Geologe/Geologin Ähnliche Bezeichnung(en): GeowissenschafterIn, ErdwissenschafterIn Berufsbeschreibung Geologinnen und Geologen befassen sich mit der Erforschung der Erde, z. B. Erdschichten, Gesteinsformationen und der Erschließung ihrer Rohstoffe. Zu ihren Aufgabenbereichen zählen die Grundlagenforschung, die Erstellung von geologischen Karten, die Erkundung und Erschließung von neuen Rohstoffen, die Untersuchung von Baugrund und Baugesteinen sowie Standortberatungen bei Tunnel-, Straßen- und Wasserbauprojekten. Geologinnen und Geologen arbeiten bei Forschungseinrichtungen, bei Behörden oder in Unternehmen der Rohstoffgewinnung und des Tiefbaus. Ein Teil ihrer Arbeit findet im Freien statt, zum Teil auch unter anspruchsvollen klimatischen Bedingungen. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Geologinnen und Geologen erforschen den Aufbau und die Entwicklungsgeschichte der Erde. Ihr Forschungsfeld ist die obere Erdkruste mit ihren verschiedenen Gesteinsschichten und Gesteinsformationen. Bei den geologischen Untersuchungen werden jene Vorgänge erfasst, die im Laufe der Erdgeschichte die Zusammensetzung und das Erscheinungsbild der Erdoberfläche verändert haben, z. B. Plattentektonik, Gebirgsverwerfungen, Vulkane, Erdbeben. Geologinnen und Geologen werten ihre Beobachtungen und Messungen aus, interpretieren sie und versuchen auf diese Weise, die Entwicklung der Erde und ihrer Lebewesen nachzuvollziehen. Die Hauptaufgabe von nahezu allen geologischen Tätigkeiten besteht in der Erstellung von geologischen Karten und Plänen, in welche die Messwerte und Untersuchungsdaten systematisch erfasst und eingetragen werden. Die Aufgabenbereiche, in denen Geologinnen und Geologen arbeiten, sind jedoch sehr vielseitig. In der Regel sind sie auf bestimmte Fachzweige der allgemeinen oder angewandten Geologie spezialisiert z. B. auf Mineralogie, Geophysik, Erdölgeologie, Paläontologie. Geologinnen und Geologen im Fachbereich allgemeine oder historische Geologie arbeiten an Forschungsinstituten oder Universitäten und befassen sich z. B. mit Fragen des Aufbaues und der Entstehung der Strukturen der Erdkruste oder mit Fragen der Zusammensetzung, Entstehung und Verbreitung von Gesteinen und Sedimenten. Sie führen Altersbestimmungen an Gesteinen durch und erforschen ihre chemische Zusammensetzung und physikalischen Eigenschaften. Geologinnen und Geologen im Bereich der angewandten Geologie sind vor allem bei der Erkundung und Erschließung von Lagerstätten (z. B. Erdöl, Erdgas, Kohle, Salz) tätig. Bei Bauprojekten im Bereich des Straßen- oder Tunnelbaus prüfen sie die Eigenschaften des geologischen Untergrundes und geben Gutachten ab. Weiters wirken sie bei Maßnahmen zur Grundwassererschließung mit und befassen sich mit Problemen der Grundwasserverschmutzung, Abfallbeseitigung und Endlagerung von radioaktiven Stoffen. Arbeitsmittel Geologinnen und Geologen arbeiten mit unterschiedlichen Messinstrumenten, Gesteinsproben und Bohrkernen. Sie verwenden Laborgeräte, um die Proben zu analysieren, führen Aufzeichnungen, Statistiken und Protokolle und führen mit Computern und entsprechenden Programmen geologische Berechnungen durch (z. B. Größe von Rohstofflagerstätten). Sie lesen und schreiben geologische Gutachten, erstellen und lesen geologische Karten und verwenden dazu Geoinformationssysteme und rechnergestützten Kartenherstellungsverfahren. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte Geologinnen und Geologen arbeiten in Büros und Labors von Forschungseinrichtungen, Bau- und Bergbaubetrieben, Behörden oder Universitäten. Sie sind viel im Freien tätig und dabei unterschiedlichen Witterungsbedingungen ausgesetzt. Sie sind im Team mit BerufskollegInnen und Expertinnen und Experten aus verwandten Forschungsrichtungen z. B. mit GeografInnen tätig und arbeiten mit technischen Fachkräften aus ihrem jeweiligen Spezialisierungsbereich z. B. mit VermessungstechnikerInnen, BergbautechnikerInnen, BautechnikerInnen, BaustatikerInnen oder ErdöltechnikerInnen zusammen. Sie haben außerdem Kontakt zu ihren Auftraggebern und zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick ● ● ● ● ● ● ● ● ● Struktur und Zusammensetzung von Erdschichten erforschen die erdgeschichtliche Entwicklung nach geologischen, physikalischen oder chemischen Prinzipien erklären Gesteine, Gesteinsschichten und Böden untersuchen und beurteilen; aus den Untersuchungsdaten geologische Karten erstellen Lagerstätten von Erdöl, Erdgas, Kohle, Erzen usw. erkunden, beurteilen und erschließen (im Team mit verschiedenen Expertinnen und Experten) Wasser- und Thermalquellen suchen, erschließen und beurteilen Planungs- und Lagerstättenmodelle erarbeiten Gutachtertätigkeiten durchführen: z. B. Baugrunduntersuchungen beim Straßen-, Tunnel-, Brücken- und Deponiebau durchführen; Stellungnahmen erarbeiten fachliche Stellungnahmen, z. B. im Bereich des Umweltschutzes (Umweltverträglichkeitsprüfungen) oder in der Wasserwirtschaft (Grundwassererschließung, Wasserentsorgung und -aufbereitung) erarbeiten Aufgaben im Bereich der universitären Lehre: Lehrveranstaltungen planen und abhalten, Studierende betreuen Unternehmen und Institutionen ● ● ● ● ● ● ● Universitäten und Fachhochschulen geologische Forschungsinstitute Bundesversuchs- und Forschungsanstalten Naturhistorische Museen Bergbaubetriebe Betriebe im Tiefbaubereich (Straßen-, Kraftwerks-, Tunnelbau) Betriebe der Erdöl- und Erdgasgewinnung Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? ● ● gute körperliche Verfassung Witterungsunempfindlichkeit Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? ● ● ● ● ● ● ● Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit Fremdsprachenkenntnisse gute Beobachtungsgabe guter Orientierungssinn interdisziplinäres Denken IT-Anwenderkenntnisse komplexes Denken ● ● ● ● Koordinationsfähigkeit logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit Planungsfähigkeit systematische Arbeitsweise Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? ● ● ● Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit Aufgeschlossenheit Kommunikationsfähigkeit Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? ● ● ● ● ● Belastbarkeit Flexibilität Sicherheitsbewusstsein Umweltbewusstsein Zielstrebigkeit Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? ● ● gepflegtes Erscheinungsbild Reisebereitschaft Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● BergbautechnikerIn ErdöltechnikerIn GeochemikerIn GeografIn GeoinformationstechnikerIn GeophysikerIn GeotechnikerIn MarkscheiderIn MineurIn VermessungstechnikerIn VermessungstechnikerIn (Lehrberuf) Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl): ● ● ● ● ● ● ● ● Geologe/Geologin (Angewandte Geologie) Geologe/Geologin (Hydrotechnik) Geologe/Geologin (Kristallografie, Petrologie) Geologe/Geologin (Mineralogie) Geologe/Geologin (Montangeologie) Geologe/Geologin (Technische Geologie) Geologe/Geologin (Theoretische Geologie) Mineraloge/Mineralogin Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch: a) Reglementiertes Gewerbe: ● Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008) Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe b) Freier Beruf: ● ZiviltechnikerIn (IngenieurkonsulentIn); Voraussetzung dafür ist die Zulassung zur und Ablegung der Ziviltechnikerprüfung (siehe auch den Beruf °ZiviltechnikerIn#) Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: ● ● ● das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: ● ● Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Archäologie-Bund ÖsterreichInternet: http://www.oeab.at Eisenhütte ÖsterreichsInternet: http://www.metallurgie.at Geographie im InternetInternet: http://www.geografie.de/ Geologie ist allesInternet: http://www.geologie-ist-alles.at Geologische BundesanstaltInternet: http://www.geologie.ac.at/ Geophysik im InternetInternet: http://www.geophysik.de/ Höhlenforschung - Landesverein für Höhlenkunde in OberösterreichInternet: http://www.hoehlenforschung.at/ Höhlenkund - Landesverein Wien und NiederösterreichInternet: http://www.cave.at Schaubergwerke in ÖsterreichInternet: http://www.schaubergwerke.at Young Science - Zentrum für die Zusammenarbeit von Wissenschaft und SchuleInternet: http://www.youngscience.at © ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft