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Trinkwasserverordnung
Wie gut ist unser Wasser wirklich?
© 2015 by Peter Janz
© Coverbild kreativloft GmbH
Erstveröffentlichung 22.05.2015
Wasserwissenswert Verlag – [email protected]
www.wasser-macht-gesund.de
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Wasser – die
vergessene Medizin
Band 1
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Wasser – die
vergessene Medizin
Band 2
Der PJ-Ratgeber
Gesund durch Wasser
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dem richtigen Wasser
Der PJ-Ratgeber
Umkehrosmose
Funktionen, Vorteile,
Kritik, Modelle
Seite 2
Rechtliche Hinweise
Urheberrecht
Kein Teil dieser Publikation darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder
in einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Autors reproduziert
oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder
verbreitet werden.
Haftungsausschluss
Sämtliche Inhalte dieses E-Books sind keine Heilaussagen. Die Diagnose und Therapie
von Erkrankungen und anderen körperlichen Störungen erfordert die Behandlung
durch Ärzte. Die Informationen in diesem E-Book sind ausschließlich informativ, sie
sollen nicht als Ersatz für eine ärztliche Behandlung genutzt werden. Das mit einer
falschen Diagnose oder Behandlung verbundene Risiko kann nur durch die
Einbeziehung eines Arztes oder einer Ärztin verringert werden. Wie jede Wissenschaft
ist auch die Medizin ständigen Entwicklungen unterworfen. Forschung und klinische
Erfahrungen erweitern die Erkenntnisse, insbesondere was die Behandlung und
medikamentöse Therapien anbelangt. Soweit aus diesem Buch eine Anwendung,
Dosierung oder ein bestimmtes medizinisches oder ernährungstherapeutisches
Vorgehen erwähnt wird, kann keine Gewähr übernommen werden. Jeder Leser ist
angehalten, durch sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls Hinzuziehen eines Arztes
festzustellen, ob die Empfehlungen und Richtwerte im konkreten Fall zutreffend sind.
Jede Dosierung, Anwendung oder Therapie erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers.
Die Inhalte dieser Publikation wurden sorgfältig recherchiert, aber dennoch haftet der
Autor nicht für die Folgen von Irrtümern, mit denen der vorliegende Text behaftet sein
könnte.
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Seite 3
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Seite 4
Inhalt
Rechtliche Hinweise ....................................................................................................... 3
Inhalt .............................................................................................................................. 5
Vorwort .......................................................................................................................... 6
Einleitung ....................................................................................................................... 7
Seit wann gibt es die Trinkwasserverordnung? .............................................................. 8
Was steht in der Trinkwasserverordnung? ................................................................... 10
Wen betrifft die Trinkwasserverordnung? ................................................................... 11
Was regelt die Trinkwasserverordnung? ...................................................................... 12
Aktuelle Grenzwerte der TWVO: Was muss geprüft werden? ...................................... 14
Mikrobiologische Anforderungen................................................................................. 14
Chemische Anforderungen........................................................................................... 16
Teil I: Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz
einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht............................ 16
Teil II: Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich
der Hausinstallation ansteigen kann ......................................................................... 20
Indikatorparameter ................................................................................................... 23
Wie viel Sicherheit gibt uns die Trinkwasserverordnung? ............................................ 31
Wie viel Gift verträgt der Mensch? .............................................................................. 31
Sind mit der Trinkwasserverordnung alle Gefahren gebannt? ..................................... 32
Wie verlässlich ist die Trinkwasserverordnung? ........................................................... 32
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der TWVO für unser tägliches Leben? .......... 34
« zum Inhalt
Seite 5
Vorwort
Hast du schon einmal darüber nachgedacht, dass es kaum ein Thema gibt, das jeden
einzelnen Menschen gleichermaßen betrifft? Schließlich haben wir alle andere
Lebensgewohnheiten, Vorlieben, Wohn-, Arbeits- und Einkommenssituationen, usw.
Ein paar Ausnahmen gibt es aber doch. Wasser beispielsweise. Wasser geht uns alle
an. Selbst wenn du jetzt sagst, dass du kein Leitungswasser trinkst: du putzt dir damit
die Zähne, du wäscht und duscht dich, du kochst mit Wasser, du spülst damit das
Geschirr, von dem du isst … - Und da spielt es eine gewaltige Rolle für deine
Gesundheit, ob dein Leitungswasser rein oder mit Bakterien und Giften kontaminiert
ist!
Na klar, du wirst jetzt wahrscheinlich einwenden, dass uns Deutsche das nicht berührt,
weil wir eine der strengsten Trinkwasserverordnungen der Welt haben und unser
Wasser deshalb ohnehin in Ordnung ist. Gut, dann erklär mir doch bitte, auf welchen
Fakten dein Vertrauen fußt. Kannst du dir da wirklich ganz sicher sein? Oder beruht
deine Meinung vielleicht doch nur auf Hörensagen?
Ich lade dich heute auf einen spannenden Streifzug durch unsere
Trinkwasserverordnung ein – und ich versichere dir, es wird ein alles andere als
trockenes Thema sein! Ich habe mir die Mühe gemacht, das Amtsdeutsch der
Verordnung in eine allgemein verständliche Sprache zu übersetzen. Und bin dabei auf
einige erstaunliche Aussagen gestoßen, die dich ganz schön umhauen werden. Lass
dich also überraschen, was alles wirklich in unserer Trinkwasserverordnung steht…
« zum Inhalt
Seite 6
Einleitung
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts ist die Lebenserwartung in Mitteleuropa um etwa 40
Jahre gestiegen – eine Folge gesünderer Ernährung, humanerer Arbeitsbedingungen,
besserer und flächendeckender medizinischer Versorgung und vor allem gestiegener
Hygiene-Standards. Letzteres insbesondere auch, was unser wichtigstes Lebensmittel
betrifft: Wasser.
Die Trinkwasserverordnung hat dabei die Aufgabe, mögliche Verunreinigungen von
Wasser soweit zu reduzieren und diese Grenzen auch zu überwachen, dass der Genuss
des Wassers unsere Gesundheit nicht gefährdet. Denn immerhin sterben laut
Schätzungen der UNO immer noch 6.000 Menschen täglich (!) an den Folgen fehlenden
sauberen Trinkwassers. Das ist die eine Seite.
Auf der anderen Seite werden wir zwar älter, aber nicht unbedingt in Gesundheit.
Allergien und andere Zivilisationskrankheiten nehmen unaufhörlich zu. Und nachdem
der menschliche Körper, abhängig vom Lebensalter, aus 60 bis 75 % Wasser besteht,
kommen wir im Sinne einer eigenverantwortlichen Gesundheitsvorsorge nicht umhin,
uns intensiver mit der tatsächlichen Qualität unseres Trinkwassers
auseinanderzusetzen.
2003 sorgte in diesem Zusammenhang der Weltwasserbericht der UNESCO für große
Aufregung. In ihrem Bericht verglich sie die Wasserqualität von 122 Ländern. Mit
einem vernichtenden Ergebnis für Deutschland: nur Rang 57 weltweit, noch hinter
Bangladesh und Botswana, und gar der vorletzte Platz innerhalb der EU! Später wurde
die Statistik vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
angefochten. Es sei dabei ein Indikator für die Wasserqualität entwickelt worden, der
„in ungeeigneter Weise verschiedene Messwerte zusammenfasst“. In Folge haben die
Verfasser der Studie die besagte Statistik aus dem Bericht entfernt. Ist sie deshalb
ungültig geworden? Wie gut schützt uns die deutsche Trinkwasserverordnung, die als
eine der strengsten der Welt gilt, wirklich? Gute Fragen. Und gute Gründe, die
Trinkwasserverordnung genauer zu beleuchten…
« zum Inhalt
Seite 7
Seit wann gibt es die Trinkwasserverordnung?
