereinbarung
Nach Dienstjahren zeitlich beschränkte Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsverhinderung
des Arbeitnehmers, falls folgende Voraussetzungen zusammen erfüllt sind:
– Arbeitsverhältnis dauert schon mehr als drei Monate oder wurde (bei einem befristeten
Arbeitsvertrag) für mehr als drei Monate eingegangen
– Grund liegt in der Person des Arbeitnehmers (z. B. Krankheit)
– Arbeitsverhinderung wurde nicht selbst verschuldet
– Lohnausfall ist nicht (zu mindestens 80 %) durch eine Versicherung gedeckt
Art. 322 OR
Art. 323 OR
Art. 324a OR
Dem Arbeitnehmer müssen pro Jahr wenigstens vier Wochen Ferien gewährt werden,
bis zum 20. Altersjahr fünf Wochen.
Den Zeitpunkt der Ferien bestimmt im Grundsatz der Arbeitgeber; zwei Ferienwochen
müssen jedoch mindestens zusammenhängen.
Ferien dürfen nur am Ende des Arbeitsverhältnisses (wenn also am Kündigungstermin
noch ein Ferienguthaben besteht) ausbezahlt werden.
Art. 329a OR
Art. 324b OR
Art. 329c OR
Art. 329d OR
X R-Aufgaben 3 und 4
11. 3
Beendigung des Einzelarbeitsvertrags
Befristete Einzelarbeitsverträge (z. B. Saisonstellen) enden ohne Kündigung mit
Ablauf der vereinbarten Zeit.
Unbefristete Einzelarbeitsverträge enden (automatisch) mit dem Tod des Arbeitnehmers, durch gegenseitiges Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers.
Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind im Grundsatz jederzeit und formlos
möglich. Nur auf Verlangen der Gegenpartei muss der Kündigende die Kündigung
schriftlich begründen.
Art. 334 OR
Art. 338 OR
Art. 115 OR
Art. 335 OR
Ordentliche Kündigung (mit Kündigungsfrist)
„
„
„
„
„
Die Probezeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt gemäss Gesetz ein Monat.
In dieser Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist sieben Tage (auf einen beliebigen Termin hin).
Die Dauer der Probezeit und die Kündigungsfrist während der Probezeit können durch
schriftliche Vereinbarung abgeändert werden; die Probezeit darf jedoch maximal drei
Monate betragen.
Art. 335b OR
Nach der Probezeit betragen die gesetzlichen Kündigungsfristen
– im 1. Dienstjahr 1 Monat
– im 2. bis 9. Dienstjahr 2 Monate
– ab 10. Dienstjahr 3 Monate
jeweils auf ein beliebiges Monatsende hin (Kündigungstermin).
Diese gesetzlichen Kündigungsfristen können durch schriftliche Vereinbarung abgeändert
werden; unter einen Monat dürfen sie aber grundsätzlich nicht herabgesetzt werden.
Art. 335c OR
276
Recht und Staat
Fristlose Kündigung (ohne Kündigungsfrist)
„
„
„
Aus wichtigen Gründen kann ein Einzelarbeitsvertrag von den Parteien ohne Einhaltung der
Kündigungsfrist beendet werden; dabei werden die Arbeitsleistung und die Lohnzahlung
unmittelbar nach der Kündigung eingestellt.
Als rechtlich wichtige Gründe zählen etwa Gewaltanwendung, Diebstahl, Fälschung von Arbeitsdokumenten, wiederholte Arbeitsverweigerung, mutwillige Sachbeschädigungen,
Schwarzarbeit, Verraten von Geschäftsgeheimnissen usw.
Erfolgt die fristlose Kündigung zu Unrecht, kann sich der Arbeitnehmer zur Durchsetzung
seiner Ansprüche an die amtliche Schlichtungsstelle wenden.
Art. 337 OR
Art. 337c OR
Kündigungsschutz (missbräuchliche Kündigung und Kündigung zur Unzeit)
„
„
„
„
„
Kündigungen wegen Eigenschaften des Arbeitnehmers, die keinen direkten Einfluss auf
die Arbeitsleistung haben (z. B. Herkunft, Religion, politische Ansichten) oder weil der
Arbeitnehmer zu Recht vertragliche Ansprüche geltend macht (z. B. Überstundenentschädigung oder Lohnerhöhung), sind rechtlich missbräuchlich.
