Trinkwasserverordnung Wie gut ist unser Wasser wirklich? © 2015 by Peter Janz © Coverbild kreativloft GmbH Erstveröffentlichung 22.05.2015 Wasserwissenswert Verlag – [email protected] www.wasser-macht-gesund.de Meine Empfehlungen: Wasser – die vergessene Medizin Band 1 « zum Inhalt Wasser – die vergessene Medizin Band 2 Der PJ-Ratgeber Gesund durch Wasser schlank, fit & vital mit dem richtigen Wasser Der PJ-Ratgeber Umkehrosmose Funktionen, Vorteile, Kritik, Modelle Seite 2 Rechtliche Hinweise Urheberrecht Kein Teil dieser Publikation darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder in einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Autors reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Haftungsausschluss Sämtliche Inhalte dieses E-Books sind keine Heilaussagen. Die Diagnose und Therapie von Erkrankungen und anderen körperlichen Störungen erfordert die Behandlung durch Ärzte. Die Informationen in diesem E-Book sind ausschließlich informativ, sie sollen nicht als Ersatz für eine ärztliche Behandlung genutzt werden. Das mit einer falschen Diagnose oder Behandlung verbundene Risiko kann nur durch die Einbeziehung eines Arztes oder einer Ärztin verringert werden. Wie jede Wissenschaft ist auch die Medizin ständigen Entwicklungen unterworfen. Forschung und klinische Erfahrungen erweitern die Erkenntnisse, insbesondere was die Behandlung und medikamentöse Therapien anbelangt. Soweit aus diesem Buch eine Anwendung, Dosierung oder ein bestimmtes medizinisches oder ernährungstherapeutisches Vorgehen erwähnt wird, kann keine Gewähr übernommen werden. Jeder Leser ist angehalten, durch sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls Hinzuziehen eines Arztes festzustellen, ob die Empfehlungen und Richtwerte im konkreten Fall zutreffend sind. Jede Dosierung, Anwendung oder Therapie erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers. Die Inhalte dieser Publikation wurden sorgfältig recherchiert, aber dennoch haftet der Autor nicht für die Folgen von Irrtümern, mit denen der vorliegende Text behaftet sein könnte. « zum Inhalt Seite 3 Wasser wirkt Wunder. Holen Sie sich mit unserem Newsletter Spannendes, Erstaunliches, Aktuelles, wenig Bekanntes und die besten Tipps zu unserem wichtigsten Lebensmittel und einem der letzten Phänomene der Natur: Wasser! Klicken Sie jetzt hier! « zum Inhalt Seite 4 Inhalt Rechtliche Hinweise ....................................................................................................... 3 Inhalt .............................................................................................................................. 5 Vorwort .......................................................................................................................... 6 Einleitung ....................................................................................................................... 7 Seit wann gibt es die Trinkwasserverordnung? .............................................................. 8 Was steht in der Trinkwasserverordnung? ................................................................... 10 Wen betrifft die Trinkwasserverordnung? ................................................................... 11 Was regelt die Trinkwasserverordnung? ...................................................................... 12 Aktuelle Grenzwerte der TWVO: Was muss geprüft werden? ...................................... 14 Mikrobiologische Anforderungen................................................................................. 14 Chemische Anforderungen........................................................................................... 16 Teil I: Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht............................ 16 Teil II: Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation ansteigen kann ......................................................................... 20 Indikatorparameter ................................................................................................... 23 Wie viel Sicherheit gibt uns die Trinkwasserverordnung? ............................................ 31 Wie viel Gift verträgt der Mensch? .............................................................................. 31 Sind mit der Trinkwasserverordnung alle Gefahren gebannt? ..................................... 32 Wie verlässlich ist die Trinkwasserverordnung? ........................................................... 32 Welche Konsequenzen ergeben sich aus der TWVO für unser tägliches Leben? .......... 34 « zum Inhalt Seite 5 Vorwort Hast du schon einmal darüber nachgedacht, dass es kaum ein Thema gibt, das jeden einzelnen Menschen gleichermaßen betrifft? Schließlich haben wir alle andere Lebensgewohnheiten, Vorlieben, Wohn-, Arbeits- und Einkommenssituationen, usw. Ein paar Ausnahmen gibt es aber doch. Wasser beispielsweise. Wasser geht uns alle an. Selbst wenn du jetzt sagst, dass du kein Leitungswasser trinkst: du putzt dir damit die Zähne, du wäscht und duscht dich, du kochst mit Wasser, du spülst damit das Geschirr, von dem du isst … - Und da spielt es eine gewaltige Rolle für deine Gesundheit, ob dein Leitungswasser rein oder mit Bakterien und Giften kontaminiert ist! Na klar, du wirst jetzt wahrscheinlich einwenden, dass uns Deutsche das nicht berührt, weil wir eine der strengsten Trinkwasserverordnungen der Welt haben und unser Wasser deshalb ohnehin in Ordnung ist. Gut, dann erklär mir doch bitte, auf welchen Fakten dein Vertrauen fußt. Kannst du dir da wirklich ganz sicher sein? Oder beruht deine Meinung vielleicht doch nur auf Hörensagen? Ich lade dich heute auf einen spannenden Streifzug durch unsere Trinkwasserverordnung ein – und ich versichere dir, es wird ein alles andere als trockenes Thema sein! Ich habe mir die Mühe gemacht, das Amtsdeutsch der Verordnung in eine allgemein verständliche Sprache zu übersetzen. Und bin dabei auf einige erstaunliche Aussagen gestoßen, die dich ganz schön umhauen werden. Lass dich also überraschen, was alles wirklich in unserer Trinkwasserverordnung steht… « zum Inhalt Seite 6 Einleitung Seit Mitte des 19. Jahrhunderts ist die Lebenserwartung in Mitteleuropa um etwa 40 Jahre gestiegen – eine Folge gesünderer Ernährung, humanerer Arbeitsbedingungen, besserer und flächendeckender medizinischer Versorgung und vor allem gestiegener Hygiene-Standards. Letzteres insbesondere auch, was unser wichtigstes Lebensmittel betrifft: Wasser. Die Trinkwasserverordnung hat dabei die Aufgabe, mögliche Verunreinigungen von Wasser soweit zu reduzieren und diese Grenzen auch zu überwachen, dass der Genuss des Wassers unsere Gesundheit nicht gefährdet. Denn immerhin sterben laut Schätzungen der UNO immer noch 6.000 Menschen täglich (!) an den Folgen fehlenden sauberen Trinkwassers. