Viele exotische Pflanzen breiten sich bei uns aus Neophyten nennt man Pflanzen, die nach 1500 gezielt oder unbeabsichtigt in Gebiete eingeführt wurden, in denen sie ursprünglich nicht vorkamen, und die sich in der Natur ohne menschliches Zutun vermehren. Invasive Neophyten breiten sich sehr stark aus und richten Schäden an. In der Schweiz ist der Umgang mit 11 invasiven Pflanzenarten verboten – sie dürfen weder gepflanzt, gepflegt, vermehrt oder verbreitet werden. Aufrechte Ambrosie, Beifussblättriges Traubenkrau Drüsiges Springkraut Ambrosia artemisiifolia Riesenbärenklau Heracleum mantegazzianum Impatiens glandulifera Asiatische Staudenknöteriche inkl. Hybride Reynoutria spp. (Fallopia spp., Polygonum polystachyum, P. cuspidatum) Essigbaum Rhus typhina Südamerikanische Heusenkräuter Ludwigia spp. (L. grandiflora, L. peploides) Amerikanische Goldruten inkl. Hybride Solidago spp. (S.canadensis, S. gigantea, S. nemoralis; ohne S. virgaurea) Grosser Wassernabel Hydrocotyle ranunculoides Schmalblättriges Greiskraut Senecio inaequidens Nadelkraut Crassula helmsii Nuttalls Wasserpest Elodea nuttalli © Info Flora © Baudirektion ZH Essigbaum (Rhus typhina) Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) Der Essigbaum mit seinen feuerroten Blüten (Bild rechts) wurde als Zierpflanze für Gärten und Parkanlagen in den 60er- und 70er-Jahren aus Nordamerika nach Europa eingeführt. Er bildet viele Wurzelausläufer und verbreitet sich so schnell über die Grenzen der Parkanlagen hinaus. Den Namen erhält er vom haarigen Pelz, der die Nüsschen umgibt und einen essigartigen Geschmack hat. Alle Teile des Baumes sind schwach giftig. Der immergrüne Strauch wurde aus Kleinasien als Zierpflanze eingeführt. Die zahlreichen Früchte (Bild links) werden von Vögeln gefressen und die Samen so in naturnahe Lebensräume verschleppt. Das dichte Blattwerk wirft viel Schatten und verdrängt dadurch andere Pflanzen. Die ganze Pflanze – ausser dem Fruchtfleisch – ist giftig. Der Kirschlorbeer ist ein invasiver Neophyt, jedoch in der Schweiz (noch) nicht verboten. © Baudirektion ZH © Günther Gelpke