Eine missbräuchliche Kündigung ist rechtlich gültig; der betroffene Arbeitnehmer kann
jedoch für das erlittene Unrecht eine Entschädigung von maximal sechs Monatslöhnen
durchsetzen (über die Kündigungsfrist hinaus).
Art. 336 OR
Nach der Probezeit ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber während Militär-, Zivilschutzdienst, Zivildienst und Schwangerschaft (inkl. 16 Wochen nach der Geburt) der Angestellten
rechtlich nichtig (Kündigung zur Unzeit wegen Sperrfrist).
Bei Arbeitsverhinderung (auch teilweiser) wegen Krankheit oder Unfall des Arbeitnehmers
gelten entsprechende nach Dienstjahren abgestufte Sperrfristen:
– im 1. Dienstjahr 30 Tage
– im 2. bis 5. Dienstjahr 90 Tage
– ab 6. Dienstjahr 180 Tage
Erfolgte die Kündigung durch den Arbeitgeber vor Beginn einer oben erwähnten Sperrfrist, so wird die Kündigungsfrist unterbrochen und erst nach Beendigung der Sperrfrist
(z. B. Krankheit) wieder fortgesetzt.
Art. 336c Abs. 1 OR
Art. 336a OR
Art. 336b OR
Art. 336c Abs. 2 OR
X R-Aufgaben 5, 6 und 7
T 11
Testaufgaben
1. Unterscheidung Verträge auf Arbeitsleistung
Ordnen Sie die folgenden Aussagen bzw. Vertragsverhältnisse jeweils dem Einzelarbeitsvertrag,
dem Auftrag oder dem Werkvertrag zu. Es ist immer nur ein Kreuz zulässig.
a) Der im Vertrag festgehaltene Erfolg der Arbeitsleistung muss erzielt werden. Ansonsten gilt
der Vertrag als nicht erfüllt.
… Einzelarbeitsvertrag
… Auftrag
… Werkvertrag
b) Beide Parteien können jederzeit ohne wichtigen Grund fristlos kündigen.
… Einzelarbeitsvertrag
… Auftrag
… Werkvertrag
c) Die eine Vertragspartei ist der anderen Partei persönlich, zeitlich und betrieblich unterstellt.
… Einzelarbeitsvertrag
… Auftrag
… Werkvertrag
277
Verträge auf Arbeitsleistung
d) Ein Schreiner fertigt gemäss den Wünschen eines Kunden einen Tisch mit einer Speziallänge
von drei Metern aus Kirschbaumholz.
… Einzelarbeitsvertrag
… Auftrag
… Werkvertrag
e) Lisa Häusermann putzt jeden Mittwochmorgen während drei Stunden das Haus ihres Nachbarn.
Sie erhält einen Monatslohn und führt die Arbeiten gemäss Weisungen des Nachbarn aus.
… Einzelarbeitsvertrag
… Auftrag
… Werkvertrag
f) Da Herbert Matthis in der Winterzeit zu depressiver Stimmung neigt, besucht er jede Woche
einen Psychologen.
… Einzelarbeitsvertrag
… Auftrag
… Werkvertrag
g) Die Skiregion Samnaun beauftragt ein Werbeunternehmen mit der Gestaltung ihres neuen
Internetauftritts.
… Einzelarbeitsvertrag
… Auftrag
… Werkvertrag
h) Ein Schneider ändert für einen Kunden eine Hose.
… Einzelarbeitsvertrag
… Auftrag
… Werkvertrag
2. Aussagen zum Einzelarbeitsvertrag
Kreuzen Sie an, ob die nachfolgenden Aussagen zum Einzelarbeitsvertrag richtig oder falsch sind. Falsche
Aussagen begründen Sie auf der leeren Zeile.
R
F
Aussage
†
†
Ein Angestellter eines Treuhandunternehmens darf in seiner Freizeit gegen Entgelt für Firmen Buchhaltungen führen.
