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Süssstoffe 207/10 « Ernährung « d-journal Archiv - D-Journal
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Ganz gleich, ob flüssig, in Tablettenform oder zum Streuen: Die nahezu
energiefreien, künstlichen Stoffe helfen beim Kaloriensparen und beim
Management der Kohlenhydrate.
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Aktuelle Artikel:
Können Sie sich noch an Zeiten erinnern, in denen es nur ganz wenige künstlich
gesüsste Produkte gab? Das fällt gar nicht so leicht, denn sie sind aus der
modernen und kalorienreduzierten Küche nicht mehr wegzudenken. Kein
Wunder, denn Saccharin, Cyclamat & Co. sind vielseitig einsetzbar und dabei
gesundheitlich unbedenklich. Sie werden verwendet in zuckerfreien, kalorienund kohlenhydratreduzierten Lebensmitteln, ebenso in alkoholfreien Getränken,
Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Desserts, Süssigkeiten, Obstkonserven,
süss-sauren Konserven, Senf, Saucen und Nahrungsergänzungsmitteln.
Tumortherapie und Diabetes 232/15
Neun Stoffe zugelassen
Ihr Vorteil: Sie sind praktisch kalorienfrei und haben eine vielfach höhere
Süsskraft als Haushaltzucker. Deshalb werden auch nur Mengen im
Milligrammbereich gebraucht, um einen süssen Geschmack wie bei herkömmlich
gezuckerten Produkten zu erreichen. Süssstoffe werden entweder synthetisch
hergestellt oder sind natürliche Verbindungen und zählen zu den
Lebensmittelzusatzstoffen.
Zurzeit sind in der Schweiz folgende Süssstoffe zugelassen: Acesulfam-K, Aspartam, Aspartam-Acesulfam-Salz,
Cyclamat, Neohesperidin DC, Saccharin, Sucralose, Stevia und Thaumatin.
Parodontitis und Diabetes: Gestörte
Unnötig und ungesund?
Keine Hinweise!
Wie heisst es so oft: «Süssstoffe werden immer wieder als ungesund und unnötig dargestellt und tragen deshalb
E-Nummern!» Das ist falsch! E-Nummern sind lediglich eine Auflistung aller Stoffe, die innerhalb der
Europäischen Union als Zusatz in Lebensmitteln vorkommen können, so also auch künstliche Süssstoffe. Bevor
sie als Süssstoffe im Handel oder in Produkten auftauchen, werden sie ausführlich auf ihre gesundheitliche
Unbedenklichkeit hin geprüft.
In der Schweiz werden deren Zulassung und Anwendung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüft und
geregelt. Das Bundesamt für Gesundheit stützt sich dabei auf Daten von internationalen Expertengremien.
Auch wenn ein Süssstoff zugelassen ist, wird er bei Bedarf erneut überprüft. So wurde beispielsweise
mutmasslichen Zusammenhängen nachgegangen zwischen Aspartam und potentiell unerwünschten Wirkungen
wie Kopfschmerzen, Allergien, Epilepsie oder Krebsentstehung.
Im April veröffentlichte die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde/EFSA dazu einen Bericht, in dem noch
einmal von Experten bestätigt wurde, dass Aspartam sicher ist. Es ist nicht notwendig, die jeweils akzeptable
tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) zu ändern.
Unerklärliche Blutzuckerschwankungen
Süssstoffe 232/15
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228/14
08.04.15 16:29
Süssstoffe 207/10 « Ernährung « d-journal Archiv - D-Journal
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Höchstmengen – zum Schutz der Gesundheit
Ganz gleich, ob eine Zeit lang mehr oder weniger Süssstoff und daraus hergestellte Produkte wie Light- oder
Zero-Getränke, Kaugummi und Bonbons konsumiert wurden: Gesundheitlich bedenklich wird das meist nicht
sein. Es sei denn, mit Süssstoff & Co. wird Missbrauch betrieben. Das kann bei Essstörungen wie Bulimie oder
bei demenzkranken Menschen passieren. Zur Bewertung der EU-weit zugelassenen Süssstoffe werden die schon
genannten ADIs angegeben – sie basieren auf Ergebnissen aus Tierexperimenten, in denen über längere Zeit
hohe Dosen des betreffenden Stoffes verabreicht wurden. Die Dosis, bis zu der keine unerwünschten Wirkungen
auftraten, wird durch einen Sicherheitsfaktor, meist 100, geteilt. So ergibt sich der ADI-Wert als die Menge (in
mg/kg Körpergewicht), die täglich lebenslang aufgenommen werden kann, ohne dass unerwünschte Wirkungen
zu erwarten sind. Gelegentliche Überschreitungen des Richtwertes sind dabei unbedenklich und tolerabel. Bei
Verwendung der Süssstoffe in den üblichen Verzehrsmengen werden die ADI-Werte also nicht oder kaum
erreicht, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Geregelt: Was auf der Packung stehen muss
Neben dem Genannten ist in der Schweiz auch die Deklaration auf den Produkten geregelt: Lebensmittel, denen
Süssungsmittel zugegeben wurden, müssen in der Nähe der Sachbezeichnung den Hinweis «mit
Süssungsmittel(n)» tragen. Enthält ein Produkt sowohl Süssstoff als auch Zuckerarten (Einfach- und
Zweifachzucker), lautet die Aufschrift: «mit Zucker und Süssungsmittel(n)». Die verwendeten Süssstoffe finden
sich dann in der Zutatenliste. Bei Süssstoffprodukten gibt bereits die Sachbezeichnung das enthaltene
Süssungsmittel an wie «Tafelsüssstoff auf der Basis von Saccharin».
