Merkblatt zur BHV1-Sanierung - Hessisches Ministerium für Umwelt

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Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Merkblatt zur BHV1-Sanierung
Die Vorgehensweise in der Endphase der BHVI Sanierung ist von den einzelnen
betrieblichen
Gegebenheiten
der
Sanierungsbestände
abhängig.
In
diesem
Zusammenhang spielen z.B. der Grad der Durchseuchung, die Möglichkeiten der
Quarantäne und mögliche wiederkehrende Infektionsgeschehen in den vergangenen
Jahren, eine entscheidende Rolle. Insbesondere die Merzung der Reagenten und ihr
Ersatz durch Zukaufstiere sind ein schwieriger Punkt, da die vorhandenen
Reagenten in der Regel den Bestand nicht geschlossen verlassen und so das Risiko
der Infektion der Zukaufstiere hoch ist. Wenn nur noch wenige Reagenten im
Bestand vorhanden sind, ist die konsequente Beibehaltung
der ergriffenen
Maßnahmen entscheidend.
Im Folgenden werden allgemeine Sanierungsempfehlungen sowie Empfehlungen
zum Zukauf von Tieren gegeben:
Allgemeine Sanierungsempfehlungen
• Bei Reagenten-Kühen sollte jedes Kalb von der Mutter so schnell wie möglich
nach der Geburt getrennt werden. Biestmilch sollte aus einem Kolostrumvorrat
von BHV1-unverdächtigen Tieren verabreicht werden.
• Alle Reagenten-Kühe sollten in einer räumlich (auch lufträumlich) vollständig
getrennten Einheit abkalben und dort in den ersten Tagen nach der Kalbung
verbleiben. Die Abkalbebox für Reagenten darf erst nach Reinigung und
Desinfektion mit BHV1-unverdächtigen Tieren belegt werden.
• Reagenten sollten weder gedeckt noch besamt werden.
Empfehlungen zum Zukauf von Tieren
1. Zukaufstiere erst einstallen, wenn alle Reagenten abgegeben sind.
• Prinzipiell sollten Zukaufstiere erst in die Herde eingestellt werden, nachdem
alle möglichen Reagenten
den Bestand verlassen haben und die
Abschlussuntersuchung mit negativem Ergebnis abgeschlossen ist. Diese
Vorgehensweise bietet höchste Sicherheit auf dem Weg zur angestrebten
BHV1-Freiheit.
• Frühestens 30 Tage nach Abgabe des letzten Reagenten kann die Abschlussuntersuchung veranlasst werden.
• Sollen dennoch Zukaufstiere vor der der ersten Abschlussuntersuchung
eingestellt werden, so stellen bisher nicht bekannte Neureagenten des
Bestandes ein besonders hohes Risiko für die ungeimpften Zukaufstiere dar.
Wenn sich die vorzeitige Einstallung nicht umgehen lässt, müssen die
Zukauftiere in Quarantäne gehalten werden.
2. Eingliederung von Zukaufstieren, während noch Reagenten im Bestand
sind.
• In Beständen mit noch vorhandenen Reagenten dürfen nur gegen BHV1
geimpfte Zukaufstiere eingestallt werden bzw. müssen sofort gegen BHV1
geimpft werden.
• Wegen
höchstem
Risiko
der
Virusausscheidung
müssen
besonders
Reagenten mit Krankheitserscheinungen und Reagenten im Zeitraum der
Abkalbung unbedingt von der Herde separiert werden Futterreste von
Reagenten dürfen nicht an Tiere ohne belastbaren Impfschutz verabreicht
werden.- Ebenso ist eine Behandlung der Reagenten mit Kortison zu
vermeiden, da damit die Virusausscheidung provoziert und die körpereigene
Abwehr unterdrückt wird.
3. Zukaufstiere bereits im Herkunftsbestand impfen (Absprache mit dem für
den Herkunftsbestand zuständigen Amt / Fachdienst für Veterinärwesen)
• Eine bereits abgeschlossene Grundimmunisierung der Zukaufstiere im
Herkunftsbestand,
die
mindestens
2-3
Wochen
zurückliegen
und
abgeschlossen sein sollte, bietet einen deutlich besseren Impfschutz als eine
Impfung, die erst am Zugangstag im Sanierungsbestand beginnt.
• Sofern im Herkunftsbestand Kontakt mit BHV1 ungeimpften Tieren besteht,
sollten die Zukaufstiere zur Grundimmunisierung nicht mit Lebendimpfstoff
geimpft werden, um eine Übertragung von Impfvirus auf nicht geimpfte Tiere
zu verhindern. Der dann zu verwendende Totimpfstoff ist zweimal im Abstand
von 3 bis 5 Wochen zu verabreichen.
• Befinden sich noch geimpfte Tiere in einem BHV1 freien Bestand, muss
darauf geachtet werden, dass die Sammelmilchprobe zur Untersuchung auf
BHV1 keine Milch von geimpften Tieren enthält.
• Vorausgesetzt, die letzte Nachimpfung liegt nicht länger als 6 Monate zurück,
bieten grundimmunisierte und regelmäßig nachgeimpfte Tiere aus BHV1Impfbeständen einen belastbaren Impfschutz.
4. Zukaufstiere im Sanierungsbestand umgehend impfen
• Zukaufstiere ohne Impfschutz oder mit unklarem Impfstatus müssen innerhalb
der ersten 24 Stunden nach Zugang mit einem BHV1-Lebendimpfstoff
nachgeimpft werden, wenn sie in einen Bestand mit noch vorhandenen
Reagenten zugestallt werden.
• Eine räumlich getrennte Aufstallung und Fütterung bis zum Abschluss der
Grundimmunisierung und Entstehung eines belastbaren Immunschutzes wird
dringend empfohlen, um das Infektionsrisiko zu verringern.
5. Ausmerzung von Reagenten (gE positiv)
• Für die Ausmerzung von Reagenten gewährt die Hessische Tierseuchenkasse
(HTSK) eine Beihilfe in Höhe von 300 € je Reagent. Voraussetzung dafür ist,
dass alle Reagenten im Bestand bis zum 30.06.2015 ausgemerzt werden
und der Betrieb bis spätestens 31.12.2015 BHV 1 frei ist.
• Wenn eine vollständige Ausmerzung der Reagenten
nicht
bis zum
30.06.2015 erfolgt ist, wird keine Ausmerzungsbeihilfe gewährt.
• Das Risiko einer Neuinfektion insbesondere über die oder bei den
Zukaufstieren muss der Tierhalter tragen.
• Darüber hinaus bieten die zuständigen Ämter und Fachdienste für
Veterinärwesen der Landkreise in Hessen und der Tiergesundheitsdienst
jederzeit ihre fachliche Unterstützung für die betroffenen Betriebe an.
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