Nr. 4 2014 11. Jahrgang BKK SBH Magazin Vom bösen Ei und gesunden Meersalz Moderne Ernährungs mythen Hausmittel für die Atemwege Sozialversicherung 2015 www.bkk-sbh.de Vorwort Inhalt Liebe BKK SBH-Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser, zum Jahresende 2014 enden für mich 37 interessante und erfolgreiche Jahre als Geschäftsführer (BKK Hohner) und Vorstand der BKK SBH. Interessant waren die Jahre deshalb, weil sich von Anbeginn die Rahmenbedingungen für Krankenkassen laufend massiv verändert haben. So hat die Einführung von Wettbewerbsmerkmalen die Kassenlandschaft radikal verändert. Sichtbares Indiz dafür ist der bis heute anhaltende Rückgang der Zahl der Krankenkassen von rund 1.500 (1980) auf heute noch 130. So hat sich die BKK SBH erfolgreich den Herausforderungen des Wandels gestellt und auch eigene Akzente in der Prävention gesetzt. Dankbar bin ich den Versicherten und Arbeitgebervertretern in der Selbstverwaltung für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen. So fiel in meine Wirkungszeit auch der Neubau des Verwaltungsgebäudes, welches ohne Fremdfinanzierung 2002 erstellt wurde. Wir – Verwaltungsrat, Belegschaft und Vorstand – haben es geschafft, die BKK SBH zu einem Serviceunternehmen mit Zukunftsperspektive zu entwickeln. Auch im Jahre 2015 wird dies die BKK SBH unter Beweis stellen, wenn der kassenindividuelle Beitragssatz deutlich unter dem Durchschnitt liegen wird. Gut ausgebildete, treue und engagierte Mitarbeiter haben mich all die Jahre begleitet und mich tatkräftig unterstützt, dafür mein aufrichtiger Dank. Es war mir immer ein Anliegen, dass fachlich gut ausgebildetes Personal unsere Versicherten betreut. Vorwort 2 Vorwort, Meldung 3 Erfolgsrechnung der BKK SBH: Geschäftsbericht 2013 4 Pflegereform beschlossen: Was ändert sich 2015? 5 Sozialversicherung 2015 6 Moderne Ernährungsmythen 8 Sichtbar und sicher durch den Winter 11 Hausmittel für die Atemwege 12 Grippeschutz: Schon geimpft? 14 Gewinnrätsel 15 Moderne Ernährungsmythen Mit Uwe Amann als neuem Vorstand haben wir den gewünschten Nachfolger gefunden. Versicherte, Arbeitgeber und Vertragspartner können also weiterhin großes Vertrauen in die BKK SBH setzen. 8 Fotolia © Ewa Brozek Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute und für das vor uns liegende Jahr Gesundheit, Gottes Segen sowie besinnliche und erholsame Feiertage. Ihr Heinz Brückner Vorstand der BKK SBH Grippeschutz: Schon geimpft? So erreichen Sie uns: Hauptverwaltung Trossingen Löhrstr. 45, 78647 Trossingen Postfach 1124, 78635 Trossingen Tel.: (0 74 25) 9 40 03-0 Fax: (0 74 25) 9 40 03-23 Geschäftsstelle St. Georgen Gerwigstr. 33, 78112 St. Georgen Postfach 1115, 78103 St. Georgen Tel.: (0 77 24) 9 12 36 Fax: (0 77 24) 9 12 38 Geschäftsstelle VS-Schwenningen Villinger Str. 2, 78054 VS-Schwenningen Postfach 3345, 78022 VS-Schwenningen Tel.: (0 77 20) 95 61 77 Fax: (0 77 20) 95 61 79 [email protected] | www.bkk-sbh.de 2 14 Geschäftsstelle Schonach Triberger Str. 64, 78136 Schonach Postfach 9, 78133 Schonach Tel.: (0 77 22) 70 60 Fax: (0 77 22) 70 59 Vorwort, Meldungen Liebe Kunden der BKK SBH, liebe Leser unseres Magazins, zum Jahreswechsel warten wir gleich mit mehreren Neuigkeiten auf. Zuerst darf ich mich Ihnen als neuen Vorstand der BKK SBH vorstellen. Mein Name ist Uwe Amann, ich stamme aus der Region Tuttlingen, bin verheiratet und Vater von zwei Kindern. Es freut mich sehr, dass der Verwaltungsrat der BKK SBH mir das Vertrauen geschenkt hat, um die Nachfolge Herrn Brückners anzutreten und ab Januar 2015 die Kasse zu führen. Fotolia © beermedia.de Wie auch schon Herr Brückner lege ich besonderen Wert auf eine hervorragende Versorgung und vor allem persönliche Betreuung unserer Kunden. Auch für mich gilt, dass Sie von einem festen Ansprechpartner betreut werden und diesen in der Regel auch persönlich kennen. Darüber hinaus werden wir weiterhin daran arbeiten, unser Leistungsangebot beständig um neue und moderne Behandlungsmethoden auszuweiten. Eine weitere Neuigkeit zum Jahreswechsel ist die Wiedereinführung des kassenindividuellen Beitragssatzes: Der Gesetzgeber reduziert den bisherigen Einheitsbeitrag von 15,5 auf 14,6 Prozent und überlässt es den Kassen selbst, wie hoch der zusätzliche, kassenindividuelle Zusatzbeitrag sein soll. Derzeit nehmen wir für unser Haus die notwendigen Kalkulationen vor. Ende Dezember informieren wie Sie per Brief über die Details. So viel kann ich Ihnen aber jetzt schon verraten: Wir werden auch 2015 zu den sehr günstigen Krankenkassen zählen. Ich freue mich auf die interessante und herausfordernde Aufgabe und vor allem darauf, für unsere Kunden da zu sein. Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachten im Kreise Ihrer Familie und ein gesundes Jahr 2015. Uwe Amann Vorstand der BKK SBH ab dem 01.01.2015 Fotolia © Syda Productions, Mac Dax, pace, Eisenhans Aus für alte Versichertenkarte Zum 1. Januar 2015 wird die elektronische Gesundheitskarte eGK als Berechtigungsnachweis für alle medizinischen Leistungen verpflichtend. Die meisten Versicherten nutzen sie bereits. Denn die gesetzlichen Krankenkassen, so auch die BKK SBH, haben nahezu flächendeckend alle Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet. Ab dem Jahreswechsel ersetzt sie ausnahmslos die alte Versichertenkarte, ob in Krankenhaus, ärztlicher, psychologischer oder zahnärztlicher Praxis. Wer die eGK dort nicht vorlegen kann, muss mit einer Privatrechnung rechnen. Wer daher sein Lichtbild auch jetzt noch nicht eingereicht hat, sollte dies direkt