1 Heinz-Jürgen Dahme - Norbert Wohlfahrt Gemeinsinn in der Wettbewerbsgesellschaft? Thesen zu Theorie und Praxis einer nationalen Engagementpolitik Vorbemerkung Der nachfolgende Aufsatz befasst sich kritisch mit einem Phänomen, das mit Inkrafttreten der Agenda 2010 der Schröder-Regierung zu einem Leitprojekt der Gesellschaftspolitik geworden ist: dem Projekt der Zivilgesellschaft und dem so genannten Bürgerschaftlichen Engagement. Zivilgesellschaft und das zu ihr gehörige Engagement - so das politische Agenda-Setting - ist ein wesentlicher Faktor für soziale Integration und politische Stabilität und diese zu bewahren, ist Bürgerpflicht, nicht nur Aufgabe des Wohlfahrtstaates. Tugenden und Pflichten sind deshalb der eigentliche Bezugspunkt des Diskurses über Zivilgesellschaft und der neuen, daraus abgeleiteten Engagementpolitik. Tugenden und Pflichten sind immer auf bestehende gesellschaftliche Verhältnisse und ihren Moral- und Verhaltenskodex bezogen und deshalb ist das Projekt der Zivilgesellschaft bzw. der Bürgergesellschaft, das aus der Agenda des Aktivierenden Staates hervorgegangen ist, vor allem ein „volks“-pädagogisches Verhaltensprojekt. Während der Begriff der bürgerlichen Gesellschaft die Einheit von kapitalistischer Wirtschaft und politisch-privaten Vereinigungen umfasste, ist der Begriff der Zivilgesellschaft lediglich auf Verhaltensweisen der Bürger und Bürgerinnen wie ihrer privaten Vereinigungen bezogen, mit dem Ziel, diese pflichtentheoretisch und staatsbürgerschaftlich zu reformulieren. Der Begriff der Zivilgesellschaft, konstituiert - im Gegensatz zum Begriff der Bürgerlichen Gesellschaft - eine vom Wirtschaftssystem entkoppelte Sphäre des Zusammenlebens. Die der Engagementpolitik zugrunde liegende Gesellschaftsanalyse geht von drei großen gesellschaftlichen Breichen aus: dem Staat, der Wirtschaft und der Bürgergesellschaft, der auch der autonome (dritte) Sektor zugerechnet wird (vgl. Klein 2009, S. 11). Durch die theoretische Abkopplung der Wirtschaft von der Zivilgesellschaft ist das kapitalistische Wirtschaften kein Thema der zivilgesellschaftlichen Agenda, aber immer - mal offen, mal latent - Bezugspunkt des Projekts Zivilgesellschaft. Der Diskurs über Zivilgesellschaft 2 und die sich daraus ergebende Engagementpolitik verhandeln nämlich staatsbürgerschaftliche Tugenden: aber nicht nur solche des politischen und zivilisierten Zusammenlebens, sondern vor allem, solche, denen wirtschaftliche Imperative zugrunde liegen (wie Flexibilität, Eigenverantwortung, Veränderungsbereitschaft, Effizienz u.ä.). Bürgerschaftliches Engagement ist das Exerzierfeld, diese Tugenden öffentlich zu machen oder sie zu erwerben, sollten sie nicht ausgeprägt sein, was häufig mit Blick auf das sog. Prekariat unterstellt wird (vgl. Nolte 2005). Engagement - so die Kernbotschaft des Zivilgesellschaftsdiskurses - ist eine staatsbürgerliche Selbstverständlichkeit, die man - um politisch korrekt zu beleiben - aber nicht nur vom Bürger erwartet, sondern auch von den sog. Sekundärbürgern (vgl. Schmitter 1993), den Assoziationen und den Unternehmungen (in Form von Corporate Citizenship). Engagementpolitik als pädagogisches Programm ist maßgeblich bestimmt durch die Bedürfnisse der Wirtschaft, die der bürgerliche Staat befördert sehen will. In Abwandlung einer Einsicht von Ralph Waldo Emerson (bezogen auf die Relation von Verhältnissen und Menschheit) könnte man (bezogen auf das Verhältnis von Wirtschaft und Gesellschaft in der Agenda des Aktivierenden Staates und ihren Zivilgesellschaftbegriff) auch sagen: der Kapitalismus sitzt im Sattel und gibt der Menschheit die Sporen (vgl. Walzer 1992, S. 31), und zwar mittels Politik. Dass Staat und bürgerliche Gesellschaft keine Entgegensetzung darstellen, ist keine Erfindung der Neuzeit, sondern war schon dem jungen Hegel klar, der die revolutionäre Auflösung der alten Ordnung als Prozess der Konstitution der bürgerlichen industriellen Gesellschaft interpretierte, „die sich ihr Recht und ihren Staat zu schaffen sucht“ (Ritter 1974, S. 16). Bei näherer Befassung mit dem Gegenstand Engagement fällt zunächst einmal auf, dass in kapitalistisch verfassten Gesellschaften das Engagement in der Bevölkerung bislang selten als „bürgerschaftliche Tugend“ der Einübung staatlich propagierter Zwecksetzungen oder Reformbestrebungen aufgefasst wurde. Arbeiterbewegung, Frauenbewegung, Jugendbewegung bis hin zur Selbsthilfebewegung, alle damit verbundenen Aktivitäten sind durch ein hohes Maß an Engagement gekennzeichnet, das sich mehr oder weniger notgedrungen mit gesellschaftlichen Verhältnissen auseinandersetzen muss. Engagement - so ließe sich zusammenfassen - findet dort statt, wo partikulare Interessen in der Gesellschaft sich organisieren, um gemeinsam ihre Lebenssituation zu verbessern. Auch das sog. Ehrenamt in den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege ist Ausdruck dieses Partikularismus: christliche Verbände sehen ihr Engagement als Tätigwerden im Namen der christlichen Botschaft, andere wollen dem Gedanken der Humanität auf eine breitere Grundlage stellen, wieder andere die Solidarität in der 3 Gesellschaft stärken. Engagement wird zu gesellschaftlichem Engagement, da es - zwar partikularistisch motiviert - doch auch die gesellschaftlichen Verhältnisse mit Blick auf private Bedürfnisse beeinflussen will, indem das eigene partikulare Interesse zum Allgemeinen erhoben wird. Gesellschaftliches Engagement - sofern es nicht als umstürzlerisches und revolutionäres kriminalisiert wird - ist aber auch immer mit dem Tatbestand konfrontiert, durch die bestehenden Verhältnisse funktionalisiert zu werden. Die Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Vereinigungen (seien es nun revolutionär oder fundamental gestimmte Parteien, wohltätige Organisationen, gesellige Vereinigungen oder Interessenverbände verschiedenster Stoßrichtung) zeigt (vgl. Varain 1973), dass es dem Staat immer wieder gelungen ist, diese zivilgesellschaftlichen Aktivitäten und Bewegungen durch Anerkennung ihres Anliegens, durch Privilegierung oder durch Delegation staatlicher Aufgaben auf diese Vereinigungen, in die bürgerliche Gesellschaft zu integrieren und auf eine staatsnützliche gesellschaftliche Praxis zu verpflichten1. Die von der Schröder-Regierung propagierte und grundgelegte Engagementpolitik ist ebenfalls diesen Weg der etatistischen Einbindung von Opposition und Engagement gegangen. Im Bündnis für Arbeit ist dies mit Blick auf die Gewerkschaften noch am Widerstand der Wirtschaft gescheitert. Die Steuerung und Einbindung des (sozialen) Engagementpotenzials ist dagegen auf kaum nennenswerten Widerstand gestoßen: Engagement sollte sich gemäß der Aktivierungsagenda als Teil eines gesellschaftlichen Aufbruchs verstehen, in dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen, weil der Staat sich - so die Diagnose - mit der Organisation des Sozialstaats und der Daseinsvorsorge überfordert habe. Engagement wird seitdem in einen Verantwortungskontext eingebunden, der zivilgesellschaftliche Entlastungseffekte für den Staat in den Vordergrund rückt. Neben Selbsthilfe, Eigenverantwortung und Risikobereitschaft treten damit Akzente wie eine aktive Bürgerkultur oder das Leitbild eines mit gestaltenden „Staatsbürgers als Citoyen“ (Böhme 1998), die andeuten, dass mit der Aufwertung der Zivilgesellschaft nicht die Förderung von Widerstandspotentialen benachteiligter oder ausgegrenzter