LINDE STANDARD Qualitäts- und HSE-Anforderungen an Lieferanten LS 940-01 Seite 1 von 4 Inhalt 1 2 2.1 2.2 3 4 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 6 Anwendungsbereich..........................................2 Verweisungen ...................................................2 Normative Verweisungen ..................................2 Informative Verweisungen.................................2 Abkürzungen und Definitionen ..........................2 Allgemeine Anforderungen an Qualität und HSE ...................................................................2 Spezifische Anforderungen an Qualität und HSE ...................................................................3 Organisation und Selbstverpflichtung ...............3 Anforderungen an die Zertifizierung ..................3 Gefährdungsermittlung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung .....3 Produktionsprozesse.........................................4 Gefahrstoffe.......................................................4 Arbeitsmittel.......................................................4 Abfallmanagement ............................................4 Kinderarbeit .......................................................4 Verstoß gegen die Anforderungen ....................4 Bemerkungen zur aktuellen Ausgabe: Änderungen: Änderung in Vertraulichkeitsklasse 1 Frühere Ausgaben: 08.2010, 02.2011, 10.2013 Verantwortliche Funktionseinheit für den technischen Inhalt: GP, DQ, DH Vertraulichkeitsklasse 1 gemäß LS 104-03: Uneingeschränkte Weitergabe X 04 03.2014 GPS / Buttinger X 03 10.2013 GPS / Sigel X 02 02.2011 QHSE / Schulz X 01 08.2010 QHSE / Schulz Status Ausgabe Datum © Linde AG Erstellt GP / Gastel DQ / Poettig DH / Gransee GP / Gastel DQ / Poettig DH / Gransee GP / Gastel, QHSE / Dr. Leimer GP / Gastel QHSE / Dr. Leimer Geprüft DQ / Schmitt DQ / Schmitt LEHQ / TAW-N / Schmitt LEHQ / TAW-N / Schmitt Genehmigt Dateiname: LS 940-01 (DE) Linde AG, Engineering Division 1 Ausg. 04/03.2014 LS 940-01 Seite 2 von 4 Anwendungsbereich Dieser Linde Standard (LS) definiert Anforderungen an Qualität und HSE für Lieferanten der Linde Engineering Division. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass Lieferanten ihre Produkte und Dienstleistungen sowohl sozial verantwortlich als auch unter Beachtung des Arbeits- und des Umweltschutzes sowie von Sicherheits- und von Qualitätsstandards herstellen und liefern. 2 Verweisungen 2.1 Normative Verweisungen Dieser LS enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nicht zu diesem Standard. Bei undatierten Verweisungen gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Ausgabe. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ISO 9001 ISO 14001 OHSAS 18001 Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung Arbeitsschutzmanagementsysteme – Spezifikation Code of conduct for suppliers of the Linde Group1 (Verhaltenskodex für Lieferanten der Linde AG) 2.2 Informative Verweisungen &AX-Q-QP 1001 (EN) 3 QHSE policy LE division Abkürzungen und Definitionen Abkürzungen SDB Sicherheitsdatenblatt HSE Gesundheit, Sicherheit und Umwelt (Health, Safety and Environment) Definitionen Lieferant Organisation oder Person, die ein Produkt bereitstellt. Ein Lieferant kann sowohl ein Hersteller als auch ein Händler sein. Hersteller Organisation oder Person verantwortlich für Erzeugung oder Gewinnung eines oder mehrerer Produkte, die sowohl unmittelbar als auch über einen Händler geliefert werden. Händler Organisation oder Person, die Produkte ankauft und wieder verkauft aber kein Hersteller ist. 4 Allgemeine Anforderungen an Qualität und HSE Lieferanten müssen alle gesetzlichen Anforderungen; alle Anforderungen des "Code of conduct for suppliers of the Linde Group"1; alle in diesem Dokument definierten Anforderungen an Qualität und HSE (siehe Abschnitt 5) erfüllen. Lieferanten müssen die gesetzlichen Anforderungen beachten, die in den Ländern gelten, in die ihre Erzeugnisse letztendlich durch sie oder durch die Linde Engineering Division geliefert werden. 