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite werden wir zwar älter, aber nicht unbedingt in Gesundheit. Allergien und andere Zivilisationskrankheiten nehmen unaufhörlich zu. Und nachdem der menschliche Körper, abhängig vom Lebensalter, aus 60 bis 75 % Wasser besteht, kommen wir im Sinne einer eigenverantwortlichen Gesundheitsvorsorge nicht umhin, uns intensiver mit der tatsächlichen Qualität unseres Trinkwassers auseinanderzusetzen. 2003 sorgte in diesem Zusammenhang der Weltwasserbericht der UNESCO für große Aufregung. In ihrem Bericht verglich sie die Wasserqualität von 122 Ländern. Mit einem vernichtenden Ergebnis für Deutschland: nur Rang 57 weltweit, noch hinter Bangladesh und Botswana, und gar der vorletzte Platz innerhalb der EU! Später wurde die Statistik vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit angefochten. Es sei dabei ein Indikator für die Wasserqualität entwickelt worden, der „in ungeeigneter Weise verschiedene Messwerte zusammenfasst“. In Folge haben die Verfasser der Studie die besagte Statistik aus dem Bericht entfernt. Ist sie deshalb ungültig geworden? Wie gut schützt uns die deutsche Trinkwasserverordnung, die als eine der strengsten der Welt gilt, wirklich? Gute Fragen. Und gute Gründe, die Trinkwasserverordnung genauer zu beleuchten… « zum Inhalt Seite 7 Seit wann gibt es die Trinkwasserverordnung? Die Trinkwasserverordnung hat in Deutschland eine lange Geschichte. Bereits 1900 beinhaltete das Reichsseuchengesetz einen Paragraphen zur Überwachung von Wasserversorgungsanlagen durch staatliche Beamte. 1934 übertrug das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens dem Gesundheitsamt die Aufgabe, auf hygienisch einwandfreies Trinkwasser hinzuwirken und bestehende Versorgungsanlagen zu überwachen. Rechtsverbindliche Anforderungen gab es damals allerdings noch nicht. 1959 bestimmte dann die TrinkwasseraufbereitungsVerordnung, mit welchen Zusatzstoffen in welchen Höchstmengen Trinkwasser aufbereitet werden darf. Am 15. Februar 1976 trat aufgrund der Ermächtigungsgrundlage des Bundesseuchengesetzes die erste Trinkwasserverordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kraft. Nach zwei Novellen löste im Jahr 2000 das Infektionsschutzgesetz das Bundesseuchengesetz ab. Auf seiner Grundlage wurde am 21. Mai 2001 die bis heute gültige 3. Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) erlassen, die gleichzeitig die EG-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998 in nationales Recht umsetzte. Darauf folgende Änderungen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 betrafen Anforderungen an Materialen, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, die Zulassung von Aufbereitungsstoffen, den Parameter „Legionellen“ und radioaktive Stoffe im Trinkwasser. Geschichte der Trinkwasserverordnung 1900 Reichsseuchengesetz 1934 Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens 1959 Trinkwasser-Aufbereitungsverordnung 1961 Bundesseuchengesetz (BSeuchenG) 1976 Trinkwasserverordnung 1979 Neufassung des BSeuchG 1980 EG-Trinkwasserrichtlinie 1986 1. Novelle der TrinkwV 1990 2. Novelle der TrinkwV « zum Inhalt Seite 8 1998 Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie 2000 Infektionsschutzgesetz (IfSG), löst Bundesseuchengesetz ab 2001 3.Novelle der TrinkwV 2002 EG-“Lebensmittelverordnung“ 178/2002 2011 1. Verordnung zur Änderung der TrinkwV 2012 2. Verordnung zur Änderung der TrinkwV 2013 EURATOM-Richtlinie 2013/51/Euratom (Radioaktive Stoffe im Trinkwasser) Wer hat die Trinkwasserverordnung erlassen? Erlasser der Trinkwasserverordnung sind - das Bundesministerium (BM) für Gesundheit, das BM für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem BM für Wirtschaft und Technologie und das BM für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Zustimmung des Bundesrates. Wasser wirkt Wunder. Holen Sie sich mit unserem Newsletter Spannendes, Erstaunliches, Aktuelles, wenig Bekanntes und die besten Tipps zu unserem wichtigsten Lebensmittel und einem der letzten Phänomene der Natur: Wasser! Klicken Sie jetzt hier! « zum Inhalt Seite 9 Was steht in der Trinkwasserverordnung? Zuallererst wird in der TrinkwV ihr Sinn und Zweck definiert, nämlich der Schutz der menschlichen Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben. Dazu sind hygienische Mindestanforderungen und Grenzwerte festgelegt, die reines und genusstaugliches Trinkwasser gewährleisten sollen. Darüber hinaus bestimmt sie, wie die Begriffe „Trinkwasser“ oder „Wasserversorgungsanlagen“ zu interpretieren sind. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung ist etwa ein Sammelbegriff für „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (siehe auch: Was regelt die Trinkwasserverordnung?). Von ihren Bestimmungen ausgenommen sind - natürliches Mineralwasser (im Sinne des § 2 der Mineral- und Tafelwasserverordnung), - Heilwasser (im Sinne des § 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes), - Schwimm- und Badebeckenwasser, - Wasser in wasserführenden Apparaten, die zwar an die Trinkwasser-Installation angeschlossen, aber nicht ein Teil davon sind. Die TrinkwV beschreibt außerdem, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn Grenzwerte nicht eingehalten und Anforderungen nicht erfüllt werden. Sie legt die Pflichten von Betreibern einer Wasserversorgungsanlage hinsichtlich der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser fest, und ob Verletzungen dieser Pflichten als Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu behandeln sind. Dabei ist zu beachten, dass für die Qualität des Trinkwassers ab der Wasseruhr bis zum Zapfhahn der Inhaber der häuslichen Trinkwasserversorgungsanlage verantwortlich ist – also der private Hauseigentümer. Auch er kann bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben strafrechtlich belangt werden! Als Straftat gilt, wer als Betreiber einer Wasserversorgungsanlage im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit vorsätzlich oder fahrlässig Trinkwasser abgibt, das die definierten Grenzwerte nicht einhält. « zum Inhalt Seite 10 Wen betrifft die Trinkwasserverordnung? Auf der einen Seite betrifft die Trinkwasserverordnung uns alle als Konsumenten, die wir nicht nur ein Interesse, sondern vor allem auch ein Anrecht auf sauberes, gesundes Trinkwasser haben. Denn ganz gleich, welche Herkunft das Wasser hat, das wir aus dem Leitungshahn erhalten – die Trinkwasserverordnung legt fest, welche Mindestqualität es haben muss. Auf der anderen Seite müssen die Bestimmungen der TrinkwV von jemandem eingehalten werden. Das sind die so bezeichneten „Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage“. Dazu gehören natürlich die öffentlichen Wasserversorger. Wie im letzten Abschnitt angesprochen, werden aber auch private Hauseigentümer in die Pflicht genommen. Denn mittlerweile gelten Hausinstallationen, aus denen Trinkwasser ständig an Verbraucher