PDF-Version - BKK-SBH

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Nr. 4 2014 11. Jahrgang
BKK SBH Magazin
Vom bösen Ei und gesunden Meersalz
Moderne
Ernährungs
mythen
Hausmittel für
die Atemwege
Sozialversicherung 2015
www.bkk-sbh.de
Vorwort
Inhalt
Liebe BKK SBH-Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,
zum Jahresende 2014 enden für mich 37 interessante und erfolgreiche Jahre als
Geschäftsführer (BKK Hohner) und Vorstand der BKK SBH.
Interessant waren die Jahre deshalb, weil sich von Anbeginn die Rahmenbedingungen für
Krankenkassen laufend massiv verändert haben. So hat die Einführung von Wettbewerbsmerkmalen die Kassenlandschaft radikal verändert. Sichtbares Indiz dafür ist der bis
heute anhaltende Rückgang der Zahl der Krankenkassen von rund 1.500 (1980) auf heute
noch 130.
So hat sich die BKK SBH erfolgreich den Herausforderungen des Wandels gestellt und auch
eigene Akzente in der Prävention gesetzt.
Dankbar bin ich den Versicherten und Arbeitgebervertretern in der Selbstverwaltung für
die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen. So fiel in meine Wirkungszeit auch der Neubau des Verwaltungsgebäudes, welches ohne Fremdfinanzierung 2002
erstellt wurde. Wir – Verwaltungsrat, Belegschaft und Vorstand – haben es geschafft, die
BKK SBH zu einem Serviceunternehmen mit Zukunftsperspektive zu entwickeln. Auch im
Jahre 2015 wird dies die BKK SBH unter Beweis stellen, wenn der kassenindividuelle Beitragssatz deutlich unter dem Durchschnitt liegen wird.
Gut ausgebildete, treue und engagierte Mitarbeiter haben
mich all die Jahre begleitet und mich tatkräftig unterstützt,
dafür mein aufrichtiger Dank. Es war mir immer ein Anliegen,
dass fachlich gut ausgebildetes Personal unsere Versicherten
betreut.
Vorwort
2
Vorwort, Meldung
3
Erfolgsrechnung der BKK SBH:
Geschäftsbericht 2013
4
Pflegereform beschlossen:
Was ändert sich 2015?
5
Sozialversicherung 2015
6
Moderne
Ernährungsmythen
8
Sichtbar und sicher
durch den Winter
11
Hausmittel für
die Atemwege
12
Grippeschutz:
Schon geimpft?
14
Gewinnrätsel
15
Moderne
Ernährungsmythen
Mit Uwe Amann als neuem Vorstand haben wir den gewünschten Nachfolger gefunden. Versicherte, Arbeitgeber und
Vertragspartner können also weiterhin großes Vertrauen in
die BKK SBH setzen.
8
Fotolia © Ewa Brozek
Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute und für das vor uns
liegende Jahr Gesundheit, Gottes Segen sowie
besinnliche und erholsame Feiertage.
Ihr
Heinz Brückner
Vorstand der BKK SBH
Grippeschutz:
Schon geimpft?
So erreichen Sie uns:
Hauptverwaltung
Trossingen
Löhrstr. 45,
78647 Trossingen
Postfach 1124,
78635 Trossingen
Tel.: (0 74 25) 9 40 03-0
Fax: (0 74 25) 9 40 03-23
Geschäftsstelle
St. Georgen
Gerwigstr. 33,
78112 St. Georgen
Postfach 1115,
78103 St. Georgen
Tel.: (0 77 24) 9 12 36
Fax: (0 77 24) 9 12 38
Geschäftsstelle
VS-Schwenningen
Villinger Str. 2,
78054 VS-Schwenningen
Postfach 3345,
78022 VS-Schwenningen
Tel.: (0 77 20) 95 61 77
Fax: (0 77 20) 95 61 79
[email protected]
| www.bkk-sbh.de
2
14
Geschäftsstelle
Schonach
Triberger Str. 64,
78136 Schonach
Postfach 9,
78133 Schonach
Tel.: (0 77 22) 70 60
Fax: (0 77 22) 70 59
Vorwort, Meldungen
Liebe Kunden der BKK SBH,
liebe Leser unseres Magazins,
zum Jahreswechsel warten wir gleich mit mehreren Neuigkeiten auf. Zuerst darf ich mich Ihnen als
neuen Vorstand der BKK SBH vorstellen. Mein Name ist Uwe Amann, ich stamme aus der Region
Tuttlingen, bin verheiratet und Vater von zwei Kindern. Es freut mich sehr, dass der Verwaltungsrat der BKK SBH mir das Vertrauen geschenkt hat, um die Nachfolge Herrn Brückners anzutreten
und ab Januar 2015 die Kasse zu führen.
Fotolia © beermedia.de
Wie auch schon Herr Brückner lege ich besonderen Wert auf eine hervorragende Versorgung und
vor allem persönliche Betreuung unserer Kunden. Auch für mich gilt, dass Sie von einem festen
Ansprechpartner betreut werden und diesen in der Regel auch persönlich kennen. Darüber hinaus
werden wir weiterhin daran arbeiten, unser Leistungsangebot beständig um neue und moderne
Behandlungsmethoden auszuweiten.
Eine weitere Neuigkeit zum Jahreswechsel ist die Wiedereinführung des kassenindividuellen
Beitragssatzes: Der Gesetzgeber reduziert den bisherigen Einheitsbeitrag von 15,5 auf 14,6
Prozent und überlässt es den Kassen selbst, wie hoch der zusätzliche, kassenindividuelle Zusatzbeitrag sein soll. Derzeit nehmen wir für unser Haus die notwendigen Kalkulationen vor.
Ende Dezember informieren wie Sie per Brief über die Details. So viel kann ich Ihnen aber
jetzt schon verraten: Wir werden auch 2015 zu den sehr günstigen Krankenkassen zählen.
Ich freue mich auf die interessante und herausfordernde Aufgabe und vor allem darauf,
für unsere Kunden da zu sein. Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachten im Kreise
Ihrer Familie und ein gesundes Jahr 2015.
Uwe Amann
Vorstand der BKK SBH ab dem 01.01.2015
Fotolia © Syda Productions, Mac Dax, pace, Eisenhans
Aus für alte Versichertenkarte
Zum 1. Januar 2015 wird die elektronische Gesundheitskarte eGK als Berechtigungsnachweis für alle medizinischen
Leistungen verpflichtend. Die meisten
Versicherten nutzen sie bereits. Denn die
gesetzlichen Krankenkassen, so auch die
BKK SBH, haben nahezu flächendeckend
alle Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet. Ab dem Jahreswechsel ersetzt
sie ausnahmslos die alte Versichertenkarte, ob in Krankenhaus, ärztlicher, psychologischer oder zahnärztlicher Praxis. Wer
die eGK dort nicht vorlegen kann, muss
mit einer Privatrechnung rechnen.