1 "Code of Conduct for Suppliers of the Linde Group", aktuelle Ausgabe zum Download unter www.linde.com/supplier-coc oder unter http://intranet2.linde.grp/home/gsf_finance/files/procurement/sustainability_supply_chain/TLG%20Supplier%20 Code%20of%20Conduct%20German.pdf für die deutsche Version © Linde AG Dateiname: LS 940-01 (DE) Linde AG, Engineering Division Ausg. 04/03.2014 LS 940-01 Seite 3 von 4 Lieferanten müssen sicherstellen, dass ihre Unterlieferanten und Kontraktoren die in diesem LS definierten Anforderungen erfüllen. Lieferanten müssen die Linde Engineering Division über alle Verbesserungsauflagen und Beschäftigungsverbote informieren, die innerhalb der letzten drei Jahre von lokalen Behörden verhängt wurden, sofern diese im Zusammenhang mit Erzeugnissen und/oder Dienstleistungen stehen, die an die Linde Engineering Division geliefert werden. Lieferanten müssen alle lokal geltenden Anforderungen hinsichtlich Versicherung, einschließlich Haftpflichtversicherung, erfüllen. ANMERKUNG Die Linde Group ist am UN Global Compact beteiligt, einem weltweiten Verbund von Organisationen und privatwirtschaftlichen Unternehmen, die danach streben, den Schutz der Menschenrechte und die Einhaltung von Arbeitsnormen zu unterstützen, zu einem verantwortlichen Umgang mit der Umwelt zu ermutigen und Korruption zu bekämpfen. Der "Code of Conduct for Suppliers of the Linde Group" spiegelt die zehn Prinzipien des UN Global Compact wider. 5 Spezifische Anforderungen an Qualität und HSE 5.1 Organisation und Selbstverpflichtung Die Unternehmensführungen von Herstellern müssen sich zu Qualität und HSE mittels einer schriftlich niedergelegten Politik für Qualität und HSE verpflichten, welche die Unternehmensziele, die sich auf Qualität und HSE beziehen beschreibt. Alternativ können Hersteller den Grundsätzen der Linde Politik für Qualität und HSE (QHSE policy LE division) schriftlich zustimmen. Hersteller müssen über einen ausgewiesenen und qualifizierten internen oder externen Beauftragten für Qualität und HSE verfügen. 5.2 Anforderungen an die Zertifizierung Hersteller müssen über eine gültige Zertifizierung nach ISO 9001, oder gleichwertig, verfügen, welche einer spezifischen Bewertung durch Dritte unterzogen wurde. Hersteller, die zum Zeitpunkt des Vertrages nicht über ein entsprechend zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen, müssen vor der Vertragsschließung einer Einzelfallbetrachtung unterzogen werden; spätestens aber zwei Jahre nach dem ersten Vertrag mit der Linde Engineering Division müssen sie über eine ISO 9001 Zertifizierung oder eine gleichwertige Zertifizierung verfügen. Hersteller von Produkten und Dienstleistungen, welche nicht direkt für die Errichtung verfahrenstechnischer Anlagen eingesetzt oder nicht direkt in der Produktion verfahrenstechnischer Anlagenteile verwendet werden (z.B. im Facility-Management usw.), benötigen keine ISO 9001 Zertifizierung. Dies gilt auch für Produkte und Dienstleistungen, die in anderem Zusammenhang bestellt werden, sog. indirektes Material/Service. Händler benötigen keine ISO 9001 Zertifizierung oder eine gleichwertige Zertifizierung, sofern sie eine entsprechende Zertifizierung ihrer Hersteller nachweisen können. Werden Produkte durch Händler in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit verändert, so gelten die gleichen Anforderungen an die Zertifizierung wie für einen Hersteller. Zertifizierungen nach OHSAS 18001 und ISO 14001 werden empfohlen. 