†
†
Liegt rechtlich eine missbräuchliche Kündigung vor, kann der Arbeitnehmer gerichtlich die Weiterbeschäftigung durchsetzen.
†
†
Wenn ein Arbeitgeber mit der Arbeitsleistung eines Angestellten überhaupt nicht zufrieden ist, darf
er diesem fristlos kündigen.
†
†
Ab dem 50. Altersjahr hat man als Arbeitnehmer in der Schweiz gemäss Gesetz fünf Wochen Ferien
zugute.
278
Recht und Staat
R
F
Aussage
†
†
Wird einem Arbeitnehmer, der gerade seinen Militärdienst absolviert, die Arbeitsstelle gekündigt,
dann ist diese Kündigung missbräuchlich.
†
†
Ein Familienvater kann darauf bestehen, dass ihm im Sommer während der Schulferien drei Wochen
Ferien gewährt werden.
†
†
Überstundenguthaben dürfen generell an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden.
†
†
Ferienguthaben dürfen generell an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden.
†
†
Für die Dauer der Probezeit kann eine Kündigungsfrist von drei Tagen schriftlich vereinbart werden.
†
†
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann schriftlich eine Kündigungsfrist von je sechs Monaten auf ein
beliebiges Monatsende vereinbart werden.
3. Sachverhalt zum Vertrag auf Arbeitsleistung
Ein Hauswart – Teilzeitangestellter mit einem 40 %-Pensum – erkrankt im 12. Dienstjahr schwer. Ab dem
6. Januar 2016 ist er bis auf Weiteres krankgeschrieben und voll arbeitsunfähig. Vertraglich gelten in allen
Belangen die Vorschriften des Obligationenrechts.
a) Um was für einen Vertrag auf Arbeitsleistung handelt es sich gemäss Sachverhalt?
Verlangt ist der genaue Fachbegriff.
Antwort:
b) Für wie lange muss dem Hauswart der Lohn während der Krankheit noch bezahlt werden, wenn
wir annehmen, dass der Hauswart die Arbeit nicht wieder aufnehmen kann? Nennen Sie auch den
massgebenden Gesetzesartikel.
Antwort:
Gesetzesartikel:
279
Verträge auf Arbeitsleistung
c) Am 22. Juli 2016 kündigt dann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem immer noch schwer
kranken Hauswart auf den 31. Oktober 2016. Wie ist diese Kündigung rechtlich zu beurteilen?
Die Antwort ist zu begründen.
Antwort:
Begründung:
4. Einzelarbeitsvertrag von George Lüthi
Die SEVRO AG hat mit dem Abteilungsleiter George Lüthi den folgenden, auszugsweise abgebildeten
Einzelarbeitsvertrag abgeschlossen:
1. Das Jahresgehalt beläuft sich auf CHF 186 000 inkl. 13. Monatslohn. Der Monatslohn wird immer
am 24. Tag des betreffenden Monats gutgeschrieben. Der 13. Monatslohn wird zusammen mit
dem Dezemberlohn ausgerichtet.
2. Die ersten fünf Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden
Seiten fristlos gekündigt werden.
3. Der Arbeitnehmer hat im ersten Dienstjahr einen Ferienanspruch von 3 Wochen. Ab dem zweiten
Dienstjahr erhöht sich der Ferienanspruch auf fünf Wochen pro Jahr.
4. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jeden Monat mindestens zehn Stunden Überzeit zu leisten.
5. Bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber
das Arbeitsverhältnis generell während sechs Monaten nicht kündigen.
6. Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei
Monaten, der Arbeitnehmer mit einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines beliebigen
Monats kündigen.
Kreuzen Sie unten alle rechtlich zulässigen Bestimmungen dieses Einzelarbeitsvertrags an und berichtigen
Sie die rechtlich unzulässigen.
Nr.
