Vortragsfolien: Artenschutz an Gebäuden

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Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Artenschutz an
Gebäuden
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Inhalt
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Einleitung
Gesetzesgrundlage
Gebäudebewohnende Tierarten – welche gibt es?
Gebäudebewohnende Tierarten – wann betroffen?
Klima- und Artenschutz Hand in Hand
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Einleitung
• Wärmesanierung ist großes Thema
• Förderung energetische Sanierung durch KfW seit ca. 12-15 Jahren
• energetische Sanierung soll verdoppelt werden (Zielerreichung der
Bundesregierung)
• Wir finden "gut so!“
• Klima.Schutz.Aktion Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes Offenbach also seit
2010
• Die Energiesparinitiative Offenbach wurde 2003 gegründet.
• Energetische Sanierungen und Energieberatung standen als Themen immer im
Vordergrund
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Einleitung
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Artenschutz ist bisher noch kein Thema.
Zerstörung geschieht oft unwissentlich und unbemerkt.
Heimliche Untermieter haben selten eine Lobby.
Aber: Ein Miteinander ist sehr wohl möglich.
Aufklärung ist wichtig!
1. Erhalt bestehender Nist- und Lebensstätten
2. zusätzliche Quartiere bei Modernisierung und Neubau
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Einleitung
Gebäudebewohnende Tierarten
• Als Ersatz für verloren gegangene Biotope nutzen
gebäudebewohnende Tierarten jetzt Gebäude als "Kunstfelsen"
berggeist007 / pixelio.de
:tino / pixelio.de
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Einleitung
Gebäudebewohnende Tierarten
• altes Mauerwerk, Hohlräume und Nischen als Fortpflanzungs- oder Aufenthaltsplätze
Hartmut910 / pixelio.de
Harry Hautumm / pixelio.de
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Gesetzesgrundlage
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?
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Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten,
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten
nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder
ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören.
Die streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten
dürfen außerdem während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,
Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht
erheblich gestört werden.
Ebenso ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
der besonders geschützten Tierarten aus der Natur zu
entnehmen, zu beschädigen oder gar zu zerstören.
Lupo / pixelio.de
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Gesetzesgrundlage
Was sind Lebensstätten von Tierarten?
 Niststätten werden zur Aufzucht von Jungen benutzt.
 Wohnstätten sind Orte, an denen sich die Tiere zum Ruhen
und Schlafen regelmäßig einfinden oder ihren sonstigen
Aufenthaltsort haben.
 Zufluchtsstätten sind Bereiche, in denen sich die Tiere
regelmäßig bei Gefahr zurückziehen
 ein Tier hat zumeist nur eine Nist- oder Brutstätte, kann
jedoch über mehrere Wohn- oder Zufluchtsstätten verfügen
 Wenn Tiere diese Stätten wiederkehrend nutzen, sind
diese Stätten auch bei Abwesenheit des Tieres
geschützt!
Lupo / pixelio.de
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Gesetzesgrundlage
Welche Pflichten obliegen der Bauherrschaft?
 Überprüfung werden artenschutzrechtliche Belange durch ihr
Bauvorhaben beeinträchtigt
 Ausnahmegenehmigung wenn von der Maßnahme
besonders oder streng geschützte Arten betroffen sind
 Einbindung
der
Unteren
Naturschutzbehörde
Diese ist kein Verhinderer! Bei frühzeitiger Einbindung
konnte bisher immer eine Lösung gefunden werden
 Beseitigen der Lebensstätten besonders geschützter Arten
ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung stellt eine
Ordnungswidrigkeit nach § 69 BNatSchG dar, die mit einer
Geldbuße geahndet werden kann.
Lupo / pixelio.de
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Gebäudebewohnende Tierarten – welche gibt es?
Mauersegler (Apus apus)
• Kennzeichen: viel größer als Schwalben, braun, sichelförmige
Silhouette, Ruf „srriiirr-srriiirr-srriiirr“
• Nahrung: ausschließlich Insekten und Spinnentiere die sie im
Flug fangen (reduzieren Plagegeister wie z.B. Mücken enorm!)
• Nest: Höhlenbrüter an Gebäuden und Felsen
• Entwicklungszeit: 18-25 Tage Brutzeit; 37-56 Tage
Nestlingsdauer
• Wanderungen: Heimzug ab Anfang Mai, Wegzug ab Mitte Juli
bis Anfang August
• Gefährdung: Hauptsächlich durch die Zerstörung von
Nistmöglichkeiten durch bauliche Veränderungen
Bild: Wikipedia (Keta)
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Gebäudebewohnende Tierarten – welche gibt es?
