10.5.2016 Islam und Grundgesetz: Das Wagnis der Religionsfreiheit ­ Politik ­ FAZ http://www.faz.net/­gpf­8gnms STELLENMARKT LEBENSWEGE SCHULE FAZ.NET F.A.Z.­E­PAPER F.A.S.­E­PAPER Anmelden Abo Mobil HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, JÜRGEN KAUBE, BERTHOLD KOHLER, HOLGER STELTZNER Vorwahlen in Kampf gegen den Terror Amerika Politik Montag, 09. Mai 2016 VIDEO THEMEN BLOGS ARCHIV POLITIK WIRTSCHAFT FINANZEN FEUILLETON SPORT GESELLSCHAFT STIL TECHNIK & MOTOR WISSEN REISE BERUF & CHANCE RHEIN­MAIN Home Politik Islam und Grundgesetz: Das Wagnis der Religionsfreiheit Islam und Grundgesetz Das Wagnis der Religionsfreiheit Das Grundgesetz schützt den Islam. Es kommt aber immer darauf an, wie er hier gelebt wird. 04.05.2016, von REINHARD MÜLLER Teilen E Twittern Teilen E­mailen Veröffentlicht: 04.05.2016, 06:22 Uhr twas zu heftig war die europäische Kritik an Viktor Orbáns Äußerung, Europa sei ein christlicher Club. Natürlich ist dieser Kontinent christlich geprägt. Der freiheitlich­säkulare Verfassungsstaat ist ohne Christentum so nicht denkbar. Das gilt gerade für Deutschland, für das Land der Reformation und für dessen Grundgesetz. Die christlichen Kirchen haben bisher faktisch eine Sonderstellung. Und die Präambel der Verfassung hebt an mit den Worten: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...“ Autor: Reinhard Müller, In der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“. Folgen: Aber was folgt daraus? Wohl hatten die Väter und Mütter des Grundgesetzes einen christlichen Gott im Sinn. Doch hatten sie noch vieles andere aus ihrer Zeit im Sinn – und haben gerade nicht eine christliche Gottesordnung aufgestellt. Die Präambel ist vielmehr ein Hinweis auf die Fehlbarkeit des Menschen, eine Mahnung gegen absolute Staatsgewalt. Die Freiheitsrechte sprechen hier eine deutliche Sprache – von der Meinungs­ bis zur Religionsfreiheit. Ihre Sprengkraft ist immens. Es ist eben kein Integrationsprogramm, denn jedermann darf für eine andere Ordnung eintreten, wenn niemand gehalten ist, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen. Das Grundgesetz erzwingt keine Werteloyalität – wie will das ein freiheitlicher Staat auch versuchen? Die Verfassung schützt nämlich auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Umstände zielen, unabhängig davon, ob sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung überhaupt durchsetzbar sind. Mehr zum Thema · Die AfD legt sich den Islam zurecht, wie sie ihn braucht · Parteien wollen nichts mit der AfD zu tun haben · FAZ exklusiv: Maas wirft AfD Eingriff in die Religionsfreiheit vor · Zentralrat der Muslime zu AfD: „Haben noch keine Antwort von Petry erhalten“ · Parallele zu 1933?: Europäische Juden besorgt über AfD­Erfolge Und die Religionen? Hier macht das Grundgesetz keine Vorgaben. Anders übrigens als den Parteien. Deren innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen, sie müssen über ihre Mittel öffentlich Rechenschaft ablegen – und sie können verboten werden, wenn sie darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Das alles gilt für Religionsgemeinschaften nicht – kein Wunder: Das ist eben eine andere Welt. Auch die christlichen Religionen sind keine Demokratie­Vereine, in denen die Grundrechte stets voll zur Geltung kommen. In der katholischen Kirche sind Frauen von bestimmten Ämtern ausgeschlossen. Das Grundgesetz schützt alle Handlungen, die von der eigenen Religion (Weltanschauung, Gewissen) verlangt werden. Das kann auch ein Satanskult sein, darunter kann