Berufsbeschreibung

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Geologe/Geologin
Ähnliche Bezeichnung(en): GeowissenschafterIn, ErdwissenschafterIn
Berufsbeschreibung
Geologinnen und Geologen befassen sich mit der Erforschung der Erde, z. B. Erdschichten, Gesteinsformationen und der
Erschließung ihrer Rohstoffe. Zu ihren Aufgabenbereichen zählen die Grundlagenforschung, die Erstellung von geologischen
Karten, die Erkundung und Erschließung von neuen Rohstoffen, die Untersuchung von Baugrund und Baugesteinen sowie
Standortberatungen bei Tunnel-, Straßen- und Wasserbauprojekten. Geologinnen und Geologen arbeiten bei
Forschungseinrichtungen, bei Behörden oder in Unternehmen der Rohstoffgewinnung und des Tiefbaus. Ein Teil ihrer Arbeit
findet im Freien statt, zum Teil auch unter anspruchsvollen klimatischen Bedingungen.
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
Geologinnen und Geologen erforschen den Aufbau und die Entwicklungsgeschichte der Erde. Ihr Forschungsfeld ist die
obere Erdkruste mit ihren verschiedenen Gesteinsschichten und Gesteinsformationen. Bei den geologischen
Untersuchungen werden jene Vorgänge erfasst, die im Laufe der Erdgeschichte die Zusammensetzung und das
Erscheinungsbild der Erdoberfläche verändert haben, z. B. Plattentektonik, Gebirgsverwerfungen, Vulkane, Erdbeben.
Geologinnen und Geologen werten ihre Beobachtungen und Messungen aus, interpretieren sie und versuchen auf diese
Weise, die Entwicklung der Erde und ihrer Lebewesen nachzuvollziehen.
Die Hauptaufgabe von nahezu allen geologischen Tätigkeiten besteht in der Erstellung von geologischen Karten und Plänen,
in welche die Messwerte und Untersuchungsdaten systematisch erfasst und eingetragen werden. Die Aufgabenbereiche, in
denen Geologinnen und Geologen arbeiten, sind jedoch sehr vielseitig. In der Regel sind sie auf bestimmte Fachzweige der
allgemeinen oder angewandten Geologie spezialisiert z. B. auf Mineralogie, Geophysik, Erdölgeologie, Paläontologie.
Geologinnen und Geologen im Fachbereich allgemeine oder historische Geologie arbeiten an Forschungsinstituten oder
Universitäten und befassen sich z. B. mit Fragen des Aufbaues und der Entstehung der Strukturen der Erdkruste oder mit
Fragen der Zusammensetzung, Entstehung und Verbreitung von Gesteinen und Sedimenten. Sie führen
Altersbestimmungen an Gesteinen durch und erforschen ihre chemische Zusammensetzung und physikalischen
Eigenschaften.
Geologinnen und Geologen im Bereich der angewandten Geologie sind vor allem bei der Erkundung und Erschließung
von Lagerstätten (z. B. Erdöl, Erdgas, Kohle, Salz) tätig. Bei Bauprojekten im Bereich des Straßen- oder Tunnelbaus prüfen
sie die Eigenschaften des geologischen Untergrundes und geben Gutachten ab. Weiters wirken sie bei Maßnahmen zur
Grundwassererschließung mit und befassen sich mit Problemen der Grundwasserverschmutzung, Abfallbeseitigung und
Endlagerung von radioaktiven Stoffen.
Arbeitsmittel
Geologinnen und Geologen arbeiten mit unterschiedlichen Messinstrumenten, Gesteinsproben und Bohrkernen. Sie
verwenden Laborgeräte, um die Proben zu analysieren, führen Aufzeichnungen, Statistiken und Protokolle und führen mit
Computern und entsprechenden Programmen geologische Berechnungen durch (z. B. Größe von Rohstofflagerstätten). Sie
lesen und schreiben geologische Gutachten, erstellen und lesen geologische Karten und verwenden dazu
Geoinformationssysteme und rechnergestützten Kartenherstellungsverfahren.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
Geologinnen und Geologen arbeiten in Büros und Labors von Forschungseinrichtungen, Bau- und Bergbaubetrieben,
Behörden oder Universitäten. Sie sind viel im Freien tätig und dabei unterschiedlichen Witterungsbedingungen ausgesetzt.
Sie sind im Team mit BerufskollegInnen und Expertinnen und Experten aus verwandten Forschungsrichtungen z. B. mit
GeografInnen tätig und arbeiten mit technischen Fachkräften aus ihrem jeweiligen Spezialisierungsbereich z. B. mit
VermessungstechnikerInnen, BergbautechnikerInnen, BautechnikerInnen, BaustatikerInnen oder ErdöltechnikerInnen
zusammen. Sie haben außerdem Kontakt zu ihren Auftraggebern und zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden.