Wer daher sein Lichtbild auch jetzt noch
nicht eingereicht hat, sollte dies direkt
nachholen. Denn ab Januar verliert Ihre
alte Karte die Gültigkeit – selbst dann,
wenn das aufgedruckte Datum eine
längere Frist vermittelt. Die neue Gesund-
Prof. Dr.
Friedrich Mustermann
BKK SBH
12345678910 A12345678910
heitskarte erkennen Sie ganz einfach an
dem Schriftzug „Gesundheitskarte“ oben
rechts. Abgesehen von Ausnahmen (unter
15 Jahren oder schwere Einschränkung)
trägt sie außerdem ein aufgedrucktes
Lichtbild.
Sie haben die neue Gesundheitskarte
noch nicht erhalten oder finden Sie nicht
mehr? Dann kontaktieren Sie uns unter
[email protected] oder (07425) 940 03-0.
Magazin 4/2014
3
Aktuell
Erfolgsrechnung der BKK SBH:
Geschäftsbericht 2013
Fotolia © Marco2811
Jahresrechnungsergebnisse
nach § 305b SGB V
Die BKK SBH hat im Geschäftsjahr 2013
erneut ein hervorragendes Geschäftsergebnis
erzielt. Obwohl mit der diesjährigen Prämie
von je 100 Euro bereits Beiträge in Höhe von
1,3 Mio. Euro an die Mitglieder zurückflossen,
verbleibt aus dem vergangenen Geschäftsjahr
I. Mitglieder- und Versichertenentwicklung
2013 ein Einnahmeüberschuss von 0,8 Mio.
und ein Vermögen von 13,8 Mio. Euro. Damit
Mitglieder- und
Berichtsjahr:
Vorjahr:
zählt die BKK SBH zu den wirtschaftlich geVersichertenentwicklung
2013 Anzahl
2012 Anzahl
sündesten Krankenkassen bundesweit. Dazu
tragen auch die niedrigen VerwaltungskosMitglieder
14.737
14.589
ten bei, die mit 103,28 Euro je Versicherten
Versicherte
20.540
20.476
erneut weit unter dem Durchschnitt der
Krankenkassen lagen.
II. Einnahmen
Der Verwaltungsrat der BKK SBH hat die
Einnahmen
Berichtsjahr: 2013
Jahresrechnung 2013 abgenommen und
in Euro
dem Vorstand die Entlastung erteilt. Auch
die mit der Prüfung beauftragte Kohlhepp
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
43.163.206,85
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Zusatzbeiträge
0
Hamburg, hat einen uneingeschränkten
sonstige Einnahmen
362.618,07
Bestätigungsvermerk testiert und damit die
Einnahmen gesamt
43.525.824,92
Richtigkeit der Jahresrechnung festgestellt.
Veränderungsrate gegenüber
dem Vorjahr in Prozent
1,01
0,31
Berichtsjahr: 2013
je Versicherten in Euro
2.101,42
0
17,65
2.119,08
III. Ausgaben
Ausgabenblöcke
Berichtsjahr: 2013
Vorjahr: 2012
Berichtsjahr: 2013
Vorjahr: 2012
Veränderungsrate
in Euro
in Euro
je Versicherten in
je Versicherten in
gegenüber dem
Euro
Euro
Vorjahr in Prozent
Ärztliche Behandlung
7.808.269,73
6.848.769,34
380,15
334,48
13,65
Zahnärztliche Behandlung ohne
Zahnersatz
2.861.840,54
2.561.988,33
139,33
125,12
11,36
Zahnersatz
584.226,88
597.934,39
28,44
29,20
-2,60
Arzneimittel
5.616.735,53
5.327.711,87
273,45
260,19
5,10
Hilfsmittel
1.237.122,10
1.203.877,23
60,23
58,79
2,44
Heilmittel
1.622.716,98
1.419.493,64
79,00
69,32
13,96
Krankenhausbehandlung
11.916.318,36
11.519.275,88
580,15
562,57
3,12
Krankengeld
3.181.533,00
3.045.750,08
154,89
148,75
4,13
Fahrkosten
763.425,16
735.701,74
37,17
35,93
3,44
Vorsorge- und Reha-Leistungen
638.793,43
614.015,11
31,10
29,99
3,71
Schutzimpfungen
360.744,92
423.795,92
17,56
20,70
-15,14
Früherkennungsmaßnahmen
589.892,32
547.137,72
28,72
26,72
7,48
Schwangerschaft und Mutterschaft
450.038,01
490.578,56
21,91
23,96
-8,55
440.523,69
460.853,02
21,45
22,51
-4,71
230.641,19
158.960,10
11,23
7,76
44,64
ohne stat. Entbindung
Behandlungspflege und häusliche
Krankenpflege
Dialyse
sonstige Leistungsausgaben
1.058.607,69
1.009.185,87
51,54
49,29
4,57
Leistungsausgaben (LA) insgesamt
39.361.429,53
36.965.028,80
1.861,21
1.760,09
5,75
Prävention (als Davonposition aus 5999)
1.865.026,50
1.733.375,20
90,80
84,65
7,26
4
Fotolia © Marco2811
Aktuell
Weitere Ausgaben
Weitere Ausgaben
Berichtsjahr: 2013 in Euro
Berichtsjahr: 2013 je
Prämienauszahlungen
1.327.594,52
64,63
Verwaltungsausgaben
2.121.461,71
103,28
sonstige Ausgaben
-60.838,38
-2,96
Ausgaben gesamt
3.336.600,19
1.996,69
Berichtsjahr: 2013 in Euro
Berichtsjahr: 2013 je
Versicherten in Euro
IV. Vermögen
Vermögen
Versicherten in Euro
Betriebsmittel
8.062.229,18
Rücklage
3.624.000,00
392,51
176,44
Verwaltungsvermögen
2.145.890,82
104,47
Vermögen gesamt
13.832.120,00
673,42
Mehr als zwei Drittel der rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen werden in Deutschland zu Hause gepflegt. Nach der kürzlich
beschlossenen ersten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes werden künftig alle Leistungsbeträge (z. B. Pflegegeld) pauschal
um 4 % (Leistungen nach dem PflegeNeuausrichtungs-Gesetz um 2,67 %)
angehoben. Die Leistungen für häusliche
Pflege werden um rund 1,4 Mrd. e erhöht.
Auch für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen in Zukunft mehr Mittel bereit.
So wird die Kurzzeitpflege auf bis zu 8
(bisher 6) Wochen jährlich ausgeweitet (die
Pflegekasse übernimmt dafür künftig bis
zu 3.224 e, bisher 3.100 e), die Verhinderungspflege (z. B. bei Abwesenheit oder
Erkrankung der Pflegeperson) auf bis zu
6 Wochen. Dafür stehen bis zu 2.418 e
jährlich (bisher 1.550 e) zur Verfügung.