Bevölkerungsgruppen gemeint ist, sondern neue Elemente der kommunikativen Problembewältigung zwischen Staat und Gesellschaft angesprochen werden. Aktivierende Politik fordert von Bürgern und Zivilgesellschaft, 1 Dies geschieht - siehe Arbeiterbewegung - oftmals mit Zwang und Repression, aber auch - siehe Wohlfahrtsverbände - mit privilegierter Beteiligung und Anerkennung als Verhandlungspartner. Das es sich hier allerdings um eine konzessionierte Anerkennung handelt, merkt man spätestens dann, wenn sich in den so funktionalisierten Vereinigungen Eigensinnigkeiten durchzusetzen beginnen, die als nicht mehr tolerabel eingestuft werden. Ein Tatbestand, der bspw. heute in der Freien Wohlfahrtspflege als Widerspruch von Anwalts- und Dienstleistungsfunktion diskutiert wird. 4 sich stärker als bislang an den Erfordernissen einer sozialen Ordnung zu orientieren, die ihre Verantwortung für gesellschaftliche Belange tatkräftig in die eigene Hand nimmt und dadurch erst - wie Etzioni (1998) es ausdrückt - zu einer „guten Gesellschaft“ wird. Die etatistische Wende der Engagementpolitik betrachtet Engagement lediglich als Staatsressource. Es ist erstaunlich und - aus wissenschaftlicher Sicht - bemerkenswert, dass dieser Tatbestand - obwohl er für diejenigen, die sich als zivilgesellschaftliche Organisationen verstehen, folgenreich ist - weder von den Verbänden noch ihren Organisationsformen kritisiert wird. Dabei müssten diejenigen, die sich mit der Theorie und Empirie des neuen Engagements auseinandersetzen, eigentlich wissen, dass Bürgerschaftlichkeit keine Kategorie ist unter der sich die Engagierten mobilisieren lassen. Auf diesen Tatbestand richten sich die nachfolgenden Ausführungen. 1. Konkurrenz und Gemeinsinn Adam Smith, der Urvater der Marktwirtschaftstheorie, kannte zwei Weg zur Steigerung der Wohlfahrt: Arbeitsteilung und Markt fördern den Egoismus und damit das Gewinnstreben, in deren Folge der Reichtum der Nation gemehrt wird; die Sympathie der Menschen zueinander, ihre ethischen Gefühle, sorgen auf natürliche Weise dafür, dass Menschen sich sorgen und gegenseitig helfen, Wohlwollen an den Tag legen, das der Markt nicht kennt und braucht. Ein Wohlfahrtsstaat ist in dieser Konstruktion überflüssig. Der sorgende Altruismus ist für Smith eine anthropologische Konstante, die Gemeinsinn fördert, staatlich deshalb vernachlässigbar ist. Lediglich der Markt muss durch den Staat gefördert und entfesselt werden, damit er seine Wohlfahrtsfunktion voll umfänglich erfüllen kann und Politik und Regenten ihn nicht einengen. Nachdem sich im Verlauf des 19. Jh. überall eine kapitalistische Wirtschaftsordnung im Sinne von Adam Smith und unter Berufung auf seine Doktrin durchgesetzt hat, haben im Übergang zum 20. Jh. alle fortgeschrittenen Gesellschaften angesichts der ausbleibenden Segnungen der Marktwirtschaft wohlfahrtsstaatliche Arrangements schaffen müssen, weil die private Sorge mit dem Wachsen der Marktwirtschaft und den damit einhergehenden sozialen Verwerfungen nicht nur an Grenzen stieß, sondern - auch angesichts der sich formierenden Arbeiterbewegung - die zunehmenden sozialen Gegensätze wohlfahrtsstaatliche Arrangements hervorriefen, die den Anspruch erhoben, diese Gegensätze lindern und in sozialverträgliche Bahnen überführen zu können. 5 Der moderne Wohlfahrtsstaat will (andere sagen, dass er es aufgrund der gestiegen Kosten nicht mehr kann) seine sozialstaatlichen Aufgaben nicht mehr in dem Umfang wahrnehmen, wie er dies in der Vergangenheit für nötig befunden hat. Neuerdings sieht der Staat seine Aufgabe nicht mehr nur darin, die Marktwirtschaft zu entfesseln, sondern ebenso das verloren gegangene private Vorsorgen wie das Sorgen füreinander. Deshalb wird spätestens seit der Enquete-Kommission Bürgerschaftliches Engagement im Jahre 2001 politisch auf breiter Front von der Notwendigkeit der Stärkung des Zusammenhalts in der Gesellschaft gesprochen. Da sich die Politik mittlerweile auch der Förderung der „ethischen Gefühle“ angenommen hat, scheint der Gemeinsinn, der für Adam Smith natürliche Folge der Sympathie ist, keine Selbstverständlichkeit mehr zu sein2. Der triviale Sachverhalt, dass Menschen sich kümmern und sich wechselseitig helfen, ist zwar im Verschwinden begriffen, kann aber nicht allein gemeint sein, wenn Staaten überall Engagementpolitiken entwickeln und gleichzeitig die Prinzipien der Marktgesellschaft universalisieren und auf immer neue gesellschaftliche Bereiche ausdehnen, wie die Erziehung, Schule, Bildung, öffentliche Verwaltung, Wohlfahrtspflege, Gesundheit u.v.m., und mittels Markt- und Wettbewerbsgedanken Staat und Gesellschaft für die verschärfte internationale Standortkonkurrenz fit zu machen versuchen. Die Produktion von Gemeinschaftlichkeit durch Gemeinsinn ist für moderne Wohlfahrtsstaaten alles andere als selbstverständlich, denn die Konkurrenz um die Mehrung des privaten Eigentums ist - bei genauerem Hinsehen - das alles bestimmende Merkmal moderner, kapitalistisch verfasster Gesellschaften. Die Wirklichkeit der Konkurrenzgesellschaft, deren Mitglieder eben keinen gemeinsamen Zweck verfolgen, sondern ihr individuelles Wohl gegen die Interessen des jeweils anderen verwirklichen, beinhaltet einen sozialen Gegensatz, der als Konkurrenz der Privateigentümer die Elementarform der Vergesellschaftung darstellt. Diesen Antagonismus der Interessenverfolgung haben schon früh Staatstheoretiker bemerkt und bspw. festgestellt, dass „in einem Staat, in dem es Gesetze gibt …, die Freiheit nur darin bestehen kann, das tun zu können, was man wollen darf“ (Montesquieu, Buch IX, Kap. 3). Die mit der staatlichen Eigentumsgarantie in die Welt gesetzte Bedingung, dass jeder seine individuellen Interessen verfolgen muss, kann nicht nur dazu führen, dass die private Verfügungs- 2 „Bürgerschaftliches Engagement stärkt den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die Bürgerinnen und Bürger erneuern mit ihrem freiwilligen Engagement Tag für Tag die sozialen Bindekräfte. Sie schaffen eine Atmosphäre der Solidarität, der Zugehörigkeit und des gegenseitigen Vertrauens“, so formuliert Michael Bürsch, ehemaliger Vorsitzender der Enquetekommission Bürgerschaftliches Engagement, die dem Staat zugewachsenen neue Funktion der Engagementpolitik (vgl. Bürsch 2008, S. 7f). 6 macht über gesellschaftlichen Reichtum anderen die Verwirklichung ihrer individuellen Bedürfnisse bestreitet, sie konstituiert auch darüber hinaus einen gesellschaftlichen Gegensatz, der sich bis in die Privatsphäre auswächst: Arbeiter haben andere Interessen als Unternehmer, Lehrer andere als Schüler, Sozialhilfeempfänger andere als Arbeitsplatzinhaber, Steuerzahler andere als Transferempfänger und Gesunde andere als Kranke. Das Miteinander spielt sich als fortwährendes Gegeneinander um eine Form der Bedürfnisbefriedigung ab, deren Inhalt nicht durch den Bedarf, sondern durch die Mehrung von Privateigentum bestimmt ist. Hieran gilt es noch einmal zu erinnern, wenn man sich dem gegenwärtig ganz oben auf der politischen Agenda angesiedelten Themas der Engagementpolitik zuwendet: Engagement in Sport- und Kulturvereinen, im Sozialsektor oder in politischen Parteien ist nicht die banale Fortsetzung des Kümmerns um die bestmögliche Verwirklichung der eigenen Interessen, sondern eine gemeinwohlbezogene Form subjektiver Betätigung, die im Gegensatz- und Spannungsverhältnis zu der Frage steht, was der an der Mehrung seines Eigentums interessierte Bürger eigentlich davon hat, wenn er sich für das Gemeinwohl engagiert.3 Das Gemeinwohl - das die Engagementpolitik beherrschende Ziel und Thema - ist eine nur schwer zu fassende Sache, da es sich - das weiß man seit Hegel - lediglich abstrakt beschreiben lässt und deshalb auch immer darauf hin befragt werden muss, von welchem und von wessen Gemeinwohl denn da die Rede ist (vgl. Offe 2002). Seit Hegel wissen wir, dass das Gemeinwohl keine Packenden hat und in einer Konkurrenzgesellschaft lediglich Programm bleibt oder allenfalls dem Bürger im Rahmen von „citizen education“-Maßnahmen antrainiert wird. Die These, die es im Folgenden zu belegen gilt, lautet demnach: Engagementpolitik ist ein neues Feld der Durchpädagogisierung der Gesellschaft, die dem Leitgedanken verpflichtet scheint: wenn der Bürger sich nicht zum Gemeinsinn und Wohlwollen aktivieren oder erziehen lassen will, ist er selber schuld, wenn das (soziale) Wohlfahrtsniveau sinkt. 