Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz Artenschutz an Gebäuden Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Inhalt • • • • • Einleitung Gesetzesgrundlage Gebäudebewohnende Tierarten – welche gibt es? Gebäudebewohnende Tierarten – wann betroffen? Klima- und Artenschutz Hand in Hand Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Einleitung • Wärmesanierung ist großes Thema • Förderung energetische Sanierung durch KfW seit ca. 12-15 Jahren • energetische Sanierung soll verdoppelt werden (Zielerreichung der Bundesregierung) • Wir finden "gut so!“ • Klima.Schutz.Aktion Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes Offenbach also seit 2010 • Die Energiesparinitiative Offenbach wurde 2003 gegründet. • Energetische Sanierungen und Energieberatung standen als Themen immer im Vordergrund Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Einleitung • • • • • • • Artenschutz ist bisher noch kein Thema. Zerstörung geschieht oft unwissentlich und unbemerkt. Heimliche Untermieter haben selten eine Lobby. Aber: Ein Miteinander ist sehr wohl möglich. Aufklärung ist wichtig! 1. Erhalt bestehender Nist- und Lebensstätten 2. zusätzliche Quartiere bei Modernisierung und Neubau Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Einleitung Gebäudebewohnende Tierarten • Als Ersatz für verloren gegangene Biotope nutzen gebäudebewohnende Tierarten jetzt Gebäude als "Kunstfelsen" berggeist007 / pixelio.de :tino / pixelio.de Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Einleitung Gebäudebewohnende Tierarten • altes Mauerwerk, Hohlräume und Nischen als Fortpflanzungs- oder Aufenthaltsplätze Hartmut910 / pixelio.de Harry Hautumm / pixelio.de Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Gesetzesgrundlage Welche gesetzlichen Grundlagen gelten? Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Die streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten dürfen außerdem während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich gestört werden. Ebenso ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der besonders geschützten Tierarten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder gar zu zerstören. Lupo / pixelio.de Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Gesetzesgrundlage Was sind Lebensstätten von Tierarten? Niststätten werden zur Aufzucht von Jungen benutzt. Wohnstätten sind Orte, an denen sich die Tiere zum Ruhen und Schlafen regelmäßig einfinden oder ihren sonstigen Aufenthaltsort haben. Zufluchtsstätten sind Bereiche, in denen sich die Tiere regelmäßig bei Gefahr zurückziehen ein Tier hat zumeist nur eine Nist- oder Brutstätte, kann jedoch über mehrere Wohn- oder Zufluchtsstätten verfügen Wenn Tiere diese Stätten wiederkehrend nutzen, sind diese Stätten auch bei Abwesenheit des Tieres geschützt! Lupo / pixelio.de Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Gesetzesgrundlage Welche Pflichten obliegen der Bauherrschaft? Überprüfung werden artenschutzrechtliche Belange durch ihr Bauvorhaben beeinträchtigt Ausnahmegenehmigung wenn von der Maßnahme besonders oder streng geschützte Arten betroffen sind Einbindung der Unteren Naturschutzbehörde Diese ist kein Verhinderer! Bei frühzeitiger Einbindung konnte bisher immer eine Lösung gefunden werden Beseitigen der Lebensstätten besonders geschützter Arten ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 BNatSchG dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Lupo / pixelio.de Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Gebäudebewohnende Tierarten – welche gibt es? Mauersegler (Apus apus) • Kennzeichen: viel größer als Schwalben, braun, sichelförmige Silhouette, Ruf „srriiirr-srriiirr-srriiirr“ • Nahrung: ausschließlich Insekten und Spinnentiere die sie im Flug fangen (reduzieren Plagegeister wie z.B. Mücken enorm!) • Nest: Höhlenbrüter an Gebäuden und Felsen • Entwicklungszeit: 18-25 Tage Brutzeit; 37-56 Tage Nestlingsdauer • Wanderungen: Heimzug ab Anfang Mai, Wegzug ab Mitte Juli bis Anfang August • Gefährdung: Hauptsächlich durch die Zerstörung von Nistmöglichkeiten durch bauliche Veränderungen Bild: Wikipedia (Keta) Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Gebäudebewohnende Tierarten – welche gibt es? Zwergfledermaus • Kleinste