Zwergfledermaus
• Kleinste europäische Fledermausart (max. 5 cm)
• Nahrung: Mücken, Fliegen, Falter und andere flugfähige Insekten
• Wochenstuben (Weibchen): von Ende April bis Mitte August, zwischen 10 und 50
Tiere, Spaltenquartiere wie Verkleidungen, Rollladenkästen, hinter
Giebelverschalungen, meist in der Nähe von Gewässern
• Winterquartiere: Keller, Höhlen, Spalten z.B. zwischen Innenwand und Ziegel,
hinter Gemälden und Wandschränken
• Sommerquartiere (v.a. Männchen): An und in Gebäuden, Wandverkleidungen,
Rollläden
• Ortstreue: Über Jahre werden die gleichen Quartiere genutzt
• Gefährdung: Verlust oder Entwertung von Gebäude(winter)quartieren durch
Umnutzung oder Beseitigung von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten;
Bild: Wikipedia (Barracuda1983)
Schließung von Dachböden und Kirchtürmen
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Gebäudebewohnende Tierarten – welche gibt es?
Weitere Arten
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Hausperling
Schwalben
Turmfalke
Dohle
Schleiereule
Waldkauz
Insekten
(vor allem Bienen und Hornissen)
Bilder: Wikipedia
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Gebäudebewohnende Tierarten – wann betroffen?
Dachbodenausbau/Umnutzung von Scheunen: Hornissen, Fledermäuse, Schleiereule,
Mauersegler, Rauch- und Mehlschwalbe, Ringeltaube, Turmfalken (Mauernischen), selten
Dohlen.
Fassadenrenovierung/Wärmedämmung: Fledermäuse, Hornissen, Hummeln, Mauersegler,
Schwalben, Haussperling, Hausrotschwanz, Turmfalke (Mauernischen), Ringeltaube
Abriss: Nistplätze für Mauersegler, Schwalben, Lebensstätten von Fledermäusen
Roden von Höhlenbäumen, Gebüschen, Hecken: Fledermäuse, Spechte, Gartenrotschwanz,
sowie alle Kleinvogelarten (Amsel, Drossel, Fink, Rotkehlchen)
RainerSturm_pixelio.de
RainerSturm_pixelio.de
Rudolpho Duba_pixelio.de
Paul-Georg Meister_
pixelio.de
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Gebäudebewohnende Tierarten – wann betroffen?
Woran lassen sich Vorkommen dieser Tierarten erkennen?
• Erkennbare Nester an oder in Dächern, Fassaden, Türmen, Schornsteinen
• Einflug-/Abflugverhalten von Vögeln u. Fledermäusen, v.a. in den
Dämmerungsstunden
• Lautes Rufen von Vögeln
• Kotreste, Gewölle oder Federn in Dachräumen, Scheunen, Kellern usw.
• Erkennbare Baumhöhlen
• Besonnte vegetationsarme bzw. -freie Flächen (Schotter, Sand, Böschungen,
Brachen)
• Hängende Fledermäuse in Winter- und Sommerquartieren
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Gebäudebewohnende Tierarten – wann betroffen?
Haussperling
Fledermauskot
Fledermaus
in Spalte
Quelle: BUND (Hrsg .) (2011): Wärmesanierung und Artenschutz an Gebäuden, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e .V . (BUND), Hannover
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Gebäudebewohnende Tierarten – wann betroffen?
Vermutlich Mauersegler
Haussperling
Quelle: BUND (Hrsg .) (2011): Wärmesanierung und Artenschutz an Gebäuden, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e .V . (BUND), Hannover
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Klima- und Artenschutz Hand in Hand
Beispiele
Quelle: BUND (Hrsg .) (2011): Wärmesanierung und Artenschutz an Gebäuden, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e .V . (BUND), Hannover
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Klima- und Artenschutz Hand in Hand
Beispiele
Quelle: BUND (Hrsg .) (2011): Wärmesanierung und Artenschutz an Gebäuden, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e .V . (BUND), Hannover
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Im Rahmen der energetischen
Sanierungsmaßnahmen an einem
Mehrfamilienhaus mussten die
vorhandenen Nistplätze im Dachstuhl
weichen und nach Abschluss der
Baumaßnahmen durch Nistkästen an
der Außenfassade ersetzt werden.
Die gute Zusammenarbeit zwischen
Bauherr/Architekt und der
Naturschutzbehörde war für beide
Seiten positiv und soll als Beispiel für
zukünftige derartige Bauvorhaben
genutzt werden.
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Informationen zum Weitergeben
Bauherrenmerkblatt und
Artenschutzflyer der Unteren
Naturschutzbehörde Offenbach
Broschüre vom BUND
Hannover
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
Vielen Dank!
Quelle: Fotolia, Mauersegler_Fotolia_26350448
Stadt Offenbach am Main
Oktober 2016
Daniel Engelhard
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