abgegeben wird, ebenso als Wasserversorgungsanlage. Typische Beispiele für private Wasserversorger sind - Hotels und Gaststätten, Büros und Gewerberäume, Altenheime, Krankenhäuser, Sport- und Wellnessanlagen, Campingplätze, Vereinsräume, Schwimmbäder und alle Wohnhausanlagen und Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen. Prüfungspflichtig sind dabei Großanlagen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder einer Warmwasserleitung mit mehr als drei Liter Inhalt. Das bedeutet, dass Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die in der Regel eine Kleinanlage betreiben, nicht geprüft werden. Für die hygienische Unbedenklichkeit verantwortlich bleiben sie dennoch. « zum Inhalt Seite 11 Was regelt die Trinkwasserverordnung? Der 2. Abschnitt der Trinkwasserverordnung legt fest, wie Trinkwasser beschaffen sein muss, damit „durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist“. Dieser Satz ist so vielschichtig, dass wir ihn zerlegen müssen, um seine volle Bedeutung zu erfassen: Genuss oder Gebrauch bezieht sich auf die Definition von Trinkwasser. Trinkwasser im Sinne der TrinkwV ist nicht nur zum Trinken bestimmt, sondern auch - zum Kochen und Zubereiten von Speisen und Getränken, - zur Körperpflege und -reinigung (Duschen, Baden, Waschen, Zähneputzen, …) und - zum Reinigen von Gegenständen, die entweder mit dem Körper oder mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Letztgenannter Punkt betrifft zum Beispiel das Wasser in der häuslichen Spülmaschine oder Wasser, das von Betrieben zum Herstellen, Behandeln oder Konservieren von Lebensmitteln eingesetzt wird. Der Begriff Trinkwasser ist damit zwar irreführend, in seiner Definition aber durchaus vernünftig erweitert und beschrieben. Eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ist eine jener bürokratischen Phrasen, die am häufigsten missverstanden werden. Denn das Gegenteil von „nicht schädigen“ ist keineswegs „gesund“. Sie können beispielsweise selbst angebautes Gemüse so schützen, dass keine gefräßigen Schnecken herankommen; das bedeutet aber nicht, dass Sie gleichzeitig darauf geachtet haben, dass Ihr Gemüse genug Sonnenlicht bekommt, um gesund wachsen zu können. Trinkwasser laut TrinkwV erhebt also gar nicht den Anspruch, gesund zu sein, es soll lediglich keinen Schaden anrichten. Das ist vergleichbar mit einem Ratgeber, der Ihnen erklärt, was Sie beim Joggen NICHT tun sollten, aber völlig außen vor lässt, welcher Laufstil Ihrem Kreislauf und Ihren Gelenken und Muskeln guttut. Mit nicht zu besorgen entzieht sich der Gesetzgeber letztlich jeder Verantwortung. Genau gelesen, geht es nicht darum, dass das Risiko einer möglichen Schädigung durch Trinkwasser laut TrinkwV minimiert oder gar ausschaltet wird – nein, laut Wortlaut soll « zum Inhalt Seite 12 man sich deswegen lediglich keine Sorgen machen. Wobei der formulierungstechnische Höhepunkt darin liegt, dass dabei niemand persönlich angesprochen wird. Nicht der Gesetzgeber braucht sich mit der reglementierten Trinkwasserqualität keine Sorgen zu machen, und schon gar nicht der Konsument, sondern „es ist nicht zu besorgen“. Wer ist ES? Wasser wirkt Wunder. Holen Sie sich mit unserem Newsletter Spannendes, Erstaunliches, Aktuelles, wenig Bekanntes und die besten Tipps zu unserem wichtigsten Lebensmittel und einem der letzten Phänomene der Natur: Wasser! Klicken Sie jetzt hier! « zum Inhalt Seite 13 Aktuelle Grenzwerte der TWVO: Was muss geprüft werden? Die mögliche Verschmutzung von Wasser wird in der Trinkwasserverordnung in drei Gruppen unterteilt: - Chemische Verschmutzung - Mikrobiologische Verschmutzung - Einzuhaltende Indikatorparameter Bei den Substanzen aller drei Gruppen geht der Gesetzgeber einerseits davon aus, dass sie eine Schädigung der menschlichen Gesundheit „besorgen lassen“ (insbesondere wenn sie in einer den jeweiligen Grenzwert überschreitenden Menge enthalten sind). Andererseits sollen diese Stoffe nur soweit reduziert werden, wie dies – ich zitiere: – nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung von Einzelfällen möglich ist. Das bedeutet, dass nicht unsere Gesundheit das Primat für die Qualität unseres Trinkwassers ist, sondern das technisch Machbare. Und das auch nur, wenn der Aufwand für die Trinkwasseraufbereitung „vertretbar“ ist. Bloß: wer entscheidet, was vertretbar ist? Diese Formulierung alleine ist schon sehr vage. Völlig ausgehebelt werden die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung aber dadurch, dass in Einzelfällen auch alles ganz anders gehandhabt werden kann. Und wer, bitteschön, bestimmt, was ein Einzelfall ist? Mikrobiologische Anforderungen § 5 der TrinkwV bezieht sich auf die im Infektionsschutzgesetz definierten Krankheitserreger, die durch Wasser übertragen werden können. Im genauen Wortlaut heißt es: „Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes, die durch Wasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit « zum Inhalt Seite 14 besorgen lassen.“ Die folgenden Bakterien dürfen deshalb im Trinkwasser nicht nachgewiesen werden (Grenzwert = 0): Escherichia coli (E. coli) Benannt nach seinem Entdecker, dem deutschen Kinderarzt Theodor Escherich, kommt dieses Bakterium vor allem im menschlichen und tierischen Darm vor (coli leitet sich vom lateinischen „colon“ ab, die Bezeichnung für einen Teil des Dickdarms). Während viele Stämme des Bakteriums harmlos sind, gibt es auch zahlreiche, die zu den häufigsten Verursachern von Infektionskrankheiten zählen. Die Liste der möglichen Erkrankungen reicht von Harnwegsinfektionen über chronisch-entzündliche Darmkrankheiten bis zu Hirnhautentzündungen. Enterokokken Auch bei dieser Bakerien-Spezies gibt es Stämme, die harmlos oder für unser Verdauungssystem sogar förderlich sind, und andere, die Entzündungen des Herzens (Endokarditis) oder sogar eine Sepsis (umgangssprachlich: Blutvergiftung; eine komplexe Entzündungsreaktion des Organismus auf eine bakterielle Infektion) auslösen können. Pseudomonas aeruginosa Wegen der typischen Färbung des Eiters bei Infektionskrankheiten, die durch ihn hervorgerufen werden, bezeichnet man dieses Bakterium auch als Grünspan. Pseudomonas aeruginosa ist ein Nasskeim, der dieser Bezeichnung entsprechend vor allem in feuchten Milieus vorkommt: Oberflächengewässer, Leitungswasser, Duschen, Toiletten, … Er ist gegenüber Antibiotika mehrfach resistent und kann sogar in destilliertem Wasser und einigen Desinfektionsmitteln überleben und wachsen, sofern kleinste Spuren organischer Substanzen vorhanden sind. Deshalb gehört er zu den hartnäckigsten Krankenhauskeimen, die nahezu jede Entzündungsart im Körper auslösen können. « zum Inhalt Seite 15 Chemische Anforderungen § 6 der TrinkwV regelt die maximal zulässigen Konzentrationen an chemischen Stoffen, die unser Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen dürfen. Ihre Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen, sind in der Anlage 2 der TrinkwV beschrieben. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Arten von Substanzen: a) Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht. Beispiel: Pflanzenschutzmittel gelangen über das Grundwasser in das Rohwasser, das von Wasserwerken zu Trinkwasser aufbereitet wird. Ab dem Wasserwerk kann sich ihr Gehalt aber nicht weiter erhöhen, weil das Wasser im Leitungsnetz und in der Hausinstallation nicht mehr mit Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommt. b) Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasser-Installation ansteigen kann. Beispiel: Die Bleimenge, die sich nach der Aufbereitung in den Wasserwerken noch im Trinkwasser befindet, kann sich auf dem Weg zu Ihnen durch alte Bleirohre weiter erhöhen. Teil I: Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht Acrylamid (0,0001 mg/l) Acrylamid ist ein weißes, geruchloses, kristallines, wasserlösliches Pulver, das zur Herstellung von Kunststoffen, Papier und Farbstoffen verwendet wird. Die EUChemikalienverordnung stuft es als besonders besorgniserregend, krebserzeugend und erbgutverändernd ein. Benzol (0,001 mg/l) Benzol ist eine flüssige, farblose organische Verbindung, die zur Herstellung wichtiger Industrie-Chemikalien verwendet wird und auch in Motorenbenzin enthalten ist. Seine « zum Inhalt Seite 16 Gefahreneinstufung ist: leicht entzündlich, giftig, gefährlich. Es kann innere Organe, Knochenmark und das Erbgut schädigen sowie Krebs auslösen. Bor (1 mg/l) Bor ist ein Halbmetall, das unter anderem als Bleichmittel, zur Produktion von Glas und Keramiken oder in Pflanzenschutzmitteln Anwendung findet. In geringer Dosierung ist Bor möglicherweise ein essenzielles Spurenelement. Größere Mengen sowie einige Borverbindungen wie Borane (Bor-Wasserstoffe) sind allerdings hochgradig toxisch. Bromat (0,01 mg/l) Bromat entsteht beispielsweise als Nebenprodukt, wenn Trinkwasser durch den Einsatz von Ozon desinfiziert wird (anstelle von Chlor). Es gilt als potenziell krebserregend. Chrom (0,05 mg/l) Chrom gehört zur chemischen Gruppe der Metalle und wird hauptsächlich zur Herstellung korrosions- und hitzebeständiger Legierungen verwendet (Verchromen, Chromstahl). Laut EU-Gefahrenstoffkennzeichnung ist es gesundheitsschädlich. Cyanid (0,05 mg/l) Cyanide sind hochgiftige Verbindungen der Blausäure (Cyanwasserstoff) und werden vorwiegend im Bergbau (Gold- und Silbergewinnung) eingesetzt. In der Natur kommen sie in den Kernen vieler Früchte vor (z. B. Pflaumen, Aprikosen, Pfirsiche, Sauerkirschen, …). Im Körper verhindern sie, dass die Zellen Sauerstoff aus dem Blut aufnehmen – die Zellen ersticken. 1,2-Dichlorethan (0,003 mg/l) 1,2-Dichlorethan ist eine farblose, brennbare Flüssigkeit mit einem chloroformartigen Geruch. Industrielle Verwendung findet es beim Abbeizen oder als Lösungsmittel für « zum Inhalt Seite 17 Harze und Asphalte. Es wird von der EU als besonders besorgniserregend, giftig und krebserzeugend gekennzeichnet. Fluorid (1,5 mg/l) Fluoride kennen wir als Beigabe zu Speisesalz, Milch oder in Zahnpasten. In der Natur kommen sie in Form vieler Mineralien vor. Ihre Wirkung auf den Körper wird sehr kontrovers diskutiert. Sicher ist, dass Fluoride ab 32 mg pro Kilogramm Körpergewicht toxisch wirken, bei Kleinkindern schon ab 5 mg/kg. Unsicher ist, welche Langzeitfolgen schon kleinere Dosen auslösen können. Denn Fluorid ist ein Zellgift, das verschiedene Enzyme und Proteine hemmt, was Zähne, Lungen, Haut und Skelett schädigen und den Stoffwechsel stören kann. Nitrat (50 mg/l) Nitrate sind Verbindungen der Salpetersäure und in der Biosphäre unsers Planeten allgegenwärtig. Sie werden als Konservierungs- (z. B. für Fleisch- und Wurstwaren) und Düngemittel genauso verwendet wie etwa in der Pyrotechnik. Die größte gesundheitliche Gefahr liegt in der Reduktion des Nitrats zu Nitrit und der Bildung von krebserregenden Nitrosaminen. Das höchste Risiko tragen dabei Säuglinge sowie Erwachsene mit einer gestörten Darmflora. Bestimmte Darmbakterien können nämlich Nitrit aus Nitrat bilden, was zu einem inneren Erstickungstod führt. Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten (0,0001 mg/l je Wirkstoff, 0,0005 mg/l in Summe) Unter diesen Punkt fallen organische Insektizide, Herbizide (gegen Unkraut), Fungizide (gegen Pilze und deren Sporen), Nematizide (gegen Fadenwürmer), Akarizide (gegen Milben und Zecken), Algizide, Rodentizide (gegen Nagetiere), Schleimbekämpfungsmittel und alle verwandten Produkte. Jeder einzelne Wirkstoff in diesen Substanzen darf den Grenzwert von 0,0001 mg/l nicht überschreiten (Ausnahme: Aldrin, Dieldrin, Heptachlor und Heptachlorepoxid, für die 0,00003 mg/l gelten), in Summe aller Wirkstoffe aus Bioziden und Pflanzenschutzmitteln muss der Wert von 0,0005 mg/l eingehalten werden. « zum Inhalt Seite 18 Höchst bedenklich ist, dass nur jene Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte überwacht werden müssen, deren Vorhandensein im jeweiligen Wasserversorgungsgebiet WAHRSCHEINLICH ist. Mit anderen Worten: Verwendet beispielsweise ein Landwirt aus Unkenntnis oder übertriebener Vorsicht ein Pflanzenschutzmittel, mit dessen Einsatz man (Wer ist man?) in einer bestimmten Gegend nicht rechnen kann, wird der darin enthaltene toxische Wirkstoff auch nicht überprüft. Statistik geht hier über Gesundheit. Quecksilber (0,001 mg/l) Das durch seine Verwendung in Thermometern, Leuchtstofflampen oder als Zahnfüllmittel (Amalgam ist eine Quecksilber-Legierung) bekannte Quecksilber ist das einzige Metall, das unter Normalbedingungen flüssig ist. Es ist laut EUGefahrstoffkennzeichnung umweltgefährlich und sehr giftig. Vergiftungen führen oft zu irreparablen Nerven-, Nieren- und Leberschäden. Selen (0,01 mg/l) Die Nutzung des Halbmetalls Selen reicht von Belichtungstrommeln für Fotokopierer und Laserdrucker über Futter- und Düngemittelzusätze bis zu Anti-SchuppenHaarshampoos. In geringen Dosen ist es ein essenzielles Spurenelement, während höhere Konzentrationen und bestimmte chemische Bindungsformen toxisch wirken können. Sie schädigen Haut, Schleimhäute, Leber und Herz. Tetrachlorethen und Trichlorethen (0,01 mg/l für die Summe der beiden Stoffe) Beide Chemikalien sind farblose, nicht brennbare Flüssigkeiten, die aufgrund ihrer fettlösenden Eigenschaften zu den gebräuchlichsten Reinigungsmitteln (insbesondere in der chemischen Reinigung, wo Tetrachlorethen auch als Perchlor oder Perchlorethylen bekannt ist) gehören. Da sie in Industrie und Gewerbe so verbreitet sind, zählen sie zu den größten Kontaminanten des Grundwassers. Sie sind umweltgefährlich, giftig, krebserzeugend und können zu Hirnschäden und Erblindung führen. « zum Inhalt Seite 19 Uran (0,01 mg/l) Uran ist neben Plutonium das einzige natürlich vorkommende Radionuklid, mit dem Kernspaltungs-Kettenreaktionen