Die Trinkwasserverordnung hat in Deutschland eine lange Geschichte. Bereits 1900
beinhaltete das Reichsseuchengesetz einen Paragraphen zur Überwachung von
Wasserversorgungsanlagen durch staatliche Beamte. 1934 übertrug das Gesetz über
die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens dem Gesundheitsamt die Aufgabe, auf
hygienisch einwandfreies Trinkwasser hinzuwirken und bestehende
Versorgungsanlagen zu überwachen. Rechtsverbindliche Anforderungen gab es damals
allerdings noch nicht. 1959 bestimmte dann die TrinkwasseraufbereitungsVerordnung, mit welchen Zusatzstoffen in welchen Höchstmengen Trinkwasser
aufbereitet werden darf.
Am 15. Februar 1976 trat aufgrund der Ermächtigungsgrundlage des
Bundesseuchengesetzes die erste Trinkwasserverordnung über die Qualität von
Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kraft. Nach zwei Novellen löste im Jahr 2000
das Infektionsschutzgesetz das Bundesseuchengesetz ab. Auf seiner Grundlage wurde
am 21. Mai 2001 die bis heute gültige 3. Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV
2001) erlassen, die gleichzeitig die EG-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998 in
nationales Recht umsetzte. Darauf folgende Änderungen in den Jahren 2011, 2012 und
2013 betrafen Anforderungen an Materialen, die mit Trinkwasser in Berührung
kommen, die Zulassung von Aufbereitungsstoffen, den Parameter „Legionellen“ und
radioaktive Stoffe im Trinkwasser.
Geschichte der Trinkwasserverordnung
1900 Reichsseuchengesetz
1934 Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens
1959 Trinkwasser-Aufbereitungsverordnung
1961 Bundesseuchengesetz (BSeuchenG)
1976 Trinkwasserverordnung
1979 Neufassung des BSeuchG
1980 EG-Trinkwasserrichtlinie
1986 1. Novelle der TrinkwV
1990 2. Novelle der TrinkwV
« zum Inhalt
Seite 8
1998 Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie
2000 Infektionsschutzgesetz (IfSG), löst Bundesseuchengesetz ab
2001 3.Novelle der TrinkwV
2002 EG-“Lebensmittelverordnung“ 178/2002
2011 1. Verordnung zur Änderung der TrinkwV
2012 2. Verordnung zur Änderung der TrinkwV
2013 EURATOM-Richtlinie 2013/51/Euratom (Radioaktive Stoffe im Trinkwasser)
Wer hat die Trinkwasserverordnung erlassen?
Erlasser der Trinkwasserverordnung sind
-
das Bundesministerium (BM) für Gesundheit,
das BM für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit
dem BM für Wirtschaft und Technologie und
das BM für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
mit Zustimmung des Bundesrates.
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Seite 9
Was steht in der Trinkwasserverordnung?
Zuallererst wird in der TrinkwV ihr Sinn und Zweck definiert, nämlich der Schutz der
menschlichen Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung
von Wasser ergeben. Dazu sind hygienische Mindestanforderungen und Grenzwerte
festgelegt, die reines und genusstaugliches Trinkwasser gewährleisten sollen.
Darüber hinaus bestimmt sie, wie die Begriffe „Trinkwasser“ oder
„Wasserversorgungsanlagen“ zu interpretieren sind. Trinkwasser im Sinne der
Trinkwasserverordnung ist etwa ein Sammelbegriff für „Wasser für den menschlichen
Gebrauch“ (siehe auch: Was regelt die Trinkwasserverordnung?). Von ihren
Bestimmungen ausgenommen sind
- natürliches Mineralwasser (im Sinne des § 2 der Mineral- und
Tafelwasserverordnung),
- Heilwasser (im Sinne des § 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes),
- Schwimm- und Badebeckenwasser,
- Wasser in wasserführenden Apparaten, die zwar an die Trinkwasser-Installation
angeschlossen, aber nicht ein Teil davon sind.
Die TrinkwV beschreibt außerdem, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen,
wenn Grenzwerte nicht eingehalten und Anforderungen nicht erfüllt werden. Sie legt
die Pflichten von Betreibern einer Wasserversorgungsanlage hinsichtlich der
Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser fest, und ob Verletzungen
dieser Pflichten als Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu behandeln sind.
Dabei ist zu beachten, dass für die Qualität des Trinkwassers ab der Wasseruhr bis zum
Zapfhahn der Inhaber der häuslichen Trinkwasserversorgungsanlage verantwortlich ist
– also der private Hauseigentümer. Auch er kann bei Nichteinhaltung der gesetzlichen
Vorgaben strafrechtlich belangt werden!
Als Straftat gilt, wer als Betreiber einer Wasserversorgungsanlage im Rahmen einer
öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit vorsätzlich oder fahrlässig Trinkwasser abgibt,
das die definierten Grenzwerte nicht einhält.
« zum Inhalt
Seite 10
Wen betrifft die Trinkwasserverordnung?
Auf der einen Seite betrifft die Trinkwasserverordnung uns alle als Konsumenten, die
wir nicht nur ein Interesse, sondern vor allem auch ein Anrecht auf sauberes, gesundes
Trinkwasser haben. Denn ganz gleich, welche Herkunft das Wasser hat, das wir aus
dem Leitungshahn erhalten – die Trinkwasserverordnung legt fest, welche
Mindestqualität es haben muss.
Auf der anderen Seite müssen die Bestimmungen der TrinkwV von jemandem
eingehalten werden. Das sind die so bezeichneten „Unternehmer oder sonstigen
Inhaber einer Wasserversorgungsanlage“. Dazu gehören natürlich die öffentlichen
Wasserversorger. Wie im letzten Abschnitt angesprochen, werden aber auch private
Hauseigentümer in die Pflicht genommen. Denn mittlerweile gelten
Hausinstallationen, aus denen Trinkwasser ständig an Verbraucher abgegeben wird,
ebenso als Wasserversorgungsanlage.
Typische Beispiele für private Wasserversorger sind
-
Hotels und Gaststätten,
Büros und Gewerberäume,
Altenheime,
Krankenhäuser,
Sport- und Wellnessanlagen,
Campingplätze,
Vereinsräume,
Schwimmbäder und
alle Wohnhausanlagen und Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen.
Prüfungspflichtig sind dabei Großanlagen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder
einer Warmwasserleitung mit mehr als drei Liter Inhalt. Das bedeutet, dass Eigentümer
von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die in der Regel eine Kleinanlage betreiben, nicht
geprüft werden. Für die hygienische Unbedenklichkeit verantwortlich bleiben sie
dennoch.
« zum Inhalt
Seite 11
Was regelt die Trinkwasserverordnung?
Der 2. Abschnitt der Trinkwasserverordnung legt fest, wie Trinkwasser beschaffen sein
muss, damit „durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen
Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist“. Dieser Satz
ist so vielschichtig, dass wir ihn zerlegen müssen, um seine volle Bedeutung zu
erfassen:
Genuss oder Gebrauch bezieht sich auf die Definition von Trinkwasser. Trinkwasser im
Sinne der TrinkwV ist nicht nur zum Trinken bestimmt, sondern auch
- zum Kochen und Zubereiten von Speisen und Getränken,
- zur Körperpflege und -reinigung (Duschen, Baden, Waschen, Zähneputzen, …) und
- zum Reinigen von Gegenständen, die entweder mit dem Körper oder mit
Lebensmitteln in Berührung kommen.
Letztgenannter Punkt betrifft zum Beispiel das Wasser in der häuslichen Spülmaschine
oder Wasser, das von Betrieben zum Herstellen, Behandeln oder Konservieren von
Lebensmitteln eingesetzt wird. Der Begriff Trinkwasser ist damit zwar irreführend, in
seiner Definition aber durchaus vernünftig erweitert und beschrieben.
Eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ist eine jener bürokratischen Phrasen,
die am häufigsten missverstanden werden. Denn das Gegenteil von „nicht schädigen“
ist keineswegs „gesund“. Sie können beispielsweise selbst angebautes Gemüse so
schützen, dass keine gefräßigen Schnecken herankommen; das bedeutet aber nicht,
dass Sie gleichzeitig darauf geachtet haben, dass Ihr Gemüse genug Sonnenlicht
bekommt, um gesund wachsen zu können. Trinkwasser laut TrinkwV erhebt also gar
nicht den Anspruch, gesund zu sein, es soll lediglich keinen Schaden anrichten. Das ist
vergleichbar mit einem Ratgeber, der Ihnen erklärt, was Sie beim Joggen NICHT tun
sollten, aber völlig außen vor lässt, welcher Laufstil Ihrem Kreislauf und Ihren Gelenken
und Muskeln guttut.
Mit nicht zu besorgen entzieht sich der Gesetzgeber letztlich jeder Verantwortung.
Genau gelesen, geht es nicht darum, dass das Risiko einer möglichen Schädigung durch
Trinkwasser laut TrinkwV minimiert oder gar ausschaltet wird – nein, laut Wortlaut soll
« zum Inhalt
Seite 12
man sich deswegen lediglich keine Sorgen machen. Wobei der
formulierungstechnische Höhepunkt darin liegt, dass dabei niemand persönlich
angesprochen wird. Nicht der Gesetzgeber braucht sich mit der reglementierten
Trinkwasserqualität keine Sorgen zu machen, und schon gar nicht der Konsument,
sondern „es ist nicht zu besorgen“. Wer ist ES?
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Seite 13
Aktuelle Grenzwerte der TWVO: Was muss
geprüft werden?
Die mögliche Verschmutzung von Wasser wird in der Trinkwasserverordnung in drei
Gruppen unterteilt:
- Chemische Verschmutzung
- Mikrobiologische Verschmutzung
- Einzuhaltende Indikatorparameter
Bei den Substanzen aller drei Gruppen geht der Gesetzgeber einerseits davon aus, dass
sie eine Schädigung der menschlichen Gesundheit „besorgen lassen“ (insbesondere
wenn sie in einer den jeweiligen Grenzwert überschreitenden Menge enthalten sind).
Andererseits sollen diese Stoffe nur soweit reduziert werden, wie dies – ich zitiere: –
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter
Berücksichtigung von Einzelfällen möglich ist.
Das bedeutet, dass nicht unsere Gesundheit das Primat für die Qualität unseres
Trinkwassers ist, sondern das technisch Machbare. Und das auch nur, wenn der
Aufwand für die Trinkwasseraufbereitung „vertretbar“ ist. Bloß: wer entscheidet, was
vertretbar ist? Diese Formulierung alleine ist schon sehr vage. Völlig ausgehebelt
werden die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung aber dadurch, dass in
Einzelfällen auch alles ganz anders gehandhabt werden kann. Und wer, bitteschön,
bestimmt, was ein Einzelfall ist?
Mikrobiologische Anforderungen
§ 5 der TrinkwV bezieht sich auf die im Infektionsschutzgesetz definierten
Krankheitserreger, die durch Wasser übertragen werden können. Im genauen Wortlaut
heißt es: „Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nummer 1 des
Infektionsschutzgesetzes, die durch Wasser übertragen werden können, nicht in
Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit
« zum Inhalt
Seite 14
besorgen lassen.“ Die folgenden Bakterien dürfen deshalb im Trinkwasser nicht
nachgewiesen werden (Grenzwert = 0):
Escherichia coli (E. coli)
Benannt nach seinem Entdecker, dem deutschen Kinderarzt Theodor Escherich, kommt
dieses Bakterium vor allem im menschlichen und tierischen Darm vor (coli leitet sich
vom lateinischen „colon“ ab, die Bezeichnung für einen Teil des Dickdarms). Während
viele Stämme des Bakteriums harmlos sind, gibt es auch zahlreiche, die zu den
häufigsten Verursachern von Infektionskrankheiten zählen. Die Liste der möglichen
Erkrankungen reicht von Harnwegsinfektionen über chronisch-entzündliche
Darmkrankheiten bis zu Hirnhautentzündungen.
Enterokokken
Auch bei dieser Bakerien-Spezies gibt es Stämme, die harmlos oder für unser
Verdauungssystem sogar förderlich sind, und andere, die Entzündungen des Herzens
(Endokarditis) oder sogar eine Sepsis (umgangssprachlich: Blutvergiftung; eine
komplexe Entzündungsreaktion des Organismus auf eine bakterielle Infektion)
auslösen können.
Pseudomonas aeruginosa
Wegen der typischen Färbung des Eiters bei Infektionskrankheiten, die durch ihn
hervorgerufen werden, bezeichnet man dieses Bakterium auch als Grünspan.
Pseudomonas aeruginosa ist ein Nasskeim, der dieser Bezeichnung entsprechend vor
allem in feuchten Milieus vorkommt: Oberflächengewässer, Leitungswasser, Duschen,
Toiletten, … Er ist gegenüber Antibiotika mehrfach resistent und kann sogar in
destilliertem Wasser und einigen Desinfektionsmitteln überleben und wachsen, sofern
kleinste Spuren organischer Substanzen vorhanden sind. Deshalb gehört er zu den
hartnäckigsten Krankenhauskeimen, die nahezu jede Entzündungsart im Körper
auslösen können.
« zum Inhalt
Seite 15
Chemische Anforderungen
§ 6 der TrinkwV regelt die maximal zulässigen Konzentrationen an chemischen Stoffen,
die unser Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen
dürfen. Ihre Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen, sind in der Anlage 2
der TrinkwV beschrieben. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Arten von
Substanzen:
a) Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich
der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht. Beispiel: Pflanzenschutzmittel
gelangen über das Grundwasser in das Rohwasser, das von Wasserwerken zu
Trinkwasser aufbereitet wird. Ab dem Wasserwerk kann sich ihr Gehalt aber nicht
weiter erhöhen, weil das Wasser im Leitungsnetz und in der Hausinstallation nicht
mehr mit Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommt.
b) Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der
Trinkwasser-Installation ansteigen kann. Beispiel: Die Bleimenge, die sich nach der
Aufbereitung in den Wasserwerken noch im Trinkwasser befindet, kann sich auf
dem Weg zu Ihnen durch alte Bleirohre weiter erhöhen.
Teil I: Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz
einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht
Acrylamid (0,0001 mg/l)
Acrylamid ist ein weißes, geruchloses, kristallines, wasserlösliches Pulver, das zur
Herstellung von Kunststoffen, Papier und Farbstoffen verwendet wird. Die EUChemikalienverordnung stuft es als besonders besorgniserregend, krebserzeugend und
erbgutverändernd ein.
Benzol (0,001 mg/l)
Benzol ist eine flüssige, farblose organische Verbindung, die zur Herstellung wichtiger
Industrie-Chemikalien verwendet wird und auch in Motorenbenzin enthalten ist. Seine
« zum Inhalt
Seite 16
Gefahreneinstufung ist: leicht entzündlich, giftig, gefährlich. Es kann innere Organe,
Knochenmark und das Erbgut schädigen sowie Krebs auslösen.
Bor (1 mg/l)
Bor ist ein Halbmetall, das unter anderem als Bleichmittel, zur Produktion von Glas und
Keramiken oder in Pflanzenschutzmitteln Anwendung findet. In geringer Dosierung ist
Bor möglicherweise ein essenzielles Spurenelement. Größere Mengen sowie einige
Borverbindungen wie Borane (Bor-Wasserstoffe) sind allerdings hochgradig toxisch.
Bromat (0,01 mg/l)
Bromat entsteht beispielsweise als Nebenprodukt, wenn Trinkwasser durch den
Einsatz von Ozon desinfiziert wird (anstelle von Chlor). Es gilt als potenziell
krebserregend.
