Patientendaten Name: .................................................... Vorname: ............................................... Geburtsdatum:........................................ Station: .................................................. Einverständniserklärung zur intrakardialen elektrophysiologischen Untersuchung und Katheterablationsbehandlung A. Elektrophysiologische Untersuchung Information über die intrakardiale elektrophysiologische Untersuchung (EPU) Es handelt sich bei dieser Untersuchung um eine diagnostische Maßnahme, mit der Störungen der Erregungsbildung und Erregungsleitung des Herzens festgestellt werden können. Solche Funktionsstörungen werden aufgrund Ihrer Beschwerden (Herzunregelmäßigkeiten, Herzrasen, Schwindelanfälle, Bewusstlosigkeit oder auch Zustand nach Wiederbelebung) vermutet. Bei wenigen Patienten wird eine solche Untersuchung auch dann durchgeführt, wenn obige Beschwerden noch nicht aufgetreten sind. Dann sind in aller Regel bedeutsame Herzrhythmusstörungen aus anderen Untersuchungen, z. B. dem Langzeit-Ekg, bekannt. Zur Untersuchung werden 2 bis 3 Elektrodenkatheter in verschiedenen Positionen des Herzens platziert. Dazu wird die rechte (selten linke) Leistenregion örtlich betäubt, die dort verlaufenden Gefäße (Vene und eventuell auch Arterie) punktiert. Nach Einführen von sog. Schleusen können die Katheter zum Herzen vorgeschoben werden, wobei zur Platzierung eine Röntgendurchleuchtung angewandt wird. Immer häufiger untersuchen und behandeln wir auch Herzrhythmusstörungen, deren Ursprung in der linken Herzvorkammer liegt. Hierzu wird meistens der Zugang durch die Vorhofscheidewand gewählt, die unter Kontrolle über eine echokardiokardiographische Sonde in der Speiseröhre (TEE, siehe entsprechende Aufklärung) durchstochen wird. Wenn in der Vorgeschichte Anfälle von Herzrasen aufgetreten sind, wird im Rahmen der Untersuchung versucht, das Herzrasen erneut auszulösen, um eine genaue Diagnose zu stellen. In den meisten Fällen wird im Anschluss an die elektrophysiologische Untersuchung die Katheterablationsbehandlung angeschlossen (s. unten). Komplikationsmöglichkeiten: Universitäts-Herzzentrum Freiburg · Bad Krozingen GmbH Südring 15 79189 Bad Krozingen Telefon +49 7633 402-0 Telefax +49 7633 402-9909 www.universitaets-herzzentrum.de Träger: Universitätsklinikum Freiburg AöR Benedikt Kreutz Rehabiltationszentrum für Herz- und Kreislaufkranke Bad Krozingen e.V. Aufsichtsrat: Clemens Benz (Vorsitzender) Geschäftsführung: Ärztlicher Direktor Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Rüdiger Siewert Kaufmännischer Direktor Bernd Sahner Amtsgericht: Freiburg im Breisgau HRB 707318 Sitz der Gesellschaft: Freiburg IK 260833450 UST-ID-Nr.: DE279721109 UHZ00111 01/2011 (1) • Trotz örtlicher Betäubung kann es zu Schmerzen im Bereich der Punktionsstelle kommen. Diese lassen sich durch erneutes Einspritzen von Betäubungsmittel beseitigen. • Durch die Punktion der Venen in der Leiste, über die die Elektroden-Katheter zum Herzen vorgeführt werden, sind folgende, seltene Komplikationen möglich: Blutgerinnselbildung (Thrombose) - Embolie - Venenentzündung - Infektion Erwähnen Sie während des Aufklärungsgespräches unbedingt, wenn es früher bei Ihnen schon einmal zu einer Thrombose im Bereich der Beine oder des Beckens gekommen ist. • Bluterguss, Nachblutung, Gefäßverletzung, Gefäßverschluss, Nervenverletzung im Bereich der Punktionsstelle. Ein Bluterguss ist relativ häufig, ein operativer Eingriff ist wegen einer Gefäßverletzung selten notwendig. • Perforation des Herzmuskels mit Einblutung in den Herzbeutel (Perikarderguss, Perikardtamponade). Diese Komplikation ist bei der rein diagnostischen EPU selten. Bei den seit 1975 am Herz-Zentrum Bad Krozingen durchgeführten elektrophysiologischen Untersuchungen (> 15.000) kam es zu keinem tödlichen Zwischenfall. Zur Verhinderung einer Thrombose oder Embolie wird während der Untersuchung im Regelfall Heparin gegeben. B. Katheterablationsbehandlung Information über die Katheterablation mit Hochfrequenzstrom Im Anschluss an die exakte Erstellung der Diagnose durch die elektrophysiologische Untersuchung kann bei Ihnen eine Katheterablation durchgeführt werden. Die am häufigsten benutzte Energie ist Hochfrequenzstrom (Frequenz 300 bis 500 kHz, Leistung meistens 20 bis 50 Watt), der