möglich sind. Auch wasserlösliche Uranverbindungen sind hochgiftig und lösen Erbgutveränderungen, Krebserkrankungen und Nierenschäden aus. Teil II: Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation ansteigen kann Antimon (0,005 mg/l) Antimon ist ein seltenes Halbmetall und wird vor allem in Legierungen eingesetzt, weil es härtende Eigenschaften besitzt. Schon ab einer Menge von 200 mg wirkt Antimon tödlich. Arsen (0,01 mg/l) Ein ebenfalls hochgradig giftiges Halbmetall ist Arsen. Es wird vorwiegend in der Produktion von Halbleitern und Leuchtdioden verwendet. Für viele Tiere ist Arsen ein essenzielles Spurenelement, wobei Muscheln und Garnelen besonders viel davon enthalten. Für Menschen hingegen kann bereits eine Menge von 60 mg tödlich sein. Eine akute Vergiftung führt zu Übelkeit, Erbrechen, Krämpfen, inneren Blutungen und Koliken. Der Tod tritt dann meist innerhalb von Stunden bis wenigen Tagen durch Nieren- und Kreislaufversagen ein. Benzo(a)pyren (0,00001 mg/l) Benzo(a)pyren ist eine chemische Verbindung, die bei der unvollständigen Verbrennung organischer Stoffe entsteht. Man findet es in Auto- und Industrieabgasen, in Grillprodukten am Holzkohlengrill oder im Zigarettenrauch. Benzo(a)pyren ist eine jener Substanzen, die hinsichtlich seiner krebserregenden Wirkung am längsten untersucht wurde. « zum Inhalt Seite 20 Blei (0,01 mg/l) Obwohl das Schwermetall Blei schon bei den Römern in Verdacht stand, giftig und gesundheitsschädlich zu sein, wurde es seit dem Altertum bis in die 1970er-Jahre für Trinkwasserrohre verwendet. Heute kommt Blei vorwiegend in der Automobil- und chemischen Industrie, beim Militär (Bleigeschosse) sowie als Strahlenschutz (z. B. Bleischurz bei Röntgenaufnahmen) zum Einsatz. Blei, das in den Körper gelangt, kann sich in den Knochen einlagern und so zu einer chronischen Vergiftung führen, was sich unter anderem in Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung und Defekten der Blutbildung, des Nervensystems und der Muskulatur äußert. Außerdem steht Blei im Verdacht, kanzerogen zu wirken. Cadmium (0,003 mg/l) Cadmium ist ein sehr seltenes, dafür umso giftigeres Metall, das als Korrosionsschutz, in Akkumulatoren, als Legierungsmetall oder zur Herstellung von Halbleitern verwendet wurde bzw. wird. Seit Dezember 2011 ist es in der EU in Schmuck oder als Legierung zum Löten verboten. Industrie- und umweltbedingt (Cadmium findet sich in Düngern und Pestiziden und ist ein unvermeidbares Nebenprodukt der Zink- und Kupfergewinnung) kann es sich im Körper anreichern und schwer erkennbare chronische Vergiftungen hervorrufen (die Halbwertszeit für den Verbleib im Körper beträgt bis zu 30 Jahre). Es schädigt die Knochen, Nieren sowie Nerven- und Immunsystem. Epichlorhydrin (0,0001 mg/l) Epichlorhydrin spielt eine große Rolle in der Papierproduktion (z. B. bei Teebeutelpapier und Küchenkrepp) und bei der Herstellung von Autoreifen. Es ist giftig und krebserzeugend. Kupfer (2 mg/l) Das Schwermetall Kupfer ist vor allem als ausgezeichneter Wärme- und Stromleiter bekannt. Neben seinem Einsatz bei Elektroinstallationen wird es auch für Münzen, Essbesteck, Musikinstrumente oder im Hausbau (Kupferdächer) verwendet. Da es auch « zum Inhalt Seite 21 antibakterielle Eigenschaften hat, sind oft Wasserendleitungen oder Türklinken in Krankenhäusern kupferhaltig. In geringen Mengen ist Kupfer ein essenzielles Spurenelement, wobei ein Kupfermangel bei Menschen äußerst selten auftritt. In größeren Dosen kann es allerdings die Blut-Hirn-Schranke schädigen und dadurch Alzheimer-Erkrankungen fördern. Nickel (0,02 mg/l) Nickel ist ein silbrig-weißes Schwermetall, das wegen seiner chemischen Beständigkeit in Labors, als Korrosionsschutz und für Legierung zur Stahlveredelung verwendet wird. Es gilt als der häufigste Auslöser für Kontaktallergien. Nitrit (0,05 mg/l) Nitrite entstehen als Zwischenprodukt, wenn Stickstoff zu Nitrat oxidiert. In unser Trinkwasser gelangen sie hauptsächlich über industrielle Abwässer, wo sie bei galvanischen Prozessen, bei der Reinigung von Abgasen und der Behandlung von Metalloberflächen anfallen. Sie werden auch als Lebensmittelzusatzstoff in Pökelsalz verwendet, da sie die Entwicklung des gefährlichen Botulismus-Bakteriums verhindern. Allerdings können sie bei höheren Temperaturen zusammen mit Eiweiß krebserregende Nitrosamine bilden, weshalb man gepökelte Fleischwaren niemals grillen sollte. Eine Nitrit-Vergiftung kann zum Kreislaufkollaps und zum inneren Erstickungstod führen. PAK - Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (0,0001 mg/l) Die geprüften Stoffe Benzo-(b)-fluoranthen, Benzo-(k)-fluoranthen, Benzo-(ghi)perylen und Indeno-(1,2,3-cd)-pyren sind natürliche Bestandteile von Kohle und Erdöl und werden bei deren Verbrennung freigesetzt. Man findet sie aber auch in Endprodukten, die auf Erdöl beruhen – von Gummiprodukten bis zu Kunststoffen. PAK entfetten und entzünden die Haut, reizen die Atemwege und den Verdauungstrakt und sind eindeutig krebserzeugend. « zum Inhalt Seite 22 Trihalogenmethane (0,05 mg/l) Trihalogenmethane sind Nebenprodukte, die beim Desinfizieren von Trinkwasser oder beim Aufbereiten von Wasser im Schwimmbad mit Chlor entstehen. Sofern ab dem Wasserwerk ein Wert von 0,01 mg/l nicht überschritten wird, erfolgt keine weitere Untersuchung im Leitungsnetz mehr. In Ausnahmesituationen (Desinfektionsmaßnahmen aus seuchenhygienischen Gründen) kann das Gesundheitsamt den doppelten Grenzwert (0,1 mg/l) befristet zulassen. Aufgrund ihrer narkotisierenden Wirkung können Trihalogenmethane zu Herzversagen führen. Sie schädigen außerdem das Nervensystem und die Leber. Vinylchlorid (0,0005 mg/l) Vinylchlorid ist ein farbloses, narkotisierendes Gas mit chlorartigem Geruch, das als Grundsubstanz zur Herstellung von PVC (Polyvinylchlorid) dient. Es schädigt die Leber, die Milz und die Haut und ist als krebserzeugend eingestuft. Indikatorparameter Unter § 7 der TrinkwV finden wir die so genannten Indikatorparameter. Inhaltsstoffe und Mikroorganismen, deren Grenzwerte hier definiert werden, sind für die Erlasser der Trinkwasserverordnung in der Regel und innerhalb dieser Grenzwerte auch bei dauerhaftem Konsum gesundheitlich unbedenklich. Sie weisen allerdings auf andere Probleme hin, wie etwa hygienische Mängel durch Undichtigkeiten, einen zu geringen Wasseraustausch in den Leitungsrohren (zu lange Stillstandszeiten) oder zu warme Wassertemperaturen. Beim Überschreiten der Grenzwerte müssen Maßnahmen ergriffen werden, um einen weiteren Anstieg und damit verbundene Beeinträchtigungen durch schlechten Geruch/Geschmack oder eine erhöhte Korrosivität zu vermeiden. Aluminium (0,2 mg/l) Das Leichtmetall Aluminium ist das dritthäufigste Element in der Erdkruste. Es wird vor allem in der Luft- und Raumfahrt sowie im Fahrzeug- und Bootsbau verwendet, weil es bei