Zudem wird die Tages- und Nachtpflege
(teilstationär) zukünftig nicht mehr auf
andere Pflegeleistungen angerechnet: So
stehen für die Kombination von Tagespflege und ambulanten Pflegesachleistungen
in Pflegestufe III monatlich bis zu 3.224 e
(bisher 2.325 e) zur Verfügung. Künftig
erhalten alle Pflegebedürftigen 104 e pro
Monat für zusätzliche Betreuungs- und
Entlastungsleistungen (z. B. Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter) bzw. 104 oder
208 e pro Monat bei Demenz. Leistungen
dieser Art lassen sich künftig auch auf
Pflegesachleistungen anrechnen. Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z. B. Einbau
eines barrierefreien Badezimmers) steigt
von bisher 2.557 e auf bis zu 4.000 e
pro Maßnahme. In einer Pflege-WG kann
ein Betrag von bis zu 16.000 e eingesetzt
werden.
Auch für die Beschäftigung einer Pflegekraft erhalten Pflege-Wohngruppen
künftig mehr Mittel. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die
Zuschüsse von 31 auf 40 e pro Monat.
Auch Pflegebedürftige ohne Pflegestufe
(„Pflegestufe 0“), darunter auch viele Demenzkranke, können zukünftig ambulante
Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann zudem eine
zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf
Fotolia © Eisenhans
Pflegereform beschlossen:
Was ändert sich 2015?
in Anspruch nehmen, vergleichbar dem
Kinderkrankengeld. In Pflegeheimen soll
die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000
steigen.
Zur Finanzierung der Reform erhöht sich
der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 % auf 2,35 % (2,6 %
für Kinderlose). Davon fließen 0,1 % in
den Aufbau eines Pflegevorsorgefonds,
der ab 2035 den Beitragssatz stabilisieren
soll, wenn die geburtenstarken Jahrgänge
(1959–1967) ins Pflegealter kommen.
Weitere Informationen unter
www.bmg.bund.de.
Magazin 4/2014
5
Aktuell
Sozialversicherung 2015
Zum kommenden Jahreswechsel werden sich wieder viele Rechengrößen in der Sozialversicherung mit Wirkung zum 01.01.2015 verändern. Wir haben die wichtigsten Zahlen und
Daten für Sie zusammengefasst, basierend auf dem Stand bei Redaktionsschluss (25.11.2014).
Beiträge zur Sozialversicherung 2015
Zum Jahreswechsel 2014/2015 wird
erstmals der Beitrag zur Gesetzlichen
Krankenversicherung bundesweit deutlich
abgesenkt und durch einen prozentualen
Zusatzbeitrag ergänzt, den jede Kasse
individuell erheben kann. Zudem wurde
zur Finanzierung der Pflegereform der
Pflegebeitrag um 0,3 % angehoben. Die
Sozialversicherungsbeiträge liegen damit
künftig bei (Angaben in % des Bruttoeinkommens einschließlich Arbeitgeberanteil):
• Gesetzliche Krankenversicherung
(GKV) 14,6 %
(zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag)
• Arbeitslosenversicherung
3,0 %
• Pflegeversicherung
2,35
%
• Rentenversicherung
18,7 %
Grundsätzlich tragen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträ-
ge je zur Hälfte. Ausnahme: Kassenindividuelle prozentuale Zusatzbeiträge zur GKV
sind von den Mitgliedern allein zu tragen.
Wie bisher gilt für besondere Personenkreise ein ermäßigter Beitragssatz, der
2015 bei 14,0 % zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrags liegt. Er gilt grundsätzlich für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch. Ausgenommen sind u. a.
gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge.
In den meisten Fällen übernimmt die beitragsabführende Stelle wie Arbeitgeber,
Rentenversicherung oder Bundesagentur
für Arbeit die Berechnung und Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge.
Die GKV-Beiträge werden, ergänzt durch
Steuermittel, taggleich an den Gesundheitsfonds weitergeleitet, aus dem dann
pauschale Zuweisungen an die Krankenkassen zurückfließen, die sich aus Alter,
Geschlecht und Diagnosen jedes Versicherten errechnen. Die BKK SBH zählt zu
den günstigsten Krankenkassen: Unsere
Mitglieder profitieren von einem niedrigen Beitrag und einer ständigen Erweiterung der Extraleistungen.
Beiträge zur Pflegeversicherung
In der Pflegeversicherung steigt der
Beitragssatz 2015 auf 2,35 %, mit einem
Beitragszuschlag von 0,25 % für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr. Mitglieder der
Geburtsjahrgänge vor 1940 sind von der
Zahlung des Beitragszuschlags ausgenommen, ebenso Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II sowie Bundesfreiwilligen- und
Wehrdienstleistende.
Jahresarbeitsentgelt und Versicherungspflicht der Arbeitnehmer/innen
Überschreitet Ihr Bruttoeinkommen in
einem Kalenderjahr die Jahresarbeitsent-
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) ab 01.01.2015 in e
Versicherungszweig
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz in %
BBG West
jährlich
monatlich
jährlich
monatlich
49.500
4.125
49.500
4.125
49.500
4.125
49.500
4.125
18,7
72.600
6.050
62.400
5.200
3,0
72.600
6.050
62.400
5.200
14,6
2,35 (bzw. 2,6
für Kinderlose
ab dem 23. LJ)
Weitere Grenzwerte in der GKV (monatlich)
• Jahresarbeitsentgeltgrenze: 4.462,50 e (Jahr: 54.900 e)
- seit 31.12.2002 PKV-versichert: 4.125 e (Jahr: 49.500 e)
• Mindestbemessungsgrundlage (mindestens zugrunde
gelegtes monatliches Bruttoeinkommen für die Beitragsberechnung freiwillig Versicherter):
- allgemein: 945,- e
- hauptberuflich Selbstständige: 2.126,25 e
- Existenzgründer: 1.417,50 e
6
BBG Ost
• Maximaler Arbeitnehmeranteil (KV): 301,13 e
• Geringverdienergrenze: 325 e
• Gesamteinkommensgrenze für den Anspruch auf
Familienversicherung: 405 e bzw. 450 e bei Minijob
• Gleitzone (Midijob, reduzierte Beiträge): 450,01–850,00 e
Aktuell
Beitragsbemessungsgrenzen
Für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung gibt es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen (BBG). Diese legen
das Einkommen fest, das in die Berechnung der Beiträge höchstens einfließt.
So werden 2015 bei einem monatlichen
Bruttoeinkommen beliebiger Höhe nur
aus 4.125 e GKV-Beiträge abgeführt. Die
BBG in der Kranken- und Pflegeversicherung gelten einheitlich für das gesamte
Bundesgebiet. In der Renten- und Arbeits-
losenversicherung gibt es nach wie vor
unterschiedliche Werte für Ost und West.
Rente gezahlt werden oder aus dem Ausland stammen.