zur Erhitzung der Elektrodenspitze führt und so das für die Herzrhythmusstörungen verantwortliche Gewebe verödet. Nach der Verödungsbehandlung wird getestet, ob die Herzrhythmusstörungen - in der Regel Herzrasen - noch auftreten können. Neue Energieformen sind in der Entwicklung. Bei einem Teil der Fälle benutzen wir statt Hochfrequenzenergie Kälte (bis -80 Grad) zur gezielten Verödung (Kryotherapie). Die Behandlung ist in der Regel schmerzlos, nur selten kommt es zu einem leichten Druck oder Brennen. Im Falle von Schmerzen kann Ihnen vom behandelnden Arzt bzw. der Schwester/Pfleger ein Beruhigungs- und/oder Schmerzmittel gegeben werden. Die Katheterablationsbehandlung wird vor allem bei folgenden Herzrhythmusstörungen angewandt: AV-Knoten-Tachykardien (> 3.500 Patienten bis 31.10.2010): Es gelingt bei fast 100 % der Patienten, die AV-Knoten-Eigenschaften so zu verändern, dass Herzrasen durch AV-Knoten-Tachykardien nicht mehr entstehen kann. Als bedeutsame Komplikationsmöglichkeit ist das Auftreten eines totalen Herzblocks zu nennen, was - wenn der Herzblock im weiteren Verlauf bestehen bleibt - eine Schrittmacher-Implantation erforderlich macht. Das Risiko ist jedoch klein (< 0,5 %). WPW-Syndrom: Beim WPW-Syndrom liegt eine zusätzliche elektrisch leitende Verbindung zwischen Vor- und Hauptkammer vor, die dann gezielt verödet werden kann. Nur bei einem Teil der Patienten ist das WPW-Syndrom schon im normalen Ruhe-Ekg erkennbar. Bisher wurden ca. 1.500 Patienten mit offenem oder verborgenem WPW-Syndrom behandelt; die Erfolgsquote liegt bei 98 %. Risiken hinsichtlich der Notwendigkeit einer Schrittmacher-Implantation bestehen beim WPW-Syndrom nur bei den (seltenen) Fällen, bei denen die zusätzliche Leitungsbahn in der Nähe des Reizleitungssystems (AV-Knoten, His-Bündel) liegt. Vorhofflattern: Beim „typischen“ Vorhofflattern läuft die elektrische Erregungswelle durch eine kritische Engstelle im Bereich der rechten Herzvorkammer. Wird diese Engstelle (der sog. „Isthmus“: Isthmusablation) verödet, kann Vorhofflattern nicht mehr auftreten. „Atypische“ Flatterkreise können sowohl im rechten als auch im linken Vorhof entstehen. Durch den Einsatz neuer dreidimensionaler elektro-anatomischer Untersuchungsverfahren haben sich auch bei ungewöhnlichen Erregungskreisen die Erfolgschancen deutlich erhöht (Heilungschance ca. 80 %). Im Zusammenhang mit bisher ca. 2.100 durchgeführten Isthmusablationen kam es zu folgenden besonderen seltenen Komplikationen: AV-Block 3. Grades mit der Notwendigkeit einer Schrittmacherimplantation (2 mal) und Herzinfarkt (1 mal). UHZ00111 01/2011 (2) Vorhoftachykardien: Der Ursprung dieser Rhythmusstörungen kann in der rechten oder linken Herzvorkammer liegen. Der Erfolg der Verödungstherapie liegt bei über 70 %. Im Vergleich zu den oben besprochenen Indikationen sind Ablationsbehandlungen bei Vorhoftachykardien seltener (bisher ca. 800 Patienten). Vorhofflimmern: Ablationsverfahren bei Vorhofflimmern sind seit 1998 in einer ständigen Weiterentwicklung. Hierüber informiert Sie ein besonderes Informations- und Aufklärungsblatt. Ablation des AV-Knotens bzw. des His-Bündels bei Vorhofflimmern: Hierdurch wird verhindert, dass im Falle von anfallsartigem oder auch ständigem Herzrasen mit Ursprung in den Vorkammern (s. o.) auch die Hauptkammern zu schnell und unregelmäßig schlagen. Als Vorbereitung für diese Ablationsbehandlung ist Ihnen bereits zuvor ein Herzschrittmacher implantiert worden. Damals wurden Sie schon ausführlich über die Behandlungsmöglichkeiten Ihrer Herzrhythmusstörungen aufgeklärt. Diese Behandlung bietet sich besonders an, wenn aus anderen Gründen bereits eine Herzschrittmacherimplantation durchgeführt worden ist. Kammertachykardien: Kammertachykardien kommen meistens im Zusammenhang mit einer schweren Herzerkrankung, z. B. nach Herzinfarkt oder bei einer Herzmuskelschädigung anderer Ursache vor. In den meisten Fällen wird dann von einer Katheter-Ablationsbehandlung als erste Therapiemaßnahme abgeraten und stattdessen der Implantation eines automatischen Kardioverters/Defibrillators (ICD) in Kombination einer medikamentösen Therapie der Vorzug gegeben. Treten trotzdem häufige Kammertachykardien auf, so ist dies eine gute Indikation zur Katheter-Ablation. Im Falle von Kammertachykardien oder häufigen Extrasystolen