MERKBLATT - Landkreis Miltenberg

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Gesundheitsamt
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Informationen zu Noroviren
Was sind Novorviren?
Noroviren gehören zu den unbehüllten Viren. Aufgrund der fehlenden Hülle besitzen Noroviren eine hohe
Umweltresistenz. Das Virus ist weltweit verbreitet und ist für einen Großteil der nicht bakteriell bedingten
Magen-Darm-Erkrankungen (Gastroenteritiden) verantwortlich. Das einzige bekannte Reservoir für Noroviren
ist der Mensch.
Wie erfolgt die Ansteckung?
Die Viren werden über den Stuhl und das Erbrochene des Menschen ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt
fäkal-oral (z.B. Handkontakt mit kontaminierten Flächen) oder durch die orale Aufnahme virushaltiger Tröpfchen, die im Rahmen schwallartigen Erbrechens entstehen.
Das Virus ist sehr leicht übertragbar. Die Infektionsdosis dürfte bei ca. 10-100 Viruspartikel liegen. Hauptsächlich wird das Virus von Mensch zu Mensch übertragen, aber auch über kontaminierte Speisen oder verunreinigtes Wasser kann eine Übertragung auf den Menschen stattfinden. Personen sind während der akuten
Erkrankung hoch ansteckungsfähig.
Inkubationszeit
Die Zeit, die zwischen der Infektion mit Noroviren und dem Auftreten der ersten Symptome vergeht (Inkubationszeit) beträgt ca. 6 – 50 Stunden.
MB_GsA_Gesundheitsschutz_Informationen_zu_Noroviren/ Stand: 07/2012
© Landratsamt Miltenberg [5001.4]
Welche Symptome verursacht die Erkrankung?
Nach Aufnahme des Virus entwickelt sich eine akut beginnende Gastroenteritis, die durch schwallartiges
heftiges Erbrechen und starke Durchfälle gekennzeichnet ist und zu einem erheblichen Flüssigkeitsdefizit führen kann. In Einzelfällen kann die Symptomatik auf Durchfall oder auf Erbrechen beschränkt sein. Die Symptome bestehen in der Regel 12 – 48 Stunden. Auch leichtere oder Verläufe ohne Symptome sind möglich.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Noroviren werden im Durchschnitt 7 - 14 Tage, in Einzelfällen aber auch über Wochen über den Stuhl ausgeschieden. Während dieser Zeit der Ausscheidung ist die Ansteckungsgefahr gegeben.
Hygienemaßnahmen
Die Übertragung kann durch Vermeiden von fäkal-oralen Schmierinfektionen, vor allem durch Händehygiene,
verhütet werden. Wer Kontakt mit Stuhl oder Erbrochenen eines Erkrankten hatte, sollte sich die Hände in der
Inkubationszeit und 2 Wochen danach mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel einreiben und erst
danach die Hände mit einem seifenhaltigen Mittel gründlich waschen.
Eine sachgemäße Behandlung kontaminierter Flächen und Wäsche ist deshalb wichtig. Verunreinigte Wäsche
muss über 60°C gewaschen werden.
Händedesinfektion, Desinfektion von patientennahen Flächen, Toiletten, Waschbecken und Türgriffen wird
empfohlen. Zur Desinfektion sind nur Präparate mit nachgewiesener viruzider Wirksamkeit geeignet.
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Gibt es eine Schutzimpfung?
Eine Impfung gegen Noroviren ist nicht möglich.
Gesetzliche Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz
Der Nachweis des Erregers ist nach dem Infektionsschutzgesetz dem Gesundheitsamt zu melden. Der Verdacht bzw. die Erkrankung ist meldepflichtig, wenn der Betroffenen im Lebensmittelbereich tätig ist oder 2 oder
mehr Personen von der Erkrankung betroffen sind und ein epidemiologischer Zusammenhang besteht.
Kinder unter 6 Jahren, die an einer durch Noroviren verursachte Gastroenteritis erkrankt oder dessen
verdächtig sind, dürfen die Räumlichkeiten von Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen erst
dann wieder betreten, wenn nach Einschätzung des behandelnden Arztes eine Weiterverbreitung der Erkrankung nicht mehr zu befürchten ist.
Die Einrichtung sollte frühestens 48 Stunden nach dem Abklingen der klinischen Symptome wieder besucht
werden. Allerdings sollte auch dann noch verstärkt Wert auf die Hygiene gelegt werden.
Personen, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen gemäß § 42
Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht in Lebensmittelbetrieben tätig sowie in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sein.
Die Wiederaufnahme der Tätigkeit sollte frühestens 2 Tage nach dem Abklingen der klinischen Symptome erfolgen. In den folgenden 4 bis 6 Wochen ist die Händehygiene am Arbeitsplatz besonders sorgfältig zu beachten.
Sie haben noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an die
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes im Landratsamt Miltenberg.
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Benedikt Gareus, Tel. 09371 501-549
E-Mail: [email protected]
Franz Weigl, Tel. 09371 501-550
E-Mail: [email protected]
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