2. Vom Ehrenamt zum Bürgerschaftlichen Engagement In der Bundesrepublik wurde durch die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages die Zielsetzung der Engagementpolitik primär auf die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements fokussiert (vgl. Enquete-Kommission 2002). Die Vorschläge der Kommission mündeten in einem Bündel von Maßnahmen, die eine neue Verantwortungsteilung von Staat und 3 Wenn eigenes Interesse und das Kümmern um das Gemeinwohl zusammen fiele, wären die Anstrengungen der Aktivierungsagenda hinfällig. Diese leben im Gegenteil davon, wie man dem Bürger Engagement schmackhaft machen kann: durch finanzielle Anreize, durch die Schaffung einer Anerkennungskultur, durch Fortbildung oder Qualitätsmanagement. 7 Gesellschaft zum Ziel haben. Die Betonung der Verantwortungsteilung erklärt, warum in der Aktivierungspolitik auch das bürgerschaftliche Engagement ins Zentrum des Handelns rückt und die Eigenverantwortlichkeit von Bürger und Gesellschaft betont wird. Dabei bewegen sich alle erkennbaren Aktivierungsstrategien im Spannungsfeld zweier Pole: - Um die Gesellschaft stärker für Gemeinwohlbelange zu mobilisieren, sollen zuerst neue politische Beteiligungsformen auf den unterschiedlichsten Ebenen entwickelt werden. Im weiteren Verlauf geht es um die Mobilisierung individueller und gesellschaftlicher Ressourcen für die „Deutschland AG“, um hierdurch im globalen Wettbewerb Vorteile erwirtschaften zu können.4 Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement haben deswegen eine stark ausgeprägte „instrumentell-manageriale“ Dimension, denn beide Strategien sind Bestandteil des effizienzfokussierten Modernisierungsparadigmas, dem es um mehr Markt und Kostensenkung für die öffentlichen Haushalte geht (vgl. Pollitt 1993, Rüb 2004). Die neuen Formen des Bürgerengagements sind deshalb älteren Engagementkonzepten, wie bspw. dem Ansatz der Selbsthilfe und des freiwilligen Engagements diametral entgegengesetzt, da Engagement neuerdings nicht mehr als komplementäre, sondern als kompensatorische Ressource der eigenverantwortlichen Gesellschaft verstanden wird.5 Deshalb ist es auch konsequent, statt einer der sozialen und kulturellen Versorgung dienenden Infrastruktur „Gelegenheitsstrukturen“ für das Bürgerengagement zu entwickeln. Anders formuliert: beim Thema bürgerschaftliches Engagement geht es vor allem darum, die seit den 1970er Jahren beobachtbare Zunahme von Erwerbstätigen in Feldern sozialer Arbeit, die vormals Betätigungsfelder des Ehrenamtes waren, zu stoppen und umzukehren. Schon jetzt lässt sich beobachten, dass im Zuge der Haushaltskonsolidierung in den Kommunen zahlreiche soziale Dienstleistungen eingeschränkt werden. „Man kann es auch anders interpretieren: Hier öffnen sich neue Freiräume für Bürgerengagement“, heißt es bei Kerstin Aner (2006).6 4 Die Entdeckung der Funktion von sozialem Kapital und Zivilgesellschaft für wirtschaftliche Prosperität und Regierungserfolg (siehe das Beispiel Lombardei) ist als Governance inzwischen politikwissenschaftliches Gemeingut geworden (vgl. Putnam 1993). 5 In den auf dem Bielefelder Soziologentag diskutierten Beiträgen, die 1977 in der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie veröffentlicht wurden, wurde Engagement (damals vor allem in Form von Bürgerund Stadtteilinitiativen und als Selbsthilfebewegung registrierbar) noch als grundsätzliche Alternative zur kontrollierenden Sozialpolitik des Staates und somit als politischer Gegenentwurf analysiert. Der postulierte Gegensatz von staatlicher Fremdhilfe und Engagement, der heutzutage auch noch die Debatten beherrscht, wurde damals schon als ein politisch konstruierter Gegensatz durchschaut und deshalb wurde auf die faktische Komplementarität von Staats- und Eigenhilfe verwiesen, ein Tatbestand, der auch heute noch Gültigkeit hat. 6 Dieser Tatbestand ist allerdings mit Bezug zum Engagement widersprüchlich: wenn durch die Einschränkung der kommunalen Daseinsvorsorge freiwillige Aufgaben gekürzt werden, dann trifft dies häufig Projekte und Initiativen, die in hohem Maße von freiwilligem Engagement getragen sind. Die örtlichen Verbände können von den Folgen solcher Sparmaßnahmen ein Lied singen und verbandspolitisch beginnt man sich überregional schon jetzt darauf einzustellen, dass zukünftig auf kommunaler Ebene nur noch Pflichtaufgaben refinanziert werden. 8 - Die Propagierung des Bürgerschaftlichen Engagements ist seit gut zehn Jahren auch Bestandteil der Verwaltungsreform auf der Kommunalebene, das im Leitbild der Bürgerkommune beschworen wird. „Man hofft, durch den stärkeren Einbezug der Bürger Politik(er)verdrossenheit abbauen, Engagement fördern und die gravierenden Haushaltsprobleme reduzieren zu können. Im Kern geht es bei der Bürgerkommune darum, aufbauend auf dem Leitbild der kundenorientierten Verwaltung, das freiwillige Engagement zu fördern und die Bürger stärker an kommunalen Planungsprozessen zu beteiligen. Damit zielt die Bürgerkommune auf eine Neugestaltung des Kräftedreiecks zwischen Bürgern, Kommunalvertretung und Verwaltung“ (Bogumil/Holtkamp/Schwarz 2003, S. 7). Der Weg zur Bürgerkommune ist nicht nur mit Partizipationsversprechen verbunden. Vor allem geht es darum, zu lernen, den Bürger als „öffentliche Ressource“ wahrzunehmen, deren Nutzung vernünftige Kommunalpolitik erst ermöglicht. In der Leipziger Resolution des Deutschen Städtetages von 2001 heißt es: „Auch der Bürger selbst muss zukünftig zu mehr Eigenleistung und Eigenbeteiligung motiviert und befähigt werden (‚aktive Bürgerkommune’)“ (Deutscher Städtetag 2001, S. 6). Mit Ehrenämtern, Selbsthilfeaktivitäten, freiwilliger Übernahme gemeinwesenorientierter Aufgaben, Eigenverantwortung und Selbstorganisation, mit Beteiligung an Partizipationszirkeln (Zukunftswerkstätten, Planungszellen, Einwohnerversammlungen, Stadtteilkonferenzen usw.), in Beteiligungsverfahren (Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Mitwirkung in Gremien, Beiräten und Ausschüssen), in Stiftungen, Freiwilligenzentren und Vereinen sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger Aktiv- und Verantwortungsrollen übernehmen. Ziel der Bürgerkommune ist es, einerseits Ressourcen einzusparen, andererseits brachliegende Ressourcen zu aktivieren. In der Bürgerkommune soll der Bürger nicht nur Steuerzahler sein, sondern zum Co-Produzenten von gemeinwohlbezogener Aufgaben werden. Private Stiftungen, Freiwilligenzentren, ehrenamtlich tätige Bürger usw. sollen nicht nur ergänzende oder zusätzliche Aufgaben übernehmen, sondern auch Leistungen, die normalerweise von den Kommunen selbst erbracht werden müssten, z. B. Spielplatzpflege, Grünpflege im Stadtteil, Mithilfe in der städtischen Bibliothek, Betrieb eines Schwimmbades oder einer Sportanlage, Organisation von Theateraufführungen und Konzerten durch Vereine, Mithilfe bei der Altenpflege, in Beschäftigungsgesellschaften usw. Die Aktivierung der Bürger und ihrer zivilgesellschaftlichen Vereinigungen soll der Aufrechterhaltung von Infrastruktureinrichtungen dienen, die auf Grund der schlechten städtischen Finanzlage gefährdet sind und sonst geschlossen werden müssten. 