280
Zulässig
1
†
2
†
3
†
4
†
5
†
6
†
Berichtigung
Recht und Staat
5. Einzelarbeitsvertrag von Remo Keller
Remo Keller, 18 Jahre alt, hat am 6. Januar 2016 mit dem Barbetreiber Nick Leandro mündlich vereinbart,
ab dem 4. März 2016 jeweils freitags von 20 Uhr bis 3 Uhr an der Theke auszuhelfen. Die Probezeit wurde
bis Ende Juni 2016 festgelegt und danach als Kündigungsfrist generell ein Monat vereinbart.
Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Sachverhalt. Wo es verlangt ist, begründen Sie die Antwort
und nennen den massgebenden Gesetzesartikel.
a) Welche Teile des Vertrags sind rechtlich ungültig?
Antwort:
b) Kann ein Einzelarbeitsvertrag überhaupt mündlich abgeschlossen werden?
Antwort:
Gesetzesartikel:
c) Beim Vertragsabschluss wurde nicht über den Lohn geredet. Kann Nick Leandro später aus diesem
Grund die Lohnzahlung an Remo Keller verweigern?
Antwort:
Begründung:
Gesetzesartikel:
d) Jeweils freitagvormittags arbeitet Remo Keller als Velokurier. Kann Nick Leandro nachträglich
verlangen, dass Remo dieses Arbeitsverhältnis beendet?
Antwort:
Begründung:
Gesetzesartikel mit Absatz:
281
Verträge auf Arbeitsleistung
6. Sachverhalt zum Einzelarbeitsvertrag
Herbert Seiler, 38 -jährig, ist seit sieben Jahren zu 100 % bei der Farnair AG in Bern als Spengler in der Abteilung Unterhalt und Reparaturen tätig. Bei einer sonntäglichen Wanderung auf das Brienzer Rothorn
holt sich Herbert Seiler trotz angemessener Kleidung und korrektem Verhalten in den Bergen eine Lungenentzündung. Er kann in der Folge drei Wochen nicht zur Arbeit erscheinen. Sein Arbeitgeber weigert sich,
ihm für diese Zeit den Lohn zu bezahlen.
Muss Herbert Seiler das so akzeptieren? Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie auch den massgebenden Gesetzesartikel mit Absatz.
Antwort:
Begründung:
Gesetzesartikel mit Absatz:
7. Sachverhalt zu Kündigung und Lohnfortzahlung
Ein Arbeitgeber kündigt am 16. Juni 2016 das Arbeitsverhältnis mit einem Angestellten im dritten Dienstjahr auf den gemäss Gesetz nächstmöglichen Termin. Am 20. Juli 2016 verunfallt der betreffende Angestellte ohne eigenes Verschulden und ist für Monate arbeitsunfähig.
Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Sachverhalt, wenn in allen Belangen die Regelungen des Obligationenrechts gelten.
a) An welchem Datum endet das Arbeitsverhältnis, wenn der Angestellte die Arbeit nicht wieder
aufnehmen kann?
b) Wie lange muss der Arbeitgeber dem Angestellten nach dem Unfall den Lohn noch weiter
bezahlen?
c) An welchem Datum würde das Arbeitsverhältnis enden, wenn statt der Arbeitgeber der
Arbeitnehmer am 16. Juni 2016 gekündigt hätte?
282
Recht und Staat
8 . Einzelarbeitsvertrag von Manuel Mächler
Manuel Mächler erhält am 5. August von seinem Arbeitgeber die Kündigung auf Ende November. Als
Grund für die Kündigung werden seine häufigen Militäreinsätze als Offizier der Schweizer Armee angegeben.
Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Sachverhalt.
a) Wie lautet der rechtliche Fachbegriff für diese Kündigung?
b) Wie muss Manuel Mächler rechtlich genau vorgehen, wenn er sich gegen die Kündigung zur Wehr
setzen und seine Interessen wahren will?