auch der Genuss von Rauschgift fallen. Die Verfassung fragt schlicht nicht nach der Art der Religion, sondern schützt sie. Es gibt nur eine Schranke: die des Grundgesetzes. Wo also religiös motivierte Handlungen an die Grundrechte anderer oder an Werte von Verfassungsrang stoßen, da muss abgewogen werden. So ist eben das betäubungslose Schächten grundsätzlich verboten – eine Ausnahme gibt es nur im Fall von zwingenden Vorschriften der eigenen Religionsgemeinschaft. Klar ist: Das staatliche Recht geht vor. Das „Kirchenasyl“ gibt ebenso wenig ein Aufenthaltsrecht, wie die Scharia eine Rechtfertigung für einen „Ehrenmord“ sein kann. In der Auseinandersetzung mit „dem“ Islam ist deshalb die entscheidende Frage, um welchen Islam mit welchen Ansprüchen http://www.faz.net/aktuell/politik/islam­und­grundgesetz­das­wagnis­der­religionsfreiheit­14214052.html#/elections 1/3 10.5.2016 Islam und Grundgesetz: Das Wagnis der Religionsfreiheit ­ Politik ­ FAZ es sich handelt. Der Islam als blutig durchgesetzte Staatsreligion oder als Terrorideologie, die keinen anderen Glauben zulässt und Abtrünnige drakonisch bestraft, hat in Deutschland sicherlich keinen Platz. Für den Staat bedeutet das: Seine Institutionen müssen genau(er) hinschauen, wer ins Land kommt, von wem eine Gefahr ausgeht. Wenn in bestimmten Moscheen zum Terror aufgerufen wird, müssen diese beobachtet werden. Religiöse Vereine und „Glaubensgemeinschaften“ müssen verfolgt und verboten werden, deren Ziel auf die gewaltsame Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Doch bei allen Schwierigkeiten und Parallelgesellschaften: Die Integration und Einhegung zahlreicher Glaubensrichtungen ist in Deutschland mit seinen vier Millionen Muslimen, davon etwa zwei Millionen mit deutscher Staatsangehörigkeit, bisher nicht schlecht gelungen. Keine Frage auch, dass Muslime zu Deutschland gehören. Der Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“, für den die Bundeskanzlerin noch Anfang des vergangenen Jahres aus der eigenen Fraktionsführung entschiedenen Widerspruch zu spüren bekam, muss einstweilen als Aufforderung zu gemeinsamen Anstrengungen verstanden werden. Das richtet sich an den islamischen Religionsunterricht und an die islamische Theologie an Universitäten. Einige muslimische Organisationen sind auf Länderebene schon Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das Ziel ist ein anderer Islam, als er heute oft sein Gesicht zeigt. Das ist gewiss ein Wagnis, das Wachsamkeit erfordert. Aber Freiheit ist stets ein Wagnis, Freiheit in Selbstverantwortung auch ein christliches Wagnis. Diese Freiheit und ihre Grenzen zu schützen ist Aufgabe des Staates. Für Zwang und Gewalt ist das Grundgesetz nicht offen. Aber letztlich entscheidet jeder darüber mit, was davon bleibt und wie das Land sich ändert. Quelle: F.A.Z. Themen zu diesem Beitrag: Zur Homepage Deutschland | Religionsfreiheit | Viktor Orbán | Grundgesetz | Islam | Alle Themen Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben Weitere Empfehlungen Imame in Deutschland Im Namen Erdogans Welcher Islam in Deutschland gepredigt wird, steuert die türkische Religionsbehörde. 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Eine Twitter Liste von @FAZ_Politik David Klaubert hat retweetet Strandreporter @Strandreporter Wenn in einem brasilianischen Flieger schreit, drehen sich übrigens die Passa um,lachen und machen dem überforde http://www.faz.net/aktuell/politik/islam­und­grundgesetz­das­wagnis­der­religionsfreiheit­14214052.html#/elections 3/3