9 3. Modernisierung des freiwilligen Engagements durch neo-etatistische Indienstnahme Die Ergebnisse der viel beachteten Enquete-Kommission sind weniger als Meilenstein des Projekts Bürgergesellschaft (vgl. Olk 2007) zu sehen, sondern vielmehr als wirkmächtiger Entwurf einer etatistischen Neudefinition der Zivilgesellschaft. Der Kommission ging es von Anfang an darum, das war ihre „hidden agenda“, die „Verantwortung für soziale Sicherheit und Gerechtigkeit“ nicht „allein dem Staat zu überantworten“; man dürfe „nicht länger das enorme Potenzial an ´wohlfahrtsrelevanten Gütern` ausblenden, die u.a. durch bürgerschaftliches Engagement in unterschiedlichen Bereichen produziert“ würden“, sondern müsse einen echten „Wohlfahrtspluralismus“ entwickeln und dabei zu „begründeten Empfehlungen zur Förderung und Ausgestaltung des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland“ zu kommen (Michael Bürsch, Vorsitzender der Kommission, Homepage des Deutschen Bundestages). „Sozialkapital“, ein Kernelement der neuen, ökonomisierten Theorie der Zivilgesellschaft, wird seitdem als eine mobilisierbare Ressource begriffen, nachdem Frauen vermehrt Erwerbsarbeit leisten und als Engagementgröße nicht mehr im vormaligen Umfang zur Verfügung stehen. Das Ehrenamt in Form des bürgerschaftlichen Engagements wird seitdem zur vorhandenen, aber bislang unentdeckten Ressource verklärt. Wissenschaftliche Auftragsstudien versuchen zu belegen, dass es den subventionierten Organisationen im Dritten Sektors (insbesondere richtet sich die Kritik gegen die großen Wohlfahrtsverbände) schon lange nicht mehr gelingt, den (angeblichen) Überschuss an potenzieller Freiwilligkeit in der Gesellschaft an sich zu binden.7 Der offen oder versteckt ausgesprochene Hinweis darauf, dass in der Gesellschaft bspw. weitaus mehr Potenzial zur Betreuung und Pflege älterer Menschen vorhanden ist, um die sich der Sozialstaat aktivierend kümmern muss, wird einerseits kritisch gegenüber den zivilgesellschaftlichen Organisationen geäußert (denen es scheinbar nicht gelungen sei, diese Ressource zu heben), andererseits wird aber auch deren zivilgesellschaftliche Funktion als Katalysator von Freiwilligenarbeit neu betont und normativ aufgewertet. Durch bürgerschaftliches Engagement sollen nicht nur die Sozialstaatskosten gesenkt werden, sondern - das ist die dahinterliegende pädagogische Dimension 7 So wurde den Wohlfahrtsverbänden vorgehalten, durch eine Politik des Ausbaus staatlicher Leistungen dazu beigetragen zu haben, die „Fähigkeit, vor allem aber auch die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, anderen auf privater Ebene Hilfe zu leisten“, zu schwächen (so das Gutachten von Miegel u.a. 2000, S. 82). An die Verbände wurde die Anfrage gerichtet, inwiefern sie als intermediäre Organisationen, die sich zwischen dem Sozialstaat auf der einen und der Lebenswelt der Bürger auf der anderen Seite befinden, noch in der Lage sind, Gemeinsinn und soziale Anteilnahme zu wecken und freiwilliges Engagement anzuregen, zu organisieren und zu stabilisieren (vgl. Steinbecher 2000). 10 eine neue Kultur des Helfens entstehen, die wesentlich von den Tugenden der Selbstverantwortung und Selbstlosigkeit geprägt ist - und um diese Dimension haben sich die Verbände in der Vergangenheit zu wenig gekümmert. Man überlässt das Engagement nicht mehr den zivilgesellschaftlichen Organisationen und deren Mobilisierungsstrategien, sondern benutzt es gezielt als Ressource sozialpolitisch oder kulturpolitisch gewollter Veränderungen.8 Die neo-etatistische Instrumentalisierung des freiwilligen Engagements und dessen Adelung zum bürgerschaftlichen und damit staatstragenden Engagement wird auch von zivilgesellschaftlichen Stiftungen, die ansonsten immer viele staatsfreie Räume fordern, unterstützt und gefördert. Insbesondere die Bertelsmann-Stiftung hat auf diesem Gebiet eine neue Art von Meinungsführerschaft entwickelt und übernommen, um einen Pflichtendiskurs in Gang zu halten, der dem Staat die Steuerungsaufgaben gegenüber Bürgern und Zivilgesellschaft zuspricht, die man ihm gegenüber der Wirtschaft erfolgreich ausgeredet hat. Die BertelsmannStiftung, selbsterklärter Vordenker eines radikalen Gesellschaftsumbaus im Sinne der Aktivierungsagenda, führt (auch) in der Engagementpolitik einen moralischen Diskurs zur Pflicht des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft, nachdem sie dem schon in der Arbeitsmarktpolitik das Wort geredet hat (vgl. Spindler 2008) und versucht, zusammen mit staatlichen Akteuren, den Verpflichtungscharakter von Engagement gesellschaftsfähig zu machen: „Die Übernahme einer aktiven Bürgerrolle bedeutet, dass Menschen sich an der Lösung gesellschaftlicher Fragen beteiligen, damit entsprechende politische Entscheidungsprozesse beeinflussen und für ihr Engagement Verantwortung tragen. Schon in der antiken Polis war das Recht der Mitsprache verbunden mit der Pflicht, öffentliche Aufgaben und auch Ämter zu übernehmen. Gerade angesichts der zahlreichen Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, ist eine Rückbesinnung auf diese Kernelemente der Demokratie wichtiger denn je“ (Bertelsmannstiftung 2008, S. 7). 4. Nationale Engagementpolitik: zum ordnungspolitischen Rahmen der Bürgergesellschaft 8 So bündelt die Initiative ZivilEngagement „Miteinander-Füreinander“ Projekte, Maßnahmen und Vorhaben, mit denen das BMFSJF das freiwillige Engagement stärken will. Das Engagement von Stiftungen und Unternehmen wird hierbei ganz oben angesiedelt. Den Jugendfreiwilligendiensten wird in Förderverträgen verordnet, bildungspolitische Aufgaben zu verwirklichen und „Kompetenzbilanzierungsverfahren“ zu entwickeln. Pflegestützpunkte sollen zur Mobilisierung von Engagement führen, um die Zukunftsaufgabe Pflege zu bewältigen. M.a.W.: eine sich entwickelnde staatliche Engagementpolitik richtet sich kritisch gegen die zivilgesellschaftlichen Organisationen und deren bislang gängige Praxis und versucht, diese für politisch gewollte Aufgaben zu instrumentalisieren. Hierbei spielt auch die Bertelsmann-Stiftung eine führende Rolle, die in verschiedenen Modellprojekten erprobt, wie zukünftig unter Einschluss von Engagement sozialstaatliche Aufgaben besser wahrgenommen werden können. An diesen Modellprojekten sind auch Verbände bzw. Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege aktiv beteiligt. 