283
4. Semester
5
Marktwirtschaft
Marktwirtschaft
Nachfrager
Anbieter
Marktbegriff
Bedürfnisse
Preis
Nutzen
Nachfragekurve (Preis /Menge)
Elastizität
Verhalten der Nachfrager
(Nachfragekurve)
neuer Marktpreis
Verschiebung
der Nachfragekurve
neue Marktmenge
Gründe
Angebotskurve (Preis /Menge)
Verhalten der Anbieter
(Angebotskurve)
neuer Marktpreis
Verschiebung
der Angebotskurve
neue Marktmenge
Gründe
Gleichgewichtspreis/
Gleichgewichtsmenge
Informationsfunktion
Funktion des Preises
Koordinationsfunktion
Lenkungsfunktion
344
Gesamtwirtschaftliche und
gesellschaftliche Zusammenhänge
5.1
Marktbegriff
Nachfrager
Anbieter
Markt
Möchten mit Gütern und Dienstleistungen ihre Bedürfnisse befriedigen.
Mit ihrem zur Verfügung stehenden
Einkommen sind sie bereit, einen
gewissen Preis dafür zu bezahlen.
Aus dem Konsum des Gutes oder
der Dienstleistung entsteht für den
Konsumenten ein gewisser Nutzen.
Möchten durch den Verkauf von
Gütern und Dienstleistungen einen
möglichst hohen Gewinn erzielen.
Um mindestens die Kosten zu decken,
darf der Preis ein gewisses Minimum
nicht unterschreiten.
Hier treffen sich verschiedene Nachfrager und Anbieter. Sind sie sich
betreffend Menge und Preis einig,
kommt der Kauf / Verkauf zustande.
Andernfalls suchen sich beide einen
neuen Verhandlungspartner.
X R-Aufgabe 1
5. 2
Verhalten der Nachfrager – die Nachfragekurve
Allgemein lässt sich für die Nachfrager folgendes Verhalten bestimmen: Je höher der Preis, umso geringer ist die nachgefragte Menge. Je niedriger der Preis, umso grösser ist die nachgefragte Menge. Die
Nachfrage lässt sich in einem Preis-Mengen-Diagramm in Form einer Nachfragekurve darstellen, welche
von oben links nach unten rechts verläuft.
Nachfrage ist …
Dies bedeutet:
Die Nachfragekurve ist …
elastisch
Die Nachfrage reagiert sehr stark (überproportional) auf
Preisänderungen. Der Preis steigt z. B. um 10 %. Die nachgefragte Menge sinkt in der Folge um 15 %.
flach
unelastisch
Die Nachfrage reagiert nur schwach (unterproportional) auf
Preisänderungen. Der Preis steigt z. B. um 10 %. Die nachgefragte Menge sinkt in der Folge um 5 %.
steil
Elastische Nachfrage
Unelastische Nachfrage
Preis
Preis
Eine Preissteigerung verringert
die nachgefragte Menge stark.
P1
P0
Eine Preissteigerung verringert
die nachgefragte Menge nur wenig.
P1
P0
Nachfrage
Nachfrage
Menge
Menge
M1
M0
M1 M0
Die Nachfrage für nicht lebensnotwendige Güter und für leicht ersetzbare Güter ist in der Regel elastisch.
Beispiele: Reisen, Energy Drinks, Autos.
Die Nachfrage für lebensnotwendige Güter, nicht ersetzbare Güter sowie Suchtmittel ist in der Regel unelastisch. Beispiele: Brot, Medikamente, Zigaretten.
X R-Aufgaben 2 und 3
345
Marktwirtschaft
5. 3
Verhalten der Anbieter – die Angebotskurve
Die Anbieter reagieren bezüglich ihrer Mengenanpassungen gleichgerichtet zur Preisentwicklung. Je
niedriger der Preis ist, umso niedriger ist auch die angebotene Menge. Je höher der Preis, umso grösser
ist die angebotene Menge. Die Angebotskurve verläuft von unten links nach oben rechts.
X R-Aufgaben 4 und 5
5. 4
Funktion des Preises in der Marktwirtschaft
Durch die Verhandlungen von Anbietern und Nachfragern kommt schliesslich der Marktpreis zustande.
Diesen Preis nennt man auch Gleichgewichtspreis. Die entsprechende Menge auf der Mengenachse heisst
dann Gleichgewichtsmenge.
