CP 39 DE Montenegro und die EU GBA

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PRESSEMITTEILUNG Nr. 39/2015
25. Juni 2015
Montenegro und die EU:
GBA EU-Montenegro fordert stärkere politische Rechenschaftspflicht und
Eigenverantwortlichkeit für den montenegrinischen EU-Beitrittsprozess
Auf
der
6. Sitzung
des
Gemeinsamen
Beratenden
Ausschusses
(GBA)
der
Zivilgesellschaft EU-Montenegro, die am 23./24. Juni im Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss (EWSA) in Brüssel stattfand, wurde eine lebhafte Debatte über
Transparenz und Teilhabe am EU-Beitrittsprozess Montenegros geführt. Weitere Themen
waren politische Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen und die jüngsten
Entwicklungen im Bereich des sozialen Dialogs in Montenegro.
Gewährleistung der Teilhabe am EU-Beitrittsprozess
Der GBA begrüßte die Einbindung der Organisationen der Zivilgesellschaft in die EU-Arbeitsgruppen
zu den Kapiteln der Beitrittsverhandlungen, wobei auf die Notwendigkeit einer stärkeren Konsistenz
hingewiesen wurde, um sicherzustellen, dass sowohl die EU-Institutionen als auch die
montenegrinische Regierung im gesamten Beitrittsprozess für Transparenz und Teilhabe sorgen.
Entscheidend hierfür seien die rechtzeitige Bereitstellung von Dokumenten sowie entsprechende
Konsultationen der Öffentlichkeit, so die GBA-Mitglieder.
Mehr finanzielle Unterstützung und Stärkung der Zivilgesellschaft
Darüber hinaus rief der GBA die EU dazu auf, ihre finanzielle Unterstützung u.a. für Projekte im
Rahmen der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft aufzustocken, um die Kapazitäten der
Organisationen der Zivilgesellschaft auszubauen und die Professionalität und Unabhängigkeit der
Medien zu fördern. Eine starke organisierte Zivilgesellschaft fördere die politische
Rechenschaftspflicht und trage zu einem besseren Verständnis und zur Akzeptanz der Reformen
bei, die im Zuge des Beitrittsprozesses durchgeführt würden. In Bezug auf die Pressefreiheit - eines
der grundlegenden Menschenrechte und zentrales Element der Kopenhagener Beitrittskriterien nahmen die GBA-Mitglieder mit Bedauern die weiterhin beunruhigende Lage in Montenegro sowie
die wiederholte Gewalt gegen Journalisten zur Kenntnis.
Maßnahmen zur Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen dringend
notwendig
Zwar seien einige positive Schritte zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
unternommen worden, jedoch müssten den Absichtserklärungen auch konkrete, effiziente und
zeitgerechte Maßnahmen vor Ort folgen. Die GBA-Mitglieder nahmen mit großer Sorge zur
Kenntnis, dass der Zugang zu den meisten staatlichen und kommunalen Institutionen, wie Schulen,
Krankenhäuser, Sozialhilfeeinrichtungen und sogar zum Parlament und zu Gerichten, für Menschen
mit Behinderungen nach wie vor äußerst schwierig ist. Sie forderten die montenegrinische
Regierung auf, so rasch wie möglich Maßnahmen zu ergreifen, um hier Abhilfe zu schaffen.
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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss vertritt die verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen
Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft. Er ist eine beratende Versammlung und wurde 1957 durch die
Römischen Verträge errichtet. Die beratende Funktion des EWSA ermöglicht es seinen Mitgliedern und damit
auch den Organisationen, die diese vertreten, am Beschlussfassungsprozess der EU teilzuhaben. Dem
Ausschuss gehören 353 Mitglieder an, die vom Rat der Europäischen Union ernannt werden.
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