11 Seit der Arbeit der Enquetekommission hat sich ein neues Leitbild etabliert, das Engagement „als einen Komplex von zivilgesellschaftlichen Orientierungen und Handlungsweisen identifiziert, der sowohl auf der Ebene der Individuen (Verantwortungsebene, Mit-Tun und MitEntscheiden, Einbringen von Zeit und Geld etc.) als auch auf der Ebene von Organisationen (Eingehen von Partnerschaften, systematischer Einbezug zivilgesellschaftlicher Handlungslogiken in Leitbilder, Öffnung von Organisationsstrukturen und Handlungsabläufen für zivilgesellschaftliche Beiträge etc.) und nicht zuletzt in anderen Formen des Regierens (beteiligungsoffene Formen des Aushandelns von Zielen statt hierarchischer Steuerung) zum Ausdruck kommen kann“ (Olk 2008, S. 158). Damit ist das Programm einer sich neu konstituierenden nationalen Engagementpolitik umrissen, die den mit der Agenda 2010 begonnenen Sozialstaatsumbau forcieren und vorantreiben will. Anspruchsvolle Zielsetzungen wie die, Organisationen der Zivilgesellschaft weiter zu entwickeln und in die Bürgergesellschaft einzubetten decken sich dabei nicht zufällig mit der schon seit längerem angemahnten Innovationsblockade der gemeinnützigen, korporatistisch denkenden Verbände in Deutschland, die als wesentliche Ursache von Reformblockaden (Heinze 1997) dingfest gemacht werden. Die Etablierung nationaler Engagementpolitik erfolgt seitdem auf verschiedenen Ebenen: zum Einen werden in verschiedenen Handlungsfeldern politische Initiativen und Handlungsprogramme entwickelt, die auf die Aktivierung von Engagement ausgerichtet sind und dies für sozial- und kulturpolitische Zielsetzungen mobilisieren soll. Das geschieht durch engagementfördernde Infrastrukturen9, deren Ausbau und Differenzierung auch unter den Anhängern der staatlichen Engagementpolitik umstritten ist10. Im Juni 2002 wird das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) gegründet, das als ein Zusammenschluss von inzwischen 200 Mitgliedsorganisationen aus Gesellschaft, Politik und Verwaltung sowie Wirtschaft das Ziel verfolgt, das Leitbild der Bürgergesellschaft politisch zu verankern und eine darauf bezogene Modernisierung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu forcieren. Das BBE fungiert als trisektorale Zusammensetzung (Bürgergesellschaft, Staat/Kommunen sowie Wirtschaft/Arbeitsleben), in das auch die gemeinnützigen Organisationen einbezogen sind, die hier allerdings als zivilgesellschaftlichen Akteure die Rolle als ein Partner unter vielen spie9 Das WZB kommt in einer Bestandsaufnahme zu folgenden Ergebnissen: Freiwilligenagenturen ca. 300; Seniorenbüros ca. 250, Lokale Bündnisse für Familie ca. 542; Mehrgenerationenhäuser ca. 500; Bürgerstiftungen 237; Selbsthilfekontaktstellen (HA) 212; Selbsthilfekontaktstellen (NA) 59 (vgl. WZB 2008). 10 „Derzeit häufen sich Stützpunkte, Mehrgenerationentreffpunkte, Nachbarschaftsheime, Bürgerhäuser, Seniorenzentren, Freiwilligenagenturen, Mütterzentren und Selbsthilfekontaktstellen mit Engagementpolitik. Sie alle rechtfertigen sich aus den jeweils ursprünglich definierten Problemlagen und suchen darauf (leider)völlig verschiedene fachspezifische Antworten. Alle wollen Engagement und meinen vor allem die professionelle Absicherung von Planstellen zur Fach- und Engagementförderung….Es braucht neue Kooperationsformen, um die Infrastruktur als Dachnetz, als Netz von Netzen in den Kommunen zu verankern.“ (Hummel, 2009, S. 53/54) 12 len.11 Dem BBE ist es dabei mit Unterstützung des Familienministeriums in relativ kurzer Zeit gelungen, sich zum Sprachrohr einer nationalen Engagementpolitik zu machen, deren Zielsetzungen auf einen weitreichenden Umbau der Gesellschaft bezogen sind. Im Jahr 2009 hat das BBE ein „Nationales Forum für Engagement und Partizipation“ eingerichtet, um die Bundesregierung bei ihrer engagementpolitischen Strategiebildung zu beraten. Gemäß der Grundüberzeugung, dass mit Blick auf das Engagement zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gar keine nennenswerten Unterschiede existieren, sondern diese unterschiedslos als Katalysatoren des Engagements betrachtet werden können, richtet sich die Zielsetzung des BBE in erster Linie darauf, Bürgerschaftliches Engagement als Querschnittsaufgabe zu verankern und d.h. Vernetzungen zwischen Staat, Wirtschaft und Drittem Sektor zu organisieren (vgl. Klein 2009).12 Da es aber empirisch nun mal so ist, dass vorhandenes Engagement nicht bei den Unternehmen oder im Staat stattfindet, sondern in zivilgesellschaftlichen Organisationen, richtet sich das kritische Augenmerk des BBE nicht ganz zufällig in erster Linie auf die Wohlfahrtsverbände als maßgebliche Akteure im Sozialsektor. Während das Engagement von Unternehmen („corporate citizenship“) weitgehend als vorbildlich dargestellt wird und davon gesprochen wird, dass in der „Privatwirtschaft … eine zivilgesellschaftlichen Orientierung an Bedeutung gewinnt“ (Klein 2009, S.14), werden bereits Papiere lanciert, die einen weitergehenden Umbau der Engagementpolitik in Deutschland fordern und unter dem Titel der „Entstaatlichung“ einer Öffnung der Engagementpolitik für marktbezogene Steuerungs- und Bewertungsverfahren das Wort redet. In einem „Plädoyer für eine bessere (Selbst-)Steuerungs- und Leistungsfähigkeit der Bürgergesellschaft“ haben Backhaus-Maul u.a. diesen Gedanken aufgegriffen und ein grundlegendes Konzept der Neustrukturierung des gemeinnützigen Sektors formuliert (vgl. Backhaus-Maul u.a. 2009). Das Papier argumentiert, dass die Stagnation des Spendenmarktes in Deutschland auf die „unzureichende Transparenz und mangelhaften Spendenschutz“ zurückzuführen seien. 11 Vgl. Olk 2008: „Auch müssen nun manche Verbände ihren Anspruch, die legitimen Interessenvertreter der Bürgergesellschaft und des Bürgerschaftlichen Engagements zu sein, mit dem BBE teilen“ (S. 168). 12 Bürgerschaftliches Engagement soll - so die Forderung - seine eigene Produktivität in die Verbesserung sozialpolitischer Gestaltung und Leistungserbringung einbringen. Voraussetzung hierfür ist eine Sozialpolitik, die die Gestaltung des Sozialen als kooperative Aufgabe von Bürgerinnen und Bürgern, gesellschaftlichen Organisationen, Wirtschaftsunternehmen und Staat begreift und praktiziert (Klein 2009, S. 14). Was aber ist, wenn diese Subjekte gar keine einheitlichen, sondern differente bis entgegen gesetzte Zielsetzungen verfolgen? Selbst in einer funktionierenden Volksgemeinschaft muss doch unterstellt werden, dass gar keine Einigkeit darüber besteht, was eine „gute Pflege“ eine qualitativ gehaltvolle Jugendarbeit oder eine gelungene Inklusion Behinderter ist. Von diesbezüglichen Interessengegensätzen sind jedenfalls mit Bezug auf den Sozialstaat die Zeitungen voll. 13 Vorgeschlagen wird, einen „Fond Bürgergesellschaft“ zu schaffen, in den für eine Übergangszeit die entsprechenden Haushaltstitel der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden eingebracht werden. Langfristig sollte dieser Fond aus Steuermitteln gefördert werden. Die Mittel des Fonds sollen durch eine unabhängige Kommission, die weder nach parteipolitischem Proporz noch nach Einzelinteressen gemeinnütziger Organisationen zusammengesetzt sein soll. Durch einen Sachverständigenrat sollen die Wirkungen von Bürgerengagement untersucht werden und um die Outputorientierung der Steuerung bürgerschaftlichen Engagements zu stärken, sollten eigenständige Evaluierungs-, Rating- und BenchmarkingAgenturen zum Einsatz kommen. Die in diesem Konzept zum Ausdruck kommende „Entstaatlichung“ der Engagementpolitik, die bislang demokratisch legitimierte Formen der Förderung gemeinnütziger Organisationen grundlegend aushebeln würde, wird nicht nur als grundsätzlicher Angriff auf die vorhandenen Ehrenamtsstrukturen vorgetragen („in Ehren ergraute Strukturen“) sondern auch die ordnungspolitische Agenda einer Bürgergesellschaft entfaltet,13 die ideell wie eine effizient organisierte und marktlich gesteuerte Volksgemeinschaft konstruiert ist.14 Die Orientierung der Denkschrift an Leistung und Wettbewerb als Kriterien für finanzielle Ressourcensteuerung des Engagements ist innerhalb des BBE keineswegs unumstritten: zwar wird die Stoßrichtung der Denkschrift gegen „überbordende staatliche Steuerungsansprüche“ (Klein/Olk/Hartnuß 2009, S. 50) geteilt, eine Organisation der Bürgergesellschaft nach dem Muster des Fordern und Fördern aber als instrumenteller und sanktionierender Ansatz zurück gewiesen.15 13 Mit einer bemerkenswerten Naivität begründen die gleichen Autoren an anderer Stelle, warum den Unternehmen in Deutschland ihr Einsatz fürs Gemeinwohl besonders schwer gemacht wird. Hier ist mal wieder die Studentenbewegung und der wirtschaftsfeindliche Journalismus am Werk: „In der alten Bundesrepublik wurde mit der Studentenbewegung der 1970er Jahre kapitalistisches Wirtschaften grundlegend diskreditiert und dann mit den Mitteln eines investigativen Journalismus ´demaskiert`“(Backhaus-Maul/Nährlich 2008). 