Chrom (0,05 mg/l)
Chrom gehört zur chemischen Gruppe der Metalle und wird hauptsächlich zur
Herstellung korrosions- und hitzebeständiger Legierungen verwendet (Verchromen,
Chromstahl). Laut EU-Gefahrenstoffkennzeichnung ist es gesundheitsschädlich.
Cyanid (0,05 mg/l)
Cyanide sind hochgiftige Verbindungen der Blausäure (Cyanwasserstoff) und werden
vorwiegend im Bergbau (Gold- und Silbergewinnung) eingesetzt. In der Natur kommen
sie in den Kernen vieler Früchte vor (z. B. Pflaumen, Aprikosen, Pfirsiche,
Sauerkirschen, …). Im Körper verhindern sie, dass die Zellen Sauerstoff aus dem Blut
aufnehmen – die Zellen ersticken.
1,2-Dichlorethan (0,003 mg/l)
1,2-Dichlorethan ist eine farblose, brennbare Flüssigkeit mit einem chloroformartigen
Geruch. Industrielle Verwendung findet es beim Abbeizen oder als Lösungsmittel für
« zum Inhalt
Seite 17
Harze und Asphalte. Es wird von der EU als besonders besorgniserregend, giftig und
krebserzeugend gekennzeichnet.
Fluorid (1,5 mg/l)
Fluoride kennen wir als Beigabe zu Speisesalz, Milch oder in Zahnpasten. In der Natur
kommen sie in Form vieler Mineralien vor. Ihre Wirkung auf den Körper wird sehr
kontrovers diskutiert. Sicher ist, dass Fluoride ab 32 mg pro Kilogramm Körpergewicht
toxisch wirken, bei Kleinkindern schon ab 5 mg/kg. Unsicher ist, welche Langzeitfolgen
schon kleinere Dosen auslösen können. Denn Fluorid ist ein Zellgift, das verschiedene
Enzyme und Proteine hemmt, was Zähne, Lungen, Haut und Skelett schädigen und den
Stoffwechsel stören kann.
Nitrat (50 mg/l)
Nitrate sind Verbindungen der Salpetersäure und in der Biosphäre unsers Planeten
allgegenwärtig. Sie werden als Konservierungs- (z. B. für Fleisch- und Wurstwaren) und
Düngemittel genauso verwendet wie etwa in der Pyrotechnik. Die größte
gesundheitliche Gefahr liegt in der Reduktion des Nitrats zu Nitrit und der Bildung von
krebserregenden Nitrosaminen. Das höchste Risiko tragen dabei Säuglinge sowie
Erwachsene mit einer gestörten Darmflora. Bestimmte Darmbakterien können nämlich
Nitrit aus Nitrat bilden, was zu einem inneren Erstickungstod führt.
Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten (0,0001 mg/l je Wirkstoff,
0,0005 mg/l in Summe)
Unter diesen Punkt fallen organische Insektizide, Herbizide (gegen Unkraut), Fungizide
(gegen Pilze und deren Sporen), Nematizide (gegen Fadenwürmer), Akarizide (gegen
Milben und Zecken), Algizide, Rodentizide (gegen Nagetiere),
Schleimbekämpfungsmittel und alle verwandten Produkte. Jeder einzelne Wirkstoff in
diesen Substanzen darf den Grenzwert von 0,0001 mg/l nicht überschreiten
(Ausnahme: Aldrin, Dieldrin, Heptachlor und Heptachlorepoxid, für die 0,00003 mg/l
gelten), in Summe aller Wirkstoffe aus Bioziden und Pflanzenschutzmitteln muss der
Wert von 0,0005 mg/l eingehalten werden.
« zum Inhalt
Seite 18
Höchst bedenklich ist, dass nur jene Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte
überwacht werden müssen, deren Vorhandensein im jeweiligen
Wasserversorgungsgebiet WAHRSCHEINLICH ist. Mit anderen Worten: Verwendet
beispielsweise ein Landwirt aus Unkenntnis oder übertriebener Vorsicht ein
Pflanzenschutzmittel, mit dessen Einsatz man (Wer ist man?) in einer bestimmten
Gegend nicht rechnen kann, wird der darin enthaltene toxische Wirkstoff auch nicht
überprüft. Statistik geht hier über Gesundheit.
Quecksilber (0,001 mg/l)
Das durch seine Verwendung in Thermometern, Leuchtstofflampen oder als
Zahnfüllmittel (Amalgam ist eine Quecksilber-Legierung) bekannte Quecksilber ist das
einzige Metall, das unter Normalbedingungen flüssig ist. Es ist laut EUGefahrstoffkennzeichnung umweltgefährlich und sehr giftig. Vergiftungen führen oft
zu irreparablen Nerven-, Nieren- und Leberschäden.
Selen (0,01 mg/l)
Die Nutzung des Halbmetalls Selen reicht von Belichtungstrommeln für Fotokopierer
und Laserdrucker über Futter- und Düngemittelzusätze bis zu Anti-SchuppenHaarshampoos. In geringen Dosen ist es ein essenzielles Spurenelement, während
höhere Konzentrationen und bestimmte chemische Bindungsformen toxisch wirken
können. Sie schädigen Haut, Schleimhäute, Leber und Herz.
Tetrachlorethen und Trichlorethen (0,01 mg/l für die Summe der beiden Stoffe)
Beide Chemikalien sind farblose, nicht brennbare Flüssigkeiten, die aufgrund ihrer
fettlösenden Eigenschaften zu den gebräuchlichsten Reinigungsmitteln (insbesondere
in der chemischen Reinigung, wo Tetrachlorethen auch als Perchlor oder
Perchlorethylen bekannt ist) gehören. Da sie in Industrie und Gewerbe so verbreitet
sind, zählen sie zu den größten Kontaminanten des Grundwassers. Sie sind
umweltgefährlich, giftig, krebserzeugend und können zu Hirnschäden und Erblindung
führen.
« zum Inhalt
Seite 19
Uran (0,01 mg/l)
Uran ist neben Plutonium das einzige natürlich vorkommende Radionuklid, mit dem
Kernspaltungs-Kettenreaktionen möglich sind. Auch wasserlösliche Uranverbindungen
sind hochgiftig und lösen Erbgutveränderungen, Krebserkrankungen und
Nierenschäden aus.
Teil II: Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich
der Hausinstallation ansteigen kann
Antimon (0,005 mg/l)
Antimon ist ein seltenes Halbmetall und wird vor allem in Legierungen eingesetzt, weil
es härtende Eigenschaften besitzt. Schon ab einer Menge von 200 mg wirkt Antimon
tödlich.
Arsen (0,01 mg/l)
Ein ebenfalls hochgradig giftiges Halbmetall ist Arsen. Es wird vorwiegend in der
Produktion von Halbleitern und Leuchtdioden verwendet. Für viele Tiere ist Arsen ein
essenzielles Spurenelement, wobei Muscheln und Garnelen besonders viel davon
enthalten. Für Menschen hingegen kann bereits eine Menge von 60 mg tödlich sein.
Eine akute Vergiftung führt zu Übelkeit, Erbrechen, Krämpfen, inneren Blutungen und
Koliken. Der Tod tritt dann meist innerhalb von Stunden bis wenigen Tagen durch
Nieren- und Kreislaufversagen ein.
Benzo(a)pyren (0,00001 mg/l)
Benzo(a)pyren ist eine chemische Verbindung, die bei der unvollständigen
Verbrennung organischer Stoffe entsteht. Man findet es in Auto- und
Industrieabgasen, in Grillprodukten am Holzkohlengrill oder im Zigarettenrauch.
Benzo(a)pyren ist eine jener Substanzen, die hinsichtlich seiner krebserregenden
Wirkung am längsten untersucht wurde.
