12-06-20 Verbot von Vi_Care im Kräuteranbau_gaea

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Pflanzenstärkungsmittel Vi-Care darf wegen Verunreinigung mit
Desinfektionsmittel nicht mehr eingesetzt werden
BÖLW/Gäa-Information
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit sofortiger
Wirkung die Listung des Pflanzenstärkungsmittels Vi-Care widerrufen und das
Inverkehrbringen untersagt. Analysen hatten ergeben, dass durch die Anwendung von ViCare in den behandelten Pflanzen der gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstgehalt von
DDAC (Didecyldimethylammoniumchlorid)von 0,01 mg/kg überschritten wird. Ist dies der
Fall, sind die Produkte nicht verkehrsfähig. DDAC ist ein Desinfektionsmittelwirkstoff, der im
konventionellen Zierpflanzenbau auch als Pestizid Verwendung findet. Er ist aber nicht für
die Behandlung von Nahrungspflanzen zugelassen. Es ist noch unklar, wie der nicht
zugelassene Stoff in das Pflanzenstärkungsmittel gelangte.
Der niedrige Rückstands-Höchstwert von 0,01 mg/kg wird aus Vorsorgegründen für alle
Stoffe angesetzt, die keine Zulassung besitzen. Bislang bekannt war, dass es zu solchen
Rückständen kommen kann, wenn Oberflächen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen,
mit entsprechenden Desinfektionsmitteln behandelt worden sind.
Dass jedoch ein Pflanzenstärkungsmittels mit DDAC verunreinigt ist und so zur
Kontaminationsquelle wird, ist noch nicht vorgekommen. Das nach Angaben der Hersteller
aus Bio- Zitrusextrakt gewonnene Pflanzenstärkungsmittel darf auch im Ökologischen
Landbau eingesetzt werden, um die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen gegen pilzliche
Erkrankungen zu stärken.
Einsatzbereich sind vor allem Gewächshauskulturen wie bestimmte Topfkräuter.
Das in der Gäa-Fibl-Betriebsmittelliste 2012 auf S. 69 aufgeführte Pflanzenstärkungsmittel Vi-Care ist ab sofort nicht mehr zugelassen.
Der BÖLW und seine Mitgliedsverbände haben unmittelbar nach Bekanntwerden die
betroffenen Landwirte, Gärtner und Naturkost-Großhändler darüber informiert, dass sie ViCare nicht mehr einsetzen dürfen und dass über dem Rückstands-Höchstwert belastete
Produkte nicht in den Handel gebracht werden dürfen. Betroffene Landwirte wurden
aufgefordert, Schadensersatz beim Hersteller des Mittels geltend zu machen.
Der BÖLW befindet sich in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden. Sollten sich neue
Erkenntnisse ergeben, wird darüber auf der Gäa Internet Seite berichtet.
Stand: 20. Juni 2012, 20:00 Uhr
Ansprechpartner BÖLW: Peter Röhrig,
Tel. 0160.964 59951
Ansprechpartner Gäa e.V.: Christian Pein, Tel. 0172.777 8150
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