Beiträge zur Rentenund Arbeitslosenversicherung
In der Rentenversicherung sinkt der
bundeseinheitliche Beitragssatz auf
18,7 %. Sonderfall: Die Höhe der Beiträge
zur Rentenversicherung für Pflegepersonen richtet sich nach der Pflegestufe der
gepflegten Person und dem tatsächlichen
Pflegeaufwand. Auch der bundeseinheitliche Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung bleibt stabil bei 3,0 %.
Studentische Krankenversicherung
Die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung liegen zum Jahreswechsel
bei 61,01 e im Monat zuzüglich 14,03 e
zur Pflegeversicherung bzw. 15,52 e für
Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr (für
andere: 112,24 e) zzgl. dem kassenspezifischen prozentualen Zusatzbeitrag.
Anspruch auf die studentische Krankenversicherung haben Studenten bis zum
Abschluss des 14. Fachsemesters oder dem
30. Geburtstag. Eine Verlängerung kann
u. a. bei Geburt eines Kindes, Behinderung, zweitem Bildungsweg, längerer
Erkrankung, Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst, Wartezeiten oder Betreuung
behinderter Familienangehöriger gewährt
werden. Neben dem Studium ist eine
nicht berufsmäßige Beschäftigung von bis
zu 2 Monaten oder 50 Tagen pro Kalenderjahr von der Sozialversicherungspflicht
befreit (z. B. „Ferienbeschäftigung“).
Beitragsberechnung für
freiwillig Versicherte
Bei der Ermittlung der monatlichen Beiträge für freiwillig Versicherte werden beitragspflichtige Einnahmen von mindestens
945,- e (Mindestbemessungsgrundlage),
bei hauptberuflich Selbstständigen von
2.126,25 e und bei Existenzgründern von
1.417,50 e angenommen.
Beiträge aus Pensionen, Betriebsrenten oder ähnlichen Bezügen
Versicherungspflichtige, die neben ihrem
Arbeitsentgelt oder der gesetzlichen Rente
noch eine Pension oder eine Betriebsrente
erhalten, müssen auch aus diesen Bezügen
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dies gilt unabhängig davon,
ob diese Versorgungsbezüge als einmalige
Kapitalabfindung oder als monatliche
Familienversicherung
Die Gesamteinkommensgrenze für familienversicherte Angehörige liegt 2015 bei
405 e monatlich, im Fall einer geringfügig entlohnten Beschäftigung („Minijob“)
bei 450 e. Interessieren Sie sich für unsere Leistungen und Besonderheiten? Dann
besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.bkk-sbh.de.
Fotolia © vege
geltgrenze (Versicherungspflichtgrenze),
können Sie unter allen gesetzlichen und
privaten Krankenversicherern frei wählen,
natürlich auch die Mitgliedschaft bei
der BKK SBH freiwillig fortsetzen, mit
klaren Vorteilen: Sie sind damit auch bei
Änderung der Lebens- und Einkommensverhältnisse gesetzlich abgesichert, zahlen
bei Gesundheitsrisiken wie Krankheit oder
Alter keine erhöhten Beiträge und können
gesetzliche Leistungen wie Krebsvorsorge
oder Psychotherapie in Anspruch nehmen,
die in der privaten Krankenversicherung nicht einheitlich geregelt sind. Die
Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr
2015 beträgt 54.900 e (2013: 53.550 e).
Sonderregelung: Für privat Versicherte,
die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden
Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, gilt ein abgesenkter Betrag
von 49.500 e (2013: 48.600 e).
Magazin 4/2014
7
Ernährung
Vom bösen Ei und gesunden Meersalz
Moderne Ernährungsmythen
Abendkost macht dick, Kaffee entzieht Wasser, und Eier erhöhen das Cholesterin?
Diese und weitere Mythen halten sich hartnäckig. Wir haben für Sie die beliebtesten
Ernährungsmythen zusammengestellt.
Sehkraft durch Möhren
Zwar kann ein Vitamin-A-Mangel zu
Nachtblindheit führen. Möhren – die
dieses Vitamin enthalten – ändern jedoch
nichts an der Sehkraft, zumal ein Mangel
bei durchschnittlicher Ernährung und
Lebensweise nicht auftritt.
Eisenreicher Spinat
Obwohl oft widerlegt, hält
sich die Legende des eisenreichen Spinats, die auf einem
einstigen Druckfehler beruht, denn
Spinat enthält nur etwa 4 mg Eisen pro
100 g. Gute Eisenlieferanten sind hingegen z. B. Ei, Bohnen, Hirse und Amarant.
Abnehmen mit Light- und Fitnessnahrung
Fit, light, fettarm und ohne Zucker – das
klingt gesund. Doch Lebensmittel mit diesen Bezeichnungen enthalten häufig genauso viele Kalorien wie andere (fettarme
Milch z. B. 470 kcal/l) und animieren zum
Konsum. Künstliche Süßstoffe werden
sogar in der Tiermast eingesetzt, da sie die
Speicherung von Kalorien und damit die
Gewichtszunahme fördern.
8
Vitaminzusätze beugen Mangel vor
Viele Lebensmittel sind mit künstlichen
Vitaminen aufgepeppt. Doch tatsächlich
ist bei durchschnittlicher Ernährung kein
Mangel an diesen Substanzen zu befürchten. Künstliche Zusätze können im
Gegenteil im ungünstigen Fall zur Überdosierung führen, Vitamin A und E laut
Untersuchungen sogar zu Herzinfarkt und
Krebs. Dies gilt auch für Vitamintabletten. Wird ein Vitaminmangel ärztlich
festgestellt, sollte dieser daher
mit speziellen Präparaten
behandelt werden.
Gesundmacher Obst und Fruchtsaft
Mehrmals täglich sollen wir laut Ratgebern
Obst essen oder alternativ Fruchtsaft trinken. Doch wäre dies bei etwa 100 kcal
pro Frucht und 450 kcal pro Liter Fruchtsaft
wenig ratsam. Ein Apfel (200 g) enthält
umgerechnet 7, eine Honigmelone (1 kg)
36 und 1 l Traubensaft sogar 53 Stück
Würfelzucker. Zudem liefert Obst nur etwa
halb so viele Vitamine wie Gemüse.
Biolebensmittel sind nährstoffreicher
Zwar sind Biolebensmittel besser für die
Umwelt und enthalten weniger Pestizide.
Reicher an Vitaminen und Mineralien sind
sie jedoch im Durchschnitt nicht.
Rohes Gemüse gesünder als gekochtes
Magen und Darm reagieren auf zu viel
Rohes gereizt und lieben eher schonend
gegarte Nahrungsmittel, die häufig auch
eine höhere Nährstoffaufnahme ermöglichen. Kochen reduziert zwar Vitamine,
aber bei schonender Zubereitung nur um
etwa 20 %.
Ernährung
Tierische Nahrung als Krankmacher
Vegan leben liegt im Trend – doch
entwickelt sich dabei leicht ein Mangel.
