November 2015 Allgemein empfohlene Schutzimpfungen für Erwachsene Diese „Arbeitsmedizinische Information“ soll Beschäftigte in Schulen, insbesondere aber auch die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, über die für alle Erwachsenen empfohlenen Schutzimpfungen informieren. Welche Impfungen werden aktuell für alle erwachsenen Personen in Deutschland empfohlen? (*Empfehlung der Ständigen Impfkommission – STIKO) *Tetanus Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen in der Medizin *Diphtherie *Polio *Keuchhusten Tetanus und Diphtherie sollten nach erfolgter Grundimmunisierung alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Bei Polio wird eine Auffrisch-Impfung nur noch einmal nach der Grundimmunisierung empfohlen. • • • sie schützen das Individuum vor einer Infektion mit Erregern (überwiegend Viren), die sowohl bei Kindern, insbesondere aber bei Erwachsenen mitunter lebensbedrohliche Erkrankungen auslösen können sie schützen bei einer Durchimpfungsrate der Bevölkerung von mind. 95% diejenigen Personen vor einer Infektion, die nicht geimpft werden können (z.B. Immungeschwächte, Schwangere) und sie ermöglichen, bei einer hohen Durchimpfungsrate der Bevölkerung, die Ausrottung einer Erkrankung Die gängigen Impfstoffe sind allgemein gut verträglich und ernsthafte Nebenwirkungen sind selten. Frauen mit Kinderwunsch (oder Frauen im „gebärfähigen Alter“) sollten ein besonderes Augenmerk auf einen ausreichenden Impfstatus legen, da im Falle einer Schwangerschaft die für Mutter und Kind wichtigen Schutzimpfungen meist nicht mehr nachgeholt werden können und dann gegebenenfalls ein Beschäftigungsverbot für die werdende Mutter ausgesprochen werden muss. Derzeit sollen wieder alle Erwachsenen gegen Keuchhusten geimpft werden. *Masern *Mumps *Röteln Windpocken Nach 1970 geborene Erwachsene ohne sicheren Impfschutz sollen gegen Masern geimpft werden (in einer Kombinationsimpfung gleichzeitig gegen Mumps und Röteln). Besonders Frauen mit Kinderwunsch sollten einen sicheren Impfschutz gegen Röteln und Windpocken haben. Das Fehlen der Immunitäten im Falle einer Schwangerschaft kann ein sofortiges Beschäftigungsverbot in Schule nach sich ziehen. *Influenza Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumskontakt sollten sich jährlich, vorzugsweise im Herbst, gegen Grippe impfen lassen. Dies gilt auch für Beschäftigte aller Schulformen. Anmerkung: Hepatitis A Hepatitis B Beschäftigte mit Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakt mit potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten kommen kann (z.B. in Förderschulen), sollten je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung gegen Hepatitis A und/oder Hepatitis B geimpft sein. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Arbeitsmedizinerin/ den zuständigen Arbeitsmediziner. Wer übernimmt die Kosten für allgemein empfohlene Impfungen? Die Kosten für die allgemein empfohlenen Impfungen sind generell beihilfefähig, die verbleibenden Restkosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Ihr Hausarzt oder Facharzt berät und impft. Wo gibt es weiterführende Informationen? www.rki.de • Robert-Koch-Institut • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.impfen-info.de und bei jeder Krankenversicherung, beim Hausarzt und beim Gesundheitsamt. Arbeitsmedizinische Beratung in den Stabstellen für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in niedersächsischen Schulen und Studienseminaren Für die Regionalabteilungen Lüneburg und Osnabrück: Rainer Standke, Facharzt für Arbeitsmedizin [email protected] Für die Regionalabteilungen Braunschweig und Hannover: Dr. Angelika Muchall, Fachärztin für Arbeitsmedizin [email protected] Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium, Referat Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren Schiffgraben 12 30159 Hannover Bildrechte: Niedersächsisches Kultusministerium