nachholen. Denn ab Januar verliert Ihre alte Karte die Gültigkeit – selbst dann, wenn das aufgedruckte Datum eine längere Frist vermittelt. Die neue Gesund- Prof. Dr. Friedrich Mustermann BKK SBH 12345678910 A12345678910 heitskarte erkennen Sie ganz einfach an dem Schriftzug „Gesundheitskarte“ oben rechts. Abgesehen von Ausnahmen (unter 15 Jahren oder schwere Einschränkung) trägt sie außerdem ein aufgedrucktes Lichtbild. Sie haben die neue Gesundheitskarte noch nicht erhalten oder finden Sie nicht mehr? Dann kontaktieren Sie uns unter [email protected] oder (07425) 940 03-0. Magazin 4/2014 3 Aktuell Erfolgsrechnung der BKK SBH: Geschäftsbericht 2013 Fotolia © Marco2811 Jahresrechnungsergebnisse nach § 305b SGB V Die BKK SBH hat im Geschäftsjahr 2013 erneut ein hervorragendes Geschäftsergebnis erzielt. Obwohl mit der diesjährigen Prämie von je 100 Euro bereits Beiträge in Höhe von 1,3 Mio. Euro an die Mitglieder zurückflossen, verbleibt aus dem vergangenen Geschäftsjahr I. Mitglieder- und Versichertenentwicklung 2013 ein Einnahmeüberschuss von 0,8 Mio. und ein Vermögen von 13,8 Mio. Euro. Damit Mitglieder- und Berichtsjahr: Vorjahr: zählt die BKK SBH zu den wirtschaftlich geVersichertenentwicklung 2013 Anzahl 2012 Anzahl sündesten Krankenkassen bundesweit. Dazu tragen auch die niedrigen VerwaltungskosMitglieder 14.737 14.589 ten bei, die mit 103,28 Euro je Versicherten Versicherte 20.540 20.476 erneut weit unter dem Durchschnitt der Krankenkassen lagen. II. Einnahmen Der Verwaltungsrat der BKK SBH hat die Einnahmen Berichtsjahr: 2013 Jahresrechnung 2013 abgenommen und in Euro dem Vorstand die Entlastung erteilt. Auch die mit der Prüfung beauftragte Kohlhepp Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds 43.163.206,85 GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zusatzbeiträge 0 Hamburg, hat einen uneingeschränkten sonstige Einnahmen 362.618,07 Bestätigungsvermerk testiert und damit die Einnahmen gesamt 43.525.824,92 Richtigkeit der Jahresrechnung festgestellt. Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr in Prozent 1,01 0,31 Berichtsjahr: 2013 je Versicherten in Euro 2.101,42 0 17,65 2.119,08 III. Ausgaben Ausgabenblöcke Berichtsjahr: 2013 Vorjahr: 2012 Berichtsjahr: 2013 Vorjahr: 2012 Veränderungsrate in Euro in Euro je Versicherten in je Versicherten in gegenüber dem Euro Euro Vorjahr in Prozent Ärztliche Behandlung 7.808.269,73 6.848.769,34 380,15 334,48 13,65 Zahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz 2.861.840,54 2.561.988,33 139,33 125,12 11,36 Zahnersatz 584.226,88 597.934,39 28,44 29,20 -2,60 Arzneimittel 5.616.735,53 5.327.711,87 273,45 260,19 5,10 Hilfsmittel 1.237.122,10 1.203.877,23 60,23 58,79 2,44 Heilmittel 1.622.716,98 1.419.493,64 79,00 69,32 13,96 Krankenhausbehandlung 11.916.318,36 11.519.275,88 580,15 562,57 3,12 Krankengeld 3.181.533,00 3.045.750,08 154,89 148,75 4,13 Fahrkosten 763.425,16 735.701,74 37,17 35,93 3,44 Vorsorge- und Reha-Leistungen 638.793,43 614.015,11 31,10 29,99 3,71 Schutzimpfungen 360.744,92 423.795,92 17,56 20,70 -15,14 Früherkennungsmaßnahmen 589.892,32 547.137,72 28,72 26,72 7,48 Schwangerschaft und Mutterschaft 450.038,01 490.578,56 21,91 23,96 -8,55 440.523,69 460.853,02 21,45 22,51 -4,71 230.641,19 158.960,10 11,23 7,76 44,64 ohne stat. Entbindung Behandlungspflege und häusliche Krankenpflege Dialyse sonstige Leistungsausgaben 1.058.607,69 1.009.185,87 51,54 49,29 4,57 Leistungsausgaben (LA) insgesamt 39.361.429,53 36.965.028,80 1.861,21 1.760,09 5,75 Prävention (als Davonposition aus 5999) 1.865.026,50 1.733.375,20 90,80 84,65 7,26 4 Fotolia © Marco2811 Aktuell Weitere Ausgaben Weitere Ausgaben Berichtsjahr: 2013 in Euro Berichtsjahr: 2013 je Prämienauszahlungen 1.327.594,52 64,63 Verwaltungsausgaben 2.121.461,71 103,28 sonstige Ausgaben -60.838,38 -2,96 Ausgaben gesamt 3.336.600,19 1.996,69 Berichtsjahr: 2013 in Euro Berichtsjahr: 2013 je Versicherten in Euro IV. Vermögen Vermögen Versicherten in Euro Betriebsmittel 8.062.229,18 Rücklage 3.624.000,00 392,51 176,44 Verwaltungsvermögen 2.145.890,82 104,47 Vermögen gesamt 13.832.120,00 673,42 Mehr als zwei Drittel der rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen werden in Deutschland zu Hause gepflegt. Nach der kürzlich beschlossenen ersten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes werden künftig alle Leistungsbeträge (z. B. Pflegegeld) pauschal um 4 % (Leistungen nach dem PflegeNeuausrichtungs-Gesetz um 2,67 %) angehoben. Die Leistungen für häusliche Pflege werden um rund 1,4 Mrd. e erhöht. Auch für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen in Zukunft mehr Mittel bereit. So wird die Kurzzeitpflege auf bis zu 8 (bisher 6) Wochen jährlich ausgeweitet (die Pflegekasse übernimmt dafür künftig bis zu 3.224 e, bisher 3.100 e), die Verhinderungspflege (z. B. bei Abwesenheit oder Erkrankung der Pflegeperson) auf bis zu 6 Wochen. Dafür stehen bis zu 2.418 e jährlich (bisher 1.550 e) zur Verfügung. Zudem wird die Tages- und Nachtpflege (teilstationär) zukünftig nicht mehr auf andere Pflegeleistungen angerechnet: So stehen für die Kombination von Tagespflege und ambulanten Pflegesachleistungen in Pflegestufe III monatlich bis zu 3.224 e (bisher 2.325 e) zur Verfügung. Künftig erhalten alle Pflegebedürftigen 104 e pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z. B. Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter) bzw. 104 oder 208 e pro Monat bei Demenz. Leistungen dieser Art lassen sich künftig auch auf Pflegesachleistungen anrechnen. Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z. B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) steigt von bisher 2.557 e auf bis zu 4.000 e pro Maßnahme. In einer Pflege-WG kann ein Betrag von bis zu 16.000 e eingesetzt werden. Auch für die Beschäftigung einer Pflegekraft erhalten Pflege-Wohngruppen künftig mehr Mittel. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 e pro Monat. Auch Pflegebedürftige ohne Pflegestufe („Pflegestufe 0“), darunter auch viele Demenzkranke, können zukünftig ambulante Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann zudem eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf Fotolia © Eisenhans Pflegereform beschlossen: Was ändert sich 2015? in Anspruch nehmen, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. In Pflegeheimen soll die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 steigen. Zur Finanzierung der Reform erhöht sich der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 % auf 2,35 % (2,6 % für Kinderlose). Davon fließen 0,1 % in den Aufbau eines Pflegevorsorgefonds, der ab 2035 den Beitragssatz stabilisieren soll, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959–1967) ins Pflegealter kommen. Weitere Informationen unter www.bmg.bund.de. Magazin 4/2014 5 Aktuell Sozialversicherung 2015 Zum kommenden Jahreswechsel werden sich wieder viele Rechengrößen in der Sozialversicherung mit Wirkung zum 01.01.2015 verändern. Wir haben die wichtigsten Zahlen und Daten für Sie zusammengefasst, basierend auf dem Stand bei Redaktionsschluss (25.11.2014). Beiträge zur Sozialversicherung 2015 Zum Jahreswechsel 2014/2015 wird erstmals der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit deutlich abgesenkt und durch einen prozentualen Zusatzbeitrag ergänzt, den jede Kasse individuell erheben kann. Zudem wurde zur Finanzierung der Pflegereform der Pflegebeitrag um 0,3 % angehoben. Die Sozialversicherungsbeiträge liegen damit künftig bei (Angaben in % des Bruttoeinkommens einschließlich Arbeitgeberanteil): • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 14,6 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag) • Arbeitslosenversicherung 3,0 % • Pflegeversicherung 2,35 % • Rentenversicherung 18,7 % Grundsätzlich tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträ- ge je zur Hälfte. Ausnahme: Kassenindividuelle prozentuale Zusatzbeiträge zur GKV sind von den Mitgliedern allein zu tragen. Wie bisher gilt für besondere Personenkreise ein ermäßigter Beitragssatz, der 2015 bei 14,0 % zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrags liegt. Er gilt grundsätzlich für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch. Ausgenommen sind u. a. gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge. In den meisten Fällen übernimmt die beitragsabführende Stelle wie Arbeitgeber, Rentenversicherung oder Bundesagentur für Arbeit die Berechnung und Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge. Die GKV-Beiträge werden, ergänzt durch Steuermittel, taggleich an den Gesundheitsfonds weitergeleitet, aus dem dann pauschale Zuweisungen an die Krankenkassen zurückfließen, die sich aus Alter, Geschlecht und Diagnosen jedes Versicherten errechnen. Die BKK SBH zählt zu den günstigsten Krankenkassen: Unsere Mitglieder profitieren von einem niedrigen Beitrag und einer ständigen Erweiterung der Extraleistungen. Beiträge zur Pflegeversicherung In der Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz 2015 auf 2,35 %, mit einem Beitragszuschlag von 0,25 % für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr. Mitglieder der Geburtsjahrgänge vor 1940 sind von der Zahlung des Beitragszuschlags ausgenommen, ebenso Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II sowie Bundesfreiwilligen- und Wehrdienstleistende. Jahresarbeitsentgelt und Versicherungspflicht der Arbeitnehmer/innen Überschreitet Ihr Bruttoeinkommen in einem Kalenderjahr die Jahresarbeitsent- Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) ab 01.01.2015 in e Versicherungszweig Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Beitragssatz in % BBG West jährlich monatlich jährlich monatlich 49.500 4.125 49.500 4.125 49.500 4.125 49.500 4.125 18,7 72.600 6.050 62.400 5.200 3,0 72.600 6.050 62.400 5.200 14,6 2,35 (bzw. 2,6 für Kinderlose ab dem 23. LJ) Weitere Grenzwerte in der GKV (monatlich) • Jahresarbeitsentgeltgrenze: 4.462,50 e (Jahr: 54.900 e) - seit 31.12.2002 PKV-versichert: 4.125 e (Jahr: 49.500 e) • Mindestbemessungsgrundlage (mindestens zugrunde gelegtes monatliches Bruttoeinkommen für die Beitragsberechnung freiwillig Versicherter): - allgemein: 945,- e - hauptberuflich Selbstständige: 2.126,25 e - Existenzgründer: 1.417,50 e 6 BBG Ost • Maximaler Arbeitnehmeranteil (KV): 301,13 e • Geringverdienergrenze: 325 e • Gesamteinkommensgrenze für den Anspruch auf Familienversicherung: 405 e bzw. 450 e bei Minijob • Gleitzone (Midijob, reduzierte Beiträge): 450,01–850,00 e Aktuell Beitragsbemessungsgrenzen Für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung gibt es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen (BBG). Diese legen das Einkommen fest, das in die Berechnung der Beiträge höchstens einfließt. So werden 2015 bei einem monatlichen Bruttoeinkommen beliebiger Höhe nur aus 4.125 e GKV-Beiträge abgeführt. Die BBG in der Kranken- und Pflegeversicherung gelten einheitlich für das gesamte Bundesgebiet. In der Renten- und Arbeits- losenversicherung gibt es nach wie vor unterschiedliche Werte für Ost und West. Rente gezahlt werden oder aus dem Ausland stammen. Beiträge zur Rentenund