Denn insbesondere der Bedarf an Eisen,
Vitamin D und Vitamin B12 ist damit kaum
zu decken. Laut Studien ist eine moderat
vegetarische Ernährung am gesündesten:
Etwa zweimal pro Woche hochwertiges Fleisch als Hauptzutat, ansonsten
fleischlose Speisen, ergänzt durch Ei- und
Milchprodukte.
Dickmacher Fleisch
Fleisch enthält in der Regel 1–6 % Fett
und zählt damit nicht zu den Dickmachern wie Pommes frites, Soßen und Kuchen mit je ca. 40 % Fett oder Wurst und
Käse mit ca. 30 %. Lediglich verarbeitetes
Fleisch wie Fleischkäse oder Hackfleisch
schlägt mit ähnlich hohen Fettanteilen zu
Buche. Jedoch sollte nicht täglich Fleisch
auf dem Tisch stehen, da seine Eiweiße
und gesättigten Fettsäuren im Übermaß
Herz-Kreislauf-System und Stoffwechsel
belasten.
Spinat und Pilze nicht aufwärmen
Angeblich darf man bestimmte Nahrungsmittel nicht aufwärmen. Sofern sie nach
der Zubereitung rasch wieder gekühlt
wurden (auch warme Speisen darf man in
den Kühlschrank stellen) und noch haltbar
sind, gibt es jedoch keine Einwände, Reste
noch einmal zu erhitzen – ob Fisch, Spinat, Kohl oder Pilze.
Fett und Cholesterin meiden
Fett und Cholesterin werden gerne als
Übeltäter dargestellt, sind jedoch für den
Körper lebenswichtig. Daher kommt es
hier vor allem auf die Menge und Sorte
an.
Frisches Kühlschrank-Gemüse
Lagern Sie Gemüse auch gekühlt? Die
meisten Gemüsearten halten sich außerhalb des Kühlschranks länger oder
erhalten besser ihr Geschmacks- und
Nährstoffprofil. Wenn Sie Ihr Gemüse
frisch und ungekühlt verwenden, haben
Sie mehr vom Essen.
Eier als Cholesterin-Pusher
Eier – insbesondere das Eigelb – enthalten zwar viel Cholesterin, erhöhen dieses
jedoch nicht im Blut. Daher können Sie
bedenkenlos Ihr tägliches Frühstücksei
genießen.
Wasserdieb Kaffee
Wer hat nicht schon vom entwässernden Kaffee gehört? Tatsächlich führt der
Muntermacher dem Körper Wasser zu und
zeigt erst bei seltenem oder übermäßigem
Genuss einen entwässernden Effekt.
Abendkost macht dick
Frühstücken wie Könige und zu Abend
essen wie Bettler sollen wir. Allerdings
gibt es dafür keinen Beleg, denn solange
der Körper nur so viele Kalorien aufnimmt
wie er verbraucht, können wir diese zu
uns nehmen, wann und wie wir wollen.
Lassen Sie sich also nicht Ihr genüssliches
Abendessen ausreden.
Fotolia © M.studio
Minderwertige Tiefkühlkost
Nahrung in bunten Plastikbeuteln
mundgerecht verarbeitet und Monate
gelagert – das wirkt ungesund. Doch Tiefkühlnahrung wird direkt nach der Ernte
schockgefroren und kann damit in Sachen
Frische und Nährstoffgehalt die frischen
Waren aus der Supermarktauslage sogar
übertreffen.
Schädliches Glutamat
Viele Menschen befürchten nach dem
Genuss glutamathaltiger Lebensmittel wie
Chips, Fertignahrung oder asiatischer Kost
Gesundheitsstörungen bis hin zur Demenz.
Doch gibt es keinen wissenschaftlichen
Hinweis auf ein Risiko: Glutamat gelangt
nicht ins Gehirn, kommt natürlicherweise
in Tomaten und Käse vor und kommt in
fernöstlichen Ländern sehr ausgiebig zum
Einsatz – ohne bekannte Nachteile für die
Konsumenten.
Magazin 4/2014
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Ernährung
Vitaminbombe Salat
Auch der vitaminreiche Blattsalat gehört
ins Reich der Mythen: Ein ganzer Kopfsalat enthält etwa so viele Vitamine wie
eine Rosenkohlknospe. Er eignet sich
jedoch gut zum Abnehmen, da er kaum
Kalorien liefert.
Übergewicht durch Kohlenhydrate
Kohlenhydrate, allen voran die Stärke,
werden gerne für Übergewicht verantwortlich gemacht. Also Fleisch und Milchprodukte statt Brot und Pasta? Besser
nicht, denn Erstere machen aufgrund
ihres Fettgehalts schneller dick, während
Kohlenhydrate von allen Energieträgern am schnellsten verbraucht werden.
Produkte aus Vollkornmehl liefern hierbei
zusätzlich gesunde Ballaststoffe.
Drei Liter trinken pro Tag
Ratgeber fordern uns zum ausgiebigen
Trinken auf. Doch der Körper benötigt in
der Regel nur dann Flüssigkeit, wenn er
Durst hat, und nimmt zudem viel Wasser
aus fester Nahrung auf – die meisten
Mahlzeiten bestehen zu etwa 75 % aus
Wasser. Daher reicht eine Trinkmenge von
ca. 1,5 l pro Tag meist aus.
Dunkles Brot ist gesünder
Vollkornbrot und -mehl sind aufgrund
der Ballaststoffe gesünder als helles Brot.
Allerdings werden die meisten dunklen
Brote beim Bäcker lediglich mit Malz bzw.
Zuckercouleur eingefärbt.
Krankmachender Zucker
Zucker wird für Verhaltensauffälligkeiten,
Magen-Darm-Erkrankungen, Entzündungen und Stoffwechselstörungen verantwortlich gemacht. Doch ist dies wenig
wahrscheinlich: Getreide, Reis, Kartoffeln,
Pasta, Brot, Erbsen, Bohnen und viele weitere Grundnahrungsmittel werden bereits
im Magen in Zucker aufgespalten. Denn er
ist Hauptbestandteil der Stärke und wichtigster Energielieferant des Körpers. Wer
allerdings zu häufig Süßes isst, gefährdet
seine Zähne.
Mineralwasser ist besser
als Leitungswasser
Mineralwasser klingt gesund, trägt urtümliche Namen und sprudelt erfrischend
im Glas. Allerdings wird Leitungswasser
besser kontrolliert, ist viel umweltfreundlicher – und ebenso zu empfehlen.
Margarine gesünder als Butter
Obwohl pflanzlichen Ursprungs, ist Margarine laut einer großen Studie nicht gesünder als Butter und wirkt damit weder
Herzinfarkt noch Schlaganfall entgegen.
Generell scheint der Butterkonsum keinen
Einfluss auf diese Erkrankungen zu haben.