ohne schwere Herzmuskelschädigung („idiopathische Kammertachykardien“) kann jedoch in einem hohen Prozentsatz (über 80 %) die Neigung zu diesen Herzrhythmusstörungen durch gezielte Verödung ihres Ursprungs in der rechten oder der linken Herzkammer verhindert werden. Im Vergleich zu den supraventrikulären Tachykardien sind Kammertachykardien bei Herzgesunden jedoch selten (ca. 500 Patienten bis Oktober 2010). Risiken der Katheter-Ablationsbehandlung Auf Komplikationen, die bei den häufigsten Indikationen zur Katheterablation aufgetreten sind, wurde oben schon eingegangen. Auf folgende Risiken sei noch einmal ausdrücklich hingewiesen, auch wenn sie selten auftreten: • Embolie: Bei Katheter-Manipulation im Bereich der arteriellen Gefäße, der linken Herzkammer oder des linken Herzvorhofs können sich Gerinnsel bilden, die - falls sie sich lösen - z. B. ins Gehirn abgeschwemmt werden können. In aller Regel handelt es sich dabei um kleine Embolien, und die durch sie bedingten neurologischen Ausfälle wie Sehstörungen sind nur vorübergehend und bilden sich meist vollständig zurück. Zur Vermeidung einer Embolie wird während und nach der Untersuchung bzw. Behandlung - wenn notwendig -eine Blutverdünnung mittels Heparin durchgeführt. Eventuell wird zusätzlich Aspirin® für einige Wochen verordnet. • Todesfälle: Einzelne Komplikationen mit tödlichem Ausgang (meistens durch Verletzung des Herzmuskels oder eines großen Herzgefäßes) sind in der Literatur mitgeteilt worden. In großen internationalen Sammelstatistiken wird das Risiko mit ca. 2 auf 10.000 angegeben. In unserem Zentrum trat bisher ein Todesfall als Folge einer Ablationsbehandlung bei Vorhofflattern mit Herzbeuteleinblutung auf. • Strahlenbelastung: Das Ausmaß der Strahlenbelastung ist im Einzelfall sehr unterschiedlich und hängt zum einen von der zu untersuchenden bzw. zu behandelnden Herzrhythmusstörung ab, zum anderen auch von patientenbezogenen Bedingungen: So ist die Belastung mit Röntgenstrahlen im Falle eines vorliegenden Übergewichtes erheblich höher als bei Normalgewicht. Durch die zunehmende Erfahrung bei der Durchführung elektrophysiologischer Untersuchungen und KatheterAblationsbehandlungen konnte die Durchleuchtungszeit in den vergangenen Jahren immer weiter reduziert werden. Durchleuchtungszeiten über 30 Minuten sind bei den häufigsten Indikationen (AV-Knoten-Tachykardie, WPW-Syndrom) heute selten geworden. Das Risiko, durch die behandlungsbedingte Röntgenstrahlung eine bösartige Erkrankung im weiteren Verlauf zu entwickeln, ist gering (ca. 1 % des Spontanrisikos), wobei hierbei auch das Alter eine wichtige Rolle spielt: Kinder und Jugendliche tragen hier ein größeres Risiko, als Patienten im höheren Lebensalter. UHZ00111 01/2011 (3) Die Inbetriebnahme zweier neuer elektrophysiologogischer Labors mit modernster Röntgentechnologie im Jahre 2004 hat zu einer Reduktion der Strahlenbelastung geführt. Komplikationen (Einzelfälle): Herzbeutelerguss ohne hämodynamische Auswirkung, Herzbeuteltamponade mit der Notwendigkeit der Entlastung mittels Punktion oder Operation, Verletzung der Beckenarterie/Hauptschlagader (Dissektion), AV-Fistel/Aneurysma falsum, flüchtige Durchblutungsstörungen des Gehirns mit Rückbildung der Symptomatik innerhalb 24 Stunden, Schlaganfall, neue Undichtigheit der Aortenklappe (Aorteninsuffizienz), Verletzungen der Herzkranzgefäße. Bis zum 31.10.2010 wurden am Herz-Zentrum Bad Krozingen > 9.500 Ablationsbehandlungen durchgeführt. Geplante Intervention: O EPU O Ablation Ergänzende Fragen/Notizen zum Aufklärungsgespräch: Erklärung des Patienten nach dem Aufklärungsgespräch mit dem Arzt: Frau / Herr Dr. ..................................... hat mit mir heute anhand der Hinweise in diesem Merkblatt ein Aufklärungsgespräch geführt, bei dem ich alle mich interessierenden Fragen stellen konnte. Ich willige hiermit in die vorgeschlagene Untersuchung und gegebenenfalls in die Behandlung ein. Notwendig werdende Neben- und Folgeeingriffe finden meine Zustimmung. .................................................. Unterschrift des Patienten bzw. Sorgeberechtigten .................................................. Unterschrift des Arztes Die unterschriebene Einverständniserklärung verbleibt in der Krankengeschichte der Klinik UHZ00111 01/2011 (4) Datum: ...........................