Auch wenn in Süsspulvern häufig Maltodextrin – ein Kohlenhydrat – enthalten ist, sind sie für Menschen mit
Diabetes geeignet. Die enthaltene Menge an Maltodextrin ist so gering, ebenso die Dosierungsmenge (1 g
entspricht 10 g Zucker) der Süsspulver zum Kochen und Backen, dass keine Beeinflussung des
Blutzuckerspiegels auftritt.
Wer darf Aspartam nicht zu sich nehmen?
Eine kleine Bevölkerungsgruppe mit der Erkrankung Phenylketonurie darf Aspartam nicht aufnehmen. Denn
Aspartam enthält die Aminosäure Phenylalanin. Diese Aminosäure gilt es hier konsequent zu meiden. Deshalb
tragen Produkte und Tafelsüssstoffe mit Aspartam zusätzlich den Hinweis enthält eine Phenylalaninquelle.
Die Süssstoff-Mythen
Süssstoffe wirken appetitanregend!
Vermutet wurde, dass das Hirn – angeregt durch den süssen Geschmack – automatisch eine Insulinausschüttung
im Pankreas auslöst. Doch künstliche Süssstoffe enthalten keinen Zucker. Es kommt also nicht zum Abfall des
Blutzuckerspiegels und damit zu einem verstärkten Hungergefühl. Dieser Mechanismus des angeblichen
zephalischen (hirnbedingten) Insulinreflexes ist und bleibt eine reine Vermutung, es fehlt die biochemische
Erklärung. Genau aus diesem Grund bezweifelt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung diese Theorie.
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Süssstoffe 207/10 « Ernährung « d-journal Archiv - D-Journal
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Mittlerweile ist mehrfach von führenden Wissenschaftlern nachgewiesen worden, dass Süssstoffe keinerlei
Einfluss auf den Blutzuckerspiegel, die Insulinsekretion sowie Hunger und Sättigung haben.
Vor vier Jahren überprüfte eine Forschergruppe in einer zusammenfassenden Auswertung mehrerer Studien über
die Wirkung von Aspartam auf das Körpergewicht und die Energieaufnahme. Den Studienergebnissen zufolge
wurden sowohl Körpergewicht als auch die Energieaufnahme signifikant reduziert. Als Regelmass für Hunger
und Sättigung wird der Blutglukosespiegel angesehen. Es gab keinen Hinweis, dass durch Süssstoffe ein
physiologisch bedingtes Hungergefühl ausgelöst wird.
Süssstoffe werden zur Schweinemast eingesetzt!
Auch das ist eine gern verbreitete These. Künstliche Süssstoffe können und müssen nicht zwingend in der
Ferkelmast zum Einsatz kommen. Den Ferkeln wird damit der Übergang von der Milch zur festen Nahrung
praktisch erleichtert. Denn süsser Geschmack ist nun mal angenehmer als bitter oder sauer.
Ideal bei Diabetes und fürs Kalorienmanagement
Der süsse Geschmack ist praktisch ein angeborenes Bedürfnis. Deshalb haben wir einmal mehr oder weniger
Lust auf etwas Süsses, unabhängig, ob mit oder ohne Diabetes. Dazu bieten sich Süssstoffe als willkommene
Alternative für die schlanke Linie und zur Zahngesundheit geradezu an. Sie verhalten sich stoffwechselneutral,
haben also keine Auswirkung auf den Blutzuckerspiegel und liefern kaum oder keine Kalorien. Sie eignen sich
besonders zum Backen in Kombination mit Zucker, als auch für kalorienarme-, Light- und Zero-Getränke.
Milchprodukte & Co. müssen nicht unbedingt mit Süssstoff ausgewählt werden. Wichtig ist den jeweiligen
Kohlenhydrat-(Zucker-)gehalt dabei zu berücksichtigen.
KM (Aus Diabetetes-Journal, Deutschland, 8/2010
Adaptiert für die Schweiz:
Rita Fricker, dipl. Ernährungsberaterin FH
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08.04.15 16:29
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