Arbeitslosenversicherung In der Rentenversicherung sinkt der bundeseinheitliche Beitragssatz auf 18,7 %. Sonderfall: Die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung für Pflegepersonen richtet sich nach der Pflegestufe der gepflegten Person und dem tatsächlichen Pflegeaufwand. Auch der bundeseinheitliche Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung bleibt stabil bei 3,0 %. Studentische Krankenversicherung Die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung liegen zum Jahreswechsel bei 61,01 e im Monat zuzüglich 14,03 e zur Pflegeversicherung bzw. 15,52 e für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr (für andere: 112,24 e) zzgl. dem kassenspezifischen prozentualen Zusatzbeitrag. Anspruch auf die studentische Krankenversicherung haben Studenten bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder dem 30. Geburtstag. Eine Verlängerung kann u. a. bei Geburt eines Kindes, Behinderung, zweitem Bildungsweg, längerer Erkrankung, Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst, Wartezeiten oder Betreuung behinderter Familienangehöriger gewährt werden. Neben dem Studium ist eine nicht berufsmäßige Beschäftigung von bis zu 2 Monaten oder 50 Tagen pro Kalenderjahr von der Sozialversicherungspflicht befreit (z. B. „Ferienbeschäftigung“). Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte Bei der Ermittlung der monatlichen Beiträge für freiwillig Versicherte werden beitragspflichtige Einnahmen von mindestens 945,- e (Mindestbemessungsgrundlage), bei hauptberuflich Selbstständigen von 2.126,25 e und bei Existenzgründern von 1.417,50 e angenommen. Beiträge aus Pensionen, Betriebsrenten oder ähnlichen Bezügen Versicherungspflichtige, die neben ihrem Arbeitsentgelt oder der gesetzlichen Rente noch eine Pension oder eine Betriebsrente erhalten, müssen auch aus diesen Bezügen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Versorgungsbezüge als einmalige Kapitalabfindung oder als monatliche Familienversicherung Die Gesamteinkommensgrenze für familienversicherte Angehörige liegt 2015 bei 405 e monatlich, im Fall einer geringfügig entlohnten Beschäftigung („Minijob“) bei 450 e. Interessieren Sie sich für unsere Leistungen und Besonderheiten? Dann besuchen Sie uns auf unserer Internetseite unter www.bkk-sbh.de. Fotolia © vege geltgrenze (Versicherungspflichtgrenze), können Sie unter allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherern frei wählen, natürlich auch die Mitgliedschaft bei der BKK SBH freiwillig fortsetzen, mit klaren Vorteilen: Sie sind damit auch bei Änderung der Lebens- und Einkommensverhältnisse gesetzlich abgesichert, zahlen bei Gesundheitsrisiken wie Krankheit oder Alter keine erhöhten Beiträge und können gesetzliche Leistungen wie Krebsvorsorge oder Psychotherapie in Anspruch nehmen, die in der privaten Krankenversicherung nicht einheitlich geregelt sind. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2015 beträgt 54.900 e (2013: 53.550 e). Sonderregelung: Für privat Versicherte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, gilt ein abgesenkter Betrag von 49.500 e (2013: 48.600 e). Magazin 4/2014 7 Ernährung Vom bösen Ei und gesunden Meersalz Moderne Ernährungsmythen Abendkost macht dick, Kaffee entzieht Wasser, und Eier erhöhen das Cholesterin? Diese und weitere Mythen halten sich hartnäckig. Wir haben für Sie die beliebtesten Ernährungsmythen zusammengestellt. Sehkraft durch Möhren Zwar kann ein Vitamin-A-Mangel zu Nachtblindheit führen. Möhren – die dieses Vitamin enthalten – ändern jedoch nichts an der Sehkraft, zumal ein Mangel bei durchschnittlicher Ernährung und Lebensweise nicht auftritt. Eisenreicher Spinat Obwohl oft widerlegt, hält sich die Legende des eisenreichen Spinats, die auf einem einstigen Druckfehler beruht, denn Spinat enthält nur etwa 4 mg Eisen pro 100 g. Gute Eisenlieferanten sind hingegen z. B. Ei, Bohnen, Hirse und Amarant. Abnehmen mit Light- und Fitnessnahrung Fit, light, fettarm und ohne Zucker – das klingt gesund. Doch Lebensmittel mit diesen Bezeichnungen enthalten häufig genauso viele Kalorien wie andere (fettarme Milch z. B. 470 kcal/l) und animieren zum Konsum. Künstliche Süßstoffe werden sogar in der Tiermast eingesetzt, da sie die Speicherung von Kalorien und damit die Gewichtszunahme fördern. 8 Vitaminzusätze beugen Mangel vor Viele Lebensmittel sind mit künstlichen Vitaminen aufgepeppt. Doch tatsächlich ist bei durchschnittlicher Ernährung kein Mangel an diesen Substanzen zu befürchten. Künstliche Zusätze können im Gegenteil im ungünstigen Fall zur Überdosierung führen, Vitamin A und E laut Untersuchungen sogar zu Herzinfarkt und Krebs. Dies gilt auch für Vitamintabletten. Wird ein Vitaminmangel ärztlich festgestellt, sollte dieser daher mit speziellen Präparaten behandelt werden. Gesundmacher Obst und Fruchtsaft Mehrmals täglich sollen wir laut Ratgebern Obst essen oder alternativ Fruchtsaft trinken. Doch wäre dies bei etwa 100 kcal pro Frucht und 450 kcal pro Liter Fruchtsaft wenig ratsam. Ein Apfel (200 g) enthält umgerechnet 7, eine Honigmelone (1 kg) 36 und 1 l Traubensaft sogar 53 Stück Würfelzucker. Zudem liefert Obst nur etwa halb so viele Vitamine wie Gemüse. Biolebensmittel sind nährstoffreicher Zwar sind Biolebensmittel besser für die Umwelt und enthalten weniger Pestizide. Reicher an Vitaminen und Mineralien sind sie jedoch im Durchschnitt nicht. Rohes Gemüse gesünder als gekochtes Magen und Darm reagieren auf zu viel Rohes gereizt und lieben eher schonend gegarte Nahrungsmittel, die häufig auch eine