CP 10 EN Forschung und Innovation

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PRESSEMITTEILUNG Nr. 10/2015
29. Januar 2015
Überwindung der Kluft zwischen Forschung und
Gesellschaft
Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Forschung ist ein Grundpfeiler der Agenda für
verantwortungsbewusste Forschung und Innovation, die für sämtliche im Rahmen von
"Horizont 2020" finanzierten europäischen Forschungstätigkeiten gilt. Am 28. Januar
2015 haben der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und das
CONSIDER-Projekt (Civil Society Organisations in Designing Research Governance)
gemeinsam in Brüssel die Konferenz "Die Zivilgesellschaft in Forschung und Innovation"
veranstaltet.
Voraussetzung für eine Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Forschung ist die Beteiligung eines
breiten Spektrums von Akteuren wie z.B. Forscher, politische Entscheidungsträger und
Organisationen der Zivilgesellschaft. Die Einbindung von Vertretern der Zivilgesellschaft bietet eine
Reihe von Vorteilen, insbesondere die stärkere Berücksichtigung gesellschaftlicher Bedürfnisse,
tiefere Einblicke in Forschungsfragen, eine größere Legitimität und eine umfassendere Verbreitung
der Ergebnisse. Aus diesen Gründen macht es Sinn, Wissenschaft und Gesellschaft stärker
miteinander zu verflechten. Aber trotz jahrzehntelanger Forschung über Theorie und Praxis der
Einbeziehung der Öffentlichkeit ist wenig über die Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft in
der Forschung bekannt.
Die Veranstaltung, an der rund 200 Vertreter aus ganz Europa und darüber hinaus teilnahmen,
sollte Impulse für eine Debatte zwischen Vertretern der wichtigsten, an der Einbindung der
Zivilgesellschaft in die Forschung mitwirkenden Interessengruppen geben. Politische
Entscheidungsträger, Vertreter der Zivilgesellschaft und Wissenschaftler erörterten die jüngsten
Arbeiten des EWSA und des CONSIDER-Projekts und beleuchteten sowohl die gängige Praxis als
auch etwaige künftige Ausrichtungen.
Im Mittelpunkt des CONSIDER-Projekts (www.consider-project.eu) standen Fragen betreffend die
Einbeziehung
der
Organisationen
der
Zivilgesellschaft
in
Kooperationsprojekte
im
Forschungsbereich, insbesondere in von der EU finanzierte Projekte mit mehreren Akteuren (wie
das RP 7 und Horizont 2020). Das Projekt konzentrierte sich auf derzeitige Formen der
Zusammenarbeit, wobei verschiedene Forschungsteams in Echtzeit beobachtet wurden.
Erkenntnissen des CONSIDER-Projekts zufolge:



werden die Organisationen der Zivilgesellschaft nur bei 27% der kooperativen
Forschungsprojekte der EU einbezogen;
funktioniert
die
Einbeziehung
in
europäische
Projekte
am
besten,
wenn
die
zivilgesellschaftlichen Organisationen innerhalb des Projekts eine zentrale Rolle spielen und als
Bindeglied zwischen dem Forschungsprojekt einerseits und einem Teil der Gesellschaft
andererseits fungieren;
wurden im Rahmen des CONSIDER-Projekts gut durchdachte und erkenntnisreiche
Forschungsarbeiten durchgeführt und ein Modell für die Einbeziehung der Organisationen der
Zivilgesellschaft in die Forschung erstellt.
Die Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft in die Forschung kann zahlreiche
Nutzeffekte bringen, wie etwa eine bessere Akzeptanz der Forschungsergebnisse und höherwertige
Rue Belliard/Belliardstraat 99 – 1040 Bruxelles/Brussel – BELGIQUE/BELGIË
Tel. +32 25469779 – Fax +32 25469764
E-Mail: [email protected] – Internet: www.eesc.europa.eu
Der EWSA auf:
DE
wissenschaftliche Erkenntnisse. Aber immer noch findet die zivilgesellschaftliche Einbindung nur in
begrenztem Maße statt".
Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft ist nicht die einzig wahre Methode, um Forschung zu
betreiben; in einigen Fällen ist sie nützlich, bei anderen Konstellationen hingegen nicht. Denn nicht
bei allen Forschungsvorhaben ist die Beteiligung der Zivilgesellschaft unbedingt nutzbringend,
mitunter kann sie sich sogar als kontraproduktiv erweisen. Damit sie gut funktioniert, muss
erkennbar die Notwendigkeit eines Bezugs zur Gesellschaft als Ganzes bestehen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Henri Borzi - EWSA-Pressereferat
E-Mail: [email protected]
Tel.: +32 25469406
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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) gewährleistet die Vertretung der verschiedenen wirtschaftlichen und
sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft. Er ist eine beratende Versammlung und wurde 1957 durch die Römischen
Verträge errichtet. Die beratende Funktion des EWSA ermöglicht es seinen Mitgliedern und damit auch den Organisationen, die
diese vertreten, am Beschlussfassungsprozess der EU teilzuhaben. Dem Ausschuss gehören 353 Mitglieder an, die vom Rat der
Europäischen Union ernannt werden.
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