Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Merkblatt zur BHV1-Sanierung Die Vorgehensweise in der Endphase der BHVI Sanierung ist von den einzelnen betrieblichen Gegebenheiten der Sanierungsbestände abhängig. In diesem Zusammenhang spielen z.B. der Grad der Durchseuchung, die Möglichkeiten der Quarantäne und mögliche wiederkehrende Infektionsgeschehen in den vergangenen Jahren, eine entscheidende Rolle. Insbesondere die Merzung der Reagenten und ihr Ersatz durch Zukaufstiere sind ein schwieriger Punkt, da die vorhandenen Reagenten in der Regel den Bestand nicht geschlossen verlassen und so das Risiko der Infektion der Zukaufstiere hoch ist. Wenn nur noch wenige Reagenten im Bestand vorhanden sind, ist die konsequente Beibehaltung der ergriffenen Maßnahmen entscheidend. Im Folgenden werden allgemeine Sanierungsempfehlungen sowie Empfehlungen zum Zukauf von Tieren gegeben: Allgemeine Sanierungsempfehlungen • Bei Reagenten-Kühen sollte jedes Kalb von der Mutter so schnell wie möglich nach der Geburt getrennt werden. Biestmilch sollte aus einem Kolostrumvorrat von BHV1-unverdächtigen Tieren verabreicht werden. • Alle Reagenten-Kühe sollten in einer räumlich (auch lufträumlich) vollständig getrennten Einheit abkalben und dort in den ersten Tagen nach der Kalbung verbleiben. Die Abkalbebox für Reagenten darf erst nach Reinigung und Desinfektion mit BHV1-unverdächtigen Tieren belegt werden. • Reagenten sollten weder gedeckt noch besamt werden. Empfehlungen zum Zukauf von Tieren 1. Zukaufstiere erst einstallen, wenn alle Reagenten abgegeben sind. • Prinzipiell sollten Zukaufstiere erst in die Herde eingestellt werden, nachdem alle möglichen Reagenten den Bestand verlassen haben und die Abschlussuntersuchung mit negativem Ergebnis abgeschlossen ist. Diese Vorgehensweise bietet höchste Sicherheit auf dem Weg zur angestrebten BHV1-Freiheit. • Frühestens 30 Tage nach Abgabe des letzten Reagenten kann die Abschlussuntersuchung veranlasst werden. • Sollen dennoch Zukaufstiere vor der der ersten Abschlussuntersuchung eingestellt werden, so stellen bisher nicht bekannte Neureagenten des Bestandes ein besonders hohes Risiko für die ungeimpften Zukaufstiere dar. Wenn sich die vorzeitige Einstallung nicht umgehen lässt, müssen die Zukauftiere in Quarantäne gehalten werden. 2. Eingliederung von Zukaufstieren, während noch Reagenten im Bestand sind. • In Beständen mit noch vorhandenen Reagenten dürfen nur gegen BHV1 geimpfte Zukaufstiere eingestallt werden bzw. müssen sofort gegen BHV1 geimpft werden. • Wegen höchstem Risiko der Virusausscheidung müssen besonders Reagenten mit Krankheitserscheinungen und Reagenten im Zeitraum der Abkalbung unbedingt von der Herde separiert werden Futterreste von Reagenten dürfen nicht an Tiere ohne belastbaren Impfschutz verabreicht werden.- Ebenso ist eine Behandlung der Reagenten mit Kortison zu vermeiden, da damit die Virusausscheidung provoziert und die körpereigene Abwehr unterdrückt wird. 3. Zukaufstiere bereits im Herkunftsbestand impfen (Absprache mit dem für den Herkunftsbestand zuständigen Amt / Fachdienst für Veterinärwesen) • Eine bereits abgeschlossene Grundimmunisierung der Zukaufstiere im Herkunftsbestand, die mindestens 2-3 Wochen zurückliegen und abgeschlossen sein sollte, bietet einen deutlich besseren Impfschutz als eine Impfung, die erst am Zugangstag im Sanierungsbestand beginnt. • Sofern im Herkunftsbestand Kontakt mit BHV1 ungeimpften Tieren besteht, sollten die Zukaufstiere zur Grundimmunisierung nicht mit Lebendimpfstoff geimpft werden, um eine Übertragung von Impfvirus auf nicht geimpfte Tiere zu verhindern. Der dann zu verwendende Totimpfstoff ist zweimal im Abstand von 3 bis 5 Wochen zu verabreichen. • Befinden sich noch geimpfte Tiere in einem BHV1 freien Bestand, muss darauf geachtet werden, dass die Sammelmilchprobe zur Untersuchung auf BHV1 keine Milch von geimpften Tieren enthält. • Vorausgesetzt, die letzte Nachimpfung liegt nicht länger als 6 Monate zurück, bieten grundimmunisierte und regelmäßig nachgeimpfte Tiere aus BHV1Impfbeständen einen belastbaren Impfschutz. 4. Zukaufstiere im Sanierungsbestand umgehend impfen • Zukaufstiere ohne Impfschutz oder mit unklarem Impfstatus müssen innerhalb der ersten 24 Stunden nach Zugang mit einem BHV1-Lebendimpfstoff nachgeimpft werden, wenn sie in einen Bestand mit noch vorhandenen Reagenten zugestallt werden. • Eine räumlich getrennte Aufstallung und Fütterung bis zum Abschluss der Grundimmunisierung und Entstehung eines belastbaren Immunschutzes wird dringend empfohlen, um das Infektionsrisiko zu verringern. 5. Ausmerzung von Reagenten (gE positiv) • Für die Ausmerzung von Reagenten gewährt die Hessische Tierseuchenkasse (HTSK) eine Beihilfe in Höhe von 300 € je Reagent. Voraussetzung dafür ist, dass alle Reagenten im Bestand bis zum 30.06.2015 ausgemerzt werden und der Betrieb bis spätestens 31.12.2015 BHV 1 frei ist. • Wenn eine vollständige Ausmerzung der Reagenten nicht bis zum 30.06.2015 erfolgt ist, wird keine Ausmerzungsbeihilfe gewährt. • Das Risiko einer Neuinfektion insbesondere über die oder bei den Zukaufstieren muss der Tierhalter tragen. • Darüber hinaus bieten die zuständigen Ämter und Fachdienste für Veterinärwesen der Landkreise in Hessen und der Tiergesundheitsdienst jederzeit ihre fachliche Unterstützung für die betroffenen Betriebe an.