europäische Fledermausart (max. 5 cm) • Nahrung: Mücken, Fliegen, Falter und andere flugfähige Insekten • Wochenstuben (Weibchen): von Ende April bis Mitte August, zwischen 10 und 50 Tiere, Spaltenquartiere wie Verkleidungen, Rollladenkästen, hinter Giebelverschalungen, meist in der Nähe von Gewässern • Winterquartiere: Keller, Höhlen, Spalten z.B. zwischen Innenwand und Ziegel, hinter Gemälden und Wandschränken • Sommerquartiere (v.a. Männchen): An und in Gebäuden, Wandverkleidungen, Rollläden • Ortstreue: Über Jahre werden die gleichen Quartiere genutzt • Gefährdung: Verlust oder Entwertung von Gebäude(winter)quartieren durch Umnutzung oder Beseitigung von Spalten, Hohlräumen, Einflugmöglichkeiten; Bild: Wikipedia (Barracuda1983) Schließung von Dachböden und Kirchtürmen Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Gebäudebewohnende Tierarten – welche gibt es? Weitere Arten • • • • • • • Hausperling Schwalben Turmfalke Dohle Schleiereule Waldkauz Insekten (vor allem Bienen und Hornissen) Bilder: Wikipedia Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Gebäudebewohnende Tierarten – wann betroffen? Dachbodenausbau/Umnutzung von Scheunen: Hornissen, Fledermäuse, Schleiereule, Mauersegler, Rauch- und Mehlschwalbe, Ringeltaube, Turmfalken (Mauernischen), selten Dohlen. Fassadenrenovierung/Wärmedämmung: Fledermäuse, Hornissen, Hummeln, Mauersegler, Schwalben, Haussperling, Hausrotschwanz, Turmfalke (Mauernischen), Ringeltaube Abriss: Nistplätze für Mauersegler, Schwalben, Lebensstätten von Fledermäusen Roden von Höhlenbäumen, Gebüschen, Hecken: Fledermäuse, Spechte, Gartenrotschwanz, sowie alle Kleinvogelarten (Amsel, Drossel, Fink, Rotkehlchen) RainerSturm_pixelio.de RainerSturm_pixelio.de Rudolpho Duba_pixelio.de Paul-Georg Meister_ pixelio.de Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Gebäudebewohnende Tierarten – wann betroffen? Woran lassen sich Vorkommen dieser Tierarten erkennen? • Erkennbare Nester an oder in Dächern, Fassaden, Türmen, Schornsteinen • Einflug-/Abflugverhalten von Vögeln u. Fledermäusen, v.a. in den Dämmerungsstunden • Lautes Rufen von Vögeln • Kotreste, Gewölle oder Federn in Dachräumen, Scheunen, Kellern usw. • Erkennbare Baumhöhlen • Besonnte vegetationsarme bzw. -freie Flächen (Schotter, Sand, Böschungen, Brachen) • Hängende Fledermäuse in Winter- und Sommerquartieren Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Gebäudebewohnende Tierarten – wann betroffen? Haussperling Fledermauskot Fledermaus in Spalte Quelle: BUND (Hrsg .) (2011): Wärmesanierung und Artenschutz an Gebäuden, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e .V . (BUND), Hannover Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Gebäudebewohnende Tierarten – wann betroffen? Vermutlich Mauersegler Haussperling Quelle: BUND (Hrsg .) (2011): Wärmesanierung und Artenschutz an Gebäuden, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e .V . (BUND), Hannover Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Klima- und Artenschutz Hand in Hand Beispiele Quelle: BUND (Hrsg .) (2011): Wärmesanierung und Artenschutz an Gebäuden, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e .V . (BUND), Hannover Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Klima- und Artenschutz Hand in Hand Beispiele Quelle: BUND (Hrsg .) (2011): Wärmesanierung und Artenschutz an Gebäuden, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e .V . (BUND), Hannover Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Im Rahmen der energetischen Sanierungsmaßnahmen an einem Mehrfamilienhaus mussten die vorhandenen Nistplätze im Dachstuhl weichen und nach Abschluss der Baumaßnahmen durch Nistkästen an der Außenfassade ersetzt werden. Die gute Zusammenarbeit zwischen Bauherr/Architekt und der Naturschutzbehörde war für beide Seiten positiv und soll als Beispiel für zukünftige derartige Bauvorhaben genutzt werden. Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Informationen zum Weitergeben Bauherrenmerkblatt und Artenschutzflyer der Unteren Naturschutzbehörde Offenbach Broschüre vom BUND Hannover Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard Vielen Dank! Quelle: Fotolia, Mauersegler_Fotolia_26350448 Stadt Offenbach am Main Oktober 2016 Daniel Engelhard