Preisbildung
Preis
Angebot
Gleichgewichtspreis (P1) und
Gleichgewichtsmenge (M1)
P1
Nachfrage
Menge
M1
Dieser Preis hat unter anderem folgende Funktionen:
Informationsfunktion
Koordinationsfunktion
Lenkungsfunktion
Der Preis informiert über die Knappheit (Verfügbarkeit) eines Gutes,
denn je knapper ein Gut ist, umso
teurer ist es auch.
Der Preis koordiniert das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage.
Anbieter und Nachfrager mit ähnlichen Preisvorstellungen treffen aufeinander.
Der Preis lenkt die Ressourcen in einer
Wirtschaft. Steigt der Preis, kommen
neue Anbieter auf den Markt. Sinkt
der Preis, steigen einige Anbieter aus
und produzieren mit ihren Ressourcen
andere Güter und Dienstleistungen.
X R-Aufgabe 6
346
Gesamtwirtschaftliche und
gesellschaftliche Zusammenhänge
5. 5
Verschiebung von Angebots- und Nachfragekurve
Die Position der Angebots- und der Nachfragekurve kann sich durch bestimmte Faktoren oder Ereignisse
verändern. Die Verschiebung hat ein neues Marktgleichgewicht zur Folge.
Veränderung
Angebotskurve
verschiebt sich …
Nachfragekurve
verschiebt sich …
Marktgleichgewicht
Marktpreis
Marktmenge
Erhöhtes Angebot
parallel nach rechts
nicht
sinkt
steigt
Sinkendes Angebot
parallel nach links
nicht
steigt
sinkt
Erhöhte Nachfrage
nicht
parallel nach rechts
steigt
steigt
Sinkende Nachfrage
nicht
parallel nach links
sinkt
sinkt
Beispiel: Erhöhtes Angebot
Beispiel: Sinkendes Angebot
Ein neues, effizienteres Produktionsverfahren wird eingesetzt.
Preis
Aufgrund einer Naturkatastrophe fällt die Ernte für Weizen schlecht aus.
Preis
Angebot 0
Angebot 1
Angebot 1
Angebot 0
P0
P1
P1
P0
Nachfrage 0
Nachfrage 0
Menge
M0
Menge
M1
M1
Beispiel: Erhöhte Nachfrage
M0
Beispiel: Sinkende Nachfrage
Die Nachfrager verfügen über mehr Einkommen und fragen mehr nach.
Die Nachfrager sind von einem Produkt nicht mehr überzeugt und fragen weniger nach.
Preis
Preis
Angebot 0
Angebot 0
P1
P0
P0
P1
Nachfrage 0
Nachfrage 1
Nachfrage 1
Nachfrage 0
Menge
Menge
M0
M1
M1
M0
347
Marktwirtschaft
Die Gründe für diese Veränderungen und die damit verbundene Verschiebung sind sehr vielfältig und
können auch in Kombination auftreten.
Veränderung
Gründe
Erhöhtes Angebot
„
„
„
„
Sinkendes Angebot
„
„
„
Erhöhte Nachfrage
„
„
„
„
„
Sinkende Nachfrage
„
„
„
„
„
X R-Aufgaben 7 und 8
348
Es gibt neuere, effizientere Produktionsverfahren.
Die Produktionsfaktoren werden günstiger.
Neue Anbieter treten auf den Markt.
Durch optimale Umweltbedingungen fällt die Ernte eines Produkts überdurchschnittlich aus.
Die Produktionsfaktoren werden teurer.
Anbieter treten aus dem Markt aus.
Aufgrund einer Naturkatastrophe fällt ein Teil der Ernte aus.
Das verfügbare Einkommen der Haushalte steigt.
Substitutionsgüter werden teurer.
Komplementärgüter werden billiger.
Das Gut ist sehr beliebt (Trendprodukt).
Die Nachfrager erwarten in naher Zukunft Preissteigerungen.
Das verfügbare Einkommen der Haushalte sinkt.
Substitutionsgüter werden billiger.
Komplementärgüter werden teurer.
Das Gut verliert an Attraktivität.
Die Nachfrager erwarten in naher Zukunft Preissenkungen.
