Ansprechpartner: Fachbereich Gesundheitsdienste Telefon: 06172/999 58 41, -58 43, -58 45 [email protected] GESUNDHEITSDIENSTE MERKBLATT Hepatitis E Hepatitis E (Leberentzündung Typ E) ist eine akute Entzündung der Leber, die durch das Hepatitis-E-Virus verursacht wird. Hepatitis E wird hauptsächlich über kontaminiertes Trinkwasser oder Lebensmittel übertragen. Die Symptome sind häufig unspezifisch und heilen meist von selbst aus. Eine Therapie gegen die Erkrankung gibt es nicht. Beschreibung Hepatitis E ist eine Form von virusbedingter Leberentzündung, die meist junge Erwachsene im Alter von 15 bis 40 Jahren betrifft. Sie verläuft akut; eine chronische Form ist nicht bekannt. Meist treten nur leichte Beschwerden auf, die nach etwa sechs Wochen wieder abklingen. Nur ganz selten kommt es zu schweren Verläufen mit der Gefahr eines akuten und tödlichen Leberversagens (etwa bei Schwangeren). Hepatitis E ähnelt der ebenfalls virusbedingten Leberentzündung vom Typ A (Hepatitis A). Tatsächlich wurde Hepatitis E erst im Jahr 1980 als eigenständige Erkrankung identifiziert, als man eine vermeintliche Hepatitis-A-Epidemie in Indien genauer untersuchte. Dabei entdeckte man, dass für den Krankheitsausbruch nicht Hepatitis-A-Viren, sondern ein neuer Virustyp, Hepatitis-E-Viren, verantwortlich sind. Hepatitis E kommt weltweit sporadisch vor, besonders jedoch in Südost- und Zentralasien, im Mittleren Osten, in Afrika und Zentralamerika. In den letzten Jahren traten dort ausgeprägte Epidemien auf, die durch verunreinigtes Trinkwasser verursacht wurden. Hepatitis E ist in Deutschland seit dem Jahr 2001 meldepflichtig. Sie tritt hierzulande selten auf, jedoch steigt die Anzahl der dem Robert Koch-Institut gemeldeten Fälle stetig an: 387 Hepatitis-E-Fälle wurden dem Robert Koch Institut im Jahr 2013 übermittelt. Im Vorjahr waren es 238 Fälle. Übertragung In den Industrieländern inklusive Deutschland findet hauptsächlich eine zoonotische Übertragung über den Verzehr von unzureichend gegartem Schweine- bzw. Wildfleisch und daraus hergestellten Produkten statt. Filtrierende Organismen (z.B. Muscheln) können im Wasser vorkommendes HEV anreichern und so ebenfalls als Infektionsquelle dienen. Das Virus kann auch parenteral (z.B. durch kontaminierte Blutprodukte) übertragen werden. Eine Mensch-zuMensch-Übertragung (z.B. unter Haushaltsangehörigen) ist bei reiseassoziierten HEV-1- und 2-Infektionen durch Kontaktübertragung (Schmierinfektion) möglich. In Deutschland erworbene Infektionen durch HEV-3 scheinen (wenn überhaupt) jedoch nur extrem selten direkt von Mensch zu Mensch übertragbar zu sein. Ausbrüche mit diesem Genotyp wurden bisher lediglich im Zusammenhang mit dem Verzehr kontaminierter Lebensmittel (z.B. Schweinefleischprodukte) beobachtet. In Ländern mit wenig Ressourcen und niedrigem Hygienestandard wird das Virus (Genotyp 1 und 2) hauptsächlich durch die Aufnahme von fäkal verunreinigtem Wasser oder Lebensmitteln übertragen. Stand Juli 2015 MERKBLATT Hepatitis E Inkubationszeit 15 bis 64 Tage Symptome Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch von Hepatitis E (Inkubationszeit) beträgt etwa 15 bis 64 Tage. Die Infektion äußert sich als leichte Leberentzündung, ähnlich der Hepatitis A, die von selbst ausheilt. Die allgemeinen Symptome einer Hepatitis E sind: ● grippeähnliche Symptome ● Übelkeit und Erbrechen ● Fieber ● Gelbfärbung der Haut und der weißen Bindehaut der Augen (Skleren) ● Entfärbter Stuhl ● Dunkler Urin Eine Gelbsucht (Ikterus), erkennbar an der Gelbfärbung der Haut und der weißen Bindehaut der Augen, tritt nicht bei allen Betroffenen auf. Bei immunsupprimierten Personen (z.B. Transplantatempfänger, Patienten mit HIV/AIDS oder während und nach Chemotherapie) kann es zu chronischen Hepatitis-E-Infektionen kommen. Auch diese verlaufen oft asymptomatisch, können aber, wie andere chronische Hepatitiden, zur Leberzirrhose führen. Antikörper können mehrere Jahre nach einer Hepatitis E-Infektion persistieren. Es ist jedoch unklar, ob eine lebenslange Immunität bestehen bleibt. Untersuchungen und Diagnose Bei Verdacht auf Hepatitis E fragt der Arzt zunächst nach den Beschwerden und eventuellen Reisen in Risikogebiete. Dann erfolgt eine körperliche Untersuchung mit Blutabnahme. Die Blutprobe wird auf Antikörper gegen Hepatitis E-Viren untersucht. Der Nachweis von