höhere Nährstoffaufnahme ermöglichen. Kochen reduziert zwar Vitamine, aber bei schonender Zubereitung nur um etwa 20 %. Ernährung Tierische Nahrung als Krankmacher Vegan leben liegt im Trend – doch entwickelt sich dabei leicht ein Mangel. Denn insbesondere der Bedarf an Eisen, Vitamin D und Vitamin B12 ist damit kaum zu decken. Laut Studien ist eine moderat vegetarische Ernährung am gesündesten: Etwa zweimal pro Woche hochwertiges Fleisch als Hauptzutat, ansonsten fleischlose Speisen, ergänzt durch Ei- und Milchprodukte. Dickmacher Fleisch Fleisch enthält in der Regel 1–6 % Fett und zählt damit nicht zu den Dickmachern wie Pommes frites, Soßen und Kuchen mit je ca. 40 % Fett oder Wurst und Käse mit ca. 30 %. Lediglich verarbeitetes Fleisch wie Fleischkäse oder Hackfleisch schlägt mit ähnlich hohen Fettanteilen zu Buche. Jedoch sollte nicht täglich Fleisch auf dem Tisch stehen, da seine Eiweiße und gesättigten Fettsäuren im Übermaß Herz-Kreislauf-System und Stoffwechsel belasten. Spinat und Pilze nicht aufwärmen Angeblich darf man bestimmte Nahrungsmittel nicht aufwärmen. Sofern sie nach der Zubereitung rasch wieder gekühlt wurden (auch warme Speisen darf man in den Kühlschrank stellen) und noch haltbar sind, gibt es jedoch keine Einwände, Reste noch einmal zu erhitzen – ob Fisch, Spinat, Kohl oder Pilze. Fett und Cholesterin meiden Fett und Cholesterin werden gerne als Übeltäter dargestellt, sind jedoch für den Körper lebenswichtig. Daher kommt es hier vor allem auf die Menge und Sorte an. Frisches Kühlschrank-Gemüse Lagern Sie Gemüse auch gekühlt? Die meisten Gemüsearten halten sich außerhalb des Kühlschranks länger oder erhalten besser ihr Geschmacks- und Nährstoffprofil. Wenn Sie Ihr Gemüse frisch und ungekühlt verwenden, haben Sie mehr vom Essen. Eier als Cholesterin-Pusher Eier – insbesondere das Eigelb – enthalten zwar viel Cholesterin, erhöhen dieses jedoch nicht im Blut. Daher können Sie bedenkenlos Ihr tägliches Frühstücksei genießen. Wasserdieb Kaffee Wer hat nicht schon vom entwässernden Kaffee gehört? Tatsächlich führt der Muntermacher dem Körper Wasser zu und zeigt erst bei seltenem oder übermäßigem Genuss einen entwässernden Effekt. Abendkost macht dick Frühstücken wie Könige und zu Abend essen wie Bettler sollen wir. Allerdings gibt es dafür keinen Beleg, denn solange der Körper nur so viele Kalorien aufnimmt wie er verbraucht, können wir diese zu uns nehmen, wann und wie wir wollen. Lassen Sie sich also nicht Ihr genüssliches Abendessen ausreden. Fotolia © M.studio Minderwertige Tiefkühlkost Nahrung in bunten Plastikbeuteln mundgerecht verarbeitet und Monate gelagert – das wirkt ungesund. Doch Tiefkühlnahrung wird direkt nach der Ernte schockgefroren und kann damit in Sachen Frische und Nährstoffgehalt die frischen Waren aus der Supermarktauslage sogar übertreffen. Schädliches Glutamat Viele Menschen befürchten nach dem Genuss glutamathaltiger Lebensmittel wie Chips, Fertignahrung oder asiatischer Kost Gesundheitsstörungen bis hin zur Demenz. Doch gibt es keinen wissenschaftlichen Hinweis auf ein Risiko: Glutamat gelangt nicht ins Gehirn, kommt natürlicherweise in Tomaten und Käse vor und kommt in fernöstlichen Ländern sehr ausgiebig zum Einsatz – ohne bekannte Nachteile für die Konsumenten. Magazin 4/2014 9 Ernährung Vitaminbombe Salat Auch der vitaminreiche Blattsalat gehört ins Reich der Mythen: Ein ganzer Kopfsalat enthält etwa so viele Vitamine wie eine Rosenkohlknospe. Er eignet sich jedoch gut zum Abnehmen, da er kaum Kalorien liefert. Übergewicht durch Kohlenhydrate Kohlenhydrate, allen voran die Stärke, werden gerne für Übergewicht verantwortlich gemacht. Also Fleisch und Milchprodukte statt Brot und Pasta? Besser nicht, denn Erstere machen aufgrund ihres Fettgehalts schneller dick, während Kohlenhydrate von allen Energieträgern am schnellsten verbraucht werden. Produkte aus Vollkornmehl liefern hierbei zusätzlich gesunde Ballaststoffe. Drei Liter trinken pro Tag Ratgeber fordern uns zum ausgiebigen Trinken auf. Doch der Körper benötigt in der Regel nur dann Flüssigkeit, wenn er Durst hat, und nimmt zudem viel Wasser aus fester Nahrung auf – die meisten Mahlzeiten bestehen zu etwa 75 % aus Wasser. Daher reicht eine Trinkmenge von ca. 1,5 l pro Tag meist aus. Dunkles Brot ist gesünder Vollkornbrot und -mehl sind aufgrund der Ballaststoffe gesünder als helles Brot. Allerdings werden die meisten dunklen Brote beim Bäcker lediglich mit Malz bzw. Zuckercouleur eingefärbt. Krankmachender Zucker Zucker wird für Verhaltensauffälligkeiten, Magen-Darm-Erkrankungen, Entzündungen und Stoffwechselstörungen verantwortlich gemacht. Doch ist dies wenig wahrscheinlich: Getreide, Reis, Kartoffeln, Pasta, Brot, Erbsen, Bohnen und viele weitere Grundnahrungsmittel werden bereits im Magen in Zucker aufgespalten. Denn er ist Hauptbestandteil der Stärke und wichtigster Energielieferant des Körpers. Wer allerdings zu häufig Süßes isst, gefährdet seine Zähne. Mineralwasser ist besser als Leitungswasser Mineralwasser klingt gesund, trägt urtümliche Namen und sprudelt erfrischend im Glas. Allerdings wird Leitungswasser besser kontrolliert, ist viel umweltfreundlicher – und ebenso zu empfehlen. Margarine gesünder als Butter Obwohl pflanzlichen Ursprungs, ist Margarine laut einer großen Studie nicht gesünder als Butter und wirkt damit weder Herzinfarkt noch Schlaganfall entgegen. Generell scheint der Butterkonsum keinen Einfluss auf diese Erkrankungen zu haben. Immer weniger Nährstoffe in Obst und Gemüse Berichte beklagen den Nährstoffverlust