« zum Inhalt
Seite 20
Blei (0,01 mg/l)
Obwohl das Schwermetall Blei schon bei den Römern in Verdacht stand, giftig und
gesundheitsschädlich zu sein, wurde es seit dem Altertum bis in die 1970er-Jahre für
Trinkwasserrohre verwendet. Heute kommt Blei vorwiegend in der Automobil- und
chemischen Industrie, beim Militär (Bleigeschosse) sowie als Strahlenschutz (z. B.
Bleischurz bei Röntgenaufnahmen) zum Einsatz. Blei, das in den Körper gelangt, kann
sich in den Knochen einlagern und so zu einer chronischen Vergiftung führen, was sich
unter anderem in Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung und Defekten der
Blutbildung, des Nervensystems und der Muskulatur äußert. Außerdem steht Blei im
Verdacht, kanzerogen zu wirken.
Cadmium (0,003 mg/l)
Cadmium ist ein sehr seltenes, dafür umso giftigeres Metall, das als Korrosionsschutz,
in Akkumulatoren, als Legierungsmetall oder zur Herstellung von Halbleitern
verwendet wurde bzw. wird. Seit Dezember 2011 ist es in der EU in Schmuck oder als
Legierung zum Löten verboten. Industrie- und umweltbedingt (Cadmium findet sich in
Düngern und Pestiziden und ist ein unvermeidbares Nebenprodukt der Zink- und
Kupfergewinnung) kann es sich im Körper anreichern und schwer erkennbare
chronische Vergiftungen hervorrufen (die Halbwertszeit für den Verbleib im Körper
beträgt bis zu 30 Jahre). Es schädigt die Knochen, Nieren sowie Nerven- und
Immunsystem.
Epichlorhydrin (0,0001 mg/l)
Epichlorhydrin spielt eine große Rolle in der Papierproduktion (z. B. bei
Teebeutelpapier und Küchenkrepp) und bei der Herstellung von Autoreifen. Es ist giftig
und krebserzeugend.
Kupfer (2 mg/l)
Das Schwermetall Kupfer ist vor allem als ausgezeichneter Wärme- und Stromleiter
bekannt. Neben seinem Einsatz bei Elektroinstallationen wird es auch für Münzen,
Essbesteck, Musikinstrumente oder im Hausbau (Kupferdächer) verwendet. Da es auch
« zum Inhalt
Seite 21
antibakterielle Eigenschaften hat, sind oft Wasserendleitungen oder Türklinken in
Krankenhäusern kupferhaltig. In geringen Mengen ist Kupfer ein essenzielles
Spurenelement, wobei ein Kupfermangel bei Menschen äußerst selten auftritt. In
größeren Dosen kann es allerdings die Blut-Hirn-Schranke schädigen und dadurch
Alzheimer-Erkrankungen fördern.
Nickel (0,02 mg/l)
Nickel ist ein silbrig-weißes Schwermetall, das wegen seiner chemischen Beständigkeit
in Labors, als Korrosionsschutz und für Legierung zur Stahlveredelung verwendet wird.
Es gilt als der häufigste Auslöser für Kontaktallergien.
Nitrit (0,05 mg/l)
Nitrite entstehen als Zwischenprodukt, wenn Stickstoff zu Nitrat oxidiert. In unser
Trinkwasser gelangen sie hauptsächlich über industrielle Abwässer, wo sie bei
galvanischen Prozessen, bei der Reinigung von Abgasen und der Behandlung von
Metalloberflächen anfallen. Sie werden auch als Lebensmittelzusatzstoff in Pökelsalz
verwendet, da sie die Entwicklung des gefährlichen Botulismus-Bakteriums verhindern.
Allerdings können sie bei höheren Temperaturen zusammen mit Eiweiß
krebserregende Nitrosamine bilden, weshalb man gepökelte Fleischwaren niemals
grillen sollte. Eine Nitrit-Vergiftung kann zum Kreislaufkollaps und zum inneren
Erstickungstod führen.
PAK - Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (0,0001 mg/l)
Die geprüften Stoffe Benzo-(b)-fluoranthen, Benzo-(k)-fluoranthen, Benzo-(ghi)perylen und Indeno-(1,2,3-cd)-pyren sind natürliche Bestandteile von Kohle und Erdöl
und werden bei deren Verbrennung freigesetzt. Man findet sie aber auch in
Endprodukten, die auf Erdöl beruhen – von Gummiprodukten bis zu Kunststoffen. PAK
entfetten und entzünden die Haut, reizen die Atemwege und den Verdauungstrakt und
sind eindeutig krebserzeugend.
« zum Inhalt
Seite 22
Trihalogenmethane (0,05 mg/l)
Trihalogenmethane sind Nebenprodukte, die beim Desinfizieren von Trinkwasser oder
beim Aufbereiten von Wasser im Schwimmbad mit Chlor entstehen. Sofern ab dem
Wasserwerk ein Wert von 0,01 mg/l nicht überschritten wird, erfolgt keine weitere
Untersuchung im Leitungsnetz mehr. In Ausnahmesituationen
(Desinfektionsmaßnahmen aus seuchenhygienischen Gründen) kann das
Gesundheitsamt den doppelten Grenzwert (0,1 mg/l) befristet zulassen. Aufgrund ihrer
narkotisierenden Wirkung können Trihalogenmethane zu Herzversagen führen. Sie
schädigen außerdem das Nervensystem und die Leber.
Vinylchlorid (0,0005 mg/l)
Vinylchlorid ist ein farbloses, narkotisierendes Gas mit chlorartigem Geruch, das als
Grundsubstanz zur Herstellung von PVC (Polyvinylchlorid) dient. Es schädigt die Leber,
die Milz und die Haut und ist als krebserzeugend eingestuft.
Indikatorparameter
Unter § 7 der TrinkwV finden wir die so genannten Indikatorparameter. Inhaltsstoffe
und Mikroorganismen, deren Grenzwerte hier definiert werden, sind für die Erlasser
der Trinkwasserverordnung in der Regel und innerhalb dieser Grenzwerte auch bei
dauerhaftem Konsum gesundheitlich unbedenklich. Sie weisen allerdings auf andere
Probleme hin, wie etwa hygienische Mängel durch Undichtigkeiten, einen zu geringen
Wasseraustausch in den Leitungsrohren (zu lange Stillstandszeiten) oder zu warme
Wassertemperaturen. Beim Überschreiten der Grenzwerte müssen Maßnahmen
ergriffen werden, um einen weiteren Anstieg und damit verbundene
Beeinträchtigungen durch schlechten Geruch/Geschmack oder eine erhöhte
Korrosivität zu vermeiden.
Aluminium (0,2 mg/l)
Das Leichtmetall Aluminium ist das dritthäufigste Element in der Erdkruste. Es wird vor
allem in der Luft- und Raumfahrt sowie im Fahrzeug- und Bootsbau verwendet, weil es
bei gleicher Festigkeit wie Stahl nur halb so schwer ist. Aber auch im
« zum Inhalt
Seite 23
Lebensmittelbereich sind viele Verpackungen wie Dosen oder Folien aus Aluminium
gefertigt. Obwohl eine Aluminium-Anhäufung im Körper mit Schäden des
Zentralnervensystems und Osteoporose einhergeht und viele eine Verbindung zur
Alzheimer-Krankheit sehen, wird es von der Trinkwasserverordnung als
Indikatorparameter gereiht – also als eine angeblich harmlose Substanz!