Immer weniger Nährstoffe
in Obst und Gemüse
Berichte beklagen den Nährstoffverlust
der Nahrung über die Jahrzehnte. Reif
geerntetes Obst und Gemüse aus der
Region enthält heute jedoch genauso
viele Mineral- und Nährstoffe wie vor
hundert Jahren. Früher wie heute senken
allerdings Transport und Lagerung den
Nährstoffgehalt entsprechend.
Gesundes Meersalz
Meersalz klingt nach Natur, Fernblick und
Urlaub – gesünder als herkömmliches
Speisesalz ist es jedoch nicht. Dazu enthält es zu wenige Spurenelemente.
Zitrusfrüchte als Vitamin-C-Sieger
Zwar enthalten Zitronen (53 mg/100 g)
und Orangen (45 mg) große Portionen
Vitamin C, werden aber von vielen Gemüsen wie Kohlrabi, Rosenkohl oder Paprika
übertroffen und liefern mit den Vitaminen
auch – evtl. unerwünschte – Kalorien.
Vitamine stärken das Immunsystem
Vitaminwirkungen betreffen die verschiedensten Prozesse, von Zellteilung über
Stoffwechsel und Blutbildung bis zur Nervenfunktion. Zwar kann ein Mangel auch
zu Immunstörungen führen. Eine bessere
Immunabwehr lässt sich durch zusätzliche
Vitamine jedoch leider nicht erreichen.
Abnehmen mit Diäten
Die Anbieter versprechen schnelle Hilfe,
doch das Ergebnis ist fast immer der
Jo-Jo-Effekt: Nach Durststrecken setzt der
Körper umso mehr Fett an. So ist bis heute keine Diät wissenschaftlich abgesichert.
Geeigneter ist eine dauerhaft vollwertige,
bewusste und gemüsereiche Ernährung.
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Fotolia © M.studio
Kein Wasser zu Steinobst trinken
Millionen Menschen glauben, dass sie
nach dem Genuss von Kirschen, Pflaumen
oder Pfirsichen nichts trinken dürfen. Es
spricht jedoch nichts dagegen.
Gesundheit
Sichtbar und sicher
Wenig Tageslicht, schlechte Sicht und längere Bremswege
durch Nebel, Regen oder Schnee erfordern in den Wintermonaten
besondere Vorsicht im Straßenverkehr, erklärt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).
Mit reflektierender Kleidung
bis zu 150 m sichtbar
Der zusätzliche Sicherheitsgewinn durch
reflektierende Kleidung sollte zum Umdenken motivieren: Autofahrer nehmen
dunkel gekleidete Personen in der Dunkel-
heit erst bei einem Abstand unter 25 m
wahr. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h
beträgt der Anhalteweg (Brems- und Reaktionsweg) jedoch bereits bei trockener
Fahrbahn fast 30 m. Helle Kleidung ist im
Scheinwerferkegel hingegen bis zu 40 m
weit sichtbar, Reflektoren bis zu 150 m!
Wenn Sie Letztere selbst an Ihrer Kleidung
anbringen, denken Sie besonders an die
Beine: Autoscheinwerfer strahlen immer
zuerst den unteren Körper an.
Fahrradfahrer:
sehen und gesehen werden
Überprüfen Sie regelmäßig die Beleuchtung und Reflektoren an Ihrem
Fahrrad. Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung zählen dazu: ein weißer
Frontscheinwerfer und Reflektor vorn,
Rücklicht und Reflektor (rot) hinten sowie
gelbe Reflektoren an Pedalen und Speichen (jeweils zwei pro Laufrad). Schalten
Sie bereits bei Dämmerlicht das Licht ein.
Schalt- und Bremszüge müssen immer gut
geschmiert sein, damit sie auch auf Dauer
bei Kälte und Nässe funktionieren. Nicht
zu vergessen: Ein Fahrradhelm kann die
Folgen eines Unfalls wesentlich abmildern.
Wer den täglichen Weg zur Arbeit oder
Universität mit dem Fahrrad zurücklegt,
ist nach Angaben von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für diese
Strecke gesetzlich unfallversichert. Dies
gilt auch für Umwege, die aus Gründen
der Sicherheit gewählt werden.
Autofahrer: erst checken, dann starten
Sorgen Sie vor der Fahrt für eine gute
Rundumsicht und kratzen Sie vereiste
Fensterscheiben vollständig frei. Ein großes Blickfeld schafft Übersicht und senkt
das Risiko eines „toten Winkels“. Falls sich
auf dem Dach eine Schneehaube oder
eine Eisdecke gebildet hat, entfernen Sie
diese vor dem Start. Sie können sich sonst
unterwegs lösen, Ihre Sicht behindern
oder andere Verkehrsteilnehmer verletzen.
Die Scheibenwischer dürfen keine Schlieren hinterlassen.
Auch die Scheinwerfer müssen schmutzfrei sein und einwandfrei funktionieren.
Das Abblendlicht sollten Sie bei schlechter
Sicht auch tagsüber einschalten. Nebelscheinwerfer dürfen bei Sichtbehinderungen wie Nebel oder starkem Niederschlag,
die Nebelschlussleuchte dagegen nur bei
nebelbedingten Sichtweiten unter 50 m
eingeschaltet werden.
Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an die
Sicht-, Witterungs- und Straßenverhältnisse an und halten Sie einen größeren
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Unter Brücken und auf schattigen
Abschnitten besteht erhöhte Frostgefahr,
besonders zwischen 17 und 10 Uhr. Wenn
Sie von vornherein etwas mehr Wegzeit
einkalkulieren, fahren Sie „mit Sicherheit“
entspannter und stressfreier.
Fotolia © magdal3na
Fußgänger: immer
vorausschauend unterwegs
Fußgänger müssen davon ausgehen,
dass andere Verkehrsteilnehmer sie bei
Dunkelheit oder schlechter Sicht später
oder gar nicht sehen. Dagegen hilft helle
Kleidung mit reflektierenden Elementen.
Überqueren Sie die Fahrbahn nur an
Ampeln, Zebrastreifen und Mittelinseln.
Ist das nicht möglich, sollten Sie vor der
Überquerung gut zu sehen sein und nicht
zwischen Sichthindernissen stehen. Sofern
kein Gehweg vorhanden ist, gehen Sie
immer links am Fahrbahnrand. Schuhe mit
rutschfesten Profilsohlen bieten nicht nur
beim Gehen sicheren Halt, sondern auch
beim Ein- und Aussteigen in öffentliche
Verkehrsmitten oder auf Treppen an
Unterführungen.
Fotolia © Patryk Kosmider
durch den Winter
Magazin 4/2014
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Aktuell
Hausmittel für die Atemwege
Der Wind pfeift, draußen ist es kalt und nass: Herbst und Winter sind keine angenehme
Jahreszeit für die Atemwege. Ehe man sich´s versieht, läuft die Nase und brennt es
im Hals. Doch gegen Erkältungen haben sich wirksame Hausmittel bewährt.