der Nahrung über die Jahrzehnte. Reif geerntetes Obst und Gemüse aus der Region enthält heute jedoch genauso viele Mineral- und Nährstoffe wie vor hundert Jahren. Früher wie heute senken allerdings Transport und Lagerung den Nährstoffgehalt entsprechend. Gesundes Meersalz Meersalz klingt nach Natur, Fernblick und Urlaub – gesünder als herkömmliches Speisesalz ist es jedoch nicht. Dazu enthält es zu wenige Spurenelemente. Zitrusfrüchte als Vitamin-C-Sieger Zwar enthalten Zitronen (53 mg/100 g) und Orangen (45 mg) große Portionen Vitamin C, werden aber von vielen Gemüsen wie Kohlrabi, Rosenkohl oder Paprika übertroffen und liefern mit den Vitaminen auch – evtl. unerwünschte – Kalorien. Vitamine stärken das Immunsystem Vitaminwirkungen betreffen die verschiedensten Prozesse, von Zellteilung über Stoffwechsel und Blutbildung bis zur Nervenfunktion. Zwar kann ein Mangel auch zu Immunstörungen führen. Eine bessere Immunabwehr lässt sich durch zusätzliche Vitamine jedoch leider nicht erreichen. Abnehmen mit Diäten Die Anbieter versprechen schnelle Hilfe, doch das Ergebnis ist fast immer der Jo-Jo-Effekt: Nach Durststrecken setzt der Körper umso mehr Fett an. So ist bis heute keine Diät wissenschaftlich abgesichert. Geeigneter ist eine dauerhaft vollwertige, bewusste und gemüsereiche Ernährung. 10 Fotolia © M.studio Kein Wasser zu Steinobst trinken Millionen Menschen glauben, dass sie nach dem Genuss von Kirschen, Pflaumen oder Pfirsichen nichts trinken dürfen. Es spricht jedoch nichts dagegen. Gesundheit Sichtbar und sicher Wenig Tageslicht, schlechte Sicht und längere Bremswege durch Nebel, Regen oder Schnee erfordern in den Wintermonaten besondere Vorsicht im Straßenverkehr, erklärt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Mit reflektierender Kleidung bis zu 150 m sichtbar Der zusätzliche Sicherheitsgewinn durch reflektierende Kleidung sollte zum Umdenken motivieren: Autofahrer nehmen dunkel gekleidete Personen in der Dunkel- heit erst bei einem Abstand unter 25 m wahr. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt der Anhalteweg (Brems- und Reaktionsweg) jedoch bereits bei trockener Fahrbahn fast 30 m. Helle Kleidung ist im Scheinwerferkegel hingegen bis zu 40 m weit sichtbar, Reflektoren bis zu 150 m! Wenn Sie Letztere selbst an Ihrer Kleidung anbringen, denken Sie besonders an die Beine: Autoscheinwerfer strahlen immer zuerst den unteren Körper an. Fahrradfahrer: sehen und gesehen werden Überprüfen Sie regelmäßig die Beleuchtung und Reflektoren an Ihrem Fahrrad. Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung zählen dazu: ein weißer Frontscheinwerfer und Reflektor vorn, Rücklicht und Reflektor (rot) hinten sowie gelbe Reflektoren an Pedalen und Speichen (jeweils zwei pro Laufrad). Schalten Sie bereits bei Dämmerlicht das Licht ein. Schalt- und Bremszüge müssen immer gut geschmiert sein, damit sie auch auf Dauer bei Kälte und Nässe funktionieren. Nicht zu vergessen: Ein Fahrradhelm kann die Folgen eines Unfalls wesentlich abmildern. Wer den täglichen Weg zur Arbeit oder Universität mit dem Fahrrad zurücklegt, ist nach Angaben von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für diese Strecke gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Umwege, die aus Gründen der Sicherheit gewählt werden. Autofahrer: erst checken, dann starten Sorgen Sie vor der Fahrt für eine gute Rundumsicht und kratzen Sie vereiste Fensterscheiben vollständig frei. Ein großes Blickfeld schafft Übersicht und senkt das Risiko eines „toten Winkels“. Falls sich auf dem Dach eine Schneehaube oder eine Eisdecke gebildet hat, entfernen Sie diese vor dem Start. Sie können sich sonst unterwegs lösen, Ihre Sicht behindern oder andere Verkehrsteilnehmer verletzen. Die Scheibenwischer dürfen keine Schlieren hinterlassen. Auch die Scheinwerfer müssen schmutzfrei sein und einwandfrei funktionieren. Das Abblendlicht sollten Sie bei schlechter Sicht auch tagsüber einschalten. Nebelscheinwerfer dürfen bei Sichtbehinderungen wie Nebel oder starkem Niederschlag, die Nebelschlussleuchte dagegen nur bei nebelbedingten Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an die Sicht-, Witterungs- und Straßenverhältnisse an und halten Sie einen größeren Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Unter Brücken und auf schattigen Abschnitten besteht erhöhte Frostgefahr, besonders zwischen 17 und 10 Uhr. Wenn Sie von vornherein etwas mehr Wegzeit einkalkulieren, fahren Sie „mit Sicherheit“ entspannter und stressfreier. Fotolia © magdal3na Fußgänger: immer vorausschauend unterwegs Fußgänger müssen davon ausgehen, dass andere Verkehrsteilnehmer sie bei Dunkelheit oder schlechter Sicht später oder gar nicht sehen. Dagegen hilft helle Kleidung mit reflektierenden Elementen. Überqueren Sie die Fahrbahn nur an Ampeln, Zebrastreifen und Mittelinseln. Ist das nicht möglich, sollten Sie vor der Überquerung gut zu sehen sein und nicht zwischen Sichthindernissen stehen. Sofern kein Gehweg vorhanden ist, gehen Sie immer links am Fahrbahnrand. Schuhe mit rutschfesten Profilsohlen bieten nicht nur beim Gehen sicheren Halt, sondern auch beim Ein- und Aussteigen in öffentliche Verkehrsmitten oder auf Treppen an Unterführungen. Fotolia © Patryk Kosmider durch den Winter Magazin 4/2014 11 Aktuell Hausmittel für die Atemwege Der Wind pfeift, draußen ist es kalt und nass: Herbst und Winter sind keine angenehme Jahreszeit für die Atemwege. Ehe man sich´s versieht, läuft die Nase und brennt es im Hals. Doch gegen Erkältungen haben sich wirksame Hausmittel bewährt. Die Nase juckt und läuft – schon wieder ein Schnupfen! Wohltuend wirkt hier eine Kamille-Thymian-Inhalation. Dazu inhalieren Sie 2- bis 3-mal täglich 10 Minuten über einem Topf mit 1 l heißem Wasser und 3 EL Kamillenblüten mit Thymiankraut. Dabei so nah wie möglich über den Dampf beugen. Kopf und Gefäß mit einem Frotteehandtuch verhängen. Für kleinere Kinder können Sie die Kräuter oder entsprechende Inhalate (z. B. Kamillen- und Thymianöl) auf ein feuchtes Tuch geben, das Sie für das Kind unerreichbar auf die warme Heizung legen. Erkältung im Anzug: schwitzen erwünscht Ein Schwitztee, möglichst im Frühstadium einer Erkältung, macht Ihrem Körper zusätzlich „Dampf“: Dazu Linden- und Holunderblüten, Thymiankraut und Hagebuttenfrüchte zu gleichen Teilen mischen, 2 TL der Mischung mit � l heißem Wasser übergießen, nach 5–10 Minuten absieben und gegebenenfalls mit Honig süßen. Nach dem Trinken möglichst 30 Minuten warm eingepackt nachruhen – schwitzen ist erwünscht. Trinken Sie 3-mal täglich 1 Tasse. Bei Husten: Tees und heilsame Dämpfe Für einen lindernden und auswurffördernden Hustentee mischen Sie angemörserte Fenchelfrüchte, Thymiankraut, Spitzwegerich-, und Huflattichblätter. Brauchen Sie einen beruhigenden Reizhustentee, nehmen Sie Huflattich- und Spitzwegerichblätter, Malvenblüten, Eibisch- und Süßholzwurzel. Die Zubereitung erfolgt jeweils, wie beim Schwitztee beschrieben. Täglich können Sie bis zu 4 Tassen davon trinken, bei Bedarf leicht mit Honig süßen. Ergänzend eignen sich alle weiteren beschriebenen Erkältungsmaßnahmen. Den Hustentee können Sie sich übrigens auch als warme Auflage (getränktes Tuch mit einem Übertuch bedeckt) 30 Minuten 12 Heilsam wirken bei allen Erkältungsinfekten grundsätzlich: • frische Luft (auch Räume gut lüften) • Frösteln und Anstrengungen vermeiden, leicht essen. • befeuchtete Raumluft (z. B. feuchtes Tuch über die Heizung hängen) • Den Körper warm halten, besonders die Füße. • Ausreichend Schlaf und Entspannung, (Termin-)Druck vermeiden. • Ansteigendes Fußbad: Füße in Eimer oder Wanne mit lauwarmem Wasser stellen. Dann über 15 Minuten heißes Wasser zugießen, bis die Temperatur gerade noch angenehm ist. • Bei trockener Nase Nasenspray mit physiologischer Kochsalzlösung. Abschwellende Nasentropfen sind meistens nicht erforderlich: Sie trocknen die Schleimhäute rasch aus und führen nach einigen Tagen Gebrauch selbst zu deren Anschwellen. • Beim Niesen und Ausschnäuzen die Nasenflügel nicht zudrücken, da sonst der infektiöse Nasenschleim in die Nebenhöhlen gepresst wird. auf die Brust legen, damit gurgeln oder sogar darin baden: Geben Sie einfach dem Badewasser 2 l gut durchgezogenen Tee hinzu (Badedauer 15–20 Minuten, zur Kreislaufschonung nicht zu heiß). Für diese äußeren Anwendungen eignen sich besonders Kamille, Thymian und Salbei. Bei Fieber sollten Sie allerdings nicht baden. Zwiebel lindert die Entzündung Bewährt hat sich auch der ZwiebelHustensirup. Dazu eine klein gewürfelte Zwiebel in einem kleinen Schraubglas mit flüssigem Honig bedecken, nach zwei Stunden durch ein Teesieb den fertigen Sirup abfiltern und über den Tag verteilt immer wieder einen Teelöffel einnehmen. Zwiebelpäckchen lassen sich auf entzündete Atemwege oder Ohren auflegen: Dazu werden zwei gewürfelte Zwiebeln in ein dünnes Tuch oder einen Socken eingepackt, schonend erwärmt (z. B. abgedeckt auf einem umgedrehten Kochtopfdeckel) und etwa 30 Minuten mit einem Handtuch bedeckt aufgelegt, z. B. Brustkorb oder Ohr. Zu Beginn des Winters können Sie sich außerdem einen Kräuterhonig zubereiten, der sich teelöffelweise (3- bis 5-mal täglich) als Hustensirup einnehmen oder aufs Brot streichen lässt. Dazu Thymian, Spitzwegerich, Huflattich und Fenchel in ein durchsichtiges Glas füllen und Schicht für Schicht mit flüssigem Honig so übergießen, dass die Kräuter gerade bedeckt sind. An einen hellen Platz stellen und nach drei Monaten abfiltern. Bei Fieber: Ruhe, Entlastung und Fiebertee Für einen Fiebertee eignet sich eine Mischung aus Holunder-, Linden-, Kamillenund Weißdornblüten (Zubereitung wie beschrieben) mit täglich 3–4 Tassen. Aktuell straff einwickeln und mit Zwischentuch (Frottee) und Kniestrumpf (oder weiterem Tuch) fixieren. Nach etwa 10 Minuten Wickel abnehmen, im Abstand von je etwa 20 Minuten bis zu 3-mal wiederholen. Wadenwickel: nicht zu kalt! Auch Wadenwickel haben eine lange Tradition: Dazu ein Handtuch in kühles, aber noch angenehmes Wasser tauchen, leicht auswringen, beide Waden 1,5-fach Das Fieber sollte bei kühlenden Maßnahmen um nicht mehr als 1 °C sinken, um den Kreislauf nicht zu belasten. Wadenwickel dürfen nicht bei Frösteln oder kalten Händen oder Füßen angewendet werden. In folgenden Fällen sollten Sie einen Arzt aufsuchen • Fortbestehen der Symptome über mehrere Wochen • Fieber über 40 °C oder länger als drei Tage • ungewöhnliche Symptome • Atemnot • Kinder unter 6 Jahren, wenn die Symptome nicht zuzuordnen sind. Fotolia © Subbotina Anna Eine fiebersenkende Waschung kann hohes Fieber senken: Dazu 5 Minuten mit einem mit kühlem Wasser (mindestens 28 °C) oder Pfefferminztee (für Kinder ab 10 Jahren) getränkten Waschlappen waschen. Magazin 4/2014 13 Aktuell Grippeschutz: Schon geimpft? Wer von „Grippe“ spricht, meint meist einen harmlosen Erkältungsinfekt. Doch die echte Grippe (Influenza) zwingt Betroffene mit hohem Fieber ins Bett, manchmal mit folgenden Komplikationen. Daher sollten sich Risikogruppen impfen lassen. Die echte Grippe, gegen die sich die Schutzimpfung richtet, wird durch Influenzaviren ausgelöst