14 Die Bertelsmann-Stiftung hat schon in einem eigens dafür entwickelten Projekt (vgl. Bertelsmann-Stiftung 2008) auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Non-Profit-Sektor in Deutschland strategisch umzubauen. Ziel ist es, eine neue Organisation zu schaffen, die zunächst im Spendenmarkt tätig ist, um in Zukunft in den Investmentbereich vordringen zu können. Diese Organisation soll einen großen Teil der relevanten Sozialorganisationen bewerten und mit Bezug auf die Vertretung von Bürgerinteressen benchmarken. Nach einer mehrjährigen Aufbauphase wird die Organisation knapp 60 Mitarbeiter beschäftigen und 500 exzellente gemeinnützige Organisationen gelistet haben. Die „philanthropischen Finanzquellen“ des gemeinnützigen Sektors sollen auf diese Art und Weise für unternehmerisches Investment erschlossen und marktgängigen Investitionsstrategien (sog. „Blended Values“) zugeführt werden. 15 Die Autoren plädieren für ein Governance-Steuerungsmodell, in dem Staat, Wirtschaft und Bürgergesellschaft gleichberechtigt nebeneinander wirken. „Keine Sphäre darf dabei ihr Selbstverständnis und ihre handlungsleitenden Prinzipien zum alleingültigen Maßstab erheben.“ (ebenda, S. 51) Die Interessenunterschiede, ja Interessengegensätze zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, die die Praxis dieser drei Subjekte bestimmen, sollen keine Rolle mehr spielen. Der Illusion, dass mit einer Aufwertung der Zivilgesellschaft eine bessere Durchsetzung deren Interessen in der Gesellschaft einher gehen könnte, wird damit schon einmal programmatisch der Zahn gezogen. 14 5. Der Zivilgesellschaftsdiskurs: realer Kern und idealisierte Erwartungen Die (Sozial-)Staatsskepsis der Protagonisten einer neuen, auf Engagement beruhenden, Bürgergesellschaft ist kein Zufall. Der Staat in Gestalt des Wohlfahrtsstaates scheint ihr Hauptgegner und die Funktionsbestimmung der Zivilgesellschaft wird deshalb gewöhnlich vor dem Hintergrund einer negativen Funktionsbestimmung des Sozialstaates geführt (z.B. Staatsversagen aufgrund von Überlastung, Herausforderungen oder Anmaßung von Zuständigkeit) und die Zivilgesellschaft affirmativ glorifiziert. Da der Staat selbst in jüngster Zeit eine staatlich gesteuerte Engagementpolitik auf seiner Agenda stehen hat, hat der Zivilgesellschaftsdiskurs noch einmal eine paradoxe Wendung genommen: Der Gegenwartsstaat, dem im Zivilgesellschaftsdiskurs nachgesagt wird, durch die wohlfahrtsstaatliche Politik der letzten Jahrzehnte die Zivilgesellschaft geschwächt bzw. zerstört zu haben, reklamiert neuerdings mit seiner neuen Bürgergesellschaftspolitik die Regulierungshoheit über einen Gegenstand (wie das Engagementverhalten der Bürger), den die Theoretiker der Zivilgesellschaft aus den unterschiedlichsten Gründen in der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger angesiedelt sehen wollen. Diese doppelte Belagerung der Zivilgesellschaft, das Reklamieren von Alleinvertretungsansprüchen und Definitionshoheit in Sachen Zivilgesellschaft durch staatliche Akteure wie durch eine sich neu formierende, intellektuelle und kulturelle „Bürgerschaftselite“ lässt den aktuellen Diskurs über Zivilgesellschaft nicht nur kontrovers, sondern fast schon antagonistisch werden: modernisierungsorientierte Staats- und Verwaltungspragmatiker auf der einen, vom Bürgertum und seinen (vermeintlichen) Potenzialen begeisterte intellektuelle Eliten auf der anderen Seite finden einfach keine Übereinstimmung, da die einen ihre staatliche Indienstnahme befürchten („Mitmachen“), wo die anderen zivilgesellschaftlich korrekt ein „Selbermachen“ vorziehen. Kein Wunder, dass die Bilanzierungen der staatlichen Engagementpolitik dann zumeist enttäuscht ausfallen. Diese Entwicklung ist für die Vertheoretisierung der Idee der Zivilgesellschaft nicht förderlich, da der Begriff der Zivilgesellschaft zu einer „Allzweckwaffe“ (Schmidt 2007) wird, die für alles Mögliche Verwendung findet16. 16 Das ist auch in der Bilanzpublikation des WZB-Kongresses „Bürgergesellschaft - Wunsch und Wirklichkeit“ noch einmal deutlich nachzulesen (vgl. Forschungsjournal Neue Soziale Bewegungen 2007). Die dort versammelten Beiträge bilanzieren einerseits durchaus kritisch den bislang erreichten Stand des Projekts Bürgergesellschaft, andererseits halten sie an dem Wunsch fest, dass eine wirkliche bürgerschaftlich orientierte Politik dem Standort Deutschland gut zu Gesicht stünde (z.B. Thomas Olk 2007). Die Idealisierung und Verkehrung des Begriffs der Zivilgesellschaft wird deutlich, wenn einmal davon die Rede ist, dass dieser mit der Empirie des freiwilligen Engagements wenig zu tun habe, und ein anderes Mal davon gesprochen wird, dass sich gute zivilgesellschaftliche Praxis nur über freiwilliges Engagement bestimmen ließe (z.B. im Fall der Öffnung von Schu- 15 Ein Ausweg aus dieser begrifflichen Konfusion bietet sich, wenn man sich noch einmal vergegenwärtigt, dass der Begriff auch in seiner heutigen Verwendung von der historisch entstanden Differenz von Staat und Gesellschaft lebt: „Mit Zivilgesellschaft bezeichnet die Politikforschung eine spezifische Form politischer Kultur: Verschiedene Kräfte aus Staat, Markt, bürgerlicher Öffentlichkeit und bürgerlicher Privatheit agieren in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Diese Balance entspricht der idealen Vorstellung einer demokratischen, diskutierenden und partizipierenden Bürgergesellschaft“ (Greiffenhagen 1999, S. 151). Zivilgesellschaft wäre demnach die Sphäre der Gesellschaft, in welcher der Bürger jenseits seiner wirtschaftlichen Interessen agiert, sich als staatsbildendes Subjekt begreift und an der Konstituierung und Verwirklichung eines Gemeinwohls mitwirkt. Die Zivilgesellschaftsdebatte ist demnach vor allem mit der Herausbildung und Durchsetzung des Kapitalismus als dominanter Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in Verbindung zu bringen, die eine spezifische Form von Staatlichkeit erzeugt, in dem wirtschaftliches und politisches Interesse der Bürger nicht zusammen fallen. Seitdem sich die bürgerliche Gesellschaft, mit Hegel gesprochen: das „System der Bedürfnisse“, zwischen Familie und Staat herausgebildet hat, lässt sich der Staat als Recht setzende und das Privateigentum garantierende souveräne Gewalt für eine durch antagonistische Interessengegensätze geprägte Gesellschaft bestimmen.17 Der Kampf der Parteien und Interessensverbände, Einfluss auf den Staat zu bekommen um das Partikulare zum Allgemeine zu erklären, wäre demnach erklärbar. Hegel hat als einer der ersten herausgearbeitet, dass das nicht ohne Widerspruch zu haben ist: Bourgeois und Citoyen bilden eine Gemeinschaft, die als Staat der (bürgerlichen) Gesellschaft gegenübertritt und unabhängig von allen individuellen Interessen ist der Staat die souveräne Gewalt der Gesellschaft; er setzt mit dem Recht die Maßstäbe, nach der sich die privaten Interessen innerhalb der Gesellschaft betätigen dürfen. Marx hat später daraus den Schluss gezo- len oder der ehrenamtlichen Anreicherung der Pflege); dass auch ´Corporate Citizenship`, die unternehmerischen Investitionen in das gesellschaftliche Umfeld, als herausragendes Beispiel für zivilgesellschaftliches Engagement ausgegeben werden (vgl. Braun 2007), lässt den Begriff vollends normativ werden. 