5.3 Gefährdungsermittlung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung Lieferanten müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, um arbeitsbezogene Gefährdungen von Personen zu ermitteln und durch angemessene Schutzmaßnahmen und Kontrollen wirkungsvoll auszuschließen oder zu minimieren. Alle betroffenen Angestellten müssen regelmäßig in den Gefährdungen bei ihrer Arbeit und den notwendigen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Die Unterweisungen müssen vom Lieferanten dokumentiert und die entsprechenden Nachweise archiviert werden. Lieferanten müssen besondere Aufmerksamkeit auf die dokumentierte Organisation und Koordination gefährlicher Arbeiten legen und müssen dies nachweisen können. Gefährliche Arbeiten können z. B. Arbeiten in Höhe, Arbeiten mit ionisierender oder nicht-ionisierender Strahlung, Arbeiten in engen Räumen, Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen, Arbeiten mit brennbaren, selbstentzündlichen oder anderen gefährlichen Stoffen sein. © Linde AG Dateiname: LS 940-01 (DE) Linde AG, Engineering Division 5.4 Ausg. 04/03.2014 LS 940-01 Seite 4 von 4 Produktionsprozesse Alle Produktionsprozesse und -parameter angewendet auf Erzeugnisse, die an die Linde Engineering Division geliefert werden, müssen konsistent und reproduzierbar dokumentiert werden. Verwendete Stoffe müssen von der Beschaffung bis zur Verarbeitung dokumentiert werden. Alle Prüfungen und Tests müssen angemessen geplant und ihre Ergebnisse dokumentiert werden. 5.5 Gefahrstoffe Lieferanten müssen verhindern, dass Gefahrstoffe Personen oder die Umwelt, wie beispielsweise den Boden oder Gewässer, schädigen. Asbesthaltige Materialien dürfen nicht verwendet und/oder eingesetzt werden. Lieferanten müssen die SDB für alle im Produktionsprozess verwendeten Gefahrstoffe verfügbar haben. Der Lieferant muss die SDB für alle gelieferten Gefahrstoffe zur Verfügung stellen. Alle Gefahrstoffe (einschließlich Hydrauliköle und Schmierstoffe), die in einem Erzeugnis enthalten sind, das an die Linde Engineering Division geliefert wird, müssen vorab durch die Linde Engineering Division genehmigt werden. Lieferanten, die für die Verwendung in der EU vorgesehene Erzeugnisse an die Linde Engineering Division liefern, müssen sicherstellen, dass die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (EU-Chemikalienverordnung REACH), speziell die Vorregistrierung und die Registrierung, in der vorgegebenen Zeit eingehalten werden. Die Linde Engineering Division darf nicht verpflichtet werden, die Vorregistrierung oder die Registrierung durchzuführen. Der Lieferant muss sich darüber im Klaren sein, dass seine Erzeugnisse nicht verwendet werden können, wenn die Anforderungen von REACH nicht vollständig erfüllt sind. 5.6 Arbeitsmittel Lieferanten müssen ihre Angestellten mit der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ausstatten, die für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten benötigt wird, sie in ihrem Gebrauch unterweisen und den korrekten Einsatz sicherstellen. Die PSA muss den Angestellten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. In der Produktion eingesetzte Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Schutzeinrichtungen und Sicherheitsfunktionen von Arbeitsmitteln müssen regelmäßig von qualifizierten Personen geprüft werden. 5.7 Abfallmanagement Lieferanten müssen ein umweltverträgliches und nachhaltiges Abfallmanagement unterhalten. 5.8 Kinderarbeit Für die Abschaffung der Kinderarbeit gelten die Anforderungen der Tabelle 1: Tabelle 1: Mindestalter für verschiedene Arten von Arbeit2 6 Art der Arbeit Mindestalter Leichte Arbeit 13 Jahre Reguläre Arbeit 15 Jahre Gefährliche Arbeit 18 Jahre Verstoß gegen die Anforderungen Sollte ein Lieferant gegen die Anforderungen dieses LS verstoßen, behält sich die Linde Engineering Division das Recht vor, neben anderen vertraglichen Konsequenzen, zusätzliche Inspektionen und/oder Audits beim Lieferanten durchzuführen, bis die Abweichungen beseitigt sind. 2 Entsprechend den Festlegungen der International Labour Organisation © Linde AG Dateiname: LS 940-01 (DE)