und wirft Betroffene gleich zu Beginn mit hohem Fieber, Schüttelfrost und Abgeschlagenheit aus dem Rennen. Das Haus zu verlassen oder gar zu arbeiten, ist hier über ein bis zwei Wochen kaum möglich – und auch nicht zu empfehlen. Keine Bagatelle: Bis zu 20.000 Grippefälle im Krankenhaus Dass die Grippe für Risikogruppen keine Bagatelle darstellt, zeigt die Statistik. So verursachen Grippewellen in Deutschland jedes Jahr 8.000–10.000 Todesfälle und 10.000–20.000 Krankenhauseinweisungen. Die Übertragung der Grippeviren geschieht v. a. durch Husten, Niesen, Küssen, Händeschütteln und Berühren infizierter Flächen und erreicht um den Jahreswechsel und zur Karnevalszeit ihren Höhepunkt. Zwischen Ansteckung und Krankheitsausbruch liegen in der Regel 1–2 Tage, in denen Infizierte bereits ansteckend sind – und dies bis etwa vier Tage nach den ersten Symptomen bleiben. Fotolia © goodluz, rechts: M.Rosenwirth Höheres Risiko bei geschwächter Abwehr Die meisten Erkrankten überstehen die Grippe zwar folgenlos, doch besonders bei Menschen mit eingeschränktem Immunsystem können Komplikationen wie Lungen-, Herz- oder Hirnhautentzündung auftreten. Dazu zählen insbesondere Menschen ab 60 Jahren, chronisch Kranke, Immungeschwächte und Schwangere. Auch Bewohner(innen) von Alten- und Pflegeheimen sowie Mitarbeiter im Gesundheits-, Pflege-, Bildungs- oder Kundenbereich tragen aufgrund der häufigen Kontakte ein erhöhtes Risiko. Daher übernimmt die BKK SBH für diese Gruppen die jährliche Grippeschutzimpfung: Das Virus verändert sich von Jahr zu Jahr und erfordert daher in jedem Herbst einen erneuten Impfschutz. 14 Nachimpfen bis Januar möglich Die Impfung ist bei jedem Arzt möglich, wirkt bereits nach 14 Tagen und bietet einen ausreichenden Schutz für den Winter. Sie wird einmal jährlich – optimalerweise zwischen Ende September und Ende November durchgeführt, kann aber auch im Dezember oder Januar noch nachgeholt werden. Tipps gegen Ansteckung mit Erkältungs- und Grippeviren • Hände waschen mehrmals täglich 20 bis 30 Sekunden mit Seife bzw. Handreinigungsmitteln, auch zwischen den Fingern. Nach Händeschütteln oder Kontakt mit häufig berührten Flächen Hände nicht zum Gesicht führen. • Husten und niesen in den Ellenbogen statt in die Hand und dabei Abstand zu anderen halten. • Krankheiten zu Hause auskurieren: Gehen Sie mit Fieber oder deutlichem Krankheitsgefühl nicht unter Menschen, damit Sie sich schnell erholen und andere nicht anstecken. • Andere schützen: Achten Sie, wenn Sie erkrankt sind, besonders auf Hygiene und verzichten Sie auf Umarmen, Küssen usw. • Lüften Sie geschlossene Räume drei- bis viermal täglich für jeweils zehn Minuten mit ganz geöffneten Fenstern. Dies verringert die Zahl der Viren in der Luft. • Bewegen Sie sich ausgiebig, möglichst an der frischen Luft – dies stärkt das Immunsystem. Mehrmals täglich kalte Güsse auf Arme oder Beine verstärken diesen Effekt. Tolle Preise – exklusiv für Mitglieder der BKK SBH Gewinnen Sie ein Paar TSL 325 Approach Easy Schneeschuhe im Wert von je ca. 150 e 2x Der TSL 325 Approach Easy Schneeschuh lässt sich spielend leicht einstellen und ist in wenigen Sekunden einsatzbereit – einfach starten für perfektes Winterwandern. Wespentaillenform für einen leichten Gang, 3D-Design-Rahmen für maximalen Halt unter dem Fuß bei direktem und seitlichem Anstieg. Die Steighilfe lässt sich einfach mit dem Stock einrasten. TSL Schneeschuhe werden unter höchsten Qualitätsanforderungen gänzlich in Frankreich hergestellt und kontrolliert. Schaumweinbehälter Geistesblitz Abkürzung: Ballspielclub männlicher franz. 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Hptst. 5 Mitglieder erhalten das Kundenmagazin im Rahmen ihrer Beiträge. Abonnementbestellungen beim Verlag. Eine Kündigung des Kundenmagazins ist zum 31.12. des Jahres mit halbjährlicher Kündigungsfrist möglich. Ist der Verlag durch höhere Gewalt, Streik und dergleichen an seiner Leistung verhindert, so besteht keine Ersatzpflicht. Herausgegeben von der FKM VERLAG GMBH in Zusammenarbeit mit der BKK SBH. Redaktion BKK SBH : Heinz Brückner Anschrift: BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Löhrstr. 45, 78647 Trossingen [email protected], www.bkk-sbh.de Umlaut Standard nicht groß Wolfsjaulen Richtungsangabe: zu dem 11 3 Kautabak 9 Mitarbeiter/innen der BKK SBH und der FKM VERLAG GMBH sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Umtausch der Gewinne ist nicht möglich. Alle Gewinner/innen werden innerhalb von 14 Tagen nach Einsendeschluss schriftlich benachrichtigt. Impressum Sorten Vorn. d. persönEntertailiches ners Torriani (†98) Fürwort Schicken Sie bitte bis 15.02.2015 (Einsendeschluss) die Lösung mit Ihrer Anschrift per Postkarte an: FKM VERLAG GMBH, BKK SBH, Postfach 24 49, 76012 Karlsruhe oder per E-Mail an: [email protected] Das BKK SBH-Kundenmagazin erscheint viermal im Jahr im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung der BKK SBH zur Aufklärung über Rechte und Pflichten aus der Sozialversicherung. alte frz. FünfCentimeMünze gestillt 1 US-Pressedienst 10 12 Zahlungserinnerung Kfz-Z. Peine 8 Europäer, Balte angedeihen lassen, antun Gürtel zum Kimono 8 9 10 Im Text enthaltene Informationen ersetzen keine ärztlichen Empfehlungen. Bei Kindern, Medikamenteneinnahme, besonderen Risikofaktoren, vorliegenden Krankheiten oder Unsicherheit sollten Sie vor dem Beginn jeglicher Maßnahmen ärztlichen Rat einholen. 11 Fotolia © Christian Jung vakant 12 Viel Glück! Magazin 4/2014 15 Gesund durch den Winter mit Ihrer BKK SBH www.bkk-sbh.de