17 Hegel, der im Staat ja die Verwirklichung der sittlichen Vernunft sah, benutzt hierfür den Ausdruck des abstrakt freien Willens. Er unterstreicht damit seine Ansicht, dass der Staat vom „System der Bedürfnisse“ strikt zu unterscheiden ist. Ohne eine von der Konkurrenzgesellschaft getrennten Gewalt - hier liegt der Ausgangspunkt für die Kritik von Marx - kann nach seiner Auffassung diese nicht existieren. Dass diese Bestimmung auch heute noch zutrifft, lässt sich gut an der gegenwärtigen Finanzkrise verdeutlichen: der Staat als von der (Bank)Wirtschaft getrennte Instanz „bekämpft“ deren Krise mit der Bereitstellung von Liquidität und zielt damit darauf ab, wieder ein funktionierendes Bankwesen zu schaffen. Der Tatbestand, dass er ansonsten stur behauptet, für sozialpolitische Aufgaben kein Geld zu haben, scheint dabei keine Rolle zu spielen. Innerhalb der Gesellschaft, die von all dem betroffen ist, tobt derweil ein munterer Meinungsstreit darüber, ob das, was der Staat aus souveräner Zwecksetzung heraus tut, angemessen ist oder nicht. 16 gen, dass in einer Gesellschaft, in der ein solcher Gegensatz von Gemeinschaftlichkeit (im Staat) und Privatinteresse (in der Wirtschaft) besteht, auch der Bürger eine „Doppelexistenz“ führen müsse: als Bourgeois ist er der „egoistische homme“, dem es um die Vermehrung seines privaten Reichtums geht, als Citoyen ist er „das imaginäre Glied einer eingebildeten Souveränität“, das seinen Pflichten nachkommt und dies als seine Rechte begreift. Die aktuelle Debatte über die Zivilgesellschaft findet immer noch im Horizont des von Hegel und Marx Diskutierten statt, meist aber ohne dies zu wissen. Dabei findet allerdings ein eigentümliches quid pro quo statt: an die Stelle der Analyse dessen, was das Gemeinwohl kennzeichnen könnte, wird die Staatsbürgerrolle (citoyen) moralisch aufgeladen und an diese die Hoffnung auf eine harmonischere Gesellschaft geknüpft. Insofern stellt sich das Projekt einer nationalen Engagementpolitik im Kern als ein sozialdemokratisch inspiriertes Vorhaben dar, dem es (im Anschluss an die philosophische Kommunitarismus-Debatte der 1990er Jahre) um die Aufwertung sozialer Gemeinschaftlichkeit als wohlfahrtsstaatliche Rettungsidee eines politisierten Bürgertums zu tun ist. An die Stelle der von den Konservativen betonten Staatstugenden treten nun die sog. Bürgertugenden (die allerdings auch staatsbürgerschaftlich abgeleitet werden), denen gegenüber das einzelne Individuum normative Verpflichtungen hat (vgl. Maaser 2009). 6. Engagement und Gemeinwesen: wie die Bürgergesellschaft die Soziale Arbeit erfasst Die aktuell registrierbaren öffentlichen Debatten über mehr und neue politische Partizipationsstrukturen, neue zivilgesellschaftliche Selbstorganisation und bürgerschaftliches soziales Engagement sind bei näherem Hinsehen nicht mehr die alten radikaldemokratisch geführten, basisorientierten Diskurse der 1960er und 1970er Jahre. Sie kommen in einem neuen Gewande daher. Diese Diskurse werden zeitgemäß geführt und sind neuerdings ebenso effizienzfokussiert wie alle anderen aktuellen Modernisierungsdiskurse auch, ob sie nun den Staat und seine Verwaltung, die Sozialen Dienste, die Arbeitsmarktpolitik, die Fürsorgepolitik oder gar die Familien- und Kinderpolitik betreffen. In allen Gemeinwesen- bzw. Zivilgesellschaftsdiskursen geht es auch um die Schaffung einer neuen „effektiven Governance“, die man im Lichte neuerer ökonomischer Denkkategorien entfalten will. Da sich diese Diskurse communityzentriert geben, lassen sie sich auch als Neuanfang oder als Aufwertung einer beteiligungs- 17 orientierten Sozialpolitik lesen (vgl. Newig/Fritsch 2009), allerdings unter neuen Vorzeichen.18 Dass die neuen Gemeinwesendiskurse auch einen ökonomistischen Bias aufweisen (vgl. Priddat 2004), ist wenig verwunderlich, bedenkt man, dass dieser mittlerweile übergreifend und flächendeckend alle sozialpolitischen Überlegungen kennzeichnet, so dass mittlerweile die Arbeitsweise von Politik, Verwaltung, NGOs und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, letztlich auch die Erziehungsleistung von Eltern, vor allem mittels Kennzahlen, Controlling, Qualitätsmanagement, Wirkungsanalysen u.ä. beurteilt und auf ihre Effizienz geprüft wird bzw. geprüft haben will). Instrumente und Methoden des privatwirtschaftlichen Sektors zur Beherrschung der Unsicherheiten und Unübersichtlichkeit von Unternehmen und Märkten werden seit einiger Zeit auch als tauglich zur Steuerung des Gemeinwesens bzw. der Zivilgesellschaft betrachtet (vgl. Buestrich u.a. 2008). Die scheinbar widersprüchlichen Entwicklungen von Gemeinwesenorientierung und partizipativer Sozialpolitik einerseits und ökonomisierter und marktorientierter Sozialpolitik und sozialer Dienstleistungserbringung andererseits lösen sich auf, wenn man den Gemeinwesen- und Engagementdiskurs als Bestandteil der neuen Sozialstaatsarchitektur versteht, denn diese besteht nicht nur aus den lange Zeit primär wahrgenommenen Aktivierungs- und Investitionsbausteinen (vgl. Dahme/Wohlfahrt 2005, Lessenich 2008), sondern kennzeichnet sich auch durch eine stark ausgeprägte Dezentralisierungstendenz, die zu einer Revitalisierung des Community-Gedankens beigetragen hat. Die verschiedenen Baustellen des Sozialstaats folgen - so könnte man schlussfolgern - einem identischen Lehrplan, auch wenn es - oberflächlich betrachtet - so aussieht, als würden gegenwärtig viele Architekten auf vielen Baustellen gleichzeitig tätig sein. Der Zusammenhang zwischen Ökonomisierung und Gemeinwesendiskurs besteht darin, dass das neue Denken und Reden über das Gemeinwesen ebenfalls einen ausgeprägten ökonomistischen Bezug aufweist, der sich schon in der Wortwahl zeigt: das Gemeinwesen ist für den aktivierenden Staat keine Selbstverständlichkeit mehr, kein aktives Gemeinwesen, sondern etwas, das verkümmert ist und vor sich hin dümpelt und deshalb mittels Aktivierungsansätzen revitalisiert werden muss; der Bürger ist soziales Kapital, das als Ressource verwertet 18 Die Community - oder das lokale Gemeinwesen - spielt in allen Bereichen sozialer Dienste gegenwärtig eine zentrale Rolle (vgl. Dahme/Wohlfahrt 2010). Das Lokale soll integrieren und inkludieren, was Arbeitsmärkte und die Wirtschaft exkludieren. Da community nicht ohne Engagement der Bürger zu denken ist, schließt sich der Kreis zwischen dem Ideal der Engagementpolitik und der Realität unterfinanzierter sozialer Dienste: wenn Altenhilfe, Jugendhilfe oder Behindertenhilfe zukünftig noch an Qualität interessiert sind, benötigen sie das „bürgerschaftliche“ Engagement. 