Ammonium (0,05 mg/l)
Ammoniumsalze sind die wichtigsten Verbindungen der anorganischen chemischen
Industrie. Im Megatonnen-Maßstab produziert, werden sie vorwiegend als
Düngemittel eingesetzt. Da Ammonium auch als Abbauprodukt organischer
Substanzen auftritt, weist es somit auf mögliche hygienische Probleme hin. Wenn ein
zu hoher Ammonium-Wert auf das Vorhandensein von Tiefenwasser zurückzuführen
ist, das naturgemäß einen hohen Ammoniumgehalt hat, lässt der Gesetzgeber sogar
einen Grenzwert von 30 mg/l zu. Problematisch dabei ist, dass ein chemischer Befund
alleine nicht ausreicht, um festzustellen, ob ammoniumreiches Trinkwasser von
Tiefenwasser oder von Senk- und Güllegruben herrührt!
Chlorid (250 mg/l)
Chloride sind Verbindungen des chemischen Elements Chlor und kommen meist in
Form von Salzen vor (z. B. ist Natriumchlorid die chemische Formel für Speisesalz).
Erhöhte Chloridwerte im Trinkwasser weisen auf Einflüsse von Abwasser aus
kommunaler oder industrieller Herkunft oder von Straßenabwasser (Salzstreuung im
Winter) hin. Auch durch Enthärtungsanlagen (Ionentauscher) kann es zu einem hohen
Chloridgehalt kommen.
Clostridium perfringens (0/100 ml)
Dieses pathogene Bakterium kann Gasbrand, Lungenentzündung oder Infektionen des
Darms und des Zentralnervensystems hervorrufen. Dennoch wird es als
Indikatorparameter behandelt und muss nur bestimmt werden, wenn das Rohwasser
der Wasserwerke aus Oberflächenwasser stammt oder von diesem beeinflusst wird.
« zum Inhalt
Seite 24
Coliforme Bakterien (0/100 ml)
Sie weisen auf eine möglich fäkale Verunreinigung des Wassers hin und gelten als
allgemeiner Indikator für die Wasserhygiene.
Eisen (0,2 mg/l)
Eisen ist für fast alle Lebewesen ein essenzielles Spurenelement. In Überdosierung
kann es sich in der Leber und in bestimmten Bereichen des Gehirns anreichern und zu
Schäden führen. Außerdem steht es im Verdacht, manche Infektionskrankheiten (z. B.
Tuberkulose) zu fördern. Im Trinkwasser – sofern dieses nicht aus eisenreichem
Tiefenwasser gespeist wird – ist es meist ein Indiz für Korrosion im Leitungsnetz. Mit zu
viel Eisen angereichertes Wasser kann braune Flecken auf der Wäsche verursachen
sowie den Geschmack und die mikrobiologische Beschaffenheit des Wassers
beeinträchtigen.
Färbung (0,5 m-1)
Trinkwasser soll klar und farblos sein. Bestimmte Inhaltsstoffe können dem Wasser
eine unerwünschte Färbung geben, z. B. bräunlich/gelbbraun durch organische
Substanzen (z. B. in moorigen oder torfreichen Gegenden), gelblich durch Eisen,
bläulich durch Kupfer oder grünlich/rötlich durch Algen. Dabei geht es nicht um
Trübungen durch ungelöste Schwebeteilchen, sondern um echte Färbungen. Sichtbar
wird das, weil das Wasser Licht bestimmter Wellenlängen stärker absorbiert als das
anderer Wellenlängenbereiche. Im Rahmen der TrinkwV wird mittels Photometrie
untersucht, wie einfallendes Licht bei einer Wellenlänge von 436 nm, bezogen auf eine
Wasserschicht mit deiner Dicke von 1 Meter, geschwächt wird (deshalb wird der
Indikatorparameter Färbung auch als „Spektraler Absorptionskoeffizient 436 nm“
bezeichnet).
Geruch (3 TON bei 25° C)
Gerüche deuten immer auf Verunreinigungen hin. Deshalb sollte Trinkwasser
geruchlos sein. Der TON-Wert (threshold odour number oder Geruchsschwellenwert)
« zum Inhalt
Seite 25
gibt jenes Verdünnungsverhältnis an, ab dem kein Geruch mehr wahrnehmbar ist.
Geruchsfreies, unverdünntes Wasser hat einen TON von 1.
Geschmack (subjektiv)
Auch der Geschmack ist ein Indikator für unerwünschte Inhaltsstoffe (z. B. geht ein
hoher Sulfatgehalt mit einem bitteren Geschmack einher). Allerdings gibt es keine
Kenngröße für die Beurteilung des Geschmacks: er soll „für den Verbraucher
annehmbar und ohne anormale Veränderung“ sein.
Koloniezahl bei 22° und 36° C (jeweils 100 KBE/ml)
Völlig keimfreies Wasser gibt es nicht. Deshalb ist sogar der Grenzwert für
desinfiziertes Wasser mit 20 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro Milliliter größer als
Null. An der Entnahmestelle (z. B. im Haushalt) soll er bei 22° C Wassertemperatur (das
Optimum vieler Wasser- und Bodenbakterien) und bei 36° C (Optimum vieler
Darmbakterien) 100 KBE/ml nicht überschreiten. Ein plötzlicher oder kontinuierlicher
Anstieg der Koloniezahl muss von der Behörde untersucht werden, da er auf
Verunreinigungen aller Art hinweisen kann.
Elektrische Leitfähigkeit (2.790 µS/cm bei 25° C)
Die elektrische Leitfähigkeit ist ein Generalindikator dafür, wie stark unser Trinkwasser
verunreinigt ist. Denn absolut reines Wasser leitet nicht. Erst gelöste Fremdstoffe wie
Carbonate, Sulfate oder Chloride machen Wasser zu einem Leiter für Elektrizität. Das
bedeutet: je höher der Mikrosiemens-Wert, desto unreiner und/oder härter das
Wasser. Gesunde Werte, die auch klares Quellwasser aufweist, liegen zwischen 80 und
120 µS (das entspricht 40 bis 60 Fremdmolekülen je 1 Million Wassermoleküle oder 40
- 60 ppm = parts per million) – unsere Trinkwasserverordnung lässt aber das 30fache
davon zu!
« zum Inhalt
Seite 26
Mangan (0,05 mg/l)
Für Mangan gilt Gleiches wie für Eisen. Es ist essenziell, wirkt in großen Dosen aber
neurotoxisch und kann Parkinson-ähnliche Symptome auslösen. Abgesehen von der
Speisung aus Tiefenwasser, ist Mangan ein Indikator für Korrosionsprozesse im
Leitungsnetz.
Natrium (200 mg/l)
Natrium findet sich in jedem natürlichen Gewässer, insbesondere in Gegenden mit
Sedimentgesteinen und Salzlagerstätten. Ein zu hoher Natriumspiegel im Körper lässt
die Zellen schrumpfen, was zu epileptischen Anfällen und Bewusstseinsstörungen bis
hin zum Koma führen kann. Außerdem bestehen Zusammenhänge mit Herz-KreislaufErkrankungen. Hohe Natriumwerte im Wasser können durch Enthärtungsanlagen
(Ionentauscher) oder durch Straßenabwasser (Salzstreuung im Winter) verursacht
werden. Siehe auch: Chlorid.
TOC - Organisch gebundener Kohlenstoff (ohne anormale Veränderung)
So wie die elektrische Leitfähigkeit ist der TOC (total organic carbon) ein
Summenparameter, der im Speziellen die Belastung des Wassers mit organischen
Stoffen widerspiegelt. Er gibt die Konzentration des gesamten organisch gebundenen
Kohlenstoffs im Wasser an, die in reinen Gewässern bei 1-2 mg/l liegt. Die Vorgaben
der TrinkwV bleiben mit „ohne anormale Veränderung“ hingegen sehr vage.
Oxidierbarkeit (5 mg/l O2)
Die Oxidierbarkeit von Wasser verhält sich proportional zum TOC. Deshalb muss dieser
Parameter nicht bestimmt werden, wenn schon der TOC analysiert wurde. Je höher
der Gehalt an chemisch oxidierbaren, organisch gebundenen Inhaltsstoffen im Wasser,
desto größer die Gefahr einer Wiederverkeimung.
