Hintergrundinformationen zu Thema Wolf : Zusammengestellt von unserer Kollegin Ortrun Humpert Wölfe unterliegen mehrfachem Schutz: Der Wolf unterliegt dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Anhang II), in dem der internationale Handel mit Exemplaren gefährdeter, wild lebender Arten kontrolliert wird. Das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen wird in der Europäischen Union durch die 1997 in Kraft getretene Verordnung 338/97 in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt. In der EU unterliegt der Wolf dem Anhang A dieser Verordnung. Für ihn gelten strenge Einfuhr-, Ausfuhr- und Vermarktungsverbote. Der Wolf ist darüber hinaus in der Berner Konvention von 1979 im Anhang II als streng zu schützende Art aufgeführt. Die Berner Konvention gilt als Grundlage für die Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie 92/43/EWG. Ausnahmen (Artikel 16 FFH-Richtlinie): Sofern es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt und unter der Bedingung, dass die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen, sind Ausnahmen vom strengen Schutzstatus aus folgenden Gründen möglich: a) zum Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume; b) zur Verhütung ernster Schäden insbesondere an Kulturen und in der Tierhaltung sowie an Wäldern, Fischgründen und Gewässern sowie an sonstigen Formen von Eigentum; c) im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt; d) zu Zwecken der Forschung und des Unterrichts, der Bestandsauffüllung und Wiederansiedlung und der für diese Zwecke erforderlichen Aufzucht, einschließlich der künstlichen Vermehrung von Pflanzen; e) um unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme oder Haltung einer begrenzten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV zu erlauben. Darüber hinaus gibt es in Deutschland Regelungen zum Schutzstatus auf Bundes- und Länderebene. Auf der ROTEN LISTE gefährdeter Arten Deutschlands stehen neben dem Wolf etliche Schafrassen und viele der Pflanzen und Tiere, die wir durch Schafbeweidung erhalten und schützen. Informationen dazu : http://www.biologischevielfalt.de/ind_gen_vielfalt.html http://www.g-e-h.de/geh/index.php/die-rote-liste/was-ist-die-rote-liste Auf der ROTEN LISTE der GEH (Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e. V.) stehen 22 Schaf- und 8 Ziegenrassen Kleine Anmerkung am Rande: während der Wolf in Deutschland auf der Roten Liste geschützter Arten steht, gilt er international (Laut Weltnaturschutzunion IUCN) als ungefährdet. Auch hier kann die Zeit ggf. für uns spielen.......