Statut - Klinik und Poliklinik für Kinder

Werbung
STATUT
Würzburger Forschungspreis für Kinder- und Jugendpsychiatrie
(„August-Homburger-Preis“)
§ 1 Wissenschaftspreis
Der Verein „Durchführung Neurowissenschaftlicher Veranstaltungen e.V.“,
Paulsborner-Strasse 44, 14193 Berlin, (im Folgenden Verein genannt) fördert
wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und
Psychotherapie durch Vergabe eines Wissenschaftspreises. Er stiftet daher dem
Universitätsklinikum Würzburg einen Wissenschaftspreis.
§ 2 Name und Beschreibung des Wissenschaftspreises
Der Wissenschaftspreis führt den Namen „August-Homburger-Preis (Würzburger
Forschungspreis für Kinder- und Jugendpsychiatrie)“.
Der Wissenschaftspreis ist mit 10.000 € dotiert. Eine Teilung des Preises in zwei
Preise ist bei Vorliegen eines entsprechenden Kuratoriumsbeschlusses zulässig.
§3
Zweck der Stiftung, Verleihung des Wissenschaftspreises
Der Wissenschaftspreis dient der Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten auf
dem Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, bevorzugt der
Biologischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.
Wissenschaftspreis und Urkunde können an Forscher des In- und Auslandes
verliehen werden.
Für die Verleihung des Wissenschaftspreises können sich Personen bewerben, die
grundlegende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Ätiologie, Diagnostik,
Prognose oder Therapie psychischer Störungen oder psychiatrischer Erkrankungen
von Kindern und Jugendlichen geleistet haben.
§ 4 Verleihungsrhythmus
Die Verleihung des Wissenschaftspreises erfolgt alle zwei Jahre – beginnend mit
dem Jahr 2014 – durch den Vorsitzenden des Kuratoriums. Die Verleihung soll
während eines wissenschaftlichen Kongresses (z.B. Tagung der Deutschen
Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie)
oder eines Symposiums (z.B. Tagung des Arbeitskreises für Biologische Kinder- und
Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie) vorgenommen werden.
§ 5 Ausschreibung
Der Wissenschaftspreis wird in der Fach- und Standespresse ausgeschrieben.
Der Einsendeschluss für Bewerbungsschreiben, die an den Vorsitzenden des
Kuratoriums zu richten sind, ist in der Ausschreibung festgelegt. Üblicherweise ist
dieser spätestens vier Monate vor Beginn der Preisverleihung.
2
Die Beschlussfassung über den(die) Preisträger erfolgt während einer
Kuratoriumssitzung, die mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Verleihung
stattfinden soll. Die Kuratoriumssitzung findet in Würzburg statt.
Die Entscheidung des Kuratoriums über die Auswahl des(r) Preisträger(s) ist
endgültig; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 6 Kuratorium
Das Kuratorium wählt den/die Preisträger aus. Die Mitglieder des Kuratoriums üben
ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Das Kuratorium besteht aus:
1. Dem jeweiligen Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Universität
Würzburg, derzeit Herr Prof. Dr. M. Romanos.
2. Prof. Dr. A. Warnke als ehemaliger Direktor der Klinik und Poliklinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der
Universität Würzburg.
3. Prof. Dr. M. Gerlach, dem Verantwortlichen für die Forschung in der Klinik
und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie der Universität Würzburg.
4. Dem jeweiligen Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und Psychotherapie für die Dauer seiner Amtszeit.
5. Dem jeweiligen Vorsitzenden des Vereins, derzeit Prof. Dr. P. Riederer.
§ 7 Beschlussfassung durch das Kuratorium
Die Auswahl der(s) Preisträger(s) erfolgt durch das Kuratorium nach Maßgabe der
Ausschreibungsbedingungen (§ 5).
Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse in gemeinsamer Sitzung. Zur Gültigkeit eines
Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Einberufung bezeichnet
ist. Soweit Beschlüsse nicht beabsichtigte Änderungen des Verleihungsrhythmusses,
der Ausschreibungsbedingungen, der Aufgaben und des Personenkreises des
Kuratoriums betreffen und sofern alle Kuratoriumsmitglieder dem Beschluss
zustimmen, können Beschlüsse auch im schriftlichen Verfahren gefasst werden.
Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß
geladen sind und der Vorsitzende sowie die Mehrheit der weiteren Mitglieder
anwesend sind. Beschlüsse bedürfen der Mehrzahl der abgegebenen Stimmen;
Stimmenthaltungen gelten nicht als abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit
gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Die Sitzungen des Kuratoriums werden vom Vorsitzenden vorbereitet. Sie werden
vom Vorsitzenden schriftlich mit einer Ladefrist von zwei Wochen einberufen und
geleitet.
3
§ 8 Aufgaben des Universitätsklinikum Würzburg
Der Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und Psychotherapie der Universität Würzburg übernimmt die
Verwaltung der Stiftung des Preises und die Mittelvergabe gegen Erstattung der
Kosten durch den Verein, insbesondere der Kosten für die Ausschreibung des
Wissenschaftspreises und der Reisekosten der Kuratoriumsmitglieder.
§ 9 Dauer
Der Verein stiftet den Preis zunächst für die Dauer von sechs Jahren, also bis zum
Jahr 2020. Spätestens ein Jahr vor Ende der Stiftungsdauer werden die Parteien
Gespräche darüber aufnehmen, ob sie die Vereinbarung fortsetzen wollen.
Herunterladen