« zum Inhalt
Seite 27
Sulfat (250 mg/l)
Sulfate sind Verbindungen der Schwefelsäure, die in der Natur z. B. in Form von Gips
vorkommen. Deshalb findet man erhöhte Sulfat-Konzentrationen im Wasser
vorwiegend in Gebieten mit Gipslagerstätten (in diesem geologisch bedingten Fall lässt
die TrinkwV sogar 500 mg/l Sulfat zu). Aber auch Industrie- und Grubenabwässer
(Oxidation von Sulfiden) können für einen hohen Sulfatgehalt verantwortlich sein, der
leicht abführend wirken und am Ausflocken von Kaffeesahne beobachtet werden kann.
Dieser Wert wird beobachtet, um der Korrosionsgefahr von Leitungsrohren
vorzubeugen.
Trübung (1,0 NTU)
Trübungen im Trinkwasser können durch mineralische Partikel (Ablagerungen im
Leitungsnetz), durch physikalisch-chemische Prozesse (z. B. das Ausflocken von Salzen)
oder durch den Eintrag von mikrobiell verunreinigtem Oberflächenwasser bedingt sein.
Gerade um letzteren Fall und die damit verbundenen Krankheitsrisiken zu vermeiden,
sieht die Trinkwasserverordnung einen Richtwert von 1 NTU (Nephelometrische
Trübungseinheit) vor. Dieser wird anhand der Seitwärtsstreuung von Lichtstrahlen im
getrübten Wasser gemessen (Streulicht).
Wasserstoffionen-Konzentration (≥ 6,5 und ≤ 9,5 pH)
Dieser Parameter ist besser bekannt als pH-Wert. Während unser Körper
beispielsweise den pH-Wert des arteriellen Blutes konstant zwischen 7,35 und 7,45
hält, erlaubt die Trinkwasserverordnung einen vergleichsweise breiten und bequemen
Toleranzbereich von 6,5 bis 9,5 (neutral bis leicht basisch). Dabei geht es also
offensichtlich nicht um die Lieferung eines gesunden Trinkwassers (da läge der
optimale pH-Wert zwischen 6,4 und 6,8), sondern um ein materialschonendes Wasser.
Denn schon leicht saures Wasser greift metallische und zementgebundene Werkstoffe
wie etwa verzinkte Eisenrohre, Kupfer- und Asbestzementrohre an.
« zum Inhalt
Seite 28
Calcitlösekapazität (5 mg/l CaCO3)
Auch bei diesem Parameter geht es um die Vorbeugung von Korrosionsschäden an den
Leitungsrohren. Unter Calcitlösekapazität versteht man die Menge an Calcit, die
Wasser pro Liter lösen kann. Sie darf 5 mg/l am Ausgang des Wasserwerks nicht
überschreiten. Diese Anforderung gilt bereits als erfüllt, wenn der pH-Wert an dieser
Stelle größer oder gleich 7,7 beträgt.
Tritium (100 Bq/l)
Tritium ist ein natürliches radioaktives Isotop des Wasserstoffs. Es wird unter anderem
zur Herstellung von Leuchtfarben, als Brennstoff für kontrollierte Fusionsversuche oder
als Markierung bestimmter Substanzen verwendet. Tritium wirkt stark radiotoxisch
und kann sich in der DNA einlagern.
Gesamtrichtdosis (0,1 mSv/Jahr)
Die Gesamtrichtdosis beinhaltet eine Abschätzung der jährlichen Strahlendosis, die aus
dem Verzehr unseres Trinkwassers resultiert. Von der Berechnung ausgenommen sind
die Radionuklide Tritium (siehe eigener Indikatorparameter), Kalium-40, Radon-222
und Radonzerfallsprodukte.
Die beiden letztgenannten Punkte – Radioaktivität – müssen nur dann kontrolliert
werden, wenn auf Basis anderer Überwachungen (z. B. Programme, die Emissionen
von Kernkraftwerken überwachen) Grund zu der Annahme besteht, dass die
Parameterwerte überschritten sein könnten. Deshalb findet in Deutschland de facto
keine Überprüfung des Trinkwassers auf eine möglich radioaktive Kontaminierung
statt.
Legionella spec. (100 KBE/100 ml)
Legionellen sind im Wasser lebende, bewegliche Stäbchenbakterien. Die für unsere
Gesundheit bedeutendste Art ist die Legionella pneumophila, die als Erreger der
Legionärskrankheit gilt. Sie kann, zumeist beim Duschen als Aerosol übertragen,
lebensgefährliche Lungenentzündungen auslösen. Mit jährlich mehr als 30.000
« zum Inhalt
Seite 29
Erkrankungen stellt mit Legionellen verunreinigtes Trinkwasser ein ebenso großes
Risiko dar wie etwas AIDS oder BSE.
Legionellen sind innerhalb der TrinkwV eine Ausnahme, da 100 koloniebildende
Einheiten (KBE) je 100 ml nicht als Grenzwert, sondern als so genannter technischer
Maßnahmenwert gelten. Bei Überschreiten dieses Wertes darf Wasser grundsätzlich
weiterhin als Trinkwasser abgegeben werden. Das Überschreiten gilt demnach nur als
Hinweis auf mögliche Probleme. Allerdings entsteht gleichzeitig eine Meldepflicht
gegenüber dem Gesundheitsamt, woraufhin eine Gefährdungsanalyse in Eigenregie
erstellt werden muss. Und erst ab festgestellten Konzentrationen von über 10.000 (!)
KBE/100 ml sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu setzen.
Immerhin gibt es eine regelmäßige Untersuchungspflicht: Öffentliche Einrichtungen
(Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten, …) müssen jährlich, gewerbliche
Anlagen (Schwimmbäder, Sportstätten, Hotels, …) in einem Rhythmus von drei Jahren
ohne Veranlassung durch das Gesundheitsamt überprüft werden. Und das ist auch gut
so, denn behördlichen Informationen zufolge sind 40 % aller untersuchten Anlagen
kontaminiert!
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Seite 30
Wie viel Sicherheit gibt uns die
Trinkwasserverordnung?
Wie viel Gift verträgt der Mensch?
Die Trinkwasserverordnung versucht, Höchstkonzentrationen (Grenzwerte) für
schädliche Substanzen im Wasser so festzusetzen, dass bei einer üblichen
Aufnahmemenge noch sicher keine schädlichen Dosen in den Körper gelangen. Eine
ehrenhafte Absicht, die allerdings viele Fragen aufwirft…
Was sind übliche Aufnahmemengen? Wer täglich drei Liter Wasser trinkt, nimmt
gegenüber jemandem, der zwei Liter trinkt, bereits 50 % mehr Schadstoffe auf…
Und wo beginnt die Schädlichkeit der verschiedensten Substanzen? Auch eine
minimale Dosis, die täglich aufgenommen wird, kann sich zu einer chronischen
Belastung aufsummieren. Eine akute Vergiftung kann aufgrund ihrer Symptome oft gut
behandelt werden. Wirklich gefährlich sind aber jene Schadstoffe, die uns schleichend
und somit weitgehend unbemerkt vergiften. Auf welchen (Langzeit-) Studien beruhen
daher die in der Trinkwasserverordnung festgesetzten Grenzwerten?
All diese Fragen bleiben in der Trinkwasserverordnung unbeantwortet. Darüber hinaus
darf das Gesundheitsamt bei den in diesem Sinne fragwürdigen Grenzwerten
Abweichungen zulassen, wenn es der Auffassung ist, dass es zu keiner Gefährdung der
menschlichen Gesundheit kommt. Die Abweichung darf bis zu drei Jahre (!) dauern.
Damit verkommen Grenzwerte zu Gummiparagraphen, die im Fall der Fälle gedehnt
umgesetzt werden können.
