«Titel» «Vorname» «Nachname» z.H. «zH» «Straße» «ON» «Postleitzahl» «Ort» Organisationseinheit: Sachbearbeiter/in: E-Mail: Telefon: Fax: Geschäftszahl: BMGF - III (Gesundheitswesen) MedR Dr. Hubert Hrabcik [email protected] +43 (1) 71100-4717 +43 (1) 7157312 BMGF-21754/0003-III/2006 Datum: 14.01.2006 Ihr Zeichen: «EMailAdresse» Betreff: Informationsschreiben an Alle Niedergelassenen Ärzte Vorgangsweise bei Verdachtsfällen auf eine H5N1 Infektion Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Tagen haben sich in Europa einige Verdachtsfälle ereignet, wo bei Patienten,die in den letzten Tagen aus der Türkei nach Europa zurückgekehrt sind, nach dem Auftreten grippeähnlicher Infektionen bei vorheriger Exposition an Geflügelpest erkranktem Geflügel eine mögliche Infektion mit dem aviären H5N1-Virus auszuschließen oder zu bestätigen war. Da eine solche Situation auch bei Reisenden, die aus anderen Krisenländern (mit Auftreten der Geflügelpest) aufttreten kann, erlauben wir uns, Ihnen die derzeitge Falldefinition zu übermitteln und ihre Aufmerksamkeit vor allem auf den Zusammenhang zwischen vorheriger Exposition und nachfolgendem Infekt zu lenken. Bis dato sind ausnahmslos nur Infektionen mit einer Übertragung von Tier zu Mensch aufgetreten. Da ab 15.1.2006 gemäß Verordnung des BMGF zum Epidemiegesetz Meldepflicht bei allen Erkrankungen, die auf eine Infektion mit H5N1-Viren oder anderen Vogelgrippeviren zurückzuführen sind, besteht, verständigen Sie bitte umgehend ihre Landessanitätsdirektion, überweisen Sie den Patienten/In umgehend an eine Infektionsabteilung und denken Sie an die postexpositionelle Therapie mit Tamiflu,die sofort zu beginnen wäre. Für die Bundesministerin: MedR Dr. Hubert Hrabcik Radetzkystraße 2, 1031 Wien [email protected] http://www.bmgf.gv.at DVR: 2109254 Beilage: 1 Information an alle niedergelassenen Ärzte Im Bereich des Vogel-und Geflügelbestandes breitet sich derzeit in der Türkei die Tierseuche Vogelgrippe kontinuierlich weiter aus. Mittlerweile sind auch traditionelle Urlaubsgebiete betroffen. Da sehr viele Reisende aus den betroffenen Gebieten nach Österreich kommen, ist es nicht auszuschließen, dass in vereinzelten Fällen ein intensiver Kontakt mit infiziertem Geflügel stattgefunden haben könnte und in der Folge zu einer möglichen Infektion einer Person geführt hat. Es wird daher aus gegebenem Anlass zu erhöhter Aufmerksamkeit bei Personen, welche aus den betroffenen Gebieten kommen, aufgerufen; dies insbesondere dann, wenn während der möglichen Inkubationszeit grippespezifische Symptome auftreten.Diese Information gilt selbstverständlich auch für andere Länder ,wo die Vogelgrippe aufgetreten ist . Die Kriterien für Klinik und epidemiologische Exposition werden nachstehend in Erinnerung gerufen. 1. Klinisches Bild Erkrankung mit Vorliegen aller drei folgenden Kriterien Fieber (> 38oC, unabhängig vom Ort der Messung) Akuter Krankheitsbeginn und Mindestens eines der beiden folgenden Symptome o Husten o Dyspnoe 2. Epidemiologische Exposition Gegeben, wenn innerhalb von 7 Tagen VOR Erkrankungsbeginn mindestens eines der 3 folgenden Ereignisse stattfand: 1. Aufenthalt in einem zoonotisch betroffenen Gebiet (siehe http://www.oie.int) UND DORT: Direkter Kontakt mit lebenden oder toten Tieren (Geflügel, Wildvögel, Schweine) oder deren Ausscheidungen, Körperflüssigkeiten oder rohen Produkten (z.B. nicht erhitze Eier) ODER Tätigkeit auf einer Geflügel- oder Schweinefarm, auf der innerhalb der vorausgegangenen 6 Wochen infizierte oder infektionsverdächtige Tiere eingestallt waren ODER Leben im gleichen Haushalt oder Pflege eines Menschen mit erfülltem klinischen Bild ODER 2. Direkter Kontakt mit einem Menschen oder seinen Sekreten mit einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion ODER Seite 2 von 3 3. Laborexposition (z.B. als Labormitarbeiter in einem Labor, in dem Proben auf A/H5 getestet werden) Alle Ärzte, die mit dieser Symptomatik und dazu passender Reiseanamnese bei einem Patienten konfrontiert sind, sind aufgerufen, diesen Patienten die Arzneispezialität Tamiflu, welche laut WHO bei den in der Türkei vorkommenden Fällen nachweislich wirksam ist, zu verordnen. In Österreich ist eine ausreichende Menge der Arzneispezialität Tamiflu verfügbar. Es wird weiterhin aufgefordert, jeden Verdachtsfall der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Kenntnis zu bringen und bei schwerer Symptomatik den Patienten in die nächstliegende spezialisierte Infektionsabteilung einzuweisen. Eine entsprechende Verordnung nach dem Epidemiegesetz ist mit 14.1.2006 in Kraft getreten Abschließend sei festgehalten, dass zum derzeitigen Zeitpunkt nach wie vor keine Gewissheit für eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch gegeben ist. Der Generaldirektor für öffentliche Gesundheit MedR.Dr.Hubert Hrabcik Seite 3 von 3