STATUT Würzburger Forschungspreis für Kinder- und Jugendpsychiatrie („August-Homburger-Preis“) § 1 Wissenschaftspreis Der Verein „Durchführung Neurowissenschaftlicher Veranstaltungen e.V.“, Paulsborner-Strasse 44, 14193 Berlin, (im Folgenden Verein genannt) fördert wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie durch Vergabe eines Wissenschaftspreises. Er stiftet daher dem Universitätsklinikum Würzburg einen Wissenschaftspreis. § 2 Name und Beschreibung des Wissenschaftspreises Der Wissenschaftspreis führt den Namen „August-Homburger-Preis (Würzburger Forschungspreis für Kinder- und Jugendpsychiatrie)“. Der Wissenschaftspreis ist mit 10.000 € dotiert. Eine Teilung des Preises in zwei Preise ist bei Vorliegen eines entsprechenden Kuratoriumsbeschlusses zulässig. §3 Zweck der Stiftung, Verleihung des Wissenschaftspreises Der Wissenschaftspreis dient der Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, bevorzugt der Biologischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. Wissenschaftspreis und Urkunde können an Forscher des In- und Auslandes verliehen werden. Für die Verleihung des Wissenschaftspreises können sich Personen bewerben, die grundlegende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Ätiologie, Diagnostik, Prognose oder Therapie psychischer Störungen oder psychiatrischer Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen geleistet haben. § 4 Verleihungsrhythmus Die Verleihung des Wissenschaftspreises erfolgt alle zwei Jahre – beginnend mit dem Jahr 2014 – durch den Vorsitzenden des Kuratoriums. Die Verleihung soll während eines wissenschaftlichen Kongresses (z.B. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie) oder eines Symposiums (z.B. Tagung des Arbeitskreises für Biologische Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie) vorgenommen werden. § 5 Ausschreibung Der Wissenschaftspreis wird in der Fach- und Standespresse ausgeschrieben. Der Einsendeschluss für Bewerbungsschreiben, die an den Vorsitzenden des Kuratoriums zu richten sind, ist in der Ausschreibung festgelegt. Üblicherweise ist dieser spätestens vier Monate vor Beginn der Preisverleihung. 2 Die Beschlussfassung über den(die) Preisträger erfolgt während einer Kuratoriumssitzung, die mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Verleihung stattfinden soll. Die Kuratoriumssitzung findet in Würzburg statt. Die Entscheidung des Kuratoriums über die Auswahl des(r) Preisträger(s) ist endgültig; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. § 6 Kuratorium Das Kuratorium wählt den/die Preisträger aus. Die Mitglieder des Kuratoriums üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Das Kuratorium besteht aus: 1. Dem jeweiligen Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Universität Würzburg, derzeit Herr Prof. Dr. M. Romanos. 2. Prof. Dr. A. Warnke als ehemaliger Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Universität Würzburg. 3. Prof. Dr. M. Gerlach, dem Verantwortlichen für die Forschung in der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Universität Würzburg. 4. Dem jeweiligen Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie für die Dauer seiner Amtszeit. 5. Dem jeweiligen Vorsitzenden des Vereins, derzeit Prof. Dr. P. Riederer. § 7 Beschlussfassung durch das Kuratorium Die Auswahl der(s) Preisträger(s) erfolgt durch das Kuratorium nach Maßgabe der Ausschreibungsbedingungen (§ 5). Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse in gemeinsamer Sitzung. Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Einberufung bezeichnet ist. Soweit Beschlüsse nicht beabsichtigte Änderungen des Verleihungsrhythmusses, der Ausschreibungsbedingungen, der Aufgaben und des Personenkreises des Kuratoriums betreffen und sofern alle Kuratoriumsmitglieder dem Beschluss zustimmen, können Beschlüsse auch im schriftlichen Verfahren gefasst werden. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und der Vorsitzende sowie die Mehrheit der weiteren Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse bedürfen der Mehrzahl der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten nicht als abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Sitzungen des Kuratoriums werden vom Vorsitzenden vorbereitet. Sie werden vom Vorsitzenden schriftlich mit einer Ladefrist von zwei Wochen einberufen und geleitet. 3 § 8 Aufgaben des Universitätsklinikum Würzburg Der Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Universität Würzburg übernimmt die Verwaltung der Stiftung des Preises und die Mittelvergabe gegen Erstattung der Kosten durch den Verein, insbesondere der Kosten für die Ausschreibung des Wissenschaftspreises und der Reisekosten der Kuratoriumsmitglieder. § 9 Dauer Der Verein stiftet den Preis zunächst für die Dauer von sechs Jahren, also bis zum Jahr 2020. Spätestens ein Jahr vor Ende der Stiftungsdauer werden die Parteien Gespräche darüber aufnehmen, ob sie die Vereinbarung fortsetzen wollen.