« zum Inhalt
Seite 31
Sind mit der Trinkwasserverordnung alle Gefahren
gebannt?
70 % der europäischen Oberflächengewässer und 75 % des Grundwassers gelten heute
als gefährdet. Von Industrie- und Agrar-Chemikalien angefangen, über
Medikamentenrückstände bis hin zu Hormonen, Asbestfasern und radioaktiven
Schwermetallen, können über 2.000 verschiedene Stoffe im Wasser gelöst sein. Knapp
50 davon werden von der TrinkwV berücksichtigt. Alle anderen werden gar nicht
kontrolliert. Sei es, dass mangels Erfahrung kein Grenzwert existiert oder dass der
Nachweis technisch nicht möglich oder einfach zu teuer ist.
Beispielsweise gefährliche Keime wie Salmonellen oder Streptokokken. Ihr Nachweis
ist extrem aufwändig und kostspielig. Deshalb geht man den Umweg über das
Bakterium Escherichia coli, das diese Keime erfahrungsgemäß überwuchert. E. coli
dient demnach als Indikator für das Risiko, dass gefährlichere Krankheitserreger
vorhanden sein könnten. Doch ist dieses Indikator-Prinzip alleine sicher genug?
Der nächste Aspekt, der überhaupt nicht berücksichtigt wird, ist das synergetische
Zusammenwirken einzelner Substanzen. Selbst wenn wir davon ausgehen würden,
dass jeder einzelne Grenzwert medizinisch abgesichert wäre: Wie wirkt ein Cocktail aus
Blei, Arsen, Cadmium, Asbest und Quecksilber auf uns? Manch harmlose Substanzen
können sich in Verbindung miteinander zu Gefahrenstoffen verwandeln. Eine isolierte
Betrachtung und Bewertung von Inhaltsstoffen im Wasser ist daher mit Vorsicht zu
genießen.
Wie verlässlich ist die Trinkwasserverordnung?
Vergleicht man die Grenzwerte der deutschen Trinkwasserverordnung mit der
Trinkwasserrichtlinie der EU oder den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation
WHO, fällt auf, dass manche Parameter unterschiedlich bewertet werden. Quecksilber
wird etwa hierzulande strenger gehandhabt als die WHO rät, bei Nitrit ist die WHO
hingegen wesentlich strikter als in Deutschland und der EU. Wer hat Recht?
« zum Inhalt
Seite 32
Auch der Lauf der Zeit hat die Vorgaben der TrinkwV geändert. Der
Universalparameter für reines Wasser – die elektrische Leitfähigkeit (siehe
Indikatorparameter) – wurde bis 30.9.1990 mit einem Grenzwert von 1.000 µS
festgelegt. Mit der zweiten Novelle der Trinkwasserverordnung verdoppelte man
diesen Wert einfach. Heute liegt er schon bei 2.790 µS. Zum Vergleich: Die EU-Norm
verlangte bis 2013 die Einhaltung von 400 µS. Verschiedenen Forschungen zufolge
sollte gesundes Wasser aber eine Leitfähigkeit von maximal 80 bis 120 µS aufweisen!
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Seite 33
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der
TWVO für unser tägliches Leben?
Fassen wir zusammen:
- Drei Viertel der Gewässer, die unsere Trinkwasser-Reservoirs speisen, sind
umweltbiologisch gefährdet.
- 20 bis 40 % aller Wasserversorgungsanlagen sind verschiedenen Informationen und
Untersuchungen zufolge sanierungsbedürftig.
- Grenzwerte von Schadstoffen orientieren sich nicht primär an unserer Gesundheit,
sondern am technisch Machbaren und damit am Budget.
- Die TrinkwV nimmt keinen Bezug auf Langzeitstudien zu den Folgen einer
dauerhaften Aufnahme der verschiedenen Gifte – sofern es diese überhaupt gibt.
- Für den Großteil (> 95 %!!!) der im Trinkwasser möglichen (neuen) Bedrohungen wie
etwa Arzneimittelreste, Hormone oder Plastikrückstände existieren weder
Grenzwert noch Testverfahren, weshalb sie auch nicht kontrolliert werden.
- Die Beurteilung von Schadstoffen gleicht in der Trinkwasserverordnung der
symptom-orientierten Schulmedizin – Wirkstoffe werden isoliert betrachtet, ihr
Zusammenwirken mit anderen Giften völlig außer Acht gelassen.
So richtig und wichtig die Absicht auch ist, die Gesundheit des Menschen zu schützen:
Mit all ihren Ausnahmeregelungen, unklaren Bestimmungen, faulen Kompromissen
und insbesondere ihrer Unvollständigkeit vermittelt die Trinkwasserverordnung den
Eindruck eines bürokratischen Selbstzwecks. Würde die Trinkwasserverordnung dem
Wettbewerbsrecht unterliegen, müsste man den Begriff „Trinkwasser“ als grob
irreführend anprangern.
« zum Inhalt
Seite 34
Man muss es in all dieser Deutlichkeit sagen - und wem etwas an seiner Gesundheit
liegt, sollte dies auch so akzeptieren: Das, was die Trinkwasserverordnung zulässt, hat
NICHTS mit gesundem Trinkwasser zu tun. Lies dir noch einmal die Liste der geprüften
Inhaltsstoffe durch und stell dir vor, man könnte sie mittels Farben sichtbar machen:
Wie würde ein Glas Wasser aus deiner Leitung dann aussehen? Es gliche einer
unansehnlichen, unappetitlichen, trüben chemischen Suppe, die niemand freiwillig
auslöffeln würde… Was wir aber brauchen, um unseren Körper laufend zu entgiften
und in Schwung zu halten, ist klares, sauberes Wasser. Und keines, das ihn stattdessen
permanent mit Giftstoffen auffüllt!
Was also tun? Der „Griff zur Flasche“? Leider nein. Denn das hieße, den Teufel mit
Beelzebub auszutreiben… Auch Mineral- und Tafelwasser wird mit einer eigenen
Verordnung reglementiert: der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (Min/TafelWV).
Darin werden einige Grenzwerte genauso wie in der TrinkwV definiert, aber an
anderen Stellen fragt man sich, ob Gift im Leitungswasser eine andere Wirkung hat als
in Mineralwasser. Hier einige Beispiele dazu:
Inhaltsstoff
Fluorid
Kupfer
Mangan
Nitrit
Zyanid
Grenzwert
TrinkwV
mg/l
1,5
2,0
0,05
0,05
0,05
Grenzwert
Min/TafelWV
mg/l
5,0
1,0
0,5
0,1
0,07
Unterschied aus Sicht der
Min/TafelWV
> 230 % mehr erlaubt
50 % weniger erlaubt
900 % mehr erlaubt
100 % mehr erlaubt
40 % mehr erlaubt
Wie können wir ernsthaft an die Unbedenklichkeit unseres Trinkwassers glauben,
wenn sich nicht einmal der Gesetzgeber einig ist, in welchen Mengen etwa Nitrit oder
Fluorid schädlich ist? Und der Gipfel ist: In der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung
werden gar nur mehr 20 Chemikalien und Keime geprüft. Der Rest der möglichen
Schadstoffe fällt einfach unter den Tisch.
Mich empört solcher Etikettenschwindel. Insbesondere wenn es um unser wichtigstes
Lebens- und Gesundheitsmittel geht. Deshalb habe ich diesen Blog ins Leben gerufen.
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Seite 35
Um Ihnen Lösungswege aufzuzeigen, wie Sie wieder zu gesundem Trinkwasser
gelangen können. Auf dass Sie lange und gesund leben mögen!
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vergessene Medizin
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Der PJ-Ratgeber
Gesund durch Wasser
schlank, fit & vital mit
dem richtigen Wasser
Der PJ-Ratgeber
Umkehrosmose
Funktionen, Vorteile,
Kritik, Modelle
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