Gesamtwirtschaftliche und
gesellschaftliche Zusammenhänge
T5
Testaufgaben
1. Angebots- und Nachfragekurve
Gegeben ist das folgende Preis-Mengen-Diagramm für Armbanduhren:
Angebot und Nachfrage Armbanduhren
7000
5000
3000
1000
100
300
500
700
a) Beschriften Sie die Grafik vollständig.
b) Welche Menge wird bei einem Preis von CHF 5000 nachgefragt?
c) Welche Menge werden die Anbieter bei einem Preis von CHF 6000 anbieten?
d) Ermitteln Sie den Preis, bei dem die Nachfrager maximal noch 1 Stück nachfragen würden.
349
Marktwirtschaft
e) Werden Anbieter, die das betreffende Gut in einer Stückzahl von 600 und zu einem Stückpreis
von CHF 5000 anbieten wollen, alle ihre Stücke verkaufen können? Begründen Sie Ihre Antwort.
f) Bei welcher Preis-Mengen-Konstellation sind sich die Anbieter und die Nachfrager bezüglich ihrer
jeweiligen Preis-Mengen-Vorstellungen einig?
g) Gibt es an der Stelle, wo sich die Nachfragekurve und die Angebotskurve kreuzen, Überschüsse,
die nicht verkauft werden können? Begründen Sie Ihre Antwort.
350
Gesamtwirtschaftliche und
gesellschaftliche Zusammenhänge
2. Preiselastizität der Nachfrage verschiedener Güter bestimmen
Bestimmen Sie, ob die Nachfrage nach den folgenden Gütern elastisch oder unelastisch ist, und nennen
Sie den Grund.
Preiselastische
Nachfrage
Preisunelastische
Nachfrage
Gut
Wohnung
†
†
Luxusauto für Superreiche
†
†
Mittelklassewagen von Renault
für Familie
†
†
Mais in der Schweiz
†
†
Mais in Mexiko
†
†
iPod
†
†
Wodka für Geniesser
†
†
Theaterbillett
†
†
Eintrittsbillet Champions-LeagueMatch Zürich – Barcelona
†
†
Grund
351
Marktwirtschaft
3. Funktionen des Preises
Benennen Sie die Funktion, die der Preis in den nachfolgenden Situationen erfüllt.
Situation
Funktion des Preises
Dank vermehrter Nachfrage nach einem Gut kann dies in grösserer Stückzahl
günstiger produziert werden. Die Preise sinken dementsprechend, was die Nachfrage erneut ankurbelt.
Aufgrund der grossen Nachfrage und der hohen Preise wird das betreffende Gut
immer mehr angeboten.
Je mehr der Preis sinkt, umso grössere Stückzahlen des betreffenden Gutes werden
nachgefragt.
Der Preis gibt an, wie hoch Angebot und Nachfrage nach einem Gut sind.
4. Einflüsse auf Angebots- und Nachfragekurve
Entscheiden Sie in den nachfolgenden Situationen, ob die Nachfragekurve oder die Angebotskurve betroffen ist und ob sich eine Mengenzunahme oder eine Mengenabnahme ergeben wird. Zeichnen Sie die
Veränderung der entsprechenden Kurve in der jeweils folgenden Grafik ein. Tragen Sie zudem jeweils das
ursprüngliche wie auch das neue Marktgleichgewicht ein.
Situation
a) Neue wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin,
dass Äpfel besonders gesund sind und als «Superfood»
bezeichnet werden können.
Grafik
Preis
A
P0
N
Menge an Äpfeln
M0
b) Der Bund erhöht die Einkommenssteuer massiv. Das
verfügbare Einkommen der Haushalte sinkt deshalb.
Preis
A
P0
N
M0
352
Menge an
Konsumgütern
Gesamtwirtschaftliche und
gesellschaftliche Zusammenhänge
Situation
c) Aufgrund optimaler Wetterbedingungen im Frühling
und Sommer fällt die diesjährige Kartoffelernte um
30 % höher aus.
Grafik
Preis
A
P0
N
Menge an Kartoffeln
M0
d) Durch Preiserhöhungen werden Skiferien in der
Schweiz massiv teurer.
Preis
A
P0
N
M0
Menge an Skiferien
in Österreich
353
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