gleicher Festigkeit wie Stahl nur halb so schwer ist. Aber auch im « zum Inhalt Seite 23 Lebensmittelbereich sind viele Verpackungen wie Dosen oder Folien aus Aluminium gefertigt. Obwohl eine Aluminium-Anhäufung im Körper mit Schäden des Zentralnervensystems und Osteoporose einhergeht und viele eine Verbindung zur Alzheimer-Krankheit sehen, wird es von der Trinkwasserverordnung als Indikatorparameter gereiht – also als eine angeblich harmlose Substanz! Ammonium (0,05 mg/l) Ammoniumsalze sind die wichtigsten Verbindungen der anorganischen chemischen Industrie. Im Megatonnen-Maßstab produziert, werden sie vorwiegend als Düngemittel eingesetzt. Da Ammonium auch als Abbauprodukt organischer Substanzen auftritt, weist es somit auf mögliche hygienische Probleme hin. Wenn ein zu hoher Ammonium-Wert auf das Vorhandensein von Tiefenwasser zurückzuführen ist, das naturgemäß einen hohen Ammoniumgehalt hat, lässt der Gesetzgeber sogar einen Grenzwert von 30 mg/l zu. Problematisch dabei ist, dass ein chemischer Befund alleine nicht ausreicht, um festzustellen, ob ammoniumreiches Trinkwasser von Tiefenwasser oder von Senk- und Güllegruben herrührt! Chlorid (250 mg/l) Chloride sind Verbindungen des chemischen Elements Chlor und kommen meist in Form von Salzen vor (z. B. ist Natriumchlorid die chemische Formel für Speisesalz). Erhöhte Chloridwerte im Trinkwasser weisen auf Einflüsse von Abwasser aus kommunaler oder industrieller Herkunft oder von Straßenabwasser (Salzstreuung im Winter) hin. Auch durch Enthärtungsanlagen (Ionentauscher) kann es zu einem hohen Chloridgehalt kommen. Clostridium perfringens (0/100 ml) Dieses pathogene Bakterium kann Gasbrand, Lungenentzündung oder Infektionen des Darms und des Zentralnervensystems hervorrufen. Dennoch wird es als Indikatorparameter behandelt und muss nur bestimmt werden, wenn das Rohwasser der Wasserwerke aus Oberflächenwasser stammt oder von diesem beeinflusst wird. « zum Inhalt Seite 24 Coliforme Bakterien (0/100 ml) Sie weisen auf eine möglich fäkale Verunreinigung des Wassers hin und gelten als allgemeiner Indikator für die Wasserhygiene. Eisen (0,2 mg/l) Eisen ist für fast alle Lebewesen ein essenzielles Spurenelement. In Überdosierung kann es sich in der Leber und in bestimmten Bereichen des Gehirns anreichern und zu Schäden führen. Außerdem steht es im Verdacht, manche Infektionskrankheiten (z. B. Tuberkulose) zu fördern. Im Trinkwasser – sofern dieses nicht aus eisenreichem Tiefenwasser gespeist wird – ist es meist ein Indiz für Korrosion im Leitungsnetz. Mit zu viel Eisen angereichertes Wasser kann braune Flecken auf der Wäsche verursachen sowie den Geschmack und die mikrobiologische Beschaffenheit des Wassers beeinträchtigen. Färbung (0,5 m-1) Trinkwasser soll klar und farblos sein. Bestimmte Inhaltsstoffe können dem Wasser eine unerwünschte Färbung geben, z. B. bräunlich/gelbbraun durch organische Substanzen (z. B. in moorigen oder torfreichen Gegenden), gelblich durch Eisen, bläulich durch Kupfer oder grünlich/rötlich durch Algen. Dabei geht es nicht um Trübungen durch ungelöste Schwebeteilchen, sondern um echte Färbungen. Sichtbar wird das, weil das Wasser Licht bestimmter Wellenlängen stärker absorbiert als das anderer Wellenlängenbereiche. Im Rahmen der TrinkwV wird mittels Photometrie untersucht, wie einfallendes Licht bei einer Wellenlänge von 436 nm, bezogen auf eine Wasserschicht mit deiner Dicke von 1 Meter, geschwächt wird (deshalb wird der Indikatorparameter Färbung auch als „Spektraler Absorptionskoeffizient 436 nm“ bezeichnet). Geruch (3 TON bei 25° C) Gerüche deuten immer auf Verunreinigungen hin. Deshalb sollte Trinkwasser geruchlos sein. Der TON-Wert (threshold odour number oder Geruchsschwellenwert) « zum Inhalt Seite 25 gibt jenes Verdünnungsverhältnis an, ab dem kein Geruch mehr wahrnehmbar ist. Geruchsfreies, unverdünntes Wasser hat einen TON von 1. Geschmack (subjektiv) Auch der Geschmack ist ein Indikator für unerwünschte Inhaltsstoffe (z. B. geht ein hoher Sulfatgehalt mit einem bitteren Geschmack einher). Allerdings gibt es keine Kenngröße für die Beurteilung des Geschmacks: er soll „für den Verbraucher annehmbar und ohne anormale Veränderung“ sein. Koloniezahl bei 22° und 36° C (jeweils 100 KBE/ml) Völlig keimfreies Wasser gibt es nicht. Deshalb ist sogar der Grenzwert für desinfiziertes Wasser mit 20 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro Milliliter größer als Null. An der Entnahmestelle (z. B. im Haushalt) soll er bei 22° C Wassertemperatur (das Optimum vieler Wasser- und Bodenbakterien) und bei 36° C (Optimum vieler Darmbakterien) 100 KBE/ml nicht überschreiten. Ein plötzlicher oder kontinuierlicher Anstieg der Koloniezahl muss von der Behörde untersucht werden, da er auf Verunreinigungen aller Art hinweisen kann. Elektrische Leitfähigkeit (2.790 µS/cm bei 25° C) Die elektrische Leitfähigkeit ist ein Generalindikator dafür, wie stark unser Trinkwasser verunreinigt ist. Denn absolut reines Wasser leitet nicht. Erst gelöste Fremdstoffe wie Carbonate, Sulfate oder Chloride machen Wasser zu einem Leiter für Elektrizität. Das bedeutet: je höher der Mikrosiemens-Wert, desto unreiner und/oder härter das Wasser. Gesunde Werte, die auch klares Quellwasser aufweist, liegen zwischen 80 und 120 µS (das entspricht 40 bis 60 Fremdmolekülen je 1 Million Wassermoleküle oder 40 - 60 ppm = parts per million) – unsere Trinkwasserverordnung lässt aber das 30fache davon zu! « zum Inhalt Seite 26 Mangan (0,05 mg/l) Für Mangan gilt Gleiches wie für Eisen. Es ist essenziell, wirkt in großen Dosen aber neurotoxisch und kann Parkinson-ähnliche Symptome auslösen. Abgesehen von der Speisung aus Tiefenwasser, ist Mangan ein Indikator für Korrosionsprozesse im Leitungsnetz. Natrium (200 mg/l) Natrium findet sich in jedem natürlichen Gewässer, insbesondere in Gegenden mit Sedimentgesteinen und Salzlagerstätten. Ein zu hoher Natriumspiegel im Körper lässt die Zellen schrumpfen, was zu epileptischen Anfällen und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma führen kann. Außerdem bestehen Zusammenhänge mit Herz-KreislaufErkrankungen. Hohe Natriumwerte im Wasser können durch Enthärtungsanlagen (Ionentauscher) oder durch Straßenabwasser (Salzstreuung im Winter) verursacht werden. Siehe auch: Chlorid. TOC - Organisch gebundener Kohlenstoff (ohne anormale Veränderung) So wie die elektrische Leitfähigkeit ist der TOC (total organic carbon) ein Summenparameter, der im Speziellen die Belastung des Wassers mit organischen Stoffen widerspiegelt. Er gibt die Konzentration des gesamten organisch gebundenen Kohlenstoffs im Wasser an, die in reinen Gewässern bei 1-2 mg/l liegt. Die Vorgaben der TrinkwV bleiben mit „ohne anormale Veränderung“ hingegen sehr vage. Oxidierbarkeit (5 mg/l O2) Die Oxidierbarkeit von Wasser verhält sich proportional zum TOC. Deshalb muss dieser Parameter