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
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Struktur und Zusammensetzung von Erdschichten erforschen
die erdgeschichtliche Entwicklung nach geologischen, physikalischen oder chemischen Prinzipien erklären
Gesteine, Gesteinsschichten und Böden untersuchen und beurteilen; aus den Untersuchungsdaten geologische Karten
erstellen
Lagerstätten von Erdöl, Erdgas, Kohle, Erzen usw. erkunden, beurteilen und erschließen (im Team mit verschiedenen
Expertinnen und Experten)
Wasser- und Thermalquellen suchen, erschließen und beurteilen
Planungs- und Lagerstättenmodelle erarbeiten
Gutachtertätigkeiten durchführen: z. B. Baugrunduntersuchungen beim Straßen-, Tunnel-, Brücken- und Deponiebau
durchführen; Stellungnahmen erarbeiten
fachliche Stellungnahmen, z. B. im Bereich des Umweltschutzes (Umweltverträglichkeitsprüfungen) oder in der
Wasserwirtschaft (Grundwassererschließung, Wasserentsorgung und -aufbereitung) erarbeiten
Aufgaben im Bereich der universitären Lehre: Lehrveranstaltungen planen und abhalten, Studierende betreuen
Unternehmen und Institutionen
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Universitäten und Fachhochschulen
geologische Forschungsinstitute
Bundesversuchs- und Forschungsanstalten
Naturhistorische Museen
Bergbaubetriebe
Betriebe im Tiefbaubereich (Straßen-, Kraftwerks-, Tunnelbau)
Betriebe der Erdöl- und Erdgasgewinnung
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?
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gute körperliche Verfassung
Witterungsunempfindlichkeit
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
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Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
Fremdsprachenkenntnisse
gute Beobachtungsgabe
guter Orientierungssinn
interdisziplinäres Denken
IT-Anwenderkenntnisse
komplexes Denken
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Koordinationsfähigkeit
logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
Planungsfähigkeit
systematische Arbeitsweise
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
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Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
Aufgeschlossenheit
Kommunikationsfähigkeit
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
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Belastbarkeit
Flexibilität
Sicherheitsbewusstsein
Umweltbewusstsein
Zielstrebigkeit
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
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gepflegtes Erscheinungsbild
Reisebereitschaft
Alternativen/Spezialisierung
Alternativen (Auswahl)
Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf
zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben
wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden.
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BergbautechnikerIn
ErdöltechnikerIn
GeochemikerIn
GeografIn
GeoinformationstechnikerIn
GeophysikerIn
GeotechnikerIn
MarkscheiderIn
MineurIn
VermessungstechnikerIn
VermessungstechnikerIn (Lehrberuf)
Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):
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Geologe/Geologin (Angewandte Geologie)
Geologe/Geologin (Hydrotechnik)
Geologe/Geologin (Kristallografie, Petrologie)
Geologe/Geologin (Mineralogie)
Geologe/Geologin (Montangeologie)
Geologe/Geologin (Technische Geologie)
Geologe/Geologin (Theoretische Geologie)
Mineraloge/Mineralogin
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) Reglementiertes Gewerbe:
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Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen,
Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer
Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Freier Beruf:
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ZiviltechnikerIn (IngenieurkonsulentIn); Voraussetzung dafür ist die Zulassung zur und Ablegung der Ziviltechnikerprüfung
(siehe auch den Beruf °ZiviltechnikerIn#)
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin
und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige
freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung,
Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände),
denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B.
KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie
eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde
(Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist
diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
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Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
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Archäologie-Bund ÖsterreichInternet: http://www.oeab.at
Eisenhütte ÖsterreichsInternet: http://www.metallurgie.at
Geographie im InternetInternet: http://www.geografie.de/
Geologie ist allesInternet: http://www.geologie-ist-alles.at
Geologische BundesanstaltInternet: http://www.geologie.ac.at/
Geophysik im InternetInternet: http://www.geophysik.de/
Höhlenforschung - Landesverein für Höhlenkunde in OberösterreichInternet: http://www.hoehlenforschung.at/
Höhlenkund - Landesverein Wien und NiederösterreichInternet: http://www.cave.at
Schaubergwerke in ÖsterreichInternet: http://www.schaubergwerke.at
Young Science - Zentrum für die Zusammenarbeit von Wissenschaft und SchuleInternet: http://www.youngscience.at
© ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
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