Infoblatt "Allgemein empfohlene Schutzimpfungen

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November 2015
Allgemein empfohlene Schutzimpfungen
für Erwachsene
Diese „Arbeitsmedizinische Information“ soll
Beschäftigte in Schulen, insbesondere
aber auch die Berufsanfängerinnen und
Berufsanfänger, über die für alle Erwachsenen
empfohlenen Schutzimpfungen informieren.
Welche Impfungen werden aktuell für alle
erwachsenen Personen in Deutschland
empfohlen?
(*Empfehlung der Ständigen Impfkommission –
STIKO)
*Tetanus
Impfungen gehören zu den
wichtigsten und wirksamsten
präventiven Maßnahmen in
der Medizin
*Diphtherie
*Polio
*Keuchhusten
Tetanus und Diphtherie sollten nach erfolgter Grundimmunisierung alle zehn Jahre aufgefrischt werden.
Bei Polio wird eine Auffrisch-Impfung nur noch einmal
nach der Grundimmunisierung empfohlen.
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sie schützen das Individuum vor einer Infektion
mit Erregern (überwiegend Viren), die sowohl
bei Kindern, insbesondere aber bei
Erwachsenen mitunter lebensbedrohliche
Erkrankungen auslösen können
sie schützen bei einer Durchimpfungsrate der
Bevölkerung von mind. 95% diejenigen
Personen vor einer Infektion, die nicht geimpft
werden können (z.B. Immungeschwächte,
Schwangere)
und sie ermöglichen, bei einer hohen
Durchimpfungsrate der Bevölkerung, die
Ausrottung einer Erkrankung
Die gängigen Impfstoffe sind allgemein gut verträglich
und ernsthafte Nebenwirkungen sind selten.
Frauen mit Kinderwunsch (oder Frauen
im „gebärfähigen Alter“) sollten ein
besonderes Augenmerk auf einen
ausreichenden Impfstatus legen, da
im Falle einer Schwangerschaft die für
Mutter und Kind wichtigen Schutzimpfungen
meist nicht mehr nachgeholt werden können
und dann gegebenenfalls ein Beschäftigungsverbot für
die werdende Mutter ausgesprochen werden muss.
Derzeit sollen wieder alle Erwachsenen gegen
Keuchhusten geimpft werden.
*Masern
*Mumps
*Röteln
Windpocken
Nach 1970 geborene Erwachsene ohne sicheren
Impfschutz sollen gegen Masern geimpft werden
(in einer Kombinationsimpfung gleichzeitig gegen
Mumps und Röteln).
Besonders Frauen mit
Kinderwunsch sollten einen
sicheren Impfschutz gegen
Röteln und Windpocken
haben. Das Fehlen der
Immunitäten im Falle einer
Schwangerschaft kann ein sofortiges
Beschäftigungsverbot in Schule nach
sich ziehen.
*Influenza
Personen in Einrichtungen mit umfangreichem
Publikumskontakt sollten sich jährlich, vorzugsweise
im Herbst, gegen Grippe impfen lassen. Dies gilt auch
für Beschäftigte aller Schulformen.
Anmerkung:
Hepatitis A
Hepatitis B
Beschäftigte mit Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakt
mit potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten kommen
kann (z.B. in Förderschulen), sollten je nach Ergebnis
der Gefährdungsbeurteilung gegen Hepatitis A
und/oder Hepatitis B geimpft sein. Bei Nachfragen
wenden Sie sich bitte an die zuständige
Arbeitsmedizinerin/ den zuständigen Arbeitsmediziner.
Wer übernimmt die Kosten für allgemein
empfohlene Impfungen?
Die Kosten für die allgemein empfohlenen Impfungen
sind generell beihilfefähig, die verbleibenden
Restkosten werden in der Regel von der
Krankenversicherung übernommen.
Ihr Hausarzt oder Facharzt berät und impft.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
www.rki.de
•
Robert-Koch-Institut
•
Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung
www.impfen-info.de
und bei jeder Krankenversicherung, beim Hausarzt
und beim Gesundheitsamt.
Arbeitsmedizinische Beratung in den Stabstellen
für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in
niedersächsischen Schulen und Studienseminaren
Für die Regionalabteilungen Lüneburg und Osnabrück:
Rainer Standke, Facharzt für Arbeitsmedizin
[email protected]
Für die Regionalabteilungen Braunschweig und
Hannover:
Dr. Angelika Muchall, Fachärztin für Arbeitsmedizin
[email protected]
Herausgeber:
Niedersächsisches Kultusministerium,
Referat Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement
in Schulen und Studienseminaren
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Bildrechte:
Niedersächsisches Kultusministerium
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