nicht bestimmt werden, wenn schon der TOC analysiert wurde. Je höher der Gehalt an chemisch oxidierbaren, organisch gebundenen Inhaltsstoffen im Wasser, desto größer die Gefahr einer Wiederverkeimung. « zum Inhalt Seite 27 Sulfat (250 mg/l) Sulfate sind Verbindungen der Schwefelsäure, die in der Natur z. B. in Form von Gips vorkommen. Deshalb findet man erhöhte Sulfat-Konzentrationen im Wasser vorwiegend in Gebieten mit Gipslagerstätten (in diesem geologisch bedingten Fall lässt die TrinkwV sogar 500 mg/l Sulfat zu). Aber auch Industrie- und Grubenabwässer (Oxidation von Sulfiden) können für einen hohen Sulfatgehalt verantwortlich sein, der leicht abführend wirken und am Ausflocken von Kaffeesahne beobachtet werden kann. Dieser Wert wird beobachtet, um der Korrosionsgefahr von Leitungsrohren vorzubeugen. Trübung (1,0 NTU) Trübungen im Trinkwasser können durch mineralische Partikel (Ablagerungen im Leitungsnetz), durch physikalisch-chemische Prozesse (z. B. das Ausflocken von Salzen) oder durch den Eintrag von mikrobiell verunreinigtem Oberflächenwasser bedingt sein. Gerade um letzteren Fall und die damit verbundenen Krankheitsrisiken zu vermeiden, sieht die Trinkwasserverordnung einen Richtwert von 1 NTU (Nephelometrische Trübungseinheit) vor. Dieser wird anhand der Seitwärtsstreuung von Lichtstrahlen im getrübten Wasser gemessen (Streulicht). Wasserstoffionen-Konzentration (≥ 6,5 und ≤ 9,5 pH) Dieser Parameter ist besser bekannt als pH-Wert. Während unser Körper beispielsweise den pH-Wert des arteriellen Blutes konstant zwischen 7,35 und 7,45 hält, erlaubt die Trinkwasserverordnung einen vergleichsweise breiten und bequemen Toleranzbereich von 6,5 bis 9,5 (neutral bis leicht basisch). Dabei geht es also offensichtlich nicht um die Lieferung eines gesunden Trinkwassers (da läge der optimale pH-Wert zwischen 6,4 und 6,8), sondern um ein materialschonendes Wasser. Denn schon leicht saures Wasser greift metallische und zementgebundene Werkstoffe wie etwa verzinkte Eisenrohre, Kupfer- und Asbestzementrohre an. « zum Inhalt Seite 28 Calcitlösekapazität (5 mg/l CaCO3) Auch bei diesem Parameter geht es um die Vorbeugung von Korrosionsschäden an den Leitungsrohren. Unter Calcitlösekapazität versteht man die Menge an Calcit, die Wasser pro Liter lösen kann. Sie darf 5 mg/l am Ausgang des Wasserwerks nicht überschreiten. Diese Anforderung gilt bereits als erfüllt, wenn der pH-Wert an dieser Stelle größer oder gleich 7,7 beträgt. Tritium (100 Bq/l) Tritium ist ein natürliches radioaktives Isotop des Wasserstoffs. Es wird unter anderem zur Herstellung von Leuchtfarben, als Brennstoff für kontrollierte Fusionsversuche oder als Markierung bestimmter Substanzen verwendet. Tritium wirkt stark radiotoxisch und kann sich in der DNA einlagern. Gesamtrichtdosis (0,1 mSv/Jahr) Die Gesamtrichtdosis beinhaltet eine Abschätzung der jährlichen Strahlendosis, die aus dem Verzehr unseres Trinkwassers resultiert. Von der Berechnung ausgenommen sind die Radionuklide Tritium (siehe eigener Indikatorparameter), Kalium-40, Radon-222 und Radonzerfallsprodukte. Die beiden letztgenannten Punkte – Radioaktivität – müssen nur dann kontrolliert werden, wenn auf Basis anderer Überwachungen (z. B. Programme, die Emissionen von Kernkraftwerken überwachen) Grund zu der Annahme besteht, dass die Parameterwerte überschritten sein könnten. Deshalb findet in Deutschland de facto keine Überprüfung des Trinkwassers auf eine möglich radioaktive Kontaminierung statt. Legionella spec. (100 KBE/100 ml) Legionellen sind im Wasser lebende, bewegliche Stäbchenbakterien. Die für unsere Gesundheit bedeutendste Art ist die Legionella pneumophila, die als Erreger der Legionärskrankheit gilt. Sie kann, zumeist beim Duschen als Aerosol übertragen, lebensgefährliche Lungenentzündungen auslösen. Mit jährlich mehr als 30.000 « zum Inhalt Seite 29 Erkrankungen stellt mit Legionellen verunreinigtes Trinkwasser ein ebenso großes Risiko dar wie etwas AIDS oder BSE. Legionellen sind innerhalb der TrinkwV eine Ausnahme, da 100 koloniebildende Einheiten (KBE) je 100 ml nicht als Grenzwert, sondern als so genannter technischer Maßnahmenwert gelten. Bei Überschreiten dieses Wertes darf Wasser grundsätzlich weiterhin als Trinkwasser abgegeben werden. Das Überschreiten gilt demnach nur als Hinweis auf mögliche Probleme. Allerdings entsteht gleichzeitig eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt, woraufhin eine Gefährdungsanalyse in Eigenregie erstellt werden muss. Und erst ab festgestellten Konzentrationen von über 10.000 (!) KBE/100 ml sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu setzen. Immerhin gibt es eine regelmäßige Untersuchungspflicht: Öffentliche Einrichtungen (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten, …) müssen jährlich, gewerbliche Anlagen (Schwimmbäder, Sportstätten, Hotels, …) in einem Rhythmus von drei Jahren ohne Veranlassung durch das Gesundheitsamt überprüft werden. Und das ist auch gut so, denn behördlichen Informationen zufolge sind 40 % aller untersuchten Anlagen kontaminiert! Wasser wirkt Wunder. Holen Sie sich mit unserem Newsletter Spannendes, Erstaunliches, Aktuelles, wenig Bekanntes und die besten Tipps zu unserem wichtigsten Lebensmittel und einem der letzten Phänomene der Natur: Wasser! Klicken Sie jetzt hier! « zum Inhalt Seite 30 Wie viel Sicherheit gibt uns die Trinkwasserverordnung? Wie viel Gift verträgt der Mensch? Die Trinkwasserverordnung versucht, Höchstkonzentrationen (Grenzwerte) für schädliche Substanzen im Wasser so festzusetzen, dass bei einer üblichen Aufnahmemenge noch sicher keine schädlichen Dosen in den Körper gelangen. Eine ehrenhafte Absicht, die allerdings viele Fragen aufwirft… Was sind übliche Aufnahmemengen? Wer täglich drei Liter Wasser trinkt, nimmt gegenüber jemandem, der zwei Liter trinkt, bereits 50 % mehr Schadstoffe auf… Und wo beginnt die Schädlichkeit der verschiedensten Substanzen? Auch eine minimale Dosis, die täglich aufgenommen wird, kann sich zu einer chronischen Belastung aufsummieren. Eine akute Vergiftung kann aufgrund ihrer Symptome oft gut behandelt werden. Wirklich gefährlich sind aber jene Schadstoffe, die uns schleichend und somit weitgehend unbemerkt vergiften. Auf welchen (Langzeit-) Studien beruhen daher die in der Trinkwasserverordnung festgesetzten Grenzwerten? All diese Fragen bleiben in der Trinkwasserverordnung unbeantwortet. Darüber hinaus darf das Gesundheitsamt bei den in diesem Sinne fragwürdigen Grenzwerten Abweichungen zulassen, wenn es der Auffassung ist, dass es zu keiner Gefährdung der menschlichen Gesundheit kommt. Die Abweichung darf bis zu drei Jahre (!) dauern. Damit verkommen Grenzwerte zu Gummiparagraphen, die im Fall der Fälle gedehnt umgesetzt werden können. « zum Inhalt Seite 31 Sind mit der Trinkwasserverordnung alle Gefahren gebannt? 70 % der europäischen Oberflächengewässer und 75 % des Grundwassers gelten heute als gefährdet. Von Industrie- und Agrar-Chemikalien angefangen, über Medikamentenrückstände bis hin zu Hormonen, Asbestfasern und radioaktiven Schwermetallen, können über 2.000 verschiedene Stoffe im Wasser gelöst sein. Knapp 50 davon werden von der TrinkwV berücksichtigt. Alle anderen werden gar nicht kontrolliert. Sei es, dass mangels Erfahrung kein Grenzwert existiert oder dass der Nachweis technisch nicht möglich oder einfach zu teuer ist. Beispielsweise gefährliche Keime wie Salmonellen oder Streptokokken. Ihr Nachweis ist extrem aufwändig und kostspielig. Deshalb geht man den Umweg über das Bakterium Escherichia coli, das diese Keime erfahrungsgemäß überwuchert. E. coli dient demnach als Indikator für das Risiko, dass gefährlichere Krankheitserreger vorhanden sein könnten. Doch ist dieses Indikator-Prinzip alleine sicher genug? Der nächste Aspekt, der überhaupt nicht berücksichtigt wird, ist das synergetische Zusammenwirken einzelner Substanzen. Selbst wenn wir davon ausgehen würden, dass jeder einzelne Grenzwert medizinisch abgesichert wäre: Wie wirkt ein Cocktail aus Blei, Arsen, Cadmium, Asbest und Quecksilber auf uns? Manch harmlose Substanzen können sich in Verbindung miteinander zu Gefahrenstoffen verwandeln. Eine isolierte Betrachtung und Bewertung von Inhaltsstoffen im Wasser ist daher mit Vorsicht zu genießen. Wie verlässlich ist die Trinkwasserverordnung? Vergleicht man die Grenzwerte der deutschen Trinkwasserverordnung mit der Trinkwasserrichtlinie der EU oder den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, fällt auf, dass manche Parameter unterschiedlich bewertet werden. Quecksilber wird etwa hierzulande strenger gehandhabt als die WHO rät, bei Nitrit ist die WHO hingegen wesentlich strikter als in Deutschland und der EU. Wer hat Recht? « zum Inhalt Seite 32 Auch der Lauf der Zeit hat die Vorgaben der TrinkwV geändert. Der Universalparameter für reines Wasser – die elektrische Leitfähigkeit (siehe Indikatorparameter) – wurde bis 30.9.1990 mit einem Grenzwert von 1.000 µS festgelegt. Mit der zweiten Novelle der Trinkwasserverordnung verdoppelte man diesen Wert einfach. Heute liegt er schon bei 2.790 µS. Zum Vergleich: Die EU-Norm verlangte bis 2013 die Einhaltung von 400 µS. Verschiedenen Forschungen zufolge sollte gesundes Wasser aber eine Leitfähigkeit von maximal 80 bis 120 µS aufweisen! Wasser wirkt Wunder. Holen Sie sich mit unserem Newsletter Spannendes, Erstaunliches, Aktuelles, wenig Bekanntes und die besten Tipps zu unserem wichtigsten Lebensmittel und einem der letzten Phänomene der Natur: Wasser! Klicken Sie jetzt hier! « zum Inhalt Seite 33 Welche Konsequenzen ergeben sich aus der TWVO für unser tägliches Leben? Fassen wir zusammen: - Drei Viertel der Gewässer, die unsere Trinkwasser-Reservoirs speisen, sind umweltbiologisch gefährdet. - 20 bis 40 % aller Wasserversorgungsanlagen sind verschiedenen Informationen und Untersuchungen zufolge sanierungsbedürftig. - Grenzwerte von Schadstoffen orientieren sich nicht primär an unserer Gesundheit, sondern am technisch Machbaren und damit am Budget. - Die TrinkwV nimmt keinen Bezug auf Langzeitstudien zu den Folgen einer dauerhaften Aufnahme der verschiedenen Gifte – sofern es diese überhaupt gibt. - Für den Großteil (> 95 %!!!) der im Trinkwasser möglichen (neuen) Bedrohungen wie etwa Arzneimittelreste, Hormone oder Plastikrückstände existieren weder Grenzwert noch Testverfahren, weshalb sie auch nicht kontrolliert werden. - Die Beurteilung von Schadstoffen gleicht in der Trinkwasserverordnung der symptom-orientierten Schulmedizin – Wirkstoffe werden isoliert betrachtet, ihr Zusammenwirken mit anderen Giften völlig außer Acht gelassen. So richtig und wichtig die Absicht auch ist, die Gesundheit des Menschen zu schützen: Mit all ihren Ausnahmeregelungen, unklaren Bestimmungen, faulen Kompromissen und insbesondere ihrer Unvollständigkeit vermittelt die Trinkwasserverordnung den Eindruck eines bürokratischen Selbstzwecks. Würde die Trinkwasserverordnung dem Wettbewerbsrecht unterliegen, müsste man den Begriff „Trinkwasser“ als grob irreführend anprangern. « zum Inhalt Seite 34 Man muss es in all dieser Deutlichkeit sagen - und wem etwas an seiner Gesundheit liegt, sollte dies auch so akzeptieren: Das, was die Trinkwasserverordnung zulässt, hat NICHTS mit gesundem Trinkwasser zu tun. Lies dir noch einmal die Liste der geprüften Inhaltsstoffe durch und stell dir vor, man könnte sie mittels Farben sichtbar machen: Wie würde ein Glas Wasser aus deiner Leitung dann aussehen? Es gliche einer unansehnlichen, unappetitlichen, trüben chemischen Suppe, die niemand freiwillig auslöffeln würde… Was wir aber brauchen, um unseren Körper laufend zu entgiften und in Schwung zu halten, ist klares, sauberes Wasser. Und keines, das ihn stattdessen permanent mit Giftstoffen auffüllt! Was also tun? Der „Griff zur Flasche“? Leider nein. Denn das hieße, den Teufel mit Beelzebub auszutreiben… Auch Mineral- und Tafelwasser wird mit einer eigenen Verordnung reglementiert: der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (Min/TafelWV). Darin werden einige Grenzwerte genauso wie in der TrinkwV definiert, aber an anderen Stellen fragt man sich, ob Gift im Leitungswasser eine andere Wirkung hat als in Mineralwasser. Hier einige Beispiele dazu: Inhaltsstoff Fluorid Kupfer Mangan Nitrit Zyanid Grenzwert TrinkwV mg/l 1,5 2,0 0,05 0,05 0,05 Grenzwert Min/TafelWV mg/l 5,0 1,0 0,5 0,1 0,07 Unterschied aus Sicht der Min/TafelWV > 230 % mehr erlaubt 50 % weniger erlaubt 900 % mehr erlaubt 100 % mehr erlaubt 40 % mehr erlaubt Wie können wir ernsthaft an die Unbedenklichkeit unseres Trinkwassers glauben, wenn sich nicht einmal der Gesetzgeber einig ist, in welchen Mengen etwa Nitrit oder Fluorid schädlich ist? Und der Gipfel ist: In der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung werden gar nur mehr 20 Chemikalien und Keime geprüft. Der Rest der möglichen Schadstoffe fällt einfach unter den Tisch. Mich empört solcher Etikettenschwindel. Insbesondere wenn es um unser wichtigstes Lebens- und Gesundheitsmittel geht. Deshalb habe ich diesen Blog ins Leben gerufen. « zum Inhalt Seite 35 Um Ihnen Lösungswege aufzuzeigen, wie Sie wieder zu gesundem Trinkwasser gelangen können. Auf dass Sie lange und gesund leben mögen! Wasser wirkt Wunder. Holen Sie sich mit unserem Newsletter Spannendes, Erstaunliches, Aktuelles, wenig Bekanntes und die besten Tipps zu unserem wichtigsten Lebensmittel und einem der letzten Phänomene der Natur: Wasser! Klicken Sie jetzt hier! Meine Empfehlungen: Wasser – die vergessene Medizin Band 1 « zum Inhalt Wasser – die vergessene Medizin Band 2 Der PJ-Ratgeber Gesund durch Wasser schlank, fit & vital mit dem richtigen Wasser Der PJ-Ratgeber Umkehrosmose Funktionen, Vorteile, Kritik, Modelle Seite 36