18 werden muss, und zwar primär in Form von Engagement, das sich auch als sozialstaatlicher Kostenvorteil berechnen lässt und so zu einem wertvollen Faktor im europäischen Standortwettbewerb wird. Der Verwertungszwang, dem sich der Bürger als „Arbeitskraftunternehmer“, der ständig und zeitlich immer länger seine „employability“ durch Investments sicherstellen muss, ausgesetzt sieht, wird auf die Freizeit und den Ruhestand ausgedehnt, die der Bürger und die Senioren am sinnvollsten durch bürgerschaftliches Engagement ausfüllen sollten, am besten in sozialen Projekten, die den Sozialstaat entlasten. Im Diskurs über die Bürgergesellschaft geht es nicht primär um demokratietheoretisch motivierte Konzepte, um emanzipatorische Zielsetzungen, um aktive Lebensführung, um den Bürger als Subjekt der Gesellschaft, sondern um Nutzungsabsichten: brach liegendes soziales Kapital im Gemeinwesen soll nicht verantwortungslos vor sich hin leben, sondern für gesellschafts- und sozialpolitische Zukunftsinteressen in die Verantwortung genommen werden, zumal in Zeiten, in denen sich der Staat als Wettbewerbstaat definiert, der angesichts von Standortkonkurrenz gezwungen wird, alle nationalen Ressourcen ins Auge zu fassen. Diese Strategie ist derjenigen nicht unähnlich, die davon redet, dass eine frauen- und kinderfreundliche Gesellschaft geschaffen werden muss, Frauen und Kinder dann aber letztendlich nur als Humankapital der Zukunft in den Blick nimmt und Fördermaßnahmen dementsprechend unverblümt als (Sozial-) Investitionen betrachtet, Frauen und Kinder ökonomisiert, wie den Ruhestand und das Gemeinwesen auch (vgl. Becker 2003, Lessenich 2008, S. 97ff). Die neue Sozialpolitik hat das Ziel, eine staatlich gesteuerte Lebensstilpolitik zu entwickeln (vgl. Dahme/Wohlfahrt 2008). Für die Lebensstilpolitik reduziert sich eine aktive Lebensführung auf eine „produktivistische“ (Homann/Pies 1996) Lebensführung. Und dabei spielt das Gemeinwesen neuerdings wieder eine zentrale Rolle, denn nur hier lassen sich die Partnerschaften zwischen Staat/Verwaltung, Zivilgesellschaft und Bürger organisieren und Aktivitätsräume für die bewegte Gesellschaft, für aktivierte Arbeitslose, Senioren, nicht erwerbstätige Frauen und sonstige inaktive, sprich: unproduktive Gruppen kreieren. Auch die effizienzbetonte, produktivistische Sozialpolitik der Gegenwart lässt sich von Gedanken wie Verantwortungsdelegation, dezentralisierte Aufgabenerledigung u.ä. leiten, da man davon ausgeht, dass es im Gemeinwesen noch ungenutzte Ressourcen gibt, die es für sozialpolitische Zwecke zu bergen und zu vernetzen gilt. Im Sinne der vorherrschenden Aktivierungspolitik sollen diese Ressourcen, die man vor allem in den zivilgesellschaftlichen Vereinigungen und in der Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement sieht, wenn schon nicht für die Lösung, so doch zur Bearbeitung sozialpolitischer Probleme genutzt, sprich: ak- 19 tiviert, werden. Bürger und Bürgerinnen sollen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben einbezogen werden, die bislang dem Staat oder von ihm beauftragten professionalisierten Leistungserbringern vorbehalten waren. Diese Entwicklung hat noch viele Namen und wird vor allem unter Stichworten wie bürgerschaftliches Engagement, Bürgergesellschaft, Sozialraumorientierung, Kommunalisierung, Community-Care u.v.m diskutiert. All diese Tendenzen lassen sich auch als Dezentralisierung beschreiben, ein Trend, der in der Debatte über den Umbau der Wohlfahrtsstatten international als Devolution diskutiert wird (vgl. Grell 2008). Devolutionsprozesse kennzeichnen sich dadurch, dass Aufgabe des zentralen Wohlfahrtsstaats auf subnationale Ebenen verlagert werden (bspw. durch Kommunalisierung) oder an nachgelagerte Verwaltungsebenen zur Wahrnehmung in eigener Verantwortung delegiert werden. Dezentralisierungsprozesse dieser Art sind auch dadurch gekennzeichnet, dass die Verantwortungsdelegation nach unten in Redefinitionsprozesse über die Eigenverantwortung des Bürgers und der Zivilgesellschaft eingebettet ist. Mit Blick auf die Armuts- und Fürsorgepolitik in den USA ist nicht auszuschließen, dass Dezentralisierungsprozesse damit einher gehen, die „subnationale und urbane Ebene als Entsorgungsmechanismus des Zentralstaats“ zu funktionalisieren (Grell 2008, S. 347).19 Die Dezentralisierung der staatlichen Sozialpolitik ist ein Vorgang, der eine neue Gestalt Sozialer Arbeit konstituiert und von dieser eine grundlegend veränderte Aufgabenerfüllung fordert bzw. fordern wird: Soziale Arbeit soll sich von ihrer einseitigen Bezugnahme auf personenbezogene Hilfeprozesse und individualisierte Dienstleistungen wegbewegen hin zu einer aktivierenden und mobilisierenden Funktion in der lokalen Bürgergesellschaft. Eine bürgerschaftliche Sozialarbeit, die Ehrenamtliche mobilisiert, fortbildet und bei der Stange hält, die Netzwerke bildet und in diesen Vertrauen stiftet, die Gelder akquiriert, Projektmanagement betreibt, ist das Produkt einer staatlichen Selbstkritik, die das erreichte Niveau sozialer Infrastrukturpolitik für nicht mehr finanzierbar hält und die Privatisierungsanstrengungen wie die Ökonomisierung der sozialen Dienste als nur bedingt erfolgreich beurteilt. Zunehmend zeigt sich nämlich, dass die Folgen der neueren sozialstaatlichen Entwicklung mit all ihren Armutsrisiken, auch eine ordnungspolitische Herausforderung darstellen und kleinräumige, community-zentrierte Lösungen verlangen. Die neue staatlich verordnete Eigenverantwortung des Bürgers und die Aktivierungspolitik (die bei Nicht-Mitwirkung an der verordneten Übernah19 Margret Mayer weist auf drei wesentliche Modifikationen lokalstaatlicher Politik durch die Strategie der Dezentralisierung hin: Regionen und Städte werden zu zentralen Agenturen bei der Produktion von Wettbewerbsfähigkeit, sie übernehmen die Aufgabe innovative Sozial- und Beschäftigungsstrategien zu entwickeln, um endogene Potenziale zu mobilisieren und sie implementieren „weiche“ Formen des Regierens durch Einbezug von Zivilgesellschaft und Unternehmen in eine lokalpolitische Governance (Mayer 2003). 20 me von Eigenverantwortung ansetzt) benötigen wegen ihres funktionalistischen Charakters pädagogische und sozialarbeiterische Interventionen, die aber nicht unbedingt von Fachkräften, sondern auch von interessierten und engagementbereiten Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden kann. Dadurch entwickelt sich ein weiters Feld von Quasi-Sozialarbeit und Quasi-Sozialpädagogik (vgl. Jordan/Jordan 2000, S. 2). Der sozialarbeitspolitisch gewendete Sozialstaat fordert die Gemeinschaft heraus, sich der Probleme, die in erster Linie das kapitalistische Wirtschaftssystem erzeugt, selbst anzunehmen und „inklusiv“ zu wirken. Die Soziale Arbeit, die gegenwärtig den Fehler begeht, in den vielfältigen gemeinwesenorientierten Projekten eine Rückkehr zu alten fachpolitischen Konzepten zu sehen, sollte den Diskurs um Professionalisierung nicht ohne die Bezugnahme auf die dahinter stehende sozialpolitische (Gesamt-)Programmatik führen. Oder es sollte offen ausgesprochen werden, wie sich die klassische sozialpädagogische Leitvorstellung eines „gelingenden Lebens“ überhaupt noch operationalisieren lässt, wenn sie ganz auf die (Selbst-)Disziplinierung des Einzelnen reduziert wird. 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