PRESSEMITTEILUNG Nr. 10/2015 29. Januar 2015 Überwindung der Kluft zwischen Forschung und Gesellschaft Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Forschung ist ein Grundpfeiler der Agenda für verantwortungsbewusste Forschung und Innovation, die für sämtliche im Rahmen von "Horizont 2020" finanzierten europäischen Forschungstätigkeiten gilt. Am 28. Januar 2015 haben der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und das CONSIDER-Projekt (Civil Society Organisations in Designing Research Governance) gemeinsam in Brüssel die Konferenz "Die Zivilgesellschaft in Forschung und Innovation" veranstaltet. Voraussetzung für eine Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Forschung ist die Beteiligung eines breiten Spektrums von Akteuren wie z.B. Forscher, politische Entscheidungsträger und Organisationen der Zivilgesellschaft. Die Einbindung von Vertretern der Zivilgesellschaft bietet eine Reihe von Vorteilen, insbesondere die stärkere Berücksichtigung gesellschaftlicher Bedürfnisse, tiefere Einblicke in Forschungsfragen, eine größere Legitimität und eine umfassendere Verbreitung der Ergebnisse. Aus diesen Gründen macht es Sinn, Wissenschaft und Gesellschaft stärker miteinander zu verflechten. Aber trotz jahrzehntelanger Forschung über Theorie und Praxis der Einbeziehung der Öffentlichkeit ist wenig über die Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft in der Forschung bekannt. Die Veranstaltung, an der rund 200 Vertreter aus ganz Europa und darüber hinaus teilnahmen, sollte Impulse für eine Debatte zwischen Vertretern der wichtigsten, an der Einbindung der Zivilgesellschaft in die Forschung mitwirkenden Interessengruppen geben. Politische Entscheidungsträger, Vertreter der Zivilgesellschaft und Wissenschaftler erörterten die jüngsten Arbeiten des EWSA und des CONSIDER-Projekts und beleuchteten sowohl die gängige Praxis als auch etwaige künftige Ausrichtungen. Im Mittelpunkt des CONSIDER-Projekts (www.consider-project.eu) standen Fragen betreffend die Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft in Kooperationsprojekte im Forschungsbereich, insbesondere in von der EU finanzierte Projekte mit mehreren Akteuren (wie das RP 7 und Horizont 2020). Das Projekt konzentrierte sich auf derzeitige Formen der Zusammenarbeit, wobei verschiedene Forschungsteams in Echtzeit beobachtet wurden. Erkenntnissen des CONSIDER-Projekts zufolge: werden die Organisationen der Zivilgesellschaft nur bei 27% der kooperativen Forschungsprojekte der EU einbezogen; funktioniert die Einbeziehung in europäische Projekte am besten, wenn die zivilgesellschaftlichen Organisationen innerhalb des Projekts eine zentrale Rolle spielen und als Bindeglied zwischen dem Forschungsprojekt einerseits und einem Teil der Gesellschaft andererseits fungieren; wurden im Rahmen des CONSIDER-Projekts gut durchdachte und erkenntnisreiche Forschungsarbeiten durchgeführt und ein Modell für die Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft in die Forschung erstellt. Die Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft in die Forschung kann zahlreiche Nutzeffekte bringen, wie etwa eine bessere Akzeptanz der Forschungsergebnisse und höherwertige Rue Belliard/Belliardstraat 99 – 1040 Bruxelles/Brussel – BELGIQUE/BELGIË Tel. +32 25469779 – Fax +32 25469764 E-Mail: [email protected] – Internet: www.eesc.europa.eu Der EWSA auf: DE wissenschaftliche Erkenntnisse. Aber immer noch findet die zivilgesellschaftliche Einbindung nur in begrenztem Maße statt". Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft ist nicht die einzig wahre Methode, um Forschung zu betreiben; in einigen Fällen ist sie nützlich, bei anderen Konstellationen hingegen nicht. Denn nicht bei allen Forschungsvorhaben ist die Beteiligung der Zivilgesellschaft unbedingt nutzbringend, mitunter kann sie sich sogar als kontraproduktiv erweisen. Damit sie gut funktioniert, muss erkennbar die Notwendigkeit eines Bezugs zur Gesellschaft als Ganzes bestehen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Henri Borzi - EWSA-Pressereferat E-Mail: [email protected] Tel.: +32 25469406 _______________________________________________________________________________ Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) gewährleistet die Vertretung der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft. Er ist eine beratende Versammlung und wurde 1957 durch die Römischen Verträge errichtet. Die beratende Funktion des EWSA ermöglicht es seinen Mitgliedern und damit auch den Organisationen, die diese vertreten, am Beschlussfassungsprozess der EU teilzuhaben. Dem Ausschuss gehören 353 Mitglieder an, die vom Rat der Europäischen Union ernannt werden. _______________________________________________________________________________ Rue Belliard/Belliardstraat 99 – 1040 Bruxelles/Brussel – BELGIQUE/BELGIË Tel. +32 25469779 – Fax +32 25469764 E-Mail: [email protected] – Internet: www.eesc.europa.eu Der EWSA auf: