Pflanzenstärkungsmittel Vi-Care darf wegen Verunreinigung mit Desinfektionsmittel nicht mehr eingesetzt werden BÖLW/Gäa-Information Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit sofortiger Wirkung die Listung des Pflanzenstärkungsmittels Vi-Care widerrufen und das Inverkehrbringen untersagt. Analysen hatten ergeben, dass durch die Anwendung von ViCare in den behandelten Pflanzen der gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstgehalt von DDAC (Didecyldimethylammoniumchlorid)von 0,01 mg/kg überschritten wird. Ist dies der Fall, sind die Produkte nicht verkehrsfähig. DDAC ist ein Desinfektionsmittelwirkstoff, der im konventionellen Zierpflanzenbau auch als Pestizid Verwendung findet. Er ist aber nicht für die Behandlung von Nahrungspflanzen zugelassen. Es ist noch unklar, wie der nicht zugelassene Stoff in das Pflanzenstärkungsmittel gelangte. Der niedrige Rückstands-Höchstwert von 0,01 mg/kg wird aus Vorsorgegründen für alle Stoffe angesetzt, die keine Zulassung besitzen. Bislang bekannt war, dass es zu solchen Rückständen kommen kann, wenn Oberflächen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, mit entsprechenden Desinfektionsmitteln behandelt worden sind. Dass jedoch ein Pflanzenstärkungsmittels mit DDAC verunreinigt ist und so zur Kontaminationsquelle wird, ist noch nicht vorgekommen. Das nach Angaben der Hersteller aus Bio- Zitrusextrakt gewonnene Pflanzenstärkungsmittel darf auch im Ökologischen Landbau eingesetzt werden, um die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen gegen pilzliche Erkrankungen zu stärken. Einsatzbereich sind vor allem Gewächshauskulturen wie bestimmte Topfkräuter. Das in der Gäa-Fibl-Betriebsmittelliste 2012 auf S. 69 aufgeführte Pflanzenstärkungsmittel Vi-Care ist ab sofort nicht mehr zugelassen. Der BÖLW und seine Mitgliedsverbände haben unmittelbar nach Bekanntwerden die betroffenen Landwirte, Gärtner und Naturkost-Großhändler darüber informiert, dass sie ViCare nicht mehr einsetzen dürfen und dass über dem Rückstands-Höchstwert belastete Produkte nicht in den Handel gebracht werden dürfen. Betroffene Landwirte wurden aufgefordert, Schadensersatz beim Hersteller des Mittels geltend zu machen. Der BÖLW befindet sich in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, wird darüber auf der Gäa Internet Seite berichtet. Stand: 20. Juni 2012, 20:00 Uhr Ansprechpartner BÖLW: Peter Röhrig, Tel. 0160.964 59951 Ansprechpartner Gäa e.V.: Christian Pein, Tel. 0172.777 8150