IgMAntikörpern gegen das Virus deutet auf eine akute Infektion hin. Spezifische IgG-Antikörper sind dagegen erst später nachweisbar und zeigen eine durchgemachte Infektion an. Auch das Erbgut des Erregers (Virus-RNA) lässt sich im Blut oder Stuhl des Erkrankten nachweisen. Diese Untersuchung spielt jedoch aus Kostengründen bei der Hepatitis-EDiagnostik meist keine Rolle. Die Blutprobe wird auch im Hinblick auf weitere Laborwerte analysiert. Wichtig sind etwa die Leberwerte GOT, GPT und Gamma-GT: Erhöhte Messwerte sind Hinweise auf eine Lebererkrankung. Therapie Eine ursächliche Therapie gegen die Erkrankung gibt es nicht, jedoch können die Hepatitis-ESymptome behandelt werden. Ein Krankenhausaufenthalt ist dazu in der Regel nicht erforderlich. Was Sie selbst tun können Bei jeder Hepatitis sollte unbedingt auf Alkohol verzichtet werden. Deren Entgiftung würde die Leber zusätzlich belasten. Aus dem gleichen Grund sollten möglichst keine leberschädigenden Medikamente eingenommen werden wie Paracetamol (Schmerzmittel), Tetrazykline (Antibiotika) und Methotrexat (Krebs- und Rheumamittel). Auch Halothan (Narkosemittel), Chlorpromazin (Mittel bei psychischen Erkrankungen), hormonelle Verhütungsmittel und Anabolika sind zu meiden. Stand Juli 2015 MERKBLATT Hepatitis E Fragen Sie vor jeder Medikamentenanwendung mit Ihrem Arzt, ob die Gefahr einer Leberschädigung besteht. Eine spezielle Diät ist bei Hepatitis E nicht notwendig, jedoch sollten Sie auf eine ausgewogene und fettarme Ernährung achten. Prognose In der Regel stellt die Hepatitis E keine besondere Gefahr dar, da die Infektion im Gegensatz zu manchen anderen Hepatitisformen nicht in eine chronische Form übergehen kann und meist nur leichte Beschwerden hervorruft. Sie heilt in 98 Prozent der Fälle von selbst und folgenlos aus. Ein schwerer Verlauf ist selten, bei Schwangeren kann ein solcher jedoch tödlich enden. Insbesondere im letzten Drittel der Schwangerschaft werden Todesfälle der Mütter in bis zu 20 Prozent der Fälle beobachtet. Auch Früh- oder Fehlgeburten sind möglich. Vorbeugen In Deutschland und anderen Ländern mit Vorkommen des Genotyps 3 und 4 sollten Produkte von Schwein und Wild (z.B. Wildschwein, Reh und Hirsch), insbesondere Innereien, nur durchgegart verzehrt werden. Das Durchgaren bzw. Erhitzen auf ≥ 71°C über mindestens 20 Minuten inaktiviert das Virus. Zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen sollte auf eine gute Küchenhygiene geachtet werden. Wer in Gebiete reist, in denen Hepatitis E vermehrt vorkommt, sollte darauf achten, sich vor möglichen Infektionsquellen zu schützen (Expositionsprophylaxe): Verzehren Sie in diesen Gebieten kein ungeschältes Obst und Gemüse. Fleisch und Meeresfrüchte sollten ausreichend lang erhitzt werden. Trinken Sie zudem nur Wasser aus versiegelten Flaschen. Gegen Hepatitis E gibt es derzeit noch keine Impfung. Ein Impfstoff ist jedoch in Entwicklung und wurde bereits erfolgreich erprobt. Maßnahmen bei Einzelerkrankungen In Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten, Schulen, Heime) Gemäß § 34 Abs. 1 IfSG dürfen Personen, die an Virushepatitis E erkrankt oder dessen verdächtig sind, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. In Gemeinschaftseinrichtungen Betreute, die an Virushepatitis E erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Stand Juli 2015 MERKBLATT Hepatitis E In Lebensmittelbetrieben und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (gemäß § 42 Abs. 1) Gemäß § 42 IfSG dürfen Personen, die an Hepatitis E erkrankt oder dessen verdächtig sind, nicht tätig sein oder beschäftigt werden: a) beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in § 42 Absatz 2 genannten Lebensmittel (s.u.), wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder b) in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung. Lebensmittel im Sinne des § 42 Abs. 2 IfSG sind: ● Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus ● Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis ● Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus ● Eiprodukte ● Säuglings- und Kleinkindernahrung ● Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse ● Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage ● Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen ● Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr. Stand Juli 2015