CP 57 EN Lissabon-Vertrag

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57/2015
18. September 2015
Partizipative Demokratie zur Rettung des europäischen Projekts
Die Europäische Bürgerinitiative, das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber in den
meisten EU-Politikbereichen, eine wichtigere Rolle für die nationalen Parlamente: der
Lissabon-Vertrag hat viele positive Veränderungen zur Überwindungen der Kluft zwischen
der EU und ihren Bürgerinnen und Bürgern bewirkt. Die bestehenden EU-Verträge bieten
jedoch auch ungenutzte Möglichkeiten zur Verbesserung des politischen Handelns und zur
internen und externen Stärkung der EU. Ob es nun um die Vertiefung der politischen
Maßnahmen oder eine bessere Umsetzung geht – es gibt eine Vielzahl Politikbereiche und
technische Instrumente, die genutzt werden könnten. Eben dies sollte nach Auffassung des
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) gegenwärtig für die EU Priorität
haben.
Der EWSA wurde als Vertretungsinstanz der europäischen organisierten Zivilgesellschaft vom
Europäischen Parlament darum ersucht zu prüfen, wie die Funktionsweise der EU durch die
Ausschöpfung des Potenzials des Lissabon-Vertrags verbessert werden könnte, und über mögliche
Entwicklungen und Anpassungen im gegenwärtigen institutionellen Gefüge der EU nachzudenken. In
seiner Stellungnahme, die er auf seiner Plenartagung am 16. September verabschiedete, betont der
EWSA, dass Demokratie und Rechenschaftspflicht grundlegende Konzepte der Unionsbürgerschaft sind
und dass diesem Aspekt des Lissabon-Vertrags umfassend und systematisch Rechnung getragen
werden muss. Künftig wird es außerdem notwendig sein, 1. die Zuständigkeiten des Europäischen
Parlaments auszuweiten, etwa durch eine größere Rolle bei der wirtschaftspolitischen Steuerung
Europas oder innerhalb des europäischen Semesters, und 2. für eine ausgewogenere Aufteilung der
Verantwortlichkeiten und eine bessere interinstitutionelle Zusammenarbeit zu sorgen, um so die
Gemeinschaftsmethoden zu festigen.
Die Wirtschaftskrise wie auch die aktuellen Herausforderungen durch die Migration und ihre
Auswirkungen auf die Freizügigkeit in der EU haben unionsinterne Spannungen und einen
Vertrauensverlust seitens der Bürger bewirkt. "Es ist höchste Zeit, die Grundsätze der horizontalen
Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zu verbessern sowie die gläserne Decke zwischen der
allgemeinen Öffentlichkeit und den EU-Institutionen zu durchbrechen. Wir müssen die Beteiligung der
Zivilgesellschaft an demokratischen Prozessen und der europäischen Politikgestaltung sicherstellen.
Wir müssen gemeinsam an der Zukunft der Union arbeiten", sagte Luca Jahier, Vorsitzender der
EWSA-Gruppe Verschiedene Interesse und Berichterstatter für die vorgenannte
Stellungnahme.
Der erste Schritt zur Nutzung der bestehenden Bestimmungen des Lissabon-Vertrags wäre
es, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu erreichen (Artikel 3 EUV) und die
fünf horizontalen Klauseln des AEUV (Artikel 8 bis 12) besser anzuwenden. Diese Bestimmungen
sollten künftig genutzt werden, um die verschiedenen Politikbereiche der EU enger miteinander zu
verknüpfen und die Rechenschaftspflicht gegenüber den EU-Bürgern zu erhöhen.
Der Binnenmarkt sollte – unter besonderer Berücksichtigung des digitalen Binnenmarkts und der
Energieunion – vollendet werden. Die EU sollte die Mittel erhalten, um im Zuge ihres
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Tel. +32 2 546 9406 – Fax +32 25469764
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Eigenmittelsystems handeln zu können, was u.a. zu Skalenvorteilen in der ganzen EU beitragen
würde.
Darüber hinaus sollten zur Stärkung des Gefühls der gemeinsamen Bürgerschaft durch eine stärkere
Beteiligung der Öffentlichkeit am EU-Entscheidungsprozess Maßnahmen ergriffen werden, um die EUGrundrechtecharta wirksam umzusetzen. Die existierenden Verträge bieten auch mehr
Handlungsspielraum und Möglichkeiten für eine vertiefte Integration im Bereich Migration und Asyl
sowie in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
Schließlich würden der Ausbau der Leitungsstrukturen der Eurozone und die Vollendung der
Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) eine echte wirtschaftspolitische Steuerung
in Europa beschleunigen und eine vertiefte Integration gewährleisten. Dieser Wandel sollte auf vier
Säulen beruhen: einer geldpolitischen und finanziellen, einer makro- und mikroökonomischen,
einer sozialen und einer politischen Säule.
Die Stellungnahme wurde mit 185 gegen 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen verabschiedet. Berichterstatter war
Luca Jahier, Mitberichterstatter war José Isaías Rodríguez García-Caro.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Caroline Alibert-Deprez
EWSA-Pressereferat
E-Mail: [email protected]
Tel.: +32 2 546 9406 / Mobil: +32 475 75 3202
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Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss gewährleistet die Vertretung der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen
Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft. Er ist eine beratende Versammlung und wurde 1957 durch die Römischen Verträge
errichtet. Die beratende Funktion des EWSA ermöglicht es seinen Mitgliedern und damit auch den Organisationen, die diese
vertreten, am Beschlussfassungsprozess der EU teilzuhaben. Dem Ausschuss gehören 353 Mitglieder aus der ganzen EU an, die
vom Rat der Europäischen Union ernannt werden.
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