Die Nase juckt und läuft – schon wieder
ein Schnupfen! Wohltuend wirkt hier eine
Kamille-Thymian-Inhalation. Dazu inhalieren Sie 2- bis 3-mal täglich 10 Minuten
über einem Topf mit 1 l heißem Wasser
und 3 EL Kamillenblüten mit Thymiankraut. Dabei so nah wie möglich über den
Dampf beugen. Kopf und Gefäß mit einem
Frotteehandtuch verhängen.
Für kleinere Kinder können Sie die Kräuter
oder entsprechende Inhalate (z. B. Kamillen- und Thymianöl) auf ein feuchtes Tuch
geben, das Sie für das Kind unerreichbar
auf die warme Heizung legen.
Erkältung im Anzug:
schwitzen erwünscht
Ein Schwitztee, möglichst im Frühstadium einer Erkältung, macht Ihrem Körper
zusätzlich „Dampf“: Dazu Linden- und
Holunderblüten, Thymiankraut und Hagebuttenfrüchte zu gleichen Teilen mischen,
2 TL der Mischung mit � l heißem Wasser
übergießen, nach 5–10 Minuten absieben
und gegebenenfalls mit Honig süßen.
Nach dem Trinken möglichst 30 Minuten
warm eingepackt nachruhen – schwitzen
ist erwünscht. Trinken Sie 3-mal täglich
1 Tasse.
Bei Husten: Tees und heilsame Dämpfe
Für einen lindernden und auswurffördernden Hustentee mischen Sie angemörserte
Fenchelfrüchte, Thymiankraut, Spitzwegerich-, und Huflattichblätter. Brauchen
Sie einen beruhigenden Reizhustentee,
nehmen Sie Huflattich- und Spitzwegerichblätter, Malvenblüten, Eibisch- und
Süßholzwurzel. Die Zubereitung erfolgt
jeweils, wie beim Schwitztee beschrieben.
Täglich können Sie bis zu 4 Tassen davon
trinken, bei Bedarf leicht mit Honig süßen. Ergänzend eignen sich alle weiteren
beschriebenen Erkältungsmaßnahmen.
Den Hustentee können Sie sich übrigens
auch als warme Auflage (getränktes Tuch
mit einem Übertuch bedeckt) 30 Minuten
12
Heilsam wirken bei allen
Erkältungsinfekten grundsätzlich:
• frische Luft (auch Räume gut lüften)
• Frösteln und Anstrengungen
vermeiden, leicht essen.
• befeuchtete Raumluft (z. B. feuchtes
Tuch über die Heizung hängen)
• Den Körper warm halten,
besonders die Füße.
• Ausreichend Schlaf und Entspannung, (Termin-)Druck vermeiden.
• Ansteigendes Fußbad: Füße in Eimer
oder Wanne mit lauwarmem Wasser
stellen. Dann über 15 Minuten heißes Wasser zugießen, bis die Temperatur gerade noch angenehm ist.
• Bei trockener Nase Nasenspray mit
physiologischer Kochsalzlösung.
Abschwellende Nasentropfen sind
meistens nicht erforderlich: Sie
trocknen die Schleimhäute rasch aus
und führen nach einigen Tagen Gebrauch selbst zu deren Anschwellen.
• Beim Niesen und Ausschnäuzen die
Nasenflügel nicht zudrücken, da
sonst der infektiöse Nasenschleim in
die Nebenhöhlen gepresst wird.
auf die Brust legen, damit gurgeln oder
sogar darin baden: Geben Sie einfach
dem Badewasser 2 l gut durchgezogenen
Tee hinzu (Badedauer 15–20 Minuten,
zur Kreislaufschonung nicht zu heiß). Für
diese äußeren Anwendungen eignen sich
besonders Kamille, Thymian und Salbei.
Bei Fieber sollten Sie allerdings nicht
baden.
Zwiebel lindert die Entzündung
Bewährt hat sich auch der ZwiebelHustensirup. Dazu eine klein gewürfelte
Zwiebel in einem kleinen Schraubglas
mit flüssigem Honig bedecken, nach zwei
Stunden durch ein Teesieb den fertigen
Sirup abfiltern und über den Tag verteilt
immer wieder einen Teelöffel einnehmen.
Zwiebelpäckchen lassen sich auf entzündete Atemwege oder Ohren auflegen:
Dazu werden zwei gewürfelte Zwiebeln in
ein dünnes Tuch oder einen Socken eingepackt, schonend erwärmt (z. B. abgedeckt
auf einem umgedrehten Kochtopfdeckel)
und etwa 30 Minuten mit einem Handtuch bedeckt aufgelegt, z. B. Brustkorb
oder Ohr.
Zu Beginn des Winters können Sie sich
außerdem einen Kräuterhonig zubereiten, der sich teelöffelweise (3- bis 5-mal
täglich) als Hustensirup einnehmen oder
aufs Brot streichen lässt. Dazu Thymian,
Spitzwegerich, Huflattich und Fenchel in
ein durchsichtiges Glas füllen und Schicht
für Schicht mit flüssigem Honig so übergießen, dass die Kräuter gerade bedeckt
sind. An einen hellen Platz stellen und
nach drei Monaten abfiltern.
Bei Fieber: Ruhe,
Entlastung und Fiebertee
Für einen Fiebertee eignet sich eine Mischung aus Holunder-, Linden-, Kamillenund Weißdornblüten (Zubereitung wie
beschrieben) mit täglich 3–4 Tassen.
Aktuell
straff einwickeln und mit Zwischentuch
(Frottee) und Kniestrumpf (oder weiterem
Tuch) fixieren. Nach etwa 10 Minuten
Wickel abnehmen, im Abstand von je etwa
20 Minuten bis zu 3-mal wiederholen.
Wadenwickel: nicht zu kalt!
Auch Wadenwickel haben eine lange
Tradition: Dazu ein Handtuch in kühles,
aber noch angenehmes Wasser tauchen,
leicht auswringen, beide Waden 1,5-fach
Das Fieber sollte bei kühlenden Maßnahmen um nicht mehr als 1 °C sinken, um
den Kreislauf nicht zu belasten. Wadenwickel dürfen nicht bei Frösteln oder kalten
Händen oder Füßen angewendet werden.
In folgenden Fällen sollten
Sie einen Arzt aufsuchen
• Fortbestehen der Symptome
über mehrere Wochen
• Fieber über 40 °C oder
länger als drei Tage
• ungewöhnliche Symptome
• Atemnot
• Kinder unter 6 Jahren, wenn die
Symptome nicht zuzuordnen sind.
Fotolia © Subbotina Anna
Eine fiebersenkende Waschung kann
hohes Fieber senken: Dazu 5 Minuten mit
einem mit kühlem Wasser (mindestens 28 °C)
oder Pfefferminztee (für Kinder ab 10
Jahren) getränkten Waschlappen waschen.
Magazin 4/2014
13
Aktuell
Grippeschutz: Schon geimpft?
Wer von „Grippe“ spricht, meint meist einen harmlosen Erkältungsinfekt. Doch die echte Grippe
(Influenza) zwingt Betroffene mit hohem Fieber ins Bett, manchmal mit folgenden Komplikationen.
Daher sollten sich Risikogruppen impfen lassen.
Die echte Grippe, gegen die sich die
Schutzimpfung richtet, wird durch Influenzaviren ausgelöst und wirft Betroffene gleich zu Beginn mit hohem Fieber,
Schüttelfrost und Abgeschlagenheit aus
dem Rennen. Das Haus zu verlassen oder
gar zu arbeiten, ist hier über ein bis zwei
Wochen kaum möglich – und auch nicht
zu empfehlen.
Keine Bagatelle: Bis zu 20.000
Grippefälle im Krankenhaus
Dass die Grippe für Risikogruppen keine
Bagatelle darstellt, zeigt die Statistik. So
verursachen Grippewellen in Deutschland jedes Jahr 8.000–10.000 Todesfälle
und 10.000–20.000 Krankenhauseinweisungen. Die Übertragung der Grippeviren geschieht v. a. durch Husten, Niesen,
Küssen, Händeschütteln und Berühren
infizierter Flächen und erreicht um den
Jahreswechsel und zur Karnevalszeit
ihren Höhepunkt. Zwischen Ansteckung
und Krankheitsausbruch liegen in der
Regel 1–2 Tage, in denen Infizierte
bereits ansteckend sind – und dies bis
etwa vier Tage nach den ersten Symptomen bleiben.
Fotolia © goodluz, rechts: M.Rosenwirth
Höheres Risiko bei geschwächter Abwehr
Die meisten Erkrankten überstehen die
Grippe zwar folgenlos, doch besonders
bei Menschen mit eingeschränktem
Immunsystem können Komplikationen
wie Lungen-, Herz- oder Hirnhautentzündung auftreten. Dazu zählen insbesondere
Menschen ab 60 Jahren, chronisch Kranke,
Immungeschwächte und Schwangere.
Auch Bewohner(innen) von Alten- und
Pflegeheimen sowie Mitarbeiter im
Gesundheits-, Pflege-, Bildungs- oder
Kundenbereich tragen aufgrund der
häufigen Kontakte ein erhöhtes Risiko.
Daher übernimmt die BKK SBH für diese
Gruppen die jährliche Grippeschutzimpfung: Das Virus verändert sich von Jahr zu
Jahr und erfordert daher in jedem Herbst
einen erneuten Impfschutz.
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Nachimpfen bis Januar möglich
Die Impfung ist bei jedem Arzt möglich,
wirkt bereits nach 14 Tagen und bietet
einen ausreichenden Schutz für den
Winter. Sie wird einmal jährlich – optimalerweise zwischen Ende September
und Ende November durchgeführt, kann
aber auch im Dezember oder Januar
noch nachgeholt werden.
Tipps gegen Ansteckung mit
Erkältungs- und Grippeviren
• Hände waschen mehrmals täglich 20 bis 30 Sekunden mit Seife
bzw. Handreinigungsmitteln, auch
zwischen den Fingern. Nach Händeschütteln oder Kontakt mit häufig
berührten Flächen Hände nicht zum
Gesicht führen.
• Husten und niesen in den Ellenbogen
statt in die Hand und dabei Abstand
zu anderen halten.
• Krankheiten zu Hause auskurieren:
Gehen Sie mit Fieber oder deutlichem Krankheitsgefühl nicht unter
Menschen, damit Sie sich schnell
erholen und andere nicht anstecken.
• Andere schützen: Achten Sie, wenn
Sie erkrankt sind, besonders auf
Hygiene und verzichten Sie auf
Umarmen, Küssen usw.
• Lüften Sie geschlossene Räume
drei- bis viermal täglich für jeweils
zehn Minuten mit ganz geöffneten
Fenstern. Dies verringert die Zahl der
Viren in der Luft.
• Bewegen Sie sich ausgiebig, möglichst
an der frischen Luft – dies stärkt das
Immunsystem. Mehrmals täglich
kalte Güsse auf Arme oder Beine verstärken diesen Effekt.
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bedauerlich
Vorn. d.
jungen
Autorin
Frank
7
zerfressend
Selbstsüchtiger
Bossel
weibl.
Person
Zchn. f.
Radon
Epilog
im Buch
Bindewort:
weil,
zumal
Verlag und Vertrieb: FKM VERLAG GMBH
Geschäftsleitung: Gregor Wick
Wertpapier
Texte und Redaktion: Dipl.-Soz.Päd. Christian Zehenter,
Dr. Andreas Berger, Deutsche Verkehrssicherheit
Grafik: Henrike Jordan
Vorfahr
arab.
Zutat
Märchenim Grog figur
(... Baba)
6
Verlagsbeirat: Prof. Georg-Berndt Oschatz
Radiowellenbereich
Bergkämme
1
Grundfarbe
Treffer b.
Fußball
2
unwohl,
geängstigt
Nachtlager
sbh-21
2
3
4
5
6
7
Druck: DG Druck Weingarten
Fotos: FKM Archiv, Fotolia,
Titel: © Fotolia, Pink Badger,
Rückseite: © Fotolia, Netzer Johannes
Anschrift: FKM VERLAG GMBH,
Postfach 24 49, 76012 Karlsruhe,
[email protected], www.fkm-verlag.com
ägypt.
Hptst.
5
Mitglieder erhalten das Kundenmagazin im Rahmen
ihrer Beiträge. Abonnementbestellungen beim Verlag.
Eine Kündigung des Kundenmagazins ist zum 31.12.
des Jahres mit halbjährlicher Kündigungsfrist möglich.
Ist der Verlag durch höhere Gewalt, Streik und
dergleichen an seiner Leistung verhindert, so besteht
keine Ersatzpflicht.
Herausgegeben von der FKM VERLAG GMBH
in Zusammenarbeit mit der BKK SBH.
Redaktion BKK SBH : Heinz Brückner
Anschrift: BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg,
Löhrstr. 45, 78647 Trossingen
[email protected], www.bkk-sbh.de
Umlaut
Standard
nicht
groß
Wolfsjaulen
Richtungsangabe:
zu dem
11
3
Kautabak
9
Mitarbeiter/innen der BKK SBH und der FKM VERLAG GMBH sowie deren
Angehörige dürfen nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ein Umtausch der Gewinne ist nicht möglich. Alle Gewinner/innen werden
innerhalb von 14 Tagen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt.
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persönEntertailiches
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Das BKK SBH-Kundenmagazin erscheint viermal im
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ärztlichen Empfehlungen. Bei Kindern, Medikamenteneinnahme, besonderen Risikofaktoren, vorliegenden
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