Schulinterner Lehrplan Philosophie

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Schulinterner Lehrplan Philosophie
Allgemeine Informationen
Das Wahlpflichtfach Philosophie kann in der Oberstufe (Jahrgangsstufen 10 – 12) alternativ zum Fach
Religion als Grundkurs belegt werden.
Die Praktische Philosophie in den Jahrgangsstufen 5-9 ist, wie der Name des Faches bereits sagt,
praxisorientiert und geht von der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler aus (vgl. den
schulinternen Lehrplan Praktische Philosophie). Der Philosophie-Unterricht, vor allem ab dem Beginn
der Abitur-Qualifikationsphase in Jahrgangsstufe 11, geht dagegen häufig von Texten berühmter
Philosophen aus. Dadurch werden die Unterrichtsinhalte insgesamt abstrakter und anspruchsvoller,
aber auch gedanklich reicher und vielfältiger. Auch Schülerinnen und Schüler, die im Verlauf der
Sekundarstufe I nicht am Unterricht in Praktische Philosophie teilgenommen haben, können
erfolgreich im Fach Philosophie sein und dieses auch als Abitur-Fach wählen.
Grundlage des Philosophie-Unterrichts sind die Richtlinien und Lehrpläne Philosophie für die
Sekundarstufe II, NRW 1999, sowie die drei auf die drei Oberstufen-Jahrgangsstufen abgestimmten
Cornelsen-Lehrbücher „Zugänge zur Philosophie“, die die Schülerinnen und Schüler jeweils am
Schuljahresbeginn ausgehändigt bekommen.
Leistungsbeurteilung
Die Schülerinnen und Schüler können Philosophie mündlich oder schriftlich belegen. Bei mündlicher
Belegung erfolgt die Leistungsbeurteilung ausschließlich im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ (vgl. Lehrplan
Philosophie, S. 68ff.). Zu dieser Mitarbeit gehören
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die aktive Teilnahme an Unterrichtsgesprächen.
die aktive Teilnahme an von Schülerinnen und Schülern gehaltenen Unterrichtsstunden
(„Lernen durch Lehren“).
schriftliche Beiträge zum Unterricht in Form von Hausaufgaben, Referaten, Plakaten,
philosophischen Essays und Projekten.
Für die Beurteilung dieser verschiedenen Beiträge ist allgemein die Fähigkeit der Schülerinnen und
Schüler entscheidend, sich differenziert, selbständig, methodenbewusst und kritisch mit den
Unterrichtsthemen auseinander- und in andere Sichtweisen hineinzuversetzen. Die Notenvergabe
erfolgt jeweils an den Quartalsenden, d.h. die Gesamtnote setzt sich aus zwei Teilnoten zusammen.
Bei schriftlicher Belegung erhalten die Schülerinnen und Schüler ebenfalls zwei Noten für die
„Sonstige Mitarbeit“. Darüber hinaus schreiben sie in der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10) eine
zweistündige Klausur pro Halbjahr. Die Klausur macht ein Drittel der Zeugnisnote aus, die beiden
Noten für „Sonstige Mitarbeit“ die beiden anderen Drittel.
In der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11 und 12) schreibt man zwei dreistündige Klausuren pro
Halbjahr (Ausnahme: 12/2; vgl. hierzu die Abitur-Richtlinien). Die beiden Klausuren machen die Hälfte
der Zeugnisnote aus, die beiden Noten für „Sonstige Mitarbeit“ die andere Hälfte.
Um die Zeugnisnote „sehr gut“ zu erreichen, bedarf es fortwährender aktiver, inhaltlich strukturierter
und fundierter mündlicher Teilnahme am Unterricht sowie die zuverlässige, inhaltlich strukturierte und
fundierte Erbringung geforderter schriftlicher Leistungen.
Um die Zeugnisnote „befriedigend“ zu erreichen, bedarf es regelmäßiger aktiver und inhaltlich
nachvollziehbarer mündlicher Teilnahme am Unterricht sowie die zuverlässige und inhaltlich
nachvollziehbare Erbringung geforderter schriftlicher Leistungen.
Um Philosophie als Abitur-Fach wählen zu können, muss man es ab 11/1 schriftlich belegen. Eine
schriftliche Belegung in der Einführungsphase ist bezüglich des Abiturs nicht notwendig. Die
schriftliche Belegung kann aber für die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler hilfreich sein,
um genau herauszufinden, ob Philosophie das richtige Fach ist.
Es besteht grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q1 (11) die
Möglichkeit, ihre Facharbeit im Fach Philosophie zu schreiben. Diese ersetzt die erste Klausur des
zweiten Halbjahres und wird hinsichtlich der Endnote wie eine Klausur gewichtet. Das Thema der
Facharbeit gehört i.d.R. zum Bereich Staatsphilosophie, da diese obligatorischen Vorgabe für das
zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe Q1 ist. Die genaue Themen-Absprache erfolgt im individuellen
Gespräch mit Hr. Dr. Hickel.
Unterrichtsinhalte
Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10)
10/1: Einführung in die Philosophie
Immanuel Kant stellte vier berühmte Fragen:
• Was kann ich wissen?
• Was soll ich tun?
• Was darf ich hoffen?
• Was ist der Mensch?
Die Einführung erfolgt auf Basis der ersten drei dieser zentralen philosophischen Fragen. Ihre
Beantwortung erfolgt auf erkenntnis- und wissenschaftstheoretischer, ethischer, staatsphilosophischer
und metaphysischer Ebene. Diese Begriffe klingen zunächst fremd. Sie werden aber durch
Diskussionen, Projekte usw. zu ethischen Themen wie Schwangerschaftsabbruch, Klonen und
Sterbehilfe, zu staatsphilosophischen Aspekten wie Todesstrafe, Folterverbot und – gedanklich
verbunden mit dem zweiwöchigen Betriebspraktikum – zum Wert der Arbeit veranschaulicht.
10/2: Philosophische Anthropologie
Kants vierte Frage lautet: Was ist der Mensch? Diese Frage stellen verschiedene Wissenschaften,
etwa die Medizin, die Biologie und die Neuro-Informatik. Sie ist aber auch eine klassische Frage der
Philosophie, die zu vielen weiteren Fragen führt, etwa: Ist der Mensch – wie Jean-Paul Sartre
behauptet – „zur Freiheit verurteilt“, hat er einen freien Willen, oder ist er vollständig durch seine DNA,
seine körperlichen Voraussetzungen, bestimmt? Gibt es wirklich einen grundlegenden Unterschied
zwischen Mensch und Tier? Ist der Mensch ein Gemeinschafts-Wesen oder ein Einzelgänger?
Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11-12)
Der Lehrplan Philosophie schreibt im Rahmen des Zentral-Abiturs ab Beginn der Qualifikationsphase
landesweit gültige obligatorische inhaltliche Schwerpunkte vor, die im Unterricht umfassend behandelt
werden müssen. Gegenüber der thematisch noch recht freien Einführungsphase müssen hier mehr
Vorgaben beachtet werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass neben der Obligatorik genügend Raum für
von Schülerinnen und Schülern gewünschte Themen besteht.
Ab dem Abitur 2014 werden mehrere Themen in der Jahrgangsstufe 11/2 sowie 12/1 und 12/2 durch
neue Themen ersetzt. Daher folgt hier ein getrennter Überblick.
Obligatorische inhaltliche Schwerpunkte für die Abiturprüfung in Philosophie 2014 und 2015
11/1: Probleme des menschlichen Handelns (Ethik)
 Freiheit und Determination: Immanuel Kant, der kategorische Imperativ (Auszüge aus
„Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ und „Kritik der praktischen Vernunft“)
 Positionen des Utilitarismus: Jeremy Bentham (Auszüge aus „Eine Einführung in die
Prinzipien der Moral und der Gesetzgebung“) und John Stuart Mill (Auszüge aus „Der
Utilitarismus“)
 Freiheit und Verantwortung: Hans Jonas (Auszüge aus „Das Prinzip Verantwortung“)
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Thomas Hobbes (Auszüge aus „Leviathan“)
Hannah Arendt (Auszüge aus „Elemente und Ursprünge totalitärer Herrschaft“)
John Rawls (Auszüge aus „Eine Theorie der Gerechtigkeit“)
12/1 und 12/2: Probleme des Denkens, Erkennens und der Wissenschaft
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Wie wirklich ist die Wirklichkeit?: Platon, Höhlen- und Liniengleichnis
Zweifel als Grundlage der Erkenntnis: René Descartes (Auszüge aus „Meditationen über die
erste Philosophie“)
Empirismus: John Locke (Auszüge aus „Versuch über den menschlichen Verstand“)
Wissenschaftliche